Meine Chefin hört auch die Verkehrsnachrichten und weiß, wo wer herkommt. Irgendeiner macht dann die Aufsicht.
Das würde ich jetzt von meinem Chef aber auch nicht unbedingt erwarten...
Meine Chefin hört auch die Verkehrsnachrichten und weiß, wo wer herkommt. Irgendeiner macht dann die Aufsicht.
Das würde ich jetzt von meinem Chef aber auch nicht unbedingt erwarten...
Da sollten andere Lösungen her.
So ganz hast du, glaube ich, gar nicht verstanden, was ich meine.
Es ist mir egal, ob eine entsprechende Frage im Gespräch (ich hatte übrigens bewusst "informelles Kennenlerngespräch" geschrieben und nicht "Auswahlverfahren") zulässig ist. Das war mehr prophylaktisch, um dem Argument zuvor zu kommen, dass er sich ja freiwillig für diese Stelle entschieden hat.
Jedenfalls geht es mir darum, ob es zulässig ist, jemanden zu versetzen, wenn er nicht bereit ist, notwendige Arbeitsmittel aus Privatmitteln anzuschaffen. In dieser Hinsicht ist die Analogie durchaus gelungen, finde ich.
Ich bin auch gar nicht unbedingt für die Anschaffung eines Dienstwagens. Das ist vielleicht eine mögliche Lösung. Der Punkt ist aber, es ist nicht meine oder deine oder Frappers Aufgabe, diese Lösungen zu finden. Das muss der Dientsherr machen.
In Frappers Fall sieht der Arbeitgeber, dass sich der Arbeitnehmer den bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr machen will
Das ist eine sehr spezielle Interpretation des Anliegens, dass er seinen Privatwagen nicht mehr nutzen will.
Meinetwegen. Dann so:
Du wirst an einer Schule eingestellt, die sehr großen Wert auf Digitalisierung legt. Du nutzt deinen eigenen Laptop, da die unterrichtliche Struktur darauf ausgelegt ist und es keine Schullaptops gibt. Der Laptop geht kaputt, du braichst eigentlich privat keinen neuen, deshalb musst du jetzt versetzt werden.
WilliG hatt ein Smartboard eingeworfen; kein Whiteboard. Und ein Smartboard halte ich für unsinn, da es dem Arbeitgeber zwar die Anschaffungskosten sparen würde, aber er dafür eine viel höhere Arbeitszeit bezahlen müsste. So ein Whiteboard hat man ja nicht täglich mal eben in 5 Minuten auf und ab. Wenn ich jeden Tag mein privates Smartboard mitbringe, dann würde extrem viel Arbeitszeit für Auf- und Abbau draufgehen und der Arbeitgeber würde - analog zur km-Pauschale - eine Betriebszeitpauschalte zahlen (müssen).
Mir ging es hier um die Behauptung, die irgendwo hier im Thread aufgestellt wurde, dass man den Einsatz des Privat-PKWs schon erwarten kann, wenn das Einstellungsvoraussetzung war. Ich habe angezweifelt, dass so eine Voraussetzung möglich bzw. rechtlich haltbar wäre, in Bezug auf das Prinzip der Bestenauslese. Das Beispiel Smartboard war natürlich polemisch übertrieben.
Hier vielleicht ein Beispiel, das besser nachzuvollziehen ist:
Ich möchte mich auf eine Schule bewerben, die einen starken Schwerpunkt auf Digitalisierung legt. Beim informellen Kennenlerngespräch erklärt mir der Schulleiter, dass er davon ausgeht, dass ich einen privaten Laptop besitze und diesen auch mit in die Schule bringe, da die gesamte unterrichtliche Infarstruktur auf dieses BYOD-Konzept ausgerichtet ist. Die Schule kann mir weder einen Laptop finanzieren noch einen leihweise zur Verfügung stellen. Ist das okay? Kann man sowas von einem Bewerber erwarten?
