Im übrigen erstaunt es mich, dass ukrainischen Geflüchtet ohne jegliche Einzelfallprpfung direkt ein Aufenthaltsstatus gewährt
Es gibt hier noch die aktivierte Massenzustromrichtlinie, nach § 24 AufenthG
ansonsten zählen sie als Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention, Asyl ist was anderes.