Normalerweise müsste die Klassenkonferenz auch die Aufrechterhaltung des Gemeinsamen Lernens beschließen (oder eben ablehnen), das müsste dann eigentlich auch für die Schule gelten, die den Schüler dann neu aufnimmt.
Daran bitte denken.
Beiträge von Karl-Dieter
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Eine Kollegin wurde zum 1.12. eingestellt, bei der war das Geld (Abschlag) gegen Weihnachten da.
Einige tausend Lehrerstellen ist auch kein großartiger Akt, da ist zu Semesterbeginn viel mehr Aufwand durch die ganzen studentischen Hilfskräfte usw. die eingestellt werden, das ist ja im Prinzip nichts anderes.
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Das gilt aber nur, wenn das OBAS-Verfahren gemacht wurde. Das ist quasi das Referendariat, also die Beamtenausbildung.
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Etwas Mathe-Nachhilfe gefällig? Bei "20-30 Männern pro Frau mal hunderte Frauen" gehst du von mindestens 2000-3000 Tätern aus. Die Medien berichten jedoch von maximal 1000 Menschen auf dem Platz.
Wieso gehst du davon aus, dass jede Tätergruppe das nur 1x gemacht hat? -
Mein Angestelltenvertrag damals war unbefristet (natürlich mit der gesetzlichen Probezeitlänge; die es für alle - auch die Beamten - gibt)
Die "gesetzliche Probezeit" (verkürzte Kündigungsfrist) gilt nicht für Beamte, weil Beamte keine Arbeitnehmer sind. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Hier ist nur die Rede von Arbeitern und Angestellten. -
Mich macht es fassungslos, dass in Faschingszeiten Grapschereien und Vergewaltigungen es kaum in den Lokaltreil der Zeitung schaffen - sobald jedoch Menschen mit einem anderen Hautton beteiligt sind, alle Medien darauf anspringen und es diese Vorfälle schaffen, tagelang die Abendnachrichten an erster Stelle zu dominieren.
Von der Dimension ist das dennoch ein kleiner Unterschied. Ich habe an Fasching noch nie erlebt, dass Frauen von 20-30 Männern umzingelt und aufs übelste begrapscht werden. Und das nicht nur 1x, sondern den ganzen Abend lang bei hunderten Frauen.
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Das kommt auf die Stadt an. Ich habe zwei Tage auf den Termin gewartet, eine Bekannte vier Wochen.
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Dabei stellt sich die Frage: "Qui bono?" - die in jeder normalen Gerichtsverhandlung oder bei jedem vernünftigen Staatsanwalt bei der Suche nach dem Täter oder Verursacher zuerst gestellt wird.
Die wird eigentlich nur in Putin-Troll-Kreisen (bzw. generell Verschwörungstheoretikerkreisen) als erstes gestellt ("Wem nützt der Abschuss von MH17?" - "Natürlich nur den Ukrainern! - Also war es die Ukraine"), lässt aber zwei gewichtige Faktoren außer Kraft
- Menschliches Versagen (besoffene russische Soldaten an einem technisch komplexen Launcher)
- Zufall -
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Jetzt mal im Ernst, das wird bei euch vom Kollegium akzeptiert? Wer ist denn überhaupt auf die Idee gekommen, dass so zu machen?
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Ich denke, in Deutschland zeigt sich gerade ein ganz krasses Versagen der Politik und das nicht nur in Sachen Sparmassnahmen. Es gab Anfang der 90er Jahre massive Ausschreitungen, weil einfach mal so damals vorwiegend rumänische Asylbewerber ins Land gelassen wurden, ohne dass man sich vorher überlegt hat, wohin mit diesen Leuten. Dann sassen die in Rostock auf der Wiese und haben alles vollgek*** weil ihnen ja keine andere Möglichkeit blieb und plötzlich, wer hätte es gedacht, brannte es in Rostock, in Solingen, in Mölln, ...
Wenn ich Molotov-Cocktails in ein Gebäude mit vietnamesischen Vertragsarbeitern werfe... dann sind die also selber schuld?Sind dann rock-tragende Frauen auch selbst Schuld an sexuellen Übergriffen?
