Wenn du Bedenken hast, würde ich Remonstrieren. Das ist dann sogar deine Pflicht.
Beiträge von Karl-Dieter
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Wir hatten bereits beide Meldesysteme Telefon und Mail im Einsatz.
Grob gesagt war die Erfahrung aus Sicht des Planungsteams für Erstkrankmeldungen wie folgt:
Telefonische Krankmeldung:
+ Zuverlässigere Einhaltung des Meldezeitraum
+ Öfter Prognose-Infos für die nächsten Tage
- Dokumentation nötig
- Telefon muss besetzt und Leitung frei sein
Insgesamt: Organisatorisch aufwendiger aber bessere Planbarkeit
E-Mail-Krankmeldung:
+ bequemer für die Kollegen
+ Telefon muss nicht so früh besetzt sein
+ Krankmeldung dokumentiert
- Mails oft unstrukturiert
- Mails nicht pünktlich (wegen Kollege)
- Mails nicht pünktlich (wegen Mailsystem)
- mehr kurzfristige 'Salamie'krankmeldungen, immer nur für den aktuellen Tag
Insgesamt: Orga-Aufwand bezüglich der Krankmeldung selbst kleiner und bequemer für den kranken Kollegen. Planbarkeit deutlich schlechter und dadurch erhebliche Mehrbelastung für die anwesenden Kollegen, die vertreten müssen.
Was bei uns allerdings immer möglich war, ist der Mailkontakt für planbare Krankmeldungen, langfristige Krankmeldungen, Folgekrankmeldungen und alles was sich so über den Tag ergibt, wenn man bereits krank gemeldet war.
Ist auch meine Erfahrung. Kollegen schreiben dann gerne so Mails wie „Ich muss mich abmelden“ - ja, was? Weshalb, wie lange, etc?
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Also ja, auch wenn man erst später Schule hat ist es zumutbar als Lehrkraft, sich bis 7 Uhr krankmelden zu müssen.
Kommt in der Realität nicht so häufig vor. Bei uns ist das bei 80 Kollegen vielleicht 1x im Jahr so, dass ein Kollege länger schläft und dann krank ist. Ist jetzt kein Weltuntergang.
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2. Bei Kind-Krank-Tagen müssen wir ab Tag 1 sofort eine AU via Mail schicken (Wir haben hier vor Ort beispielsweise keinen Kinderarzt gefunden, dass würde dann bedeuten, ich müsste mit meinem kranken Kind nun immer ca. 2 Stunden durch die Gegen gurken für die AU? Zum Glück reicht bei unserem KA ein Anruf, aber andere haben das Glück nicht...)
Das ist üblich und auch absolut nachvollziehbar. Wie lief das denn bis jetzt bei euch?
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Außerdem, wenn es einen Ausgleich für teures Wohnpflaster geben soll, dann sollte es gerade diesen für alle geben, denn auch die Singles oder Paare sind wohnortgeschädigt, was die Mietkosten anbelangt.
Die Frage ist, ob es hier überhaupt einen Ausgleich geben sollte, den teures Wohnpflaster hat idR auch eine höhere Wohnqualität.
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aber generell ist Online Unterricht nicht weniger effektiv, als Präsenzunterricht.
Wenn man als einzige Kompetenz den Erwerb von Fachwissen sieht, kann das am Gymnasium durchaus sein.
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keine Aufsicht und keine Vertretungsstunden.
Sollte bei einer schwerbehinderung aber normal sein bzw. Bei Mehrarbeit muss man vorher gefragt werden
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Das schlimmste hier sind die Berge. Ohne Schneeketten keine Chance. Ich finde es so sinnlos, das ist doch das vorprogrammierte Chaos.
Ich frage mich allerdings, wieso man keine Schneeketten hat, wenn man in einer bergigen Region wohnt, wo es im Winter durchaus nicht unüblich ist, dass es schneit.
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Kann man drüber streiten, ob Online-Unterricht „effektiv“ ist.
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Na ja, eine Bekannte von mir (Finanzbeamtin) hat eine Therapie bei einer Diplom-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie gemacht. Meine Freundin musste die Psychotherapie auch selbst zahlen, weil weder Beihilfe noch Krankenkasse die Kosten übernehmen. (Warum, weiß ich nicht - Keine Kassenzulassung?) Sie wusste aber schon, bevor sie diese Therapie angetreten hat, dass sie "Selbstzahlerin" sein würde. Andere Bekannte und KuK wiederum bekamen ihre Psychotherapie bezahlt.
Ich kann gerade nicht nachvollziehen, warum hier Midnatsol für ihren Vorschlag derart "angemacht" wird. Was passt euch denn daran nicht Zauberwald , chilipaprika und Meer ?
An der Stelle einer -Kasse oder -Versicherung würde ich generell keine Behandlungen bei Heilpraktikern bezahlen.
