Beiträge von Karl-Dieter
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Corona ist immer noch eine meldepflichtige Krankheit wie Scharlach, Masern oder die Pest.
Die Schule muss es also gesagt bekommen .... vorausgesetzt die Erkrankte Person weiß es.

Meldepflicht bedeutet hier aber von z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern, Laboren an das Gesundheitsamt und nicht von Schülern oder deren Eltern an die Schule:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html
Für Covid gibt es keine Meldepflicht nach § 34
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die im sog. Lehrerrat sind (hier ist nicht der Personalrat gemeint, sondern ein interner kleiner "Rat" für interne Schwierigkeiten im Kollegium)
Der Lehrerrat ist schon ein offizielles Gremium der Schulmitwirkung und nicht nur ein interner „Rat“ für interne Schwierigkeiten.
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Den Antrag kann sie natürlich stellen, viel bringen wird das aber vermutlich nicht, weil du nicht die entsprechend Qualifikation hast.
Persönlich finde ich das aber auch etwas fragwürdig, dass du Förderpläne und LE-Zeugnisse schreibst, weil das eigentlich Aufgabe der Klassenlehrer ist.
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Nun hatte die CDU - ich unterstelle parteitaktisches Gehabe - das Verfassungsgericht angerufen,
Unabhängig davon war es ihr gutes Recht und es war ja auch sinnvoll, da es schon die ganze Zeit umstritten war und ein offensichtlicher Versuch die Schuldenbremse zu unterlaufen .
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uch ein Triebtäter baut (idR) erstmal eine Beziehung zu Kindern auf, bevor er aktiv wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass er in einer Einrichtung direkt in den ersten Tagen zuschlägt ist äußerst gering,
Hast du Belege für diese Aussage?
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Meiner Auffassung nach wird das erw. Führungszeugnis vom Bund (BfJ?) ausgestellt, von daher dürfte es eigentlich egal sein, aus welchem Bundesland man kommt.
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Kind würde ich auf jeden Fall mitnehmen, wenn man das will, gibt es da immer Mittel und Wege.
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Ist mir bewusst, hatte beim Autofahren aber keine Einschränkung und auch mit dem Orthopäden besprochen.
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Und wie kamst du zur Schule?
Auto
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Joah, das kann man ja gut umstrukturieren. Ich habe selber schon mit Krücken in der Schule gearbeitet, einige Kollegen von mir auch.
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Mir ist aber nicht ganz klar, warum man in der Zeit der "vorsichtigen Vollbelastung" nicht arbeiten kann?
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Viele schwächere Schüler verstehen es bis zum Ende der Schulzeit nicht, was das bedeutet.
Ich verstehe das heute noch nicht.
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Gesamtschule unterrichten.
Sehe hier das Problem nicht, da das Lehramt GyGe heißt.
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Ich vermute, dass die Probleme, die du im Referendariat hast, mehr an den Verhaltensweisen liegen, die du hier im Thread zeigst, als an der Fahrerei und deinem Sohn.
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Ich bin fast fertig mit dem Master und habe noch kein Ref. Also noch nicht zu 100% ausgebildet.
Also nicht ausgebildet. Dann ist das „normal“, da du die ganzen Techniken und Erfahrungen aus dem Referendariat nicht kennst bzw nicht gesammelt hast.
Deine ganzen außergewöhnlichen Methoden und Stunden würde ich zurückfahren bzw. sein lassen, da du noch nicht einmal strukturiert gelernt hast, wie Unterricht in deinen Grundzügen aussieht.
Probier es einfach mit
Einstieg
Erarbeitung (zB anhand eines Textes mit Aufgaben)
Sicherung (an der Tafel)
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echt? So ein Aufwand, wenn man z.B. die Mittelstufenleitung (8-10) übernimmt? Dann muss man sogar eine LK abhalten? Und es kommt noch jemand von der Bzrg. vorbei? Ich dachte sowas fällt noch in den Zuständigkeitsbereich des Schulleiters. Aber danke für die Info!
Ja natürlich, man ist Mitglied der erweiterten Schulleitung (an Gesamtschulen) und da hängt eine Menge Verantwortung dran.
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In NRW auf die von dir benannten Stellen ist das in der Regel eine dienstliche Beurteilung in vier Stufen, eigener Unterricht, Beratung eines Kollegen zu seinem Unterricht mit UB, Kolloquium und Durchführung einer Lehrerkonferenz. Alles an einem Tag. Begutachtung durch die BezReg, falls Fremdbewerber aus anderen BezRegs, sind meist auch Vertreter der anderen BezReg dabei
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Bist du ausgebildet?
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Meines Wissens nach ist die Wiedereingliederung dann sofort gescheitert.
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