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Ich sehe keine (humanitär vertretbare) Möglichkeit, Flüchtlingen Zugang zu unserem (sicheren) Land zu verbieten.
Man könnte aber durchaus gegen diese unseligen Praktiken der Nachbarländer vorgehen, die selber keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, aber sie stattdessen sogar noch weiter nach Deutschland schicken mit Bus und Bahm.
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Mit den Flüchtlingen sind unkontrolliert Terroristen ins Land gekommen die jetzt als Schläfer ihre Netzwerke aufbauen.
Hast du dafür Belege?
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Koran verteilen, auch mit dubiosen Absichten, ist aber beim besten Willen keine Volksverhetzung. Es gibt auch Gruppen die das Grundgesetz oder die Bibel verteilen, auch das ist keine Volksverhetzung.
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Zustimmung. Nur kann die Polizei nicht immer überall sein.
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Lieber Karl- Dieter,
gegen eine Vergewaltigung würde ich mich wehren bis zum letzten.
Aber zurück zum Thema Waffen - wie hier schon klar festgestellt wurde, liegt das Gewaltmonopol beim Staat (wo es hingehört).
Zum 1. Absatz: Danke.
Zum 2. Absatz: Und? Es wurde klar festgestellt, dass Notwehr zu den klar formulierten und festgelegten Ausnahmen vom Gewaltmonopol des Staates zählt. Wäre das nicht der Fall, dürftest du dich auch nicht mit deinen "natürlichen Waffen" verteidigen. Das ist also nicht das Problem. Notwehr mit Schusswaffen ist auch kein Problem, oder warum ist dieser Mann hier sonst freigesprochen worden? http://m.faz.net/aktuell/gesell…i-11516279.html
Warum kramst du dann die Geschichte mit dem Gewaltmonopol wieder raus? Das hat hiermit doch gar nichts zu tun.
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Silvester. Sylvester ist der Looney-Toons-Kater. (Sorry)
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Fummeln ist zwar Scheiße
Also das was in Köln passiert ist, war ja jetzt nicht unbedingt "fummeln". Die betroffenen Frauen haben das auch sicherlich anders gesehen.
rechtfertigt aber kein Loch im Kopf
Doch, tut es schon. Im Rahmen der Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Der Täter hätte einfach nicht angreifen müssen, dann hätte er auch kein Loch im Kopf.ZitatZwischen dem angegriffenen Recht und der Beeinträchtigung des Angreifers findet eine Güterabwägung grundsätzlich nicht statt; der Verteidiger darf also z. B., wenn eine Körperverletzung nicht anders abzuwehren ist, den Angreifer auch schwer verletzen oder gar töten (Grundsatz: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen).
(Anmerkung: s.u.)
http://www.bpb.de/nachschlagen/l…z/22621/notwehr
ZitatEs ist das Verteidigungsmittel zu wählen, das bei gleicher Wirksamkeit den geringstenSchaden anrichtet.Der Angreifer (Anm.: der Notwehrausübende) muss sich jedoch nicht auf das Risiko einer ungenügendenAbwehrhandlung einlassen.Bei dem Gebrauch von gefährlichen Waffen ist ihr Einsatz grundsätzlich vorheranzudrohen. Oft liegt darin schon eine abschreckende Wirkung. Dies gilt nur solange esdie Situation zulässt. Das Risiko einer Rechtsgutsverletzung oder eine schwächereVerteidigungssituation muss nicht hingenommen werden.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_un…ter/Notwehr.pdf
Du etwa?
Habe ich nicht, weil es nicht erlaubt ist. Wäre es aber erlaubt, würde ich das von Situation zu Situation entscheiden.
wenn wir uns am Kölner Bahnhof befunden hätten
Direkt am Bahnhof in der Menge ist der Einsatz schwierig, das habe ich auch schon gesagt. Es ging mir (s.o.) um die Gegend UM den Hbf herum, wo es teilweise zu Hetzjagden kam.
Gegenfrage: Wenn du die Wahl hättest, zwischen Vergewaltigung oder letale Einwirkung (womit auch immer) auf den potentiellen Vergewaltiger: Was würdest du wählen? Ehrlich.
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