Weitergedacht: Da ich sowieso gerne mit meinem privaten Laptop arbeite, sehe ich darin kein Problem. Ich bewerbe mich und bekomme die Stelle. Ich arbeite zwei Jahre mit meinem Laptop ohne Probleme, dann fällt er mir mal daheim, als ich auf dem Sofa Netflix schaue, herunter und ist kaputt. Ich stelle fest, dass ich privat eigentlich gar keinen Computer brauche, mein Handy reicht mir.
Wie soll der Dienstherr damit umgehen: Kann er mich zwingen, mir wieder einen Laptop von meinem Privatgeld anzuschaffen? Immerhin wusste ich das ja vor der Einstellung! Kann er mich einfach an eine andere Schule versetzen, weil ich nicht bereit bin, mir einen privaten Laptop anzuschaffen? Beides erscheint mir wenig realistisch. Wenn er verdammt nochmal will, dass ich mit Laptop arbeite, dann muss er mir den im Zweifelsfall stellen.
ch glaube nicht, dass das der Fall sein wird, die logische Konsequenz wird sein, dass Bus und Bahn zu benutzen sind. Ob dabei jemand um 5 aufstehen muss, dürfte den AG nicht interessieren.
Jein. Immerhin darf man auch unter diesen Umständen nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Wochenarbeitszeit kommen. Auch sind Ruhezeiten einzuhalten. Dass der TE mit Privatwagen allerdings offenbar deutlich unter seine Wochenarbeitszeit gekommen ist, macht die Sache in Hinblick auf diesen Aspekt aber echt etwas schwieriger.
und dann "nebenbei" noch einen Verbandsvorsitz innehat
Aber hoffentlich nicht den Vorsitz eines Interessensverbands für Lehrer? Dann wäre die Drohung mit der Versetzung eine moralische Bankrotterklärung.
Da fühlt man sich schon unter Druck gesetzt, da mitziehen zu müssen.
Ich würde mich da auch nicht unter Druck setzen lassen. Für viele Kollegen gehört das Jammern zum Handwerk.
Ich selbst unterrichte mit Deutsch/Englisch sicherlich eine der korrekturlastigsten Kombinationen und bin immer mit ca. 80% meines Deputat in der Sek2 eingesetzt.
Es kommt vielleicht alle paar Jahre mal vor, dass ich in der Abizeit ganze Wochenenden durchkorrigieren, im Normalfall halte ich mir am Wochenende IMMER der Freitag nach Schulschluss und einen weiteren Tag (Samstag oder Sonntag) ganz oder zumindest fast ganz von schulischer Arbeit frei. Ich mache manchmal Nachtschichten, weil das meinem Rhythmus entspricht, aber fast nie aus der Not heraus, weil XY bis morgen unbedingt fertig werden muss.
Und in den Ferien fahre ich immer weg und/oder gammle ein paar Tag daheim rum. Mehr als max. die Hälfte der Ferien korrigiere ich nie, tendenziell eher weniger.
Wichtig ist, den Perfektionismus abzulegen und die nötige professionelle Distanz zur eigenen Arbeit, so wie Nele das auch beschreibt.
Dann habe ich dich falsch verstanden. Ich dachte, du würdest meiner Aussage widersprechen, dass der Besitz eines Autos als Eintellungskriterium dem Prinzip der Bestenauslese widersprechen würde.
Das mit dem Schulden kann man tatsächlich mit dem Beamtenrecht in Einklang bringen, da dort ja auch von "charakterlicher Eignung" die Rede ist. Wobei ich nicht sagen möchte, dass Schulden Zeichen eines schlechten Charakters sind, aber unserem Dientsherr traue ich so eine Logik durchaus zu.
Ich meinte im Gespräch nachdenklich, dass dann der Besitz eines Autos und Führerschein Klasse B dann im Prinzip DAS Einstellungskriterium vor allen anderen Qualifikationen sei.
Nachdem im Beamtenrecht bei Einstellung das Kriterium der "Bestenauslese" besonders hoch gehängt wird, dürfte das ein krasser formaler Fehler sein.
Vielleicht kann man "Führerschein Klasse B" noch irgendwie als Qualifikation durchmogeln, aber Besitz eines Autos sicherlich nicht mehr.
