Da hier eine Teilzeit-Beschäftigung vorliegt, also auch mit einer geringere Bezahlung, sind es natürlich auch freie Tage. Und nicht nur unterrichtsfreie Tage.
Nein, das ist nicht korrekt.
§ 17 Teilzeit ADO NRW
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.