§17 ADO.
Zu den zwei Tagen muss ich mich korrigieren, das ist bei uns die Ausgestaltung, die ADO spricht aber von "unterrichtsfreien Tagen".
§17 ADO.
Zu den zwei Tagen muss ich mich korrigieren, das ist bei uns die Ausgestaltung, die ADO spricht aber von "unterrichtsfreien Tagen".
Das ist bei den Lehrern allerdings die höchste Entgeltgruppe - abgesehen von Inhabern von Funktionsstellen. Das Gehalt entspricht dem eines SekII-Lehrers, es sei denn, man ist in der Sek I oder Primarstufe eingesetzt, aber selbst da bekommt man mehr als die anderen Lehrer!
Sek2 bekommt noch den Amtszuschlag i.H.v. 86 Euro
Also der Unterschied zwischen A12 und A13 sind bereits als Berufsanfänger knapp 250 Euro (netto, ledig)
Zu der Frage, ob Schulen Teilzeitkräften entgegenkommen:
bei uns gibts keine speziellen Regelungen, wir bemühen uns aber, einen freien Tag "herzuzaubern" (bei manchen Fächerkombinationen udn Verschienungen grenzt das manchmal an wahre Zauberei ), eine Garantie gibts aber für nix. Es ist auch selbstverständlich, dass man an allen Konferenzen teilnimmt, alles andere macht keinen Sinn (z.B. halbe GLK, halbe Zeugniskonferenz, ...)
Also in NRW müssen die Schulen den TZ-Kräften entgegenkommen. Eine 50%-Kraft muss min. 2 freie Tage haben. Für Konferenzen ist das die Aufgabe der Lehrerkonferenz hier für ein Teilzeitkonzept zu sorgen, bei uns muss man nicht an allen Konferenzen teilnehmen (Ausnahme: immer jeweils die 1. und letzte im SJ).
Ich betrachte es auch als Werbeversuch für den Blog.
Interessant auch die Amazon-Bewertungen von ihrem Buch, wo 5 von 7 Rezensenten nur genau eine Rezension geschrieben haben - die von ihrem Buch.
Ein guter Studienfreund ist heute übrigens bei einem größeren Chemieunternehmen und darf sogar auf Firmenkosten eine Person (gedacht für Partner) mitbringen zum Weihnachtsessen.
In einem anderen Thread war es noch dein damaliger Freund, der dir Almosen und Kartoffelschalen (überspitzt gesagt) hingeworfen hat während du im Referendariat war. Deine Texte sind nur Selbstmitleid, nichts anderes.
Bin aus NRW : Nein, der Schulleiter hat auch hier nicht das recht.
Mein vorheriger SL wollte mich mal dazu bringen eine Note einer Schülerin von 3 auf 2 zu aendern, weil den Eltern die 3 nicht passte. Als ich ihm sagte, dass ich die Anweisung schriftlich von ihm wolle, war das Thema plötzlich nicht mehr akut.
Ist sowas nicht ein Fall für eine Remonstration?
Also hier klingt das so, als wenn man im Vorbereitungsdienst den gleichen Lebensstandard wie eine Näherin für KIK in Bangladesch hat. Das ist doch mal totaler Quatsch.
Ich hatte als Sek I-LAA knapp 1050 EUR (nach Abzug KV) raus. Das ist jetzt nicht viel, aber ich konnte mir davon ein Auto sowie Wohnung leisten. Es gibt genügend Leute, die verdienen diese Summe oder noch weniger ihr ganzes Leben lang.
Zitat von Firelillyund daran ist dann auch die Beziehung zerbrochen
Sei mir nicht böse, aber dem Tenor deiner Schilderung nach (und auch deinen anderen Beiträgen) lag es eher an anderen Sachen. Aus deinen Beiträgen spricht ganz häufig einfach nur Unzufriedenheit mit Allem.
Freiwillig gesetzlich versichern, kostet 150 EUR im Monat.
Abgesehen von dem Fall hier frage ich mich aber trotzdem, wenn die Gesamtschule "ein geschlossenes" System ist, wie die Durchlässigkeit des Schulsystems gewährleistet bleiben soll, wenn in einem Ort neben einem Gymnasium und einer Gesamtschule keine andere Schulform ist und man z.B. im Laufe oder am Ende der Erprobungsstufe feststellt, dass ein Kind auf dem Gymnasium nicht richtig aufgehoben ist. In meiner Klasse hat ca. die Hälfte keine reine Gymnasialempfehlung bzw. nur eine Realschulempfehlung - soll man diese Schüler dann in Zukunft direkt abweisen, weil sie ja nicht mehr "wegkommen" und sie nicht mehr in das "geschlossene System" reinkommen, falls es sich zeigt, dass das Gymnasium nicht der richtige Ort ist? Oder vielleicht gleich aus dem Gymnasium auch eine zweite Gesamtschule machen? Oder die Schüler in andere Städte schicken?
