Waldjugendherberge Windeck-Roßbach
https://www.jugendherberge.de/jugendherberge…h-463/portraet/
Waldjugendherberge Windeck-Roßbach
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Wäre das nicht eher eine Aufgabe für den Schulträger und die entsprechenden Abteilungen, wo die Profis sitzen?
Ich kann dir auch nur dringend empfehlen, dass du deine Stunden mit Kollegen durchsprichst. Und nicht so allgemein, wie „Ich möchte das Thema in der Stunde machen …“ sondern „Ich habe als Einstieg diesen Videoclip geplant, dazu möchte ich folgende Fragestellung aufwerfen … was hältst du davon? Das soll überleiten zu folgendem Material …“. Und das auch nicht am Tag vorher, sondern zwei Wochen vorher und dann immer wieder. Und wenn du da mit 1-2 Kollegen immer wieder drüber sprichst, hilft das ungemein.
Was allerdings nervig ist, wenn du dir kein eigenen Gedanken machst „Hör mal Peter, fällt dir ein Einstieg zu dem Thema xy ein?“
in der Praxis machen sie es trotzdem oft.
Hast du Belege für diese Aussage?
Wie ist das dann mit Beförderungsämtern? Also wer z.B. schon von A12 auf A13 befördert worden ist?
Alternativ, da du scheinbar ja Interesse an einer Beförderungsstelle hast: Bewirb dich auf eine Stelle einer anderen Schule.
Generell gibt es aber kein generelles betriebliches Beschäftigungsverbot mehr. Die Schulleitung kann schwangere Kolleginnen in NRW auch normal im Unterricht einsetzen. Wie zielführend das angesichts der 14tägigen Sperre bei Auftreten eines Covid-Falls ist, muss natürlich jede SL für sich entscheiden.
Welche Ordnungsmaßnahme fändest du denn hier angemessen? Verweis? Verschärfter Verweis?
Bei einer wiederholten Pflichtverletzung durch Schüler i.d.R. natürlich erst einmal erzieherische Maßnahmen, aber dann auch ein Verweis oder einen verschärften Verweis. Das sind nämlich die richtigen Instrumente um auf Pflichtverletzungen durch Schüler (nichts anderes ist es ja) zu reagieren. Wie ich bereits gesagt habe, eine Pflichtverletzung durch einen Rechtsbruch zu sanktionieren halte ich für sehr fragwürdig.
Interessant, da es aktuell keinen Distanzunterricht gibt.
Dringend dir Hilfe von Kollegen suchen.
Die begründete Ausnahme vom Normalfall ist hier schon vorstellbar, wenn wiederholt der Rücklauf (der im Übrigen durch eine Muss-Regelung normiert ist) nicht klappt und daher eine Alternative gefunden werden muss. Der eingeschränkte Ermessenspielraum wird hier m.E. fehlerfrei genutzt.
Kann man evtl. so rechtfertigen, ich würde aber eher hier das Nicht-Zurückgeben durch eine Ordnungsmaßnahme o.ä. sanktionieren als einen weiteren Rechtsbruch zu begehen.
Da steht "sollen", nicht "werden".
Genau. https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_So…Kann-Vorschrift
Wer es (wiederholt) nicht schafft, die Arbeit rechtzeitig zurückzugeben, bekommt die Klausuren nicht mehr mit nach Hause, sondern die Eltern dürfen dann zu Einsichtnahme und Unterschrift in der Schule antreten.
Ist aber nach §25 GSO nicht erlaubt.
Schulleiter, die zwanghaft als erster im Haus sein und als letzter gehen müssen, fand ich schon immer strange
Eine recht lange Anwesenheit ist aber beispielsweise in NRW vorgeschrieben:
Zitat von § 30 ADO NRW(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein. Ist sie oder er verhindert, muss die Vertretung sichergestellt sein. Im Übrigen richtet sich die Anwesenheit nach den dienstlichen Erfordernissen.
Nun hoffe ich, dass ihr Tipps und Ratschläge habt, die mir weiterhelfen!
Keine Hausaufgaben aufgeben.
Sofort alles dokumentieren, Kollegen zur Einschätzung hinzuziehen, frühzeitig Vorgesetzte informieren.
Vorschläge wie „Anonym beim Jugendamt informieren“ sind meiner Meinung nach völliger Schwachsinn. Zumal es an jeder Schule eigentlich ein geregeltes Verfahren geben muss, wie bei sowas zu verfahren ist.
Ansonsten halte ich die Nutzerin „Maemo“ für sehr anstrengend und auch alles sehr konstruiert.
Elterngeld kannst du nicht auf 24 Monate auszahlen lassen, da die ersten zwei oder drei Monate (je nach Geburtstermin) im Mutterschutz mit Fortzahlung der Bezüge als Basiselterngeldmonate gelten. Somit hast du nur noch maximal 10 Monate übrig, die umgewandelt 20 Monate EG+ ergeben plus 2 Monate EG (im Mutterschutz) = 22 Monate EG-Bezug
Was würdet Ihr machen?
GKV oder PKV?
PKV
Mit nur Bachelor würde mich E11 stark wundern.
Klar macht er das auch so, reicht aber nicht, wenn die Bearbeitungszeiten aktuell bei Beihilfe und Versicherung bei 2-3 Monaten liegen.
Dazu habe ich oben was geschrieben.
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