Was machen die Aufsichten? Gibt es keine?
Beiträge von Karl-Dieter
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Die Option "zu gefährlich, darum bleibe ich zu hause" gibt es für Schüler, aber nicht für Lehrkräfte.
was auch korrekt so ist, da Kinder die Gefahren auf dem Schulweg häufig nicht richtig einschätzen können.
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guten
Was heißt denn "gutes" Einzugsgebiet? Gibt es in einem "schlechten" Einzugsgebiet dann "schlechte" Kinder?
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Meinst du jetzt eine 6 für unentschuldigtes Fehlen bei einer Klassenarbeit oder die Zeugnisnote 6? Ist das in Arnsberg definitiv nicht durchgegangen oder nur Hörensagen?
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5. akzeptieren, dass ich selbst bei unentschuldigtem Fehlen keine 6 geben darf.
Wieso nicht?
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Ist es ein angeordneter Unterrichtsgang? Dann kann es abgerechnet werden.
Was heißt denn konkret "angeordneter Unterrichtsgang"? Also den dreistündigen Besuch einer Bäckerei beispielsweise, wo eine zweite Aufsichtsperson benötigt wird, das wäre für mich ein Unterrichtsgang.
Den ganztägigen Besuch des Römermuseums in Xanten nicht. Aber ich bin mir da selber nicht sicher, wo ist die Trennung?
2.2.3 Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- Teilnahme an Schulveranstaltungen im Rahmen der Richtlinien für Schulfahrten,
- Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Schulfeste),
Diese Richtlinie spricht selber von Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationale Begegnungen - im Folgenden Schulfahrten - sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen.
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Aber ich hab natürlich gut reden, ich habe den Mangel nicht an der Schule. Ich hoffe nur, dass die Schulen die Möglichkeit haben, auch solche Leute abzulehnen und dann den motivierten, fleißigen Quereinsteiger zu nehmen, statt sich einen faulen Lehrämtler lebenslang zu binden.
Der faule Lehrämtler kann trotzdem besser als der motivierte, fleiíge Quereinsteiger sein.
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Um welches Bundesland geht es hier?
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Ich kenne nicht eine Schulsekretärin (Sekretäre in diesem Bereich sind mir bislang einfach noch nicht begegnet), die längerfristig im schulischen Einsatz tätig ist und die nicht regelmäßig Überstunden sammelt in Schulwochen, um die ganze Arbeit zu bewältigen.
Bei uns machen die das, um die Ferien noch abzudecken. Also bewusste Entscheidung
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damit also garantiert einen freien Tag in der Woche
In NRW ist die Rede von einem "unterrichtsfreien" Tag, also sind die von dir genannten Punkte Dienstpflicht und du müsstest zur Arbeit.
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Durch die Preispolitik der Lebensmittelkonzerne haben in den letzten Jahren viele Landwirte den Betrieb aufgegeben.
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Ich fahr normal zur Arbeit, weil die Bauern das nicht im Berufsverkehr blockieren.
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Für Beamte ist die entsprechende Regelung ja noch nicht draußen, für Angestellte gilt folgende Regelung (innerhalb von 30 Sekunden Googeln gefunden):
ZitatZunächst ist Voraussetzung für den Anspruch, dass ein Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht. Das ist auch bei Beschäftigten in Elternzeit der Fall (ruhendes Arbeitsverhältnis). Weiter müssen Entgelt oder vergleichbare Leistungen (s.o.) im Zeitraum von 1. August bis 8. Dezember 2023 bezogen worden sein. Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld, wenn sie in diesem Zeitraum Leistungen nach den §§ 3, 19 MuSchG erhalten haben (d.h. bis acht (max. zwölf) Wochen vor und nach der Geburt des Kindes). Für die reine Elternzeit erfolgt keine Zahlung.
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++0b6fd916…b6-35a1e4539ccd
In NRW gibt es übrigens bei Beamten auch kein "Mutterschutz-Entgelt", sondern es werden ganz reguläre Bezüge gezahlt.
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Betriebsrat und Schulleitung sind eng miteinander verbandelt
Ihr wählt den Betriebsrat doch, wieso gibt es da keine Konsequenzen bei den Wahlen?
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Nein, bei uns sind das die Jungen. Jedem gute Noten geben, Gymnasialempfehlungen verschenken, im Unterricht korrigieren, nichts vorbereiten ... usw. Auf Ermahnungen wird nicht reagiert. Die älteren machen das bei uns nicht.
Das ist bei uns altersunabhängig.
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Kennst du denn Fälle, die letztendlich zur Entlassung führten?
Tatsächlich sogar einen Fall, bei mir an der Schule.
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Rein theoretisch kann man sich in Deutschland ja auch "nicht bewähren". In der Praxis kommt das allerdings nicht vor und ist auch gar nicht realistisch vorgesehen.
Grundsätzlich stimme ich dir, da das Referendariat bereits die erste große Hürde darstellt. Gibt aber immer wieder so Fälle, die dann letztlich die Probezeit nicht bestehen.
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Ich vermute, dass hier auch die Verhältnisse eine grosse Rolle spielen: wenn beide Eltern VZ arbeiten müssen und das Kind 40 Stunden in der Betreuung haben, dann wollen sie vielleicht in den wenigen gemeinsamen Stunden einfach ne schöne Zeit miteinander verbringen und nicht Grenzen setzen.
Vielleicht wollen beide Eltern auch Vollzeit arbeiten? Und was ist das für ein Quatsch mit "wenige gemeinsame Stunden"? Es ist ja eh fraglich, ob man da wirklich wenige gemeinsame Stunden hat und das kann dir auch bei jeder anderen Kombination passieren, wenn man z.B. gegenläufige Schichtmodelle o.ä. hat. Da hat man als Familie auch "wenige gemeinsame Stunden".
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Da kümmert sich ja praktischerweise die Frau drum.
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sondern mehr fachlich und mit homogenerer Schülerschaft in der Sek 2 arbeiten möchte.
Unterscheidet sich, was die Stressbelastung etc. angeht die Arbeit am Gymnasium sehr von der Arbeit an einer Grundschule? Vielleicht gibt es ja hier Erfahrungswerter, oder sogar jemanden, der vom Grundschullehramt zum Gymnasiallehramt gewechselt hatIch glaube, dir ist nicht ganz klar, dass "Gymnasiallehramt" nicht nur "fachlich und homogenere Schülerschaft in der Sek 2" bedeutet, sondern, ich glaube, in quasi fast allen Bundesländern, auch Lehramt an Gesamtschulen ist und auch Schülerschaft in der Sek 1. Alternativ gehst du ans BK, aber auch da hast du Schulabbrecher etc.
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