Man muss hier ganz klar differenzieren, zwischen Kindern ohne Förderbedarf, da ist das ja seit Jahren schon so, dass die von den Realschulen und Gymnasien kommen, wenn sie die Erprobungsstufe nicht geschafft haben. Vorab abweisen ist ja Quatsch, die Erprobungsstufe ist ja eben zur Erprobung da, und bei meinem Intermezzo an der Realschule war das auch durchaus so, dass Kinder die Erprobung geschafft haben obwohl sie vielleicht keine Realschulempfehlung hatten.
Das andere sind Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf, sprich ein durchgeführtes AOSF. Das muss man getrennt sehen.
So geschlossen wie das hier dargestellt wird, ist das auch nicht. Wenn ein Kind mit Realschulempfehlung bzw. Eignung in der 7. Klasse vom Gymnasium kommt, kann man das durchaus integrieren, das ist kein Problem. Nur wenn sich die Gymnasien und Realschulen massenhaft der Inklusion verweigern, können das nicht die Gesamt- und Hauptschulen auffangen, auch hier gibt es Limits. Und diese beiden Schulformen sind NICHT pauschal besser ausgerüstet und ausgebildet als Gymnasien oder Realschulen.
Ich mache das auch immer so, alle sollen sich die Arbeit angucken, Punkte noch mal zählen, gucken ob ich was übersehen habe usw usf., und dann hat sich die Sache gegessen.
Es ging in meiner Frage aber um einen konkreten Fall, bei dem ich die Begebenheiten kenne und du eröffnest hier eine allgemeine Diskussion, bei der du meine Aussagen zur Lage und meine Einschätzung von sinnvoller und weniger sinnvoll ohne Kenntnis der Fakten in Frage stellst. Ich habe nicht gefragt, ob du das für sinnvoll hältst.
Du hast von einem Kind mit "Förderbedarf" gesprochen, d.h. ich gehe von einem durchgeführten AOSF aus. Deswegen gehst du pauschal davon aus, dass es an einer anderen Schulform besser aufgehoben ist.
Inzwischen hat das Kind nur keine Gymnasialempfehlung (dann ist am Ende der 6 sowieso Schluss soweit ich weiß, wenn es die Leistungen nicht erbringt) und es ist verhaltenstechnisch nur einfach auffällig. Das heißt aber nicht, dass es "Förderbedarf" hat.
Dann musst du schon mit genaueren Informationen rüberrücken.
Soll dieser Thread jetzt (wieder) zum Schulformbashing und Diskussion über Inklusion entarten?
Nein, aber ich möchte hier mit einigen groben Fehlvorstellungen aufräumen, die hier anscheinend vorherrschen. Zum Sinn oder Unsinn von Inklusion will ich gar nichts sagen.
Es käme bei zieldifferentem Unterricht wohl ziemlich häufig zu "Herausnahme" aus dem Unterricht mit eigener Arbeit;
Natürlich, aber das ist an der Gesamtschule doch auch genauso der Fall.
Die Frage stellt sich hier immer noch, wieso hat die Gesamtschule pauschal die besseren Voraussetzungen?
ganz kurz: nein! ein gymnasium arbeitet normalerweise mit recht großen klassen, fachlehrerprinzip (!) und damit verbunden ständigem raumwechsel.
Äh, ja. Das ist mir bewusst. Die Gesamtschule auch. Wie stellt ihr euch das an der Gesamtschule vor? Maximal 10 Personen starke Klassen mit einem Klassenlehrer der den ganzen Tag nur singt und klatscht und nachher FOR-Q-Abschlüsse wie Bonbons verteilt?
Das habe ich gelesen, ich meinte eher diese Aussage hier:
Zitatfrage von A bis Z, ob das so 100%ig möglich ist.
Aus deinem Täuschungserlass:
ZitatIst eine eigenständige Leistung einer Schülerin oder eines Schülers aufgrund einer Täuschungshandlung bzw. des Gebrauchs unerlaubter Hilfsmittel nicht erkennbar, so ist im Rahmen der pädagogischen Verantwortung und unter Berücksichtigung der Schwere der Täuschungshandlung zu entscheiden, ob die Klassenarbeit oder Klausur insgesamt nicht beurteilt oder mit der ungünstigsten Note beurteilt wird.
Und genau daran scheinst du dich ja nicht zu halten, weil du immer mit 0 Punkten wertest (du musst hier die pädagogische Verantwortung und die Schwere der Täuschungshandlung mit einbeziehen). Aber diese Möglichkeit besteht nur dann, wenn die eigenständige Leistung gar nicht nicht erkennbar ist. Einem Schüler 0 Punkte zu geben bzw. die Weiterarbeit zu verwehren, weil er zu Beginn der Arbeit auf einen Spickzettel guckt (und bis dahin noch nichts geschrieben hat z.B. ) sehe ich eben nicht unter o.g. Passus. Alternativ z.B. er hat etwas geschrieben, was nicht auf seinem Spickzettel steht. Oder es sind Teile in der Arbeit, die gar nicht gespickt werden können, weil irgendein Urteil gefällt werden muss o.ä.
