Wieso sollte man nicht kündigen dürfen? Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten doch auch hier. Oder vertu ich mich da?
Beiträge von Karl-Dieter
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"empirisch bewiesen" und "eigene Wahrnehmung" ist aber so ungefähr der größte Widerspruch den es gibt.
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Ich will wirklich nur ErfahrungswerteDa braucht man keine Erfahrungswerte, sondern nur die von chilipaprika gepostete Seite (http://oeffentlicher-dienst.info/). Die würde ich mir an deiner Stelle in die Bookmarks packen. Und von diesen 1250 Euro die dir ausgezahlt werden, musst du noch für ca. 60-100 Euro (kommt auf deine Gesundheit und Vorerkrankungen an und gebuchte Optionen) deine private KV bezahlen.
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Und welche erlaubten Wege sind noch nicht ausgeschöpft?
Der Rechtsweg? Das gleiche war doch auch in NRW, da hat das Landesverfassungsgericht diese Regel gekippt.
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Im Zweifelsfall gehst du zur Bundeswehr und machst freiwilligen Wehrdienst.
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Kann den hessischen Beamten nur viel Erfolg wünschen und hoffen, dass es nicht zu viele "Duckmäuser" unter ihnen gibt.
Was viele vergessen: Der "Treuepflicht" des Beamten steht die "Fürsorgepflicht" des Dienstherrn spiegelbildlich gegenüber.
Zwei Seiten derselben Medaille.Gruß !
Stimme ich dir grundsätzlich zu, aber sofern erlaubte und legitime Wege nicht ausgeschöpft sind, und das sind sie nicht, halte ich es für fragwürdig illegale Methoden benutzen.
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Äh, nee ... beim Beamtenstreik gehen die Beamten streiken
Na, das will ich mal sehen:
ZitatDas Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass für alle Beamten unabhängig von ihrer Tätigkeit ein generelles Streikverbot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG besteht.
http://www.dbb.de/themen/beamte/beamte-und-streik.html
Das kann (und wird) ernste dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Streikverbot für Beamte steht zwar teilweise auf der Kippe, gab da auch einige Urteile, das muss aber erst durch den Gesetzgeber geändert werden. Und das wird er nicht tun.
ZitatDie Beklagte verhängte gegen die Klägerin durch Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1 500 € wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst. Die Anfechtungsklage ist in der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht dem Grunde nach zurückgewiesen; es hat jedoch die Geldbuße auf 300 € ermäßigt.
http://www.bverwg.de/presse/pressem…jahr=2014&nr=16
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Ergänzung: Habe mir gerade durchgelesen, die GEW hofft tatsächlich darauf, dass genügend Beamte teilnehmen
ZitatVor möglichen Sanktionen schützt uns eine möglichst große
Zahl von Streikenden.
Deshalb macht die GEW den Streikaufruf davon abhängig, dass mindestens 3.000 Lehrerinnen
und Lehrer schriftlich ihre Teilnahme am Streik erklären.Na, dann bin ich mal gespannt. Sich auf eine Liste eintragen und dann tatsächlich an einem Streik widerrechtlich beteiligen, ist noch eine andere Geschichte. Die paar Hansels die das dann tatsächlich durchziehen, kriegen dann disziplinarrechtlich einen auf die Mütze.
Ich weiß schon, warum ich nicht bei der GEW bin.

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Die Resonanz bei den angestellten Lehrern (nur die gehen ja streiken) dürfte sich in Grenzen halten.
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Ich drucke auch durchaus mal was zuhause, aber das halte ich nach Möglichkeit in einem stark eingeschränkten Rahmen. Was ich allerdings nicht mache ist, dass ich Sachen, die ich in der Schule nicht machen kann (z.B. irgendwelche Karten farbig drucken) dann zuhause übernehme. Das mache ich aus Prinzip nicht.
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Naja, in meiner kleinen Schule ist das Finanzkontigent eben beschränkt und die Gefahr besteht, wird zu viel gedruckt, wird der Farbdrucker abgeschafft. So habe ich es zumindest an einer anderen Schule erlebt.
Dann wird er halt abgeschafft.
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Ich habe (noch) das Glück in der Schule farbig drucken zu können, jedoch plagt mich auch dort das schlechte Gewissen.
Warum? Das schlechte Gewissen sollte dich plagen, wenn du das in irgendeiner Art und Weise selber bezahlst. Meinst du in der freien Wirtschaft hat irgendjemand ein schlechtes Gewissen, wenn er für seine Arbeit etwas farbig benötigt und es auf der Arbeit druckt?
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Wieviel km ist denn die Schule von deinem Wohnort bzw Wohnort der Mutter entfernt?
