Beiträge von WillG

    Ich kann Pyros Beitrag nur vollumfänglich zustimmen, ich hätte ihn im Prinzip fast wörtlich genau so schreiben können.

    Ich unterrichte Deutsch und Englisch, beinahe ausschließlich in der Oberstufe.

    Ich möchte gerne noch advocatus diaboli spielen:

    Ab übermorgen kommen dann die FH-Klausuren in Deutsch dazu: Wieder 57 Stück. Da kannst du nicht "drübergehen".

    Warum denn eigentlich nicht? Genau genommen, ist das gar nicht so sehr advocatus diaboli, weil ich die Frage halb ernst, halb rethorisch und halb appellativ meine (- ich Sprachenlehrer, nicht Mathelehrer ;) )

    Natürlich korrigiere ich meine Abiklausuren in der Regel auch gründlicher als normale Klausuren, aber wenn man mal ganz ergebnisoffen die Frage stellt, warum das macht, wird es tatsächlich interessant. Ich behaupte, dass die Noten sich dadurch nicht großartig verändern. Auch bei der schnellen Korrektur normaler Arbeiten / Klausuren halte ich meine Noten für valide. Ich habe vielleicht nicht alle Fehler erfasst und angestrichen, aber die Bewertung würde sich durch ein Handvoll zusätzlicher Komma- und Sprachfehler nicht großartig ändern.

    Bleiben aus meiner Sicht nur zwei Gründe, warum man sich beim Abi mehr Zeit nimmt:

    1.) Man hat Angst vor Widersprüchen / Klagen

    Diese Angst halte ich realistisch betrachtet für unbegründet. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass jemand Widerspruch einlegt, weil man Fehler NICHT angestrichen hat. Und selbst für den Fall, dass es doch mal so kommen würde: Netto betrachtet wäre die Zeit, die man durch die schnellere Korrektur über Jahre hinweg einspart deutlich größer als die Zeit, die man für eine Stellungnahme zu einem Widerspruch benötigt - zumal dies dann außerhalb der heißen Abikorrekturphase käme.

    2.) Man hat Angst, vor dem Zweitkorrektor das Gesicht zu verlieren

    Klar, niemand gibt sich gern die Blöße, Fehler übersehen zu haben und evtl. in den Verdacht zu kommen, die Regel vielleicht selbst nicht verstanden zu haben. Bei Licht betrachtet sitzen wir aber alle im gleichen Boot, wir sind alle von den Abikorrekturen gestresst und fluchen über die viele Zeit, die man dafür braucht. Wenn man dem Zweitkorrektur offen kommuniziert, dass man sich den zweiten Durchgang aufgrund von Zeitnot gespart hat, aber man hinter der Note steht, dürften das die meisten Kollegen nachvollziehen können. Und wenn nicht, dann ist es nicht mein Problem - es gibt keinen Erlass, der mir vorschreibt, wie oft ich eine Klausur lesen muss.

    Ich hab das auch schon gemacht, wenn ich wirklich viele, viele Abiklausuren hatte - wobei das immer noch deutlich weniger als 57 waren. Es ist eine einfache Rechnung. Bei 41 Stunden Wochenarbeitszeit, meinetwegen 48 Stunden oder so ferienbereinigt, und nur wenig Unterrichtsentlastung durch wegfall des Abijahrgangs, kann ich bei kurzen Korrekturzeiten gar nicht die Zeit