Da kommt eher das aus deinem Täuschungserlass zum Tragen:
ZitatIst eine eigenständige Leistung zumindest teilweise noch erkennbar, so haben die Lehrkräfte bzw. die Schulleiterin oder der Schulleiter außerdem die Möglichkeit, diese Teilleistung unter Berücksichtigung der insgesamt zu erbringenden Anforderungen zu beurteilen.
Wenn jemand weder die Anforderungen des Gymnasiums zu erfüllen scheint, eine fachlich fundierte Begleitung in Sachen Sozialverhalten braucht, sodass eine Schulbegleitung nur durch eine FACHkraft Sinn hätte (das könnte ja z.B. inzwischen von anderer Stelle festgestellt worden sein), die Schule aber keine Fachkraft an Bord hat, usw., dann kann ich so viele andere Aufgaben stellen wie ich möchte, das Kind bliebe unter den Möglichkeiten, die es an anderer Stelle hätte.
Wenn es um ein normales Kind geht, welches keine Gymnasialempfehlung hat, sondern beispielsweise Haupt- oder Realschulempfehlung: Natürlich, dann kann es auch auf eine andere Schulform gehen, das ist ja durchaus der Normalfall.
Wenn es um ein Kind mit z.B. Förderschwerpunkt Lernen geht, welches zieldifferent (also in Richtung Förderschulabschluss) unterrichtet wird, hat ein Gymnasium die gleichen Voraussetzungen wie eine Gesamtschule dieses Kind aufzunehmen.
Nur ist mir nicht ganz klar, warum viele Gymnasien (und RS) sich der Aufnahme verwehren und die Kinder gerne Richtung Haupt- oder Gesamtschule "abschieben". Klar, die Begründung gibst du gleich mit, weil dort angeblich besser gefördert werden kann, aber das ist nicht der Fall. Ein "Inklusionskind" bekommt eine gewisse Anzahl an Stunden Förderung durch einen Sonderpädagogen, ob der das am Gymnasium oder an der Gesamtschule macht ist aber erst mal egal. Ansonsten kenne ich keine einzige Gesamtschule die durchgehend Doppelbesetzung hat (wie soll das bitte gehen?? Wir haben genau den gleichen Schlüssel wie Gymnasien nur mit 20% Ganztagszuschlag). Auch haben Gesamtschullehrer (egal ob HRGe- oder GyGe-Ausbildung) keinerlei bessere Ausbildung oder Vorbildung in dieser Richtung als die Kollegen am Gymnasium.
Ich fackel nicht lange, wenn es einen Täuschungsversuch oder eine Täuschung gibt. Ein Betrug(sversuch) darf sich nie lohnen.
Aktueller Fall in meinem Unterricht: Schülerin der SEK II schaut während Philo-Klausur in kleines Heftchen, das zwischen ihren Beinen eingeklemmt ist.
In S-H kann man die Klausur nicht oder mit 0 Punkten bewerten. Ich mache immer Letzteres. Die sog. "mündliche" Beteiligung (= Unterrichtsbeiträge jeglicher Art außer Klausuren) wiegt in der Zeugnisnote mit ca. 70 Prozent.Beweis: "Ihre Klausur ist hiermit wegen eines Täuschungsversuchs beendet, bitte geben Sie sie ab!"
Entsprechende Dokumentation mit Datum und Uhrzeit unter der Arbeit, fertig.
Edit: Ich weiß, der Fall ist hier ein bisschen anders, aber ich kümmere mich nicht um die evtl. Möglichkeit rechtlicher Einsprüche und frage von A bis Z, ob das so 100%ig möglich ist. Was kann mir denn im schlimmsten und an unserer Schule äußerst seltenen Fall einer juristischen Auseinandersetzung passieren? Ich könnte sie verlieren. Na und?
Sei mir nicht böse, aber das klingt für mich etwas nach Willkür. Natürlich hast du da ganz klare Regeln, nach denen du handeln solltest, und wo du dich auch erkundigen solltest.
Wenn du irgendwo auf dem Amt bist und nach Gutdünken des Gegenübers irgendwelche Bescheide bekommst , regst du dich doch auch darüber auf.
Wir unterrichten zielgleich - kleiner Unterschied. Es geht überhaupt nicht um die Leistung - es geht um andere Dinge, habe ich zwar schon mehrmals geschrieben, aber ich wiederhole es gerne noch mal.
Und wo ist das Problem dann zieldifferent zu unterrichten? Und wieso haben das Haupt- und Gesamtschulen dann leichter?
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