Es gibt Studenten, die 15 Semester studieren - die haben sicher nicht alle ihre Zwischenprüfung nach 3 Semestern abgelegt.
Ich habe zwar keine 15 Semester, aber immerhin 14 Semster studiert - und meine Zwischenprüfung genau nach dem dritten Semester abgelegt.
Wenn ich sie nach dem fünften Semester nicht gehabt hätte, wäre ich später nicht zum Examen zugelassen worden.
Das soll jetzt keine Panik machen, denn das war vor 20 Jahren nach (ur-)alter Studienordnung in einem anderen Bundesland, sondern nur noch mal bestärken: Hol dir die Infos da, wo du sie verlässlich bekommst, nämlich im Prüfungsamt!
Ich setze mich übrigens auch für die Rechte von Kollegen ein. Brachte mir das Lorbeeren oder einen Platz im Personalrat?
Verstehe ich das richtig: Du hast dich für die anderen Kollegen eingesetzt, dann für den PR kandidiert und bist es nicht geworden? Dafür sind andere Kollegen gewählt worden, die sich nicht trauen, sich auch mal gegen die Schulleitung zu stellen? Dann würde ich sagen, der alte Spruch stimmt doch, dass eben jedes Kollegium den PR bekommt, den es verdient.
Alle Versuche des "bitte, hört doch mal zu, wir gucken uns das sachlich an, aber wenn ihr dann in der Geko den Mund nicht aufbekommt, beschwert euch auch nicht mehr" führte zu einer Kommunikation von "guten Morgen" und ggf. noch "schönen Nachmittag".
Dabei nicht verbittert zu werden ist gar nicht so leicht.
Ich kann das gut nachvollziehen. Ich finde es auch zunehmend frustrierend, ständig für das Kollegium Konflikte auszutragen, die zwar auf berechtigten Ansprüchen basieren, mich persönlich aber nicht betreffen, wobei die Kollegen selbst diesen Kampf öffentlich so gar nicht unterstützen. Deshalb versuche ich seit zwei Jahren verstärkt, mein Kollegium durch Information über ihre Rechte zum selbständig handeln zu bringen. Bislang mit mäßigem Erfolg. Immerhin bekommen wir zumindest die Rückmeldung, dass unser Einsatz sehr geschätzt wird.
Und er sucht sich anderen Deppen (er findet meist einen, aber nicht mein Problem).
Ich frage mich bei deinen Beiträgen ganz im Ernst immer, ob ich mir wünschen sollte, dich im Kollegium zu haben oder eher nicht.
Einerseits würde ich mir mehr Kollegen wünschen, die ihre Rechte kennen und diese auch selbstbewusst einfordern.
Andererseits ist es auch ein wenig erschreckend, wenn Kollegen konsequent nur auf sich selbst achten.
Ich meine das gar nicht als Vorwurf, vor allem, weil du an anderer Stelle ja mal erwähnt hast, dass stressbedingte gesundheitliche Probleme zu dieser Einstellung geführt haben. Aber es ist eine interessante Frage in Hinsicht darauf, welche Kollegen man eigentlich gerne hätte.
Kalender oder Schuljahr?
Ich weiß es nicht, nehme aber an, dass einfach ein Zeitraum von 365 Tagen gemeint ist, ohne klaren Beginn oder klares Ende wie bei einem Schul- oder Kalenderjahr.
Nochmal der Tipp: Lass dich bei der Bezügestelle direkt beraten. Das ist deren Job und deren Aussagen kannst du vertrauen.
Zitat
Grundlage für die Berechnung des Ruhegehaltes sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die ruhegehaltfähige Dienstzeit (§ 4 Abs. 3 BeamtVG). Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit beträgt das Ruhegehalt 1,875 v. H.* (sog. Steige-rungssatz) der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 Abs. 1 BeamtVG, in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung = Ruhege-haltssatz), höchstens 75 v. H.* mindestens 35 v. H. (sog. amtsabhängige Mindestversorgung).
[...]
Zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören das Grundgehalt, das dem Beamten nach dem Besoldungsrecht zuletzt zugestanden hat, der Familienzuschlag der Stufe 1 sowie sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, z. B. ruhegehaltfähige Amts- und Stellenzulagen. Hat ein Beamter die Bezüge aus einem Beförderungsamt nicht mindestens 2 Jahre erhalten, sind die Dienstbezüge aus dem vorhergehenden Amt maßgeblich (§ 2 Beamtenversor-gungsergänzungsgesetz).
Meines Wissens kann das aufnehmende Bundesland durchaus einen Gesundheitscheck verlangen. War bei mir damals so.
Allerdings war es so, dass die Versetzung vorbehaltlich des Gesundheitszeugnises ausgesprochen wurde. Ohne bestandene Untersuchung also keine Versetzung, damit meine Veränderung des Status. Ich wäre also im alten Bundesland Beamter geblieben.
Aus dem verlinkten Dokument:
ZitatBei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ist das Ruhegehalt um einen Ver-sorgungsabschlag zu mindern (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Er gilt für die gesamte Dauer der Versorgungslaufzeit und mindert auch die Hinterbliebenenversorgung. Vermindert wird das Ruhegehalt, nicht der Ruhegehaltssatz!Der Versorgungsabschlag wird erhoben, wenn Sie 5- die allgemeine Antragsaltersgrenze ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (§ 46 Abs. 1 S. 1 LBG) oder - die für Schwerbehinderte geltende besondere Antragsaltersgrenze ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen (§ 46 Abs. 1 S. 2 LBG) oder - vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einen Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt werden. Der Versorgungsabschlag beträgt für jedes Jahr, um das die Beamtin oder der Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, 3,6 v. H. des Ruhegehaltes. Die Minderung darf 10,8 v. H. nicht übersteigen.
Gibt es dafür Vorlagen oder Stichpunkte, was man da so festlegen kann?
Ich hab da leider nichts. Aber wenn die GeKo Grundsätze für FoBis festlegen darf, reicht ja erstmal ein simpler Antrag in dem Sinne, dass LuL nicht zu Fortbildungen verpflichtet werden können, oder nur zu FoBis, die direkt mit ihrem Aufgabenbereich zu tun haben.
Ich hörte auf diese Frage ein "Das muss reichen, dass ich das Herrn Müller sage und der das Ihnen sagt."
Na dann mach das, was ich vorgeschlagen habe. Schreibe - auf dem Dienstweg - an die übergeordnete Stelle einen Hinweis, dass du darum bittest, die Rechtmäßigkeit der Anweisung zu prüfen. Bei der Gelgenheit kannst du auch gleich dort nachfragen, ob du ein Recht auf schriftliche Dienstanweisungen hast.
Schön wär's, wenn mal einer mit dividieren würde
Oft reicht es schon, wenn man selbst bereit ist, den Kopf hinzuhalten und die Schlacht auszutragen. Wenn du also zum Kollegen sagst: "Ich möchte, dass wir uns weigern, das unter uns auszutragen. Wenn du einverstanden bist, würde ICH das dem SL so rückmelden. Du musst da gar nicht mitkommen."
Ist nicht schön, aber wenn die KuK halt so gar nicht mitziehen.
welche Dienstanweisungen kann eine Schulleitung anordnen? Muss ich z.B. mit der Zahnbürste den Fußboden schrubben oder ähnlichen Nonsens?
In den Bundesländern, die ich kenne, gibt es Dienstordnungen, die per Gesetz festlegen, was in deinen Aufgabenbereich fällt. Putzen gehört sicherlich nicht dazu.
Wenn dein Schulleiter nun eine Anweisung gibt, die deiner Meinung nach nicht zulässig ist, kannst du diese aber nicht einfach verweigern. Du bist aber laut §36 BeamtStG (gilt für alle Bundesländer) dazu verpflichtet, deine Zweifel an der Rechtsmäßgikeit der übergeordneten Behörde anzuzeigen. Wenn du das auf dem Dienstweg machst, kann es natürlich sein, dass der Schulleiter plötzlich von selbst einlenkt ![]()
dürfen (m.E. disziplinarisch missbrauchte) Fortbildungen angeordnet werden?
