Und inwiefern widerspricht das diesem Leitfaden?
Beiträge von Karl-Dieter
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Was suchst du denn jetzt überhaupt? Wen zum pimpern? Da ist wohl der Weg in die örtliche Disco einfacher als ein "anspruchsvolles Erotikportal", insbesondere als Frau. Und du glaubst doch nicht im Ernst, dass irgendeins dieser Portale in der Tat anspruchsvoll ist? Da wirst du, wie quasi überall, Penisbilder und dumme Sprüche geschickt bekommen.
Oder ne Partnersuche? Wenn du den "Kopf noch nicht freihast" warum suchst du überhaupt dann?
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Reli kann man in diesem Fall vergessen, auf Mathe konzentrieren. Stelle wird man auch finden, nur halt nicht mit üppigster Bezahlung.
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Wo steht das?
Hier z.B.https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/6755.pdf
Allerdings wäre jetzt die Frage, wie das früher der Fall war, dazu habe ich keine Statistiken gefunden. Es kann auch durchaus sein, dass die Anforderungen an den Beruf gestiegen sind und daher keine Hauptschüler mehr eingestellt werden.
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Entwertung des Bildungssystems ... Steigende Abiturientenquote
Dir ist schon klar, dass die steigende Abiturientenquote nachweislich nicht mit einer "Entwertung" oder "geringeren Ansprüchen" erreicht wurde, sondern damit, dass man schlaue Kinder von Handwerkern oder Arbeitern nicht mehr wie früher direkt auf die Hauptschule schickt?
Dass man solche Sprüche am Stammtisch hört - geschenkt. Dass man solche Sprüche von Lehrern hört, erschreckt mich etwas.
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Relevant ist das Netto-Einkommen (= das was ausgezahlt wird). Also wird auf deine gekürzte Bezüge berechnet. Deswegen macht es z.B. Sinn, sich im Jahr vor Beantragung des Elterngeldes ggf. Steuerklasse wechseln, hohe Freibeträge eintragen lassen usw.
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Der Verdienst liegt bei den beiden genannten Beispielen weit über dem, was Du im Sozial- und Bildungsbereich erreichen kannst und geht nach ein paar Jahren ohne weiteres in den sechsstelligen Bereich.
"Einige Jahre" ist hier aber im Zeitraum von 15-20 Jahren zu sehen. Dass Berufseinsteiger problemlos Jahresgehälter über 100 000 EUR kriegen ist allerdings eher in den allerseltensten Fällen der Fall. -
Aber mit Deiner Argumentation könnte ich einen Dauerstörer auch aus dem Klassenzimmer werfen
Das ist in NRW wiederum möglich:
Zitat von SchulG §53(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.
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Doch, wenn ich eine Klassenfahrt, eine Exkursion, einen Kinobesuch oder eine andere Aktivität plane und durchführen will, dann mache ich das zu meinen Bedingungen. Und ein vernünftiger Schulleiter stärkt seinem Kollegium den Rücken. Wenn nicht, dann findet die Aktivität eben nicht, oder ohne mich statt. Ich lasse mir doch keinen Schüler "aufs Auge drücken", der das gesamte Projekt (bzw. einzelne Mitschüler) gefährdet.
Das hat nichts mit vernünftiger Schulleiter o.ä. zu tun, sondern der Ausschluss vom Unterricht (dazu zählen auch Klassenfahrten u.ä.) sind in § 53 SchulG NRW geregelt, und das ist eine Ordnungsmaßnahme. Aber wie gesagt, an Grundschulen herrschen hier teilweise eh Wildwest-Methoden.
Wenn für einen Schüler eine entsprechende Gefahr besteht => Ordnungsmaßnahme. Ansonsten scheint es ja nicht so schlimm zu sein.
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Nacharbeiten habe ich versucht. Wir müssen es ja vorher ankündigen und von 7 Kindern waren 5 krank an dem Tag.
Ich meine, du kommst aus NRW. Ein Anruf zuhause am gleichen Tag reicht, dann kann es direkt an dem Tag nachsitzen.
Alternativ: Groben Zeitraum ankündigen.Zusätzlich: Attestpflicht. Wird die nicht eingehalten, Bußgeldverfahren.
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Kann ich mich jetzt auf Stellen bewerben, die Mathematik ausgeschrieben haben? Oder geht das nicht?
Meiner Meinung nach nicht, weil du die Befähigung offiziell erst durch das in dem jeweiligen Fach abgeschlossene Referendariat erwirbst.
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Dadurch, dass man das Niveau so verkommen lässt und das Gymnasium die neue Realschule, bzw. die Realschule die neue Hauptschule ist, entwerten sich natürlich auch die Abschlüsse.
Sei mir nicht böse Firelilly, aber mit Kenntnis deiner anderen Beiträge hier im Forum kann ich deine Aussagen nicht ganz ernst nehmen.
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Als erstes würde ich mir mal meinen eigenen Unterricht evaluieren (lassen), durch die Schüler und durch Kollegen. Wenn Probleme da ausgeschlossen sind bzw. aus dieser Richtung, dann kann man weiter schauen.
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Ist mir noch gar nicht so aufgefallen, ich würde ggf. einfach mal anrufen und nachfragen.
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Dachte so etwas wäre in diesen Ausbildungen bereits Standard.
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Ich empfehle dir dringend eine psychologische Beratung.
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Alternativ steckt man die 50 EUR jeden Monat in einen passiven Indexfond auf den Weltindex z.B. MSCI World und wartet einfach nur.
Die letzten 25 Jahre haben Aktienfonds (Fondak A z.B.) z.B. 8% Rendite abgeworfen, wenn ich 35 Jahre lang 50 EUR pro Monat in einen passiven Indexfond stecke und mal von 7% ausgehe (auf so eine lange Zeit ist das durchaus realistisch) habe ich am Ende 86000 EUR, davon sind 65000 EUR Zinsen.
Kapitalertragssteuer jetzt mal nicht beachtet, aber da weiß man auch nicht, wie das in 35 Jahren aussieht.
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Das ist nicht nur angeblich so, das ist definitiv so.
http://www.lbv.bwl.de/fachlichetheme…nungeinerrente/ (Gilt Bundesweit, auch wenn Link B_W)
Da du aber in die VBL mehr als 5 Jahre eingezahlt haben musst, um die überhaupt später zu bekommen, hast du ja entsprechend weniger Jahre als Beamter geschackert. D.h. du wirst vermutlich eh nicht an die Höchstgrenze des Ruhegehaltes herankommen, erst bei Überschreiten dieses wird es angerechnet.
Relevant ist das in der Regel häufiger für die Leute, die eine Witwenrente usw. bekommen. Mein Vater bekommt z.B. Versorgungsbezüge (Meine Mutter bzw. seine Frau war Beamtin) und noch Gehalt für seine normale Tätigkeit als Arbeitnehmer. Die Versorgungsbezüge sind gemindert, weil die Versorgungsbezüge in Kombination mit seinem Gehalt mehr sind, als meine Mutter als Höchstgrenze des Ruhegehaltes hätte bekommen können.
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