Generelle Attestpflicht ist ja auch was anderes als begründete Attestpflicht als Auflage nach einer pädagogischen Konferenz oder Teilkonferenz.
Begründete Attestpflicht in NRW ist auch ein Verwaltungsakt
Generelle Attestpflicht ist ja auch was anderes als begründete Attestpflicht als Auflage nach einer pädagogischen Konferenz oder Teilkonferenz.
Begründete Attestpflicht in NRW ist auch ein Verwaltungsakt
Mich nervt die Beförderungskultur an meiner Schule nur noch, da geht Dienstalter vor Engagement, dem Beamtentum sei dank. Beförderungsstellen werden an Mitte/Ende-50-jährige vergeben
Hast du dich denn mal wirklich beworben?
Nein.
Kann bei dir durchaus so gewesen sein, aber einen komplett vollen Fachschaftsrat hatten wir nur zu Studiengebührenzeiten.
ich wollte mal in die Runde fragen, ob es eurer Meinung nach von Nachteil ist direkt nach dem Studium, im jungen Alter sprich mit Anfang/Mitte 20 (23, 24 oder 25) schon mit dem Ref zu starten?
Nein.
Aus eigener Erfahrung weiß ich dass viele Reffis älter waren und meist eher mit Ende 20 mit dem Ref starteten.
Bei manchen ist das so, aber eigentlich unüblich.
und sehr viele Bafög-Empfänger*innen (von denen es so viele auch nicht gab..) haben trotzdem die Möglichkeit benutzt, sich zu engagieren (Fachschaftsarbeit...) und dadurch eine längere Förderung erhalten (ein Semester, glaube ich).
Lag aber häufig auch daran, dass in NRW ab dem WS 2006/2007 Studiengebühren erhoben werden konnten, die man aber bei Engagierung in den universitären Gremien (z.B. Fachschaftsrat) nicht zahlen musste bzw. nur teilweise.
Der Druck im Ref ist einfach übertrieben.
Das ist jetzt deine subjektive Empfindung, meiner Erfahrung nach ist es für viele einfach ungewohnt, dass sie für ihre Leistung auch direkt bewertet werden und es auch Rückmeldung gibt, anders als an einer anonymen Uni
Bekomme ich ein Problem, wenn ich eigentlich gerade in einem Beförderungsverfahren an meiner Schule stecke (Stelle ist noch nicht ausgeschrieben)?
Dann steckst du in keinem Beförderungsverfahren.
War bei uns auch einmal, aber sonst klappt die Rückkehr quasi immer
Da hast du natürlich Recht, klar.
oeffentlicher-dienst.info
Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.
Und für Väter wäre das nicht fürchterlich?
Nö, in Freistunden erledige ich meine Einkäufe, fahre zum Frühstück nach Hause oder mache Sport.
Von Präsenzpflicht außerhalb von Unterricht und Konferenzen habe ich bei uns in NRW. BK gottseidank noch nie gehört.
Vertretung kann aber morgens problemlos angeordnet werden, da kann dann nicht gesagt werden „ich mache aber immer Sport in meiner Freistunde“
Siehe § 13 (3) ADO NRW
Ich schätze ihr habt auch große Pausen. Die gelten formal als Erholungspause für dich.
Das steht wo?
Acht Stunden Unterricht am Stück ohne Möglichkeit einer Mittagspause halte ich für sehr fragwürdig
Ich habe das auch schon gemacht, bin zur SL gegangen, habe gesagt, dass ich die und die Aufgabe nicht mehr machen möchte, mangels Interesse, war kein Problem.
Als Vertretungskraft hast du normalerweise sowieso keine Vertretungsbereitschaft, die nicht in deine Stunden eingerechnet wird. Auch Aufsichten und Mehrarbeit darfst du nicht leisten.
Hattest du einen Vertrag über die 25,5 h? Wenn ja, dann sollte die Befristung bzw. die Reduzierung dort bereits drinstehen, oder sie ist nicht zulässig.
Vertretungskräfte dürfen ganz normal Aufsichten machen, gehört zu deren Job. Nur keine Mehrarbeit
Meiner Meinung nach ist diese Verrechnung nicht korrekt. Weder für TZ noch für Vz.
https://vlbs.nrw/wp-content/upl…chen-1-8-21.pdf
Seite 10f
Frag doch sonst beim Personalrat nach. Bei Tz aus familiären Gründen finde ich das auch recht schwierig.
Bei uns hättest du mit 17,5 von 25,5 keinen Anspruch auf einen freien Tag.
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