Schwierig. Meiner Ansicht nach kann der Schulleiter prinzipiell durchaus Fortbildungen anordnen. Allerdings ist es häufig ja so, dass es ein Schulprogramm oder zumindest ein Fortbildungskonzept gibt. Wenn die GeKo über solche Konzepte zu bestimmen hat - und ein abgestimmtes Konzept vorliegt - kann der Schulleiter sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Zur Not kann man - bei entsprechender Entscheidungsbefugnis der GeKo - auch ganz schnell per Antrag allgemeine Grundsätze festschreiben. Schau mal in dein Schulgesetz, welche Befugnisse die GeKo hat.
SL verlagert Konflikte mit ihr geschickt aufs Kollegium. Wie können die beiden Kolleg*innen den Konflikt unter sich lösen? Letztlich geht es um Zuständigkeiten und Befugnisse
Die Kollegen - oder im Zweifelsfall der PR - sollen einfordern, dass der SL gefälligst seiner Aufgabe nachkommt und hier eine Entscheidung trifft. Befügnisse und Zuständigkeiten werden nicht a la "survival of the fittest" im Gladiatorenkampf unter Kollegen ausgetragen, sondern durch den SL unter Berücksichtigung der Beteiligungsrechte verschiedener Gremien verteilt.
Das ist eine ganz typische Masche von SLen, um ihre Macht zu stärken: "divida et impera". Die Kollegen sollten sich das bewusst machen und sich dieser Vorgehensweise verweigern.
wo steht, was ein Dienstgespräch ist?
Keine Ahnung, aber ich glaube @Meike. hat hier im Forum irgendwo mal die verschiedenen Formen von dienstlichen Gesprächen sehr übersichtlich aufgelistet, inkl. Rechten und Pflichten.
Eine Kollegin meiner Frau behauptete [...]
Lass dich nicht verunsichern. Leher haben notorisch wenig Ahnung von Schul- und Dienstrecht und gerade bzgl. der eigenen Pension wissen sie noch weniger. Als Ersatz für mangelndes Wissen verbreiten sie aber gerne mit großer Überzeugung Gerüchte und Halbwissen.
Plattypus hat gut erklärt, wie sich die Pension zusammensetzt und welche Rolle die letzten Dienstjahre dabei spielen. Die Besoldungsstufe, nach der abgerechnet wird, hängt von der Besoldungsstufe der letzten Dienstjahre ab. Der Anteil am letzten Gehalt setzt sich durch die Prozente zusammen, die man halt im Laufe der Dienstjahre kumuliert hat.
Für dein Bundesland nachlesen kannst du das hier:
http://www.llb.brandenburg.de/sixcms/media.p…1.de/702-02.pdf
Und wenn du dann noch Fragen hast, rate ich dir, dich an die zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg zu wenden. Die können dir verbindliche Auskunft geben, auf die du dich auch verlassen kannst. Bei so einem wichtigen Thema würde es mich auch völlig verrückt machen, wenn ich zwischen Gerüchten aus dem Lehrerzimmer meiner Frau und Informationen im Internet von Lehrern aus anderen Bundesländern ständig unterschiedliche Aussagen hören würde.
Viel Erfolg!
Ich möchte noch hinzufügen, dass das bei dir alles sehr geheimnisvoll klingt. Du willst offenbar, dass der Dienstherr nur die allernotwendigsten Infos von dir bekommt.
Man begegnet dieser Einstellung im Schuldienst recht häufig - nur dem Schulleiter oder dem KM keine unnötigen Infos in die Hand geben, wer weiß, was damit gemacht wird.
Meiner Erfahrung nach ist das aber übertrieben. Beim SL hängt es sicherlich noch von der konkreten Person ab und vom Verhältnis, das man zu ihr hat. Spätestens beim KM bist du aber sowieso nur eine Nummer und die Details interessieren keinen. Im Gegenteil, je weniger Details du gibst, desto weniger kann dir geholfen werden.
Meine Erfahrung ist also ganz klar, dass es von Vorteil ist, mit offenen Karten zu spielen.
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