Bei der BezReg Münster gibt es mal 100€ Bußgeld wenn ein Kind ein halbes Jahr fehlt. So zumindest meine Erfahrung.
Beiträge von Karl-Dieter
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Klar, aber mir ging es primär um den Spruch "Wüsstest du, was du für Aufgaben in der Schule machen müsstest, wärst du mit zwei Kindern nicht in Vollzeit eingestiegen" - genau das machen aber eben etliche Leute, auch bewusst. Das Problem liegt hier aber, wie ich bereits sagte, eben woanders.
Und vermutlich auch in einer unzureichenden Ausbildung im Referendariat, aber der letzte Lockdown ist ja inzwischen auch schon etwas her und das sollte nicht mehr das Problem sein eigentlich
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Und was macht deine Frau?
Inwiefern tut das was zur Sache?
Das Problem bei der Situation der Threaderstellerin ist nicht, dass sie in Vollzeit arbeitet, sondern dass der Mann scheinbar ne faule Socke ist.
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sonst wärst du mit 2 kleinen Kindern vmtl. nicht Vollzeit eingestiegen.
Warum? Ich arbeite auch Vollzeit und habe zwei kleine Kinder.
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Sicher?
Durchschnittlich ja, aber nicht wesentlich.
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Was soll denn die Versetzung an eine andere Schule bringen?
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Das Gehalt mit A13 finde ich auch als Berufseinsteiger durchaus angemessen und in Ordnung. Und nicht in jedem Job bekommt man Firmenwagen und Luxusausstattung und co.
Und gerade als Ein-Fach-Biologe bekommt sehr schwer einen adäquat bezahlten Job. Klar, ein paar kommen in irgendwelchen Zoos unter, aber da glaubt doch im Ernst niemand, dass man da Jahresgehälter von 75 000 eur plus Firmenwagen plus Boni bekommt. Ansonsten gibt es keine nennenswerte „biologische Industrie“. Und besser wird es erst nach eine Promotion, aber da muss man auch wieder noch mal 4 Jahre Zeit reinstecken
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Mein Problem ist es ja nicht, wenn eben Eltern nicht schnellgenug den sofortigen Unterrichtsschluss usw. mitbekommen oder das die Kinder alle persönlich abgeholt werden müssen usw.
Verstehe ich nicht. Es ist nicht Aufgabe der Elternvertreter solche wichtigen Informationen an die Eltern zu bringen, sondern der Schule. Oder stehe ich auf dem Schlauch?
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Bei der BezReg Münster gibt es beispielsweise dafür Anhörungsbögen für die Ausbildungsbetriebe ( https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…b_Anlage_10.doc ) ich vermute mal, dass sowas ggf. Wunder wirkt.
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Sicher, dass das direkt eine Beförderung war? Ich kenne Leute, die auf solchen Posten früh kommissarisch saßen, aber bis zur Beförderung dauerte es dann noch ein paar Jahre.
Ich habe mich auch zwei Monate nach Ende meiner Probezeit erfolgreich auf eine Beförderungsstelle beworben.
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Ich antwortete darauf sachlich, weil ich weiß, wie es hier ist, schließlich bin ich im Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule in Hamburg.
Gut, wenn du weißt, wie es in Hamburg ist, dann wirst du ja auch wissen, wo es steht. Ich habe dich nett nach der rechtliche Grundlage dafür gefragt, wo steht, dass die AU dann rückwirkend zum 1. Krankheitstag sein muss. Weil das wäre eine merkwürdige Hamburger Sonderregelung, die beispielsweise mit dem § 5 AU-RL kollidiert
Zitat(3) 1Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. 2Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
Ehrlich gesagt habe ich weder Verständnis dafür, dass Leute aus anderen Bundesländern mit keiner/wenig Kenntnis von Hamburg meine Angaben pauschal anzweifeln und "Nachweise" * verlangen, gerade so, als habe ich etwas völlig Unwahrscheinliches oder Unerhörtes vorgetragen, das man einfach nicht glauben könne.
(*die ich zu bequem bin heraus zu suchen, das kann TE immer noch machen, falls nötig).
Du kannst hier auch gerne beleidigt sein, aber ich habe die Hamburger Gesetze durchsucht, aber nichts entsprechendes gefunden, aber du kennst dich vermutlich auch nicht direkt mit den NRW-Gesetzen, Erlassen und Verordnungen aus. Für Schleswig-Holstein habe ich tatsächlich die Regel mit den Kalendertagen gefunden, NRW gilt Arbeitstage für Beamte,
Zitat von NRw(2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist (§ 62 Absatz 1 LBG, § 5 Absatz 1 EntgFG).
Mir ist nicht ganz klar, warum du da jetzt so eingeschnappt bist. Nur weil es jemand gewagt hat, bei einer Aussage von einem Leitungsteam einer großen weiterführenden Schule nachzuhaken?
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selbst wenn sie den Toilettengang als Ventil nutzen (brauchen Ruhe, mini-Auszeit,..) finde ich es okay.
Mag am Gymnasium kein Problem sein, aber gibt durchaus auch Schulformen, wo man dann Probleme mit Vandalismus hat, weil sich dann größere Schülergruppen vorher verabreden.
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Beim Thema Untis stimme ich dir zu, das ist peinlich.
Aber Stunden- und Vertretungsplan die hauptsächliche Arbeit des SSL? Das habe ich noch nie gehört. An vielen Schulen ist diese Aufgabe doch an andere verteilt, gerne per A14-Stelle.
Sorry, ich beziehe mich hier auf Gesamtschulen. Punkt 3
https://bass.schul-welt.de/1011.htm
Sekundarschulen ebenfalls Punkt 3
https://bass.schul-welt.de/14151.htm
An Gymnasien kann es Funktionsstellen übertragen werden
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Das hab ich noch nie gehört. Aber man lernt nie aus.
§ 19 LBG NRW
2) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das bisherige Amt nicht zu durchlaufen war.
Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze ist eine weitere Beförderung nicht zulässig.
Abweichend von Nummer 2 kann die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ohne Mitwirkung des Landespersonalausschusses befördert werden.
Und das steht dann hier unter Punkt 11.5.2
https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…-01.01.2018.pdf
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Das 1. Beförderungsamt geht auch direkt nach der Probezeit, nämlich wenn man den Vermerk der besonderen Leistung in seinem Probezeit-Gutachten hat.
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Traumklassen gibt es zunehmend weniger - Inklusion, Multikulti, Integratio
Was sind denn dann Traumklassen? Nur weiße Kinder von biodeutschen Akademikern?
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Glaube ich dir, aber ändert nichts daran, dass das eigentlich sein Job ist. Wenn ihm das zu viel ist, hätte er die Stelle nicht machen dürfen. Und es ist eigentlich der Hauptteil des Jobs.
Personalgespräche mit dem pädagogischen Personal sind Aufgabe der Schulleitung, nicht der Stellvertretung.
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