Beiträge von WillG

    Als Lehrer hast du keine ...Stunden-Woche.

    Aber natürlich haben auch Lehrer die. In Bayern 40 Stunden, egal welches Lehramt.
    Ich achte darauf, dass ich im Jahresdurchschnitt auch ungefähr auf diese 40 Stunden komme. Das heißt, in den (vielen) heißen Jahren im Schuljahr sind das schon mal 50 oder sogar 60 Stunden (Abitur!), dafür mache ich in den Ferien deutlich weniger oder auch mal nichts. In den Sommerferien mache fünf Wochen gar nichts für die Schule.
    Das ist auch meine Antwort an den TE.
    Wenn du denkst, in der Grundschule ist da prinzipiell etwas anders - oder die Kollegen dort schieben die ruhige Kugel, dann hast du was gründlich falsch verstanden.
    Für die Kollegen an den Grund- und Förderschulen gilt noch viel mehr, was für alle Lehrämter gilt: Ein Großteil der Arbeit ist "unsichtbar". Die Unterrichtsstunde kann man zählen, sogar Korrekturen sind noch irgendwie greifbar. Aber die Kraft und Energie, die in Eltern- und Erziehungsarbeit geht (sowohl gedanklich/konzeptionell als auch tatsächlich in Zeitstunden messbar), sieht man halt von außen nicht.

    Wenn ich bei einer Nachtschicht Abikorrekturen sitze und an die GS-Kollegen denke, die in meinem korrekturgeplagten Delirium mittags frei zu haben scheinen und kaum korrigieren müssen, dann hilft es, sich der Realität zu stellen. Da ist dann in den wenigsten Bundesländern an den Grundschulen mittags Schluss und die Beziehungsarbeit (mit Kindern und Eltern) ist ziemlich kräftezehrend und nervenaufreibend.
    Ich möchte auch mal behaupten, dass nur wenige Leute gibt, die von ihren Interessen und ihrer Veranlagung her, sowohl an der GS, als auch an der Sek I als auch an der Sek II glücklich werden können. Das ist, als würde man sagen, wer Autofahren kann, kann auch Motorrad fahren, kann auch Zug fahren, kann auch ein Schiff steuern und ein Flugzeug fliegen (- keine Wertigkeit intendiert).
    Also, wechsel ruhig an die GS, um weniger Arbeit zu haben. Viel Spaß dabei!

    Das hängt vielleicht auch davon ab, wieviel Unterstützung (- und damit auch Einfluss) ein Verband im jeweiligen Bundesland hat. Hier in Bayern ist die GEW politisch auch nicht besonders erfolgreich, hier ist es - zumindest im gymnasialen Bereich - der Bayerische Philologenverband, der die Interessen der (Gymnasial-)Kollegen schon mit bemerkbaren Erfolgen vertritt.
    Das ist alles nicht so einfach, weil neben dem Arbeitskampf natürlich auf viel politische Ideologie drinsteckt. Ich fühle mich vom bpv gut vertreten und unterstütze auch seine Bildungspolitik. Deswegen bin ich Mitglied. Allerdings stört mich seine größe CSU-Nähe ganz enorm, da die CSU (außerhalb der bildungspolitischen Grundlinie) so gar nicht meiner Gesinnung entspricht.
    Außerdem ist der "Service" des bpv (Information; individuelle Unterstützung etc.) eher mau. Da hört man von GEW-fokussierten Ländern besseres über die GEW. Und auch ich lande bei entsprechenden Recherchen (für mich selbst oder für die PR-Arbeit) immer wieder auf den GEW-Seiten, um dort die notwendigen Informationen zu bekommen. Da muss man halt für sich selbst einen Kompromiss finden.

    Keine Ahnung, wie das in Hessen ist, aber in der Regel (den meisten Bundesländern) ist der örtliche PR oder der übergeordnete PR (GRP/HPR - je nach Struktur) bei Abordnungen in der Mitbestimmung. Mitbestimmung bedeutet in jedem Fall, dass das Gremium ausreichend Zeit haben muss, um über die Maßnahme zu entscheiden - in der Regel mind. eine Woche, meistens sogar zwei.
    Der übergeordnete PR wird ürbigens normalerweise mit dem örtlichen PR Rücksprache halten, bevor er eine Entscheidung trifft: professional courtesy.
    Das heißt, dass du zumindest über den PR noch etwas Zeit rausholen kannst, falls es wirklich so sein sollte, dass die betroffene Lehrkraft nur einen Tag Zeit hat (- was ich mir übrigens nicht vorstellen kann). Frag mal bei eurem PR nach.