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Das Problem ist allerdings, dass du - selbst mit einem BA/MA-Studiengang - dir am Ende damit ein Staatsexamen ausstellen lassen musst. Es bleibt dir wohl nichts übrig, als a) erst mal die das Staatsexamen ausstellende Behörde zu fragen (in NRW z.B. das Landesprüfungsamt für Lehrämter) und b) die Universitäten abzuklappern.
Rein von meiner persönlichen Einschätzung würde ich aber sagen, dass es relativ düster aussieht. Ich würde dir daher auch zu einer Ausbildung raten, mit Verkürzung usw. ist die in 2 Jahren durch. Wenn du mit dem Studium schon solche Probleme hattest (welche Gründe auch immer), glaube ich auch nicht, dass du das Ref. schaffst.
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weil an pages alles perfekt ist.
Sei mir nicht böse, aber dann gehen deine Textverarbeitungskenntnisse über das erwähnte Briefe tippen aber nicht hinaus. Die aktuelle Version von Pages ist eine absolute Katastrophe, wurde so dermaßen im Funktionsumfang beschnitten, dass man kaum mehr machen kann und die letzte iWork-Version von Pages ist ganz okay, aber man merkt dann doch, dass man dort schnell an die Grenzen stößt.
Für Arbeitsblätter zusammenklicken usw. ist das Programm aber schon okay.
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Dafür reicht es problemlos. Ansonsten sind mir die letzten paar Prozent Rechenleistung u.ä. nicht wichtig, mich interessiert nur, dass der Prozessor und der Speicher in absehbarer Zeit nicht zum Flaschenhals werden.
In z.B. beispielsweise fünf Jahren ist ein jetzt gekaufter i7 nur unwesentlich schneller als ein jetzt gekaufter billiger i3. Auf Vorrat Leistung zu kaufen lohnt sich eigentlich nicht.
In anerkannten Bechmarks würde dein i7 in 5 Jahren dann z.B. 150 Punkte machen, ein jetzt gekaufter i3 vielleicht 130 und ein in fünf Jahren gekaufter i3 wahrscheinlich 450.
Wenn man Leistung JETZT braucht, dann kauft man sie sich auch. Auf Vorrat kaufen lohnt nicht.
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Diese Grafik ist nur aus der Bildungsforschung. Die sehen das so. Das kann man aber auch anders sehen. Die Konvention zielt ja hauptsächlich darauf ab, dass behinderte Kinder überhaupt Schulausbildung bekommen, das ist ja in vielen Ländern überhaupt nicht der Fall
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NRW bezahlt auch Sek.1-Lehrer mit A12. Das betrifft nicht nur Grundschullehrer.
Die schwachsinnigste Idee hat ja (afaik) Verdi gehabt, die für Erzieher die gleiche Besoldung/Gehalt wie für Grundschullehrer fordern
Ansonsten... ja im öffentlichen Dienst (außerhalb von Schule) ist man ganz schnell auf A14 oder A15, aber das sind jetzt auch nicht Stellen, die es wie Sand am Meer gibt. Da gibt es Lehrerstellen schon deutlich häufiger.
Hier mal als Beispiel eine Stelle für A15 von meinem ehemaligen Nebenjobarbeitgeber im Studium:
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Das ist mir schon klar. Aber Schulen und Lehrer können sich prima damit rausreden, sie geben ja keine Hausaufgaben für den Feiertag auf, die könnten die Schüler ja eben noch am Mittwochabend erledigen, somit wäre der Donnerstag (als Feiertag) ja frei. Und so ist das imho definitiv nicht gedacht. Der Umfang der Hausaufgaben ist ja eh schon geklärt, der gilt ja unabhängig von Feiertagen. Ich darf also sowieso schon keine Hausaufgaben aufgeben, für die ich 6 Stunden brauche.
P.S. Können wir dieses "SuS"-Geschreibe hier im Forum sein lassen?
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Meiner Meinung nach geht das weit über Word, PPT und Excel zu lernen (das können sowieso die meisten Schülern schon)
Ich hab noch keinen Schüler gesehen, der Word, Excel und Powerpoint wirklich drauf hat. Alles was bei Word über das Tippen eines Briefes hinausgeht, ist ein Buch mit sieben Siegeln.
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ich bin räumlich und schularttechnisch flexibel, habe gute (wenn auch keine sehr guten) Noten und zwei Hauptfächer und es ist sehr sehr schwer, etwas Unbefristetes zu finden, von einer Verbeamtung ganz zu schweigen!
Schau mal in NRW. Verbeamtung und für Haupt-,Real- und Gesamtschulen ziemlicher Lehrermangel. Wir hatten kürzlich z.B. eine Stelle ausgeschrieben (im grünen Rand vom Ruhrgebiet, da haben sich nur zwei Leute drauf beworben. Und das war jetzt nicht Physik/Mathe-Kombination.
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