Ich weiß, aber gerade trotz dieser "Vorfälle" habe ich kein Verständnis dafür, wenn Eltern das nicht wollen. "Mein Kind konnte nicht schlafen, deswegen darf es nicht mit auf die nächste Klassenfahrt". Oder es hat jemand geraucht. Also sorry, das sind so derartige Banalitäten, was glauben die Eltern denn? Wollen die ihr Kind zuhause einsperren? Es geht ja nicht um Messerstechereien, Alkohol- und Drogenexzesse, sondern um absolute Banalitäten.
Beiträge von Karl-Dieter
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Die Raumtemperatur wird auch nicht in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, sondern in dem untergeordneten Regelwerk (in den "Technischen Regel für Arbeitsstätten), nämlich genauer gesagt die ASR A 3.5 http://www.baua.de/de/Themen-von-…R/ASR-A3-5.html
Ab ca. 35 Grad ist eine Schwelle erreicht, hier bitte im obigen Link den Punkt 4.4. anschauen.
Wichtig: Das gilt für jeden einzelnen Raum individuell. Wenn ein einzelner Raum z.B. 40 Grad hat, ist der Raum für die Weiterarbeit ungeeignet und wenn ein anderer zur Verfügung steht, ist das dann kein Problem.
Das ganze gilt übrigens für Beschäftigte, nicht für Schüler. Für Beamte müsste das dann vermutlich auch gelten.
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Ist die Frage, ob jemand bei einer Schwangerschaft überhaupt "haftet" bzw. "haften muss". Und Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass man Schüler 24/7 im Auge haben muss.
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Gemäß der Liste von MarlboroMan ginge Bio nicht.
Also das bezog sich jetzt ausschließlich auf die TU Dortmund, das kann an anderen Unis wieder anders aussehen. Nur habe ich das es da auf die Schnelle gefunden, weil ich dort auch studiert habe. -
Wer haftet denn im Zweifelsfall für derartige Dinge?
Keiner, wieso sollte da wer haften? Zumal man gar nicht zweifelsfrei feststellen kann, dass die Zeugung dann und dann stattgefunden hat. -
Sehe ich nicht so, ist Sache der Staatsanwaltschaft.
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Daher kann ich Eltern verstehen, die ihre Kinder unter diesen Umständen nicht mit auf Klassenfahrten lassen.
Ich nicht, das sind dann irgendwelche Helikoptermuttis.
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Bei den normalen DVags gibt es bei uns nur noch Lunchpakete, obwohl eine Kaserne in unmittelbarer Nähe ist

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Also in NRW gibt es schon das "Lehramt an Berufskollegs", aber ich kenne mich damit auch nicht so wirklich aus.
http://www.dokoll.tu-dortmund.de/cms/labg2009/d…r/bk/index.html
Und hier die möglichen Fächerkombinationen: http://www.dokoll.tu-dortmund.de/cms/labg2009/d…onen/index.html
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Der Thread ist zwar "etwas" älter, aber da ich das Thema ganz interessant finde, hole ich es mal wieder hoch.
Ich bin Sportschütze und bin zusätzlich noch als Reservist der Bundeswehr aktiv.
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Einen Jungen, dem die Entlassung von der Schule wegen kiffend angedroht worden war, hat letztlich der Anwalt gerettet
Das halte ich auch durchaus für eine richtige Entscheidung. Wer auf dem Schulgelände dealt - keine Frage, ist strafbar und muss auch schulische Sanktionen zur Folge haben. Aber eine Schulentlassung nur weil er kifft? Das halte ich für extrem lächerlich. Ich halte zwar selber nichts vom kiffen, aber das Kiffen ansich ist nicht strafbar. -
Wurde doch bereits mehrfach gesagt. Ladendiebstahl usw. halte ich auch bei bestem Willen nicht durch die Schule maßzuregeln, dafür gibt es andere Institutionen.
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Diese Diskussion erinnert mich hier teilweise an die Sache mit der Sonnenfinsternis und dem Einsperren im Schulgebäude.
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Das hier sicherlich von Seiten der Schulleitung arg merkwürdig vorgegangen ist, bestreite ich nicht. Trotzdem würde ich hier auch mal ganz deutlich an die eigene Nase packen, wenn die Klasse schon eine Unterschriftenaktion startet... dann muss, ganz im Ernst, schon einiges im Argen sein. Zumal dein Partner ja entsprechend vorbelastet ist.
Nichtsdestotrotz würde ich hier den Personalrat zu Hilfe ziehen, dass die ggf. auch bei Gesprächen dabei sind.
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Natürlich sind solche Leute Kollegen, ohne Frage. Trotzdem sind sie keine richtigen Lehrer. (Afaik ist Lehrer auch eine Amtsbezeichnung für die A12er, Vertretungsstellen heißen in NRW zumindest "Vertretungslehrkraft" o.ä.)
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Gut, wieder was gelernt. Halte ich persönlich zwar für etwas fragwürdig, aber die Richter werden sich dabei auch was gedacht haben.
Übrigens ist das kein Freifahrtschein für Mobber, selbst wenn eine Einwirkung durch die Schule nicht möglich wäre. Mobbing findet selten nur außerhalb der Schule statt. Abgesehen davon, ist auch irgendwo die Aufgabe der Schule zuende, sie ist keine Polizei, sie ist keine Staatsanwaltschaft und sie ist im Wesentlichen für Bildung zuständig.
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Das Mobben eines Mitschülers in der Freizeit tangiert auch so gut wie immer die Schule - wie soll ich dem Opfer noch zumuten, mit dem Täter in der gleichen Klasse zu sein?
Natürlich tangiert das indirekt die Schule. Die Voraussetzungen für eine Ordnungsmaßnahme liegen hier aber nicht vor (zumindest für NRW, denke für Bayern gilt das ähnlich). Die sind bei außerschulischen Sachen nur dann gegeben, wenn das "unmittelbar störende" Auswirkungen hat. Dem Opfer ist es vielleicht nicht zuzumuten, aber sofern es keine störenden (Unwohlsein =/ störend) Auswirkungen hat, ist es kein Grund für eine Ordnungsmaßnahme.
Nach deiner Logik müsste ja jede kleine Streiterei abseits der Schule potentiell Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen können, sofern nur irgendwie ansatzweise zwei Leute der Schule beteiligt sind. Und dafür ist Schule nicht zuständig und auch nicht befugt.
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Schulstrafen für Verhalten in der Freizeit ("Internetmobbing" findet ja meist in der Freizeit vom heimischen Rechner aus statt).
Das ist, meiner Meinung nach, nicht mehr durch das SchulG gedeckt (und das ist auch richtig so imho). Wenn das Mobbing natürlich in irgendeiner Art und Weise die Schule tangiert (Videos, Bilder aus dem Klassenraum usw) ist das was anderes.
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Bedrohungen von Kindern anderer Klassen auf dem Schulweg ist durchaus eine Möglichkeit für eine Ordnungsmaßnahme.
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