Dazu das monatlich niedrige Gehalt/Besoldung als in der freien Wirtschaft mit vergleichbaren Qualifikationen.
Das wage ich mal zu bezweifeln
Dazu das monatlich niedrige Gehalt/Besoldung als in der freien Wirtschaft mit vergleichbaren Qualifikationen.
Das wage ich mal zu bezweifeln
In der freien Wirtschaft besteht durchaus gundsätzlich das Recht auf TZ, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen: https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/
Mein "Betrieb" hat mehr als 15 Kollegen und organisatorisch spricht nichts gegen TZ. Also bestünde ein Rechtsanspruch.
Richtig: aber kein Anrecht auf wieder Vollzeit
Woher willst du das denn wissen?
Ja, Bestenauslese
Findet ihr das begrüßenswert
Ja. Einer der häufigsten Gründe ist tatsächlich „Mein Mann verdient genug“ und das finde ich aus mehreren Gründen nicht „gültig“. Zumindest eine genauere Prüfung wäre hier angebracht
Oder man bleibt halt einfach zuhause, wenn man krank ist. Auch Halsschmerzen gehören dazu. Insbesondere, wenn man den Tag über viel reden muss.
Ja, klar, in der Realität macht das aber kaum einer. Ich würde nie auf die Idee kommen, wegen etwas Halsschmerzen zuhause zu bleiben. Wenn es mich einschränkt, klar, aber wenn ich mich sonst fit fühle, gehe ich natürlich zur Arbeit.
was bleibt den SL denn übrig, wenn die Betriebsärzte, wie ich nun hörte, keine Beschäftigungsverbote erteilen?
Betriebsärzte erteilen generell keine betrieblichen Beschäftigungsverbote. Das macht der Arbeitgeber.
Ich kann deine Frustration verstehen, allerdings solltest du es auch einfach akzeptieren. Die Stelle war nicht für dich vorgesehen oder versprochen, sondern es war jemand nunmal besser als du.
Wenn die aber bald das gleiche bekommen, werde ich keine G-Kurse mehr machen müssen
Was?
Mathe ist Verschwendung an Grundschulen?
Mit den jetzigen Voraussetzungen (Kinderbetreuung bis 13 Uhr, Mann der nicht unterstützt, Probleme bei der Reflexion der eigenen Leistung) sehe ich da, ganz ehrlich, große Schwierigkeiten beim nächsten Anlauf.
Warum sollte der Arbeitgeber die private Nutzung von Mobiltelefonen - abgesehen von Notfällen - am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit dulden müssen? Selbst die Erreichbarkeit im Notfall wäre über das Sekretariat gegeben.
PS: Gerade anlassbezogen liegt es durchaus im Direktionsrecht, auch die Art und Weise einer Tätigkeit anzuordnen. Im hier diskutierten Setting der Aufsichtsführung in einer Hofpause sehe ich keinen Anhaltspunkt, der die Anweisung, während der Aufsichtstätigkeit kein Handy zu nutzen, behindern würde. Diese ist hier vielmehr sachgerecht.
So einfach ist das nicht, ein komplettes Verbot ist teilweise mitbestimmungspflichtig. https://www.lag.bayern.de/muenchen/entsc…31502/index.php
Wir in Klasse 5-10 auch. Und Lehrkräfte, die während des Unterrichts/der Pausenaufsicht ihr Handy nutzen, gehen auch nicht. Ausnahmen sind möglich, wenn SuS bei einer Lehrkraft vor der Nutzung einen plausiblen Grund angeben oder LuL erklären, dass sie kurz aufs Handy schauen müssen. Und wir setzen das auch durch.
Rechtlich halte ich so ein Verbot für Lehrkräfte NICHT durchsetzbar
Es wird ihr schon keiner das Handy aus der Hand schlagen. Aber wenn man Aufsicht hat, passt man auf die Anwesenden auf und wischt nicht auf seinem Smartphone rum.
ich bin durchaus in der Lage auf „anwesende aufzupassen“ und gleichzeitig auf dem „Smartphone zu wischen“
Nachhilfe beenden. Macht keinen Zweck. Seine Entscheidung.
Gymnasien
Du hast ja Lehramt Gymnasium und Gesamtschulen.
Der Aussage kann ich irgendwie nicht folgen. Inwiefern ist der Austausch über einen US-amerikanischen Messenger sicherer als über Mails auf einem internen Server?
weil WhatsApp standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt und Mails idR unverschlüsselt sind und Mails auch idR nicht nur auf dem internen Server bleiben
Sorry für die Einmischung, aber "WhatsApp"?! Uns wurde von der SL dringend davon abgeraten für den Austausch über schulische Dinge diesen Messenger zu verwenden.
Trotzdem nutzt es jeder. Mit irgendwelchen Leuten hier aus dem Forum möchte ich aber trotzdem keine WhatsApp-Gruppe machen.
Btw ist der Austausch über schulische Dinge per WhatsApp wesentlich sicherer als über E-Mail.
Damit stehen für die Stundenplanung noch immer über 30 "Stundenslots" zur Verfügung, sodass das im Plan relativ gut unterzubringen ist.
Kommt drauf an, oder man hat Kurse, die zu fixen Zeiten veranstaltet werden o.ä. Bei knapp 25 Wochenstunden und 30 möglichen Slots ist das Erstellen eines Stundenplans schon nicht mehr so einfach, insbesondere an meiner Schulform, wo viel in Kursen läuft.
(a) Lehrkraft A arbeitet Vollzeit (z.B. 24,5h) und hat ein kleines Kind, welches in die Kita (Öffnungszeiten z.B. 8 - 14 Uhr)
Und hier ist der Punkt, wo ich dann kein Verständnis mehr aufbringe. Wenn ich an einer Ganztagsschule Vollzeit arbeite, und dann eine Kita bzw. einen Betreuungsvertrag mit 20 Wochenstunden (das wäre nämlich hier 8-14 Uhr) wähle, ist es meines Erachtens nicht Aufgabe des Arbeitgebers das auszugleichen.
´´
Dabei wird - mal wieder - verkannt, dass die entsprechenden Sek 2 Schulen i.d.R. erheblich größer sind als die Sek 1 Schulen oder gar Grundschulen und daher auch etwas mehr Personal im Bereich der (erweiterten) Schulleitung benötigen und scheinbar gleiche Aufgaben entsprechend umfangreicher ausfallen
Klingt erstmal logisch, allerdings vergisst du hier -mal wieder- Gesamtschulen, die auch locker mal 1000-1700 Schüler haben können und zur Mehrheit auch S1-Lehrkräfte. Wir haben keinen A15-er im Bereich der (erweiterten) Schulleitung (als Koordinator) der hier solche Aufgaben übernimmt.
Arbeitet ihr mit Untis (Vertretungsplanung)?
Ja, läuft gut. Bin zufrieden mit dem Programm, auch wenn es natürlich seine Macken hat.
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