    Das Problem am Streik im Bildungssystem ist, dass er nicht die Leute unter Druck setzt, die über die Bezahlung oder die Bildungspolitik entscheiden.

    In der Praxis sind die Leidtragenden die Kollegen, die nicht streiken dürfen und mit der doppelten Anzahl der Schüler da stehen und die Autofahrer, die zufällig die Demonstrationsstrecke queren müssen.
    Da die Streiks immer schön zwischen den Berufsverkehrsphasen stattfinden, sind dann auch hauptsächlich die Autofahrer betroffen, die eher wenig mit Bildungspolitik am Hut haben, weil sie bereits Rentner sind.
    Die Schüler sehen sich meiner Erfahrung nach übrigens nicht als Leidtragende.

    Na ja, natürlich hat in der Wirtschaft der direkte Verdientsausfall verbunden mit den entstehenden Kosten einen großen Effekt. Man darf dabei aber nicht unterschätzen, dass auch der Druck, der durch unzufriedene Kunden auf den Arbeitgeber ausgeübt wird, eine wichtige Rolle spielt. Deswegen finde ich es beispielsweise bei Pilotenstreiks immer albern, wenn die Leute sagen: "Ich habe ja Verständnis für die Piloten, aber dass sie gerade in der Urlaubszeit streiken, ist schon unverschämt."
    Ein Streik muss schmerzlich sein - auch und vor allem für die Leute, die nicht direkt in der Entscheidungsgewalt sind. Damit die nämlich Druck auf die wirklichen Entscheidungsträger ausüben können.

    Im Schuldienst haben wir das Druckmittel der direkten Kosten nicht. Aber wir können durchaus dafür Sorgen, dass die "Kunden" (Schüler und vor allem ihre Eltern; generell Steuerzahler und v.a. Wähler) Druck auf den Dienstherren ausüben. Und wenn Kollegen nicht mit gleichen Strang ziehen, aber die Erfolge der Streiks (und anderer Gewerkschaftsarbeit) trotzdem gerne genießen, dann können sie schon mal ein paar Aufsichten machen. Damit kann ich leben - und den Unfrieden muss ich dann halt auch aushalten, wenn ich den Arbeitskampf ernst nehme.

    Ich habe einmal mitbekommen, wie eine angestellte Kollegin unserem Schulleiter mitteilte, dass sie streiken wird. Selbstverständlich mit Hinweis, dass sie Materialien bereitstellt und so weiter.

    Wo bitte ist denn da der Sinn? Streiken geht jedenfalls anders...

    Kann man schon, wenn die Schüler es das erste Mal machen. Nach der dritten Stunde mit den gleichen Schülern mit solch einem Zirkus jedes Mal zu Beginn der Stunde, bin ich einfach nur genervt. Da ist dann nichts mehr mit Humor, sondern dann bin ich ärgerlich.

    Daher auch mein Nachsatz:


    Kommt vielleicht auch darauf an, mit welcher Einstellung die Schüler das machen (gezielte, böswillige Sabotage oder harmloser Streich). Man könnte eben humorvoll reagieren, das Problem mit der Birne kurz ansprechen und dann erst bei Wiederholung entsprechend der Vorschläge sanktionieren.

    Ein Tadel bzw. eine Missbilligung, oder wie auch immer das bei euch heißt, ist zwar sehr ärgerlich, dürfte aber formal das geringere Problem sein, wenn du dich nicht gerade in den nächsten zwei Jahren (?) auf eine Funktionsstelle bewerben möchtest.
    Recht viel mehr wird der Schulleiter bei einem "Erstverstoß" - sofern denn einer vorliegt, nicht machen können.
    Trotzdem ist es natürlich besser, so etwas zu vermeiden. Ich würde das Gespräch suchen, evtl. mit dem Personalrat.

    Viel wichtiger wäre, warum der Schulleiter es angebracht sieht, so einen Aufstand zu machen. Hat er den Eindruck, du würdest oft blau machen? Hat er generell eher einen Kontrollzwang? Will er seine Autorität beweisen? Macht er das nur bei dir oder schikaniert er das ganze Kollegium so?
    Oder weiß der Schulleiter etwa gar nichts davon und nur die Sekretärin macht sich wichtig?
    Ich würde also hier bei einem Gespräch doppelt vorgehen - einerseits den Tadel abwenden, andererseits aber herausfinden, was wirklich dahinter steckt und versuchen, die professionelle Beziehung zum SL wieder herzustellen, auch in Bezug auf das Gesamtkollegium. Auch hier kann der PR helfen.