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Naja, hast du doch, wenn du das Umfeld abgeklärt hast.
Das ist nur der Fall, wo jemand klagen musste, bei uns sind die alle so als Arbeitsunfall durchgegangen und das problemlos und auch der Long Covid Kollege bekommt alle Behandlungen nun immer über die Unfallkasse, weil es eben ein Arbeitsunfall war.
Ah, natürlich. Im Berlin läuft das ja anders, genau.
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Komm, wenn durch die Schule gerade eine Welle rollt, aber im privaten Umfeld niemand positiv ist,
weil im privaten Umfeld sich natürlich auch jeder regelmäßig testet.
eben auch problemlos von der Unfallkasse als Arbeitsunfall bisher anerkannt).
Na, nicht wirklich:
https://www.dguv.de/de/mediencente…nfall/index.jsp
Grundsätzlich ist auch immer zu prüfen, ob und inwieweit in der fraglichen Inkubationszeit vergleichbare außerberufliche Gefährdungen zu einer Infektion geführt haben könnten.
Meines Wissens nach gibt es da nur einen einzigen Fall, das war ein kasernierter Polizist.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…ls-dienstunfall
ZitatDas Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem ähnlichen Fall die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers ebenfalls als Dienstunfall gewertet. Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass zwar kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung vorliege.Das Verwaltungsgericht Würzburg hat in einem ähnlichen Fall die Covid-19-Erkrankung eines Lehrers ebenfalls als Dienstunfall gewertet. Auch dieses Gericht kam zu dem Schluss, dass zwar kein Dienstunfall nach Art. 46 Abs. 1 BayBeamtVG aufgrund fehlender zeitlicher Bestimmbarkeit der Ansteckung vorliege.
Das erste Wort "Dienstunfall" ist meines Erachtens nach hier ein Tippfehler, weil es hier in dem Abschnitt um "Berufskrankheit" gehtl
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Ich habe mittlerweile einige Fälle erlebt, wo es ganz objektiv (als Mitglied des Lehrerrat/Gewerkschaft bei der UPP dabei gewesen) eben nicht an der Unfähigkeit lag sondern an Animositäten gegenüber dem Anwärter oder gegen die anderen Prüfer bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.
In meiner Zeit haben bei mir an der Schule drei Personen zumindest den ersten Anlauf nicht bestanden, bei allen drei war klar wie Kloßbrühe, dass das so kommen wird. Häufig gab es hier große Probleme zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung und eine gewisse Beratungsresistenz.
Das ist jetzt nur eine Anekdote, natürlich, aber das irgendwer trotz gutem Unterricht durchfällt, weil eine angebliche Quote erfüllt werden muss, halte ich für "unwahrscheinlich".
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LAA und LiA sind die Reffis und die OBASler...
LAA sind Lehramtsanwärter und damit Anwärter des gehobenen Dienstes.
Reffis sind keine LAA, sondern StRef.
Zitat§ 2 OVP
(2) Auszubildende im Vorbereitungsdienst werden in dieser Verordnung als Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter bezeichnet. Die Auszubildenden, die ein Lehramt des gehobenen Dienstes anstreben, führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung „Lehramtsanwärterin“ oder „Lehramtsanwärter“ für das entsprechende Lehramt. Die Auszubildenden, die ein Lehramt des höheren Dienstes anstreben, führen die Dienstbezeichnung „Studienreferendarin“ oder „Studienreferendar“ für das entsprechende Lehramt.
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Corona ist immer noch eine meldepflichtige Krankheit wie Scharlach, Masern oder die Pest.
Die Schule muss es also gesagt bekommen .... vorausgesetzt die Erkrankte Person weiß es.

Meldepflicht bedeutet hier aber von z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Laboren an das Gesundheitsamt und nicht von Schülern oder deren Eltern an die Schule:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html
Für Covid gibt es keine Meldepflicht nach § 34
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die im sog. Lehrerrat sind (hier ist nicht der Personalrat gemeint, sondern ein interner kleiner "Rat" für interne Schwierigkeiten im Kollegium)
Der Lehrerrat ist schon ein offizielles Gremium der Schulmitwirkung und nicht nur ein interner „Rat“ für interne Schwierigkeiten.
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Den Antrag kann sie natürlich stellen, viel bringen wird das aber vermutlich nicht, weil du nicht die entsprechend Qualifikation hast.
Persönlich finde ich das aber auch etwas fragwürdig, dass du Förderpläne und LE-Zeugnisse schreibst, weil das eigentlich Aufgabe der Klassenlehrer ist.
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Nun hatte die CDU - ich unterstelle parteitaktisches Gehabe - das Verfassungsgericht angerufen,
Unabhängig davon war es ihr gutes Recht und es war ja auch sinnvoll, da es schon die ganze Zeit umstritten war und ein offensichtlicher Versuch die Schuldenbremse zu unterlaufen .
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