Beiträge von Karl-Dieter

    Kannst du mal ein Beispiel bringen? Wie würde das bei uns laufen?

    Angenommen Klassenlehrerin in der 4b fehlt. Auf dem Stundenplan steht DE, Ma, En, Su, dann Doppelstunde Kunst in der 1a.

    Die haben Ordner, in denen sie arbeiten können. Da sind Sachen zu verschiedenen Fächern drin. Wird ne Klasse nicht umbringen, wenn die mal einen Tag zB kein Englisch haben

    Sowas ist absolut nachvollziehbar, wenn man noch nicht sein Leben lang im öffentlichen Dienst war. Die Zeit eines Mitarbeiters mit einem Jahresbrutto von 60k € ist etwas teuer, um sich um die Papierfüllstände von Druckern zu kümmern. Außer halt im Schuldienst, da muss man ggf. noch das Papier selbstmitbringen.

    So ungefähr in jedem Büro füllt man sein Papier in seinem Drucker selber auf, auch mit 100k EUR Jahresbrutto.

    Einer unserer Schüler erklärte beim Schüleraustausch an einer High School in den USA unser dreigeteilte Schulsystem mal mit einem Vergleich:

    Stell dir vor, eine Gruppe von Menschen läuft beim Sport eine gewisse Strecke (z.B. eine Meile). Es gibt die Regel, dass die Gruppe immer zusammenbleiben muss. Die Schnellen werden also langsamer laufen müssen, um sich nicht zu weit von der Gruppe zu entfernen. Die Langsamsten werden sich völlig verausgaben (und dabei sehr unglücklich sein), um den Anschluss noch halten zu können.

    Merkwürdige Erklärung, zumal es nicht das dreigeteilte Schulsystem erklärt.

    Ich habe mal gehört, dass es an Gesamtschulen nach Leistungsniveau differenzierte Kurse gibt (zumindest in einigen Fächern). Ist das nicht mehr so?

    Doch, betrifft aber in der Regel nur D, M und E und eine Naturwissenschaft, und dann auch nicht ab Jahrgang 5. Für den gesamten restlichen Unterricht gilt das nicht.

    Siehe oben, das Blatt ist so vollkommender Unsinn, denn die Einschränkungen sind ja viel größer als nur die 75%..

    Nein, es ist kein vollkommener Unsinn. Du schreibst hier immer sehr dogmatisch, aber vieles, was du schreibst, ist auch nicht "ganz richtig" um es mal vorsichtig auszudrücken. Du sagst pauschal, dass Mehrarbeit in Elternzeit verboten ist. Und das ist falsch. Ganz einfach.

    Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

    So pauschal ausgedrückt ist das für NRW falsch, für die anderen Bundesländer vermutlich ebenfalls:

    Zitat

    Bei Lehrkräften, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl ab- solvieren (30 von 41 Zeitstunden umgerechnet z.B. 18,5/25,5 Wochenstunden) ist darauf zu achten, dass diese absolute Höchstgrenze gem. § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG im monatlichen Durchschnitt nicht überschritten wird, da ansonsten die Vorausset- zungen für den Bezug von Elterngeld entfallen würden. Daher sollten die Lehr- kräfte, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl leisten, grund- sätzlich nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. Falls doch, ist zur Vermeidung der unerwünschten Rechtsfolgen binnen Monatsfrist ein Ausgleich im selben Um- fang einzuräumen, damit sich die monatliche Durchschnittsstundenzahl nicht un- zulässig erhöht.

    https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/…BR_Muenster.pdf

    Bei uns in der Schule kommt es aber regelmäßig vor, dass Teilzeitkräfte mit Kleinkindern beispielsweise statt zur dritten Stunde zur ersten erscheinen müssen, weil früh morgens um 07:30 auf der Stundenplanapp diese Vertretung erscheint. Der Unterricht startet bei uns um 7:50.

    Was sagt der LR, PR und Gleichstellungsbeauftragte zu solchen Praktiken?

    Ergänzung: Teilzeitkräfte dürfen gegen ihren Willen nicht zu früherem Kommen oder längerem Bleiben verpflichtet werden, da dies der Idee der Teilzeit widerspräche und die Anfangs- und Endzeiten eine gewisse Verlässlichkeit haben müssen.

    Das ist wo konkret geregelt?

    Zumal sich das damit beißt, dass Minusstunden bei TZ-Kräften innerhalb der Woche ausgeglichen werden sollten, da sie sonst verfallen. Irgendwo muss man die ja auch hinsetzen. Dass man Rücksprache hält, sollte natürlich klar sein. Aber verboten ist es meines Wissens nach nicht, sondern es ist auch Teil der Aufgabenbeschreibung § 13 Abs 3 und 4 ADO NRW

    Ich frage mich, wie man sich das praktisch vorstellt, gleichzeitig Schüler oberstufenfit zu machen und irgendwas auf Hauptschulniveau zu unterrichten. Dass diese Schülergruppen im gleichen Raum sitzen, ist absolut sinnfrei.

    Das ist an Gesamtschulen doch Alltag. Verstehe diese Jammerei von Gymnasiallehrkräften nicht.

    Geistige Beeinträchtigungen am Gymnasium sehe ich dagegen als schwierig. Bei uns müssen Kinder wegen zu schlechten Leistungen das Gymnasium verlassen und noch schlechtere sollen bleiben?

    Ich frage mich immer, wieso Gymnasien sich mit dieser Begründung aus der Inklusion rausziehen. Förderschüler Lernen schaffen auch an einer Haupt-, Real- oder Gesamtschule nicht das "Klassenziel", sondern machen den Förderschulabschluss.

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