Beiträge von Karl-Dieter

    Ich bin fast fertig mit dem Master und habe noch kein Ref. Also noch nicht zu 100% ausgebildet.

    Also nicht ausgebildet. Dann ist das „normal“, da du die ganzen Techniken und Erfahrungen aus dem Referendariat nicht kennst bzw nicht gesammelt hast.


    Deine ganzen außergewöhnlichen Methoden und Stunden würde ich zurückfahren bzw. sein lassen, da du noch nicht einmal strukturiert gelernt hast, wie Unterricht in deinen Grundzügen aussieht.

    Probier es einfach mit

    Einstieg

    Erarbeitung (zB anhand eines Textes mit Aufgaben)

    Sicherung (an der Tafel)

    echt? So ein Aufwand, wenn man z.B. die Mittelstufenleitung (8-10) übernimmt? Dann muss man sogar eine LK abhalten? Und es kommt noch jemand von der Bzrg. vorbei? Ich dachte sowas fällt noch in den Zuständigkeitsbereich des Schulleiters. Aber danke für die Info!

    Ja natürlich, man ist Mitglied der erweiterten Schulleitung (an Gesamtschulen) und da hängt eine Menge Verantwortung dran.

    In NRW auf die von dir benannten Stellen ist das in der Regel eine dienstliche Beurteilung in vier Stufen, eigener Unterricht, Beratung eines Kollegen zu seinem Unterricht mit UB, Kolloquium und Durchführung einer Lehrerkonferenz. Alles an einem Tag. Begutachtung durch die BezReg, falls Fremdbewerber aus anderen BezRegs, sind meist auch Vertreter der anderen BezReg dabei

    Da musst du mir helfen: Wo steht das?

    Zitat von SchulG §73 Abs 2


    Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.


    Hier steht ja, dass sie auf Wunsch teilnehmen sollen, wenn das erforderlich ist. Andersherum kann es also scheinbar auch NICHT erforderlich sein, ergo ich muss nicht teilnehmen. Oder die Pflegschaft möchte das nicht.

    Mal auch Logisch gedacht: Einige Pflegschaften machen ja einen regelmäßigen Elterntreff, das ganze kann man ja auch formalisieren und das offiziell als Pflegschaft deklarieren, zweiwöchentlich abends in einer Kneipe. Dann ist es meine Pflicht da alle zwei Wochen Abends auszutauschen, wenn die Eltern als TOP nur "Verschiedenes" haben und keine Beratung und Information erforderlich ist? Eben nicht.

    Ja, ich stimme dir zu, das bezieht sich hier auch auf Fachlehrkräfte, aber AUCH auf die Klassenleitung.

    Die Verträge werden bei uns erstmal alle ohne Führungszeugnis unterschrieben, du unterschreibst, dass nichts vorliegt und reichst die dann nach. Da gibts einen Passus, dass die dann bei Einträgen ungültig werden, aber das hindert niemanden daran gleich anzufangen.

    Kann also dazu führen, dass ein wegen mehrfachen Kindesmißbrauchs vorbestrafter Ex-Knacki an Berliner Schulen wochenlang „Zugriff“ auf Kinder hat. Klingt richtig super.

    Die Klassenleitung ist nach § 18 (3) ADO NRW mit beratender Stimme Mitglied der Klassenpflegschaft. Das ist somit eine Dienstpflicht in Kombination mit § 1 (Konkretisierung der Aufgaben, die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu erfülle sind).

    Das widerspricht dann dem SchulG, weil hier ist eben die automatische Teilnahme verneint. Das Problem ist hier nämlich, dass die Eltern, wenn sie Lust haben, durchaus alle zwei Wochen zu den ungünstigsten Zeiten eine Pflegschaft abhalten können - und hier bin ich dann nicht dazu verpflichtet, daran teilzunehmen.

    Ja, Lehrer sind Mitglied der Pflegschaft. Nein, sie müssen nicht automatisch immer an allen Sitzungen teilnehmen - nur wenn erforderlich.

    Generell wünscht sich unsere SL, dass alle in den Stunden da sind, die ihnen ausfallen, um ins Teamteaching zu gehen, mal was aufzuräumen etc.


    Relevant ist das Dingen hier:

    https://bass.schul-welt.de/1056.htm


    4.5 Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:

    • bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),
    • bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
    • bei Betriebspraktika,
    • bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien bzw. am Tag der Zeugnisausgabe,
    • bei Störung des Dienstbetriebes (z.B. Unbenutzbarkeit von Klassenräumen, Ausfall der Heizung, Wasserrohrbruch und bei Verstößen von Schülern gegen die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht) sowie wegen noch nicht eingerichteter Eingangsklassen zu Beginn des Schuljahres,
    • bei vorzeitigem Unterrichtsfrei der Abschlussklassen.

    Gleiches gilt bei der Schließung von Klassen aus gesundheitlichen Gründen.

    Pflichtstundenausfall in diesen Fällen ist dennoch, jedoch nur in dem zeitlichen Umfang als geleistete Arbeitszeit zu rechnen (anrechenbar als Ist-Stunden), in dem der Lehrer anstelle des Unterrichtseinsatzes auf Anordnung des Schulleiters zeitgleich anderweitig dienstlich tätig wird.

    Also, wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum hier immer wieder Leute erzählen, dass man damit nicht arbeiten könne.

    Man kann damit schon arbeiten, natürlich. Ich arbeite auch nicht so gerne damit, weil ich das bei mir am Mac wesentlich bequemer und angenehmer empfinde, aber das heißt ja nicht, dass man nicht mit einem iPad arbeiten kann.

    Zitat

    habe ich dann noch die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen?

    Jap, sofern gesundheitlich fit / Altersgrenze noch nicht überschritten / EU-Staatsbürgerschaft.


    Weshalb du dir nicht direkt eine Stelle an deinem Wunsch-Ort suchst, ist mir allerdings schleierhaft. Oder ich verstehe den Zusammenhang mit der Heirat nicht.-

    Wir können selber installieren aber viele Schulen haben Probleme jemanden zu finden, der sich in das MDM einarbeitet...

    Das ist auch nicht so einfach, das muss man ganz klar sagen. Da muss man schon ein gewisses Grundverständnis für haben, wie das läuft. Ich bin z.B. einer derjenigen, der das gemacht hat. Und ich werde das nie so professionell können, wie Leute, die einen entsprechenden Background als z.B. Fachinformatiker Sys-Integration haben und das auch den ganzen Tag machen. Zumal das auch sehr fehleranfällig ist, wenn man z.B. bei Jamf School ein Profil für alle iPads hat und in dem Profil einen alternativen DNS-Server "aktiviert", aber keine Einträge macht und dann speichert- sind alle iPads erstmal aus dem Netz ausgesperrt und müssen händisch wieder reingebracht werden, weil die Korrektur des Profils kann nicht mehr empfangen werden.

    Als sehr hilfreich empfand ich diese Youtube-Videos, das ist aber auch quasi die einzige vernünftige Dokumentation die ich dazu gefunden habe

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    aber bei iPads ist das ja alles andere als einfach. Falls sich jemand damit auskennt, damit die Geräte doch noch sinnvoll genutzt werden können, bitte Bescheid geben!

    Die Geräte werden über ein MDM konfiguriert, darüber kann man problemlos Apps aufspielen - oder auch diese Rechte den Nutzern zubilligen. Also dem Schulträger auf den Geist gehen, der das dann in die Wege leitet.

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