Ich sehe da aber grundsätzlich kein Problem drin, wenn man der Qualifikation entsprechende (!) Arbeiten ausübt die halt nur nicht in der Schule sind (ob das jetzt Heimarbeit (Homepagebetreuung, Materialerstellung usw) oder Dinge im Schulamt sind (Akten sortieren halte ich nicht für der Qualifikation entsprechend, Durchführung von Fortbildungen allerdings schon eher))
Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Ich finde es etwas merkwürdig, wie hier zur mißbräuchlichen Nutzung dazu aufgerufen wird.
Ändert aber nichts daran, dass diese Situation hier Mist ist, bei diesen Voraussetzungen sollte man nicht im Schulgebäude sein.