    Der PR kann/sollte auch die gesetzliche Grundlage kennen oder sich einarbeiten, um dir und dem Rest des Kollegiums rechtsicherheit zu geben. Das Thema ist ja noch etwas komplexer als nur die Frage nach der Rolle des Wochenendes. Was ist denn mit TZ-Kollegen, die zwei Tage vor ihrem "freien" Tag krank sind? Brauchen die auch ein Attest? Will der SL auch, dass ihr euch in den Ferien krank meldet? Bekommt ihr dann auch den Erholungsurlaub erstattet, wenn ihr bspw. in den Sommerferien vier Wochen krank seid? Wenn der SL dieses Fass aufmachen möchte, sollte man ihm klar machen, dass er damit auch deutlich mehr Arbeit und Ärger für sich selbst verursacht.

    EDIT: Wenn es auf Mobbing/Bossing herausläuft, könntest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen deinen SL einleiten. Wenn der SL pauschal ohne jede Rechtsgrundlage das gesamte Kollegium schikaniert, kann der PR stellvertretend eine "dienstliche Beschwerde" bei der übergeordneten Behörde einreichen.

    Ich weiß nicht, ob man so etwas nicht auch mit etwas Humor nehmen kann.
    Kommt vielleicht auch darauf an, mit welcher Einstellung die Schüler das machen (gezielte, böswillige Sabotage oder harmloser Streich). Man könnte eben humorvoll reagieren, das Problem mit der Birne kurz ansprechen und dann erst bei Wiederholung entsprechend der Vorschläge sanktionieren.

    Mir ist es mal passiert, dass Schüler an die Fernbedienung zum CD-Player rangekommen sind. Damit haben sie mich ein paar Minuten bei einer Hörverstehensübung an der Nase herumgeführt, bis ich darauf gekommen bin, was los ist. War aber ja nun nicht weiter tragisch.
    Da ist zwar nicht gleich die Gefahr, dass am Gerät Schäden aufkommen, aber wie gesagt: So was kann man in der Regel ja erklären.

    Wenn sie mit dem Schulbus fahren, können sie das Fahrrad auch im Bus mitnehmen.

    DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn ich mir vorstelle, wie die Schulbusse und andere Mittel des ÖPNV morgens in großen Städten überlaufen sind, dürfte das kaum möglich sein. Vor allem, wenn mehrere Kinder der gleichen Schule/Jahrgangsstufe mit dem gleichen Bus kommen und auf die gleiche Idee kommen.

    Es gab da letztes Jahr ein Grundsatzurteil vom Bundesverwaltungsgericht (

    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.

    http://www.bverwg.de/entscheidungen…60715U2C16.14.0

    Manche Bundesländer unterscheiden auf dieser Basis zwischen "teilbaren" und "nicht teilbaren" Tätigkeiten. Insgesamt muss aber gewährleistet sein, dass du nur im Rahmen deiner Reduzierten Wochenarbeitszeit (Achtung: nicht gleichbedeutend mit Anzahl der Unterrichtsstunden) herangezogen wirst. D.h. wenn dein SL Wert darauf legt, dass du an den päd. Tagen im vollen Umfang zur Verfügung stehst, muss er dich an anderer Stelle entsprechend entlasten; das kann aber evtl. auch auf die Unterrichtsvorbereitung ausgelagert werden.
    Keine Ahnung, wie das mit teilbar/nicht teilbar in Hessen geregelt ist, aber da gibt es sicher einen Teilzeiterlass oder so.

    Mit Wochenarbeitszeit ist die volle Arbeitszeit gemeint, die ein LAndesbeamter nach Beamtengesetz arbeiten muss. In den meisten Bundesländern irgendwas zwischen 40 und 42 Stunden. Davon ausgehend musst du nach deiner Teilzeitquote deine Wochenarbeitszeit ermitteln. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch der Beamte nur Anspruch auf eine "normale" Anzahl von Urlaubstagen hat. D.h. dass in der Regel theoretisch die Wochenarbeitszeit auch in den Ferien (außer den Sommerferien) zu erbringen ist. In der Praxis geht man deshalb von den 40-42 Stunden/Woche im Jahresdurchschnitt aus.

    Ich sehe das ähnlich wie manche Vorschreiber:
    Die Gefahr bei deinem Konzept ist die, dass am Ende mehrere unrefletierte Stereotypen im Raum stehen. Die Schüler müssen sich erstmal mit den Begriffen Stereotyp und Vorurteil beschäftigen und lernen, diese differenziert zu hinterfragen. Dabei ist dein Konzept eher hinderlich.
    VIelleicht macht es mehr Sinn, ein bestimmtes Vorurteil zu wählen, nach dem sich Spanier und Deutsche deutlich unterscheiden (Essen? Arbeit?) und dann den Kern der Stunde auf die Erarbeitung der Hintergründe (historisch, geographisch, politisch, kulturell) zu legen. Am Ende könnten dann die Schüler einerseits gelernt haben, wie authentisch dieses Vorurteil wirklich ist und wie es dazu gekommen ist. Dazu haben sie den Blick auf das eigene Land gelenkt und eigene Kultureme hinterfragt.

    Vielleicht liegt es ja am Fach, an der Schulart, an der Uni, an Veränderungen im akademischen Bereich oder sonstigen Gründen, aber ich habe damals die Forschungsinteressen, Publikationen etc. meiner Prüfer nur eher am Rande bei der Vorbereitung berücksichtigt. Bzw. eben in dem Umfang, in dem ihre Veröffentlichungen allgemein für das Thema relevant waren.
    Ich habe halt die Themen gründlich vorbereitet und mich dann prüfen lassen. Wenn jetzt spontan ein anderer Prüfer eingesprungen wäre, dann hätte mich das vielleicht für den Moment, in der Prüfungssituation bei all der Nervosität, verunsichert, aber an meiner inhaltlichen Vorbereitung hätte das nichts großartig verändert.

    Wenn es nicht per Gesetz oder Erlass geregelt ist, dann müsste das doch unter §133 des Schulgesetzes fallen, nach dem das Vertretungskonzept Sache der Gesamtkonferenz ist, oder? Dann würde ich mich mal nach Beschlüssen aus der Vergangenheit erkundigen. Kann mir aber gut vorstellen, dass es da noch keinen gibt

    Selbst wenn es da Beschlüsse gibt, kann man die natürlich mit einem entsprechenden Antrag ändern. Ich rate hier von Schnellschüssen ab - gerade das Vertretungskonzept muss viele verschiedene Interessen bedienen (Teilzeit; Vollzeit; KuK mit viel Abi, KuK in der Unterstufe etc.)
    Das muss gut vorbereitet sein, idealerweise durch den PR in einer PV. Da kann in aller Ruhe ein Konzept und ein entsprechender Antrag erarbeitet werden, ohne dass der SL sich genüsslich zurücklehnen kann und zuschaut, wie sich die Kollegen gegenseitig zerfleischen.

    Wenn der SL hier die unklare Rechtslage eindeutig ausnutzt, empfiehlt sich möglicherweise tatsächlich eine DV, in der geregelt ist, dass ALLE Belastungen notiert werden. Aber auch das ist ein Minenfeld, denn wer möchte schon die Protokolle im Abi gegen das Einproben eines Theaterstücks aufwiegen. Ein wirklich schwieriges Thema, für das man sehr viel Fingerspitzengefühl benötigt.

    Was natürlich immer geht, wenn man nach mehreren 60h-Wochen keine Entlastung bekommt, ist eine Überlastungsanzeige. Wenn sich da mehrere mutige Kollegen finden, kann der SL schon in Erklärungsnot kommen.

    Na ja, das Zauberwort liegt hier bei "fast jeder". Wenn es einzelne Kollegen gibt, die keine Klassleitung übernehmen müssen, stellt sich natürlich die Frage, wie bestimmt wird, wer diese Form der Erleichterung bekommt.
    Und da ist meiner Meinung nach durchaus der PR ind er Pflicht, im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes darüber Buch zu führen, wer wann keine KL hatte und im Zweifelsfall da auch mal nachzuhaken.
    Falls der SL dem PR da sagt, er habe da kein Recht auf Mitwirkung oder Mitbestimmung, dann muss man eben den Umweg über die Lehrerkonferenz gehen.
    Und wenn man wirklich der Meinung ist, die KL fällt nicht unter den §68(3), dann kann man sich immer noch auf den §68(7) - ebenfalls oben zitiert - berufen.


    Aber ein Veto-Recht existiert hier nicht (also im Rahmen der normalen Dienstpflichten, seine studierten Fächer zu unterrichten oder eben Klassenleitung zu übernehmen oder eben keine zu bekommen).


    Vielleicht nicht über den örtlichen Personalrat, aber auch das Schulgesetz in NRW gibt der Lehrerkonferenz die Möglichkeit, über Grundsätze der Unterrichtsverteilung zu bestimmen:


    Zitat von NRW Schulgesetz; §68


    (3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
    1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
    [...]
    7. weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.

    Da könnte man auch darüber abstimmen, nach welchen Kriterien grundsätlich Klassenleitungen zu verteilen sind.

    Susannea, hast du da noch mal einen Link zu dem Urteil? Ich kann es beim googeln nicht finden. Das war doch dieses Jahr erst, oder?

    BVerwG 2 C 16.14
    http://www.bverwg.de/entscheidungen…60715U2C16.14.0
    http://www.bverwg.de/presse/pressem…jahr=2015&nr=60


    Da geht es zwar primär um Teilzeit bei Funktionsstellen, im Leitsatz der Urteilsbegründung heißt es aber auch allgemein:


    Zitat von BVerwG

    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.

    EDIT: Zeitgleich mit AnnaLisa, aber vielleich auch für FüllerFuxi interessant.

    ...oder Personalrat nicht einbeziehen und hinterher Versetzung für ungülig erklären lassen, das ist sie nämlich, wenn PR nicht gehört wurde.

    Gefährlich. Nur weil sich die TE nicht an von sich aus an den PR wendet, heißt das ja nicht, dass der PR nicht einbezogen wurde. Vielleicht hat der SL in der Monatssitzung das Thema angesprochen und der PR hat zugestimmt, ohne mit den Betroffenen Rücksprache zu halten. Das wäre zwar vom PR völlig unkollegial und würde MEINEM Verständnis von PR-Arbeit grundlegend widersprechend, andererseits erlebt gerade in dieser Hinsicht immer wieder sehr viel.
    Deshalb: Proaktiv auf den PR zugehen und die Berücksichtigung der Sozialkriterien einfordern.

    sodass ich vor dem 1.8.18 gar nicht wegkomme, wie ich fürchte.

    Du musst dir darüber im Klaren sein, dass der Länderwechsel häufig eine langwierige Sache ist und man sich oft in mehreren Durchgängen bewerben muss, bis es funktioniert. Ich würde also nicht unbedingt davon ausgehen, dass es gleich zum 1.8.18 klappen wird.
    Es ist nicht völlig ausgeschlossen aber gleichzeitig auch nicht sehr wahrscheinlich.

    Die Produktion von (selbst, kreativ erstellten) Filmen würde ich eindeutig dem künstlerischen / schriftstellerischen (eventuell sogar dem Fortbildungs-) Bereich zuordnen

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann "filmt" der TE nur den Bildschirm, auf dem gerade ein Computerspiel zu sehen ist, das er spielt. Er filmt also quasi das künstlerische Produkt eines anderen, das er benutzt. Ob das eine künstlerische Tätigkeit ist, ist meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig.

    Im Prinzip ist aber auch unerheblich was ich denke bzw. was du denkst. Der Dienstherr muss das ja als künstlerische Tätigkeit akzeptieren, nicht wir. Und da stimme ich ja zu: Falls er das ablehnt, könnte es sich lohnen, das durchzukämpfen, da die Grenze hier wirklich nicht eindeutig ist.

    So fällt schriftstellerische und künstlerische Tätigkeit grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen für Nebentätigkeit, auch wenn dabei der nächste Harry Potter rauskommt, der seinem Autor ein paar (hundert) Millionen Euro einbringt. Davon dürfte auch die von Deiner Person (um Deine etwas verschwurbelte Darstellung mal zu übernehmen) geschilderte Veröffentlichung von YouTube-Videos betroffen sein.

    Das hängt davon ab, ob man/der Dienstherr die Produktion und Veröffentlichung von YouTube-Videos als künstlerische Tätigkeit anerkennt. Es könnte sich womöglich lohnen, das durchzukämpfen - denn wer möchte schon den Kunstbegriff genau eingrenzen (keine Anspielung auf Böhmermann/Erdogan/Merkel). Dazu würde ich mir aber den PR an Bord holen, und zwar den regionalen oder überregionalen, da es hier um grundsätzliche Entscheidungen geht.

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