Äh, nee ... beim Beamtenstreik gehen die Beamten streiken
Na, das will ich mal sehen:
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass für alle Beamten unabhängig von ihrer Tätigkeit ein generelles Streikverbot als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG besteht.
http://www.dbb.de/themen/beamte/beamte-und-streik.html
Das kann (und wird) ernste dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Streikverbot für Beamte steht zwar teilweise auf der Kippe, gab da auch einige Urteile, das muss aber erst durch den Gesetzgeber geändert werden. Und das wird er nicht tun.
Zitat
Die Beklagte verhängte gegen die Klägerin durch Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1 500 € wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst. Die Anfechtungsklage ist in der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht dem Grunde nach zurückgewiesen; es hat jedoch die Geldbuße auf 300 € ermäßigt.
http://www.bverwg.de/presse/pressem…jahr=2014&nr=16
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Ergänzung: Habe mir gerade durchgelesen, die GEW hofft tatsächlich darauf, dass genügend Beamte teilnehmen
Zitat
Vor möglichen Sanktionen schützt uns eine möglichst große
Zahl von Streikenden.
Deshalb macht die GEW den Streikaufruf davon abhängig, dass mindestens 3.000 Lehrerinnen
und Lehrer schriftlich ihre Teilnahme am Streik erklären.
Na, dann bin ich mal gespannt. Sich auf eine Liste eintragen und dann tatsächlich an einem Streik widerrechtlich beteiligen, ist noch eine andere Geschichte. Die paar Hansels die das dann tatsächlich durchziehen, kriegen dann disziplinarrechtlich einen auf die Mütze.
Ich weiß schon, warum ich nicht bei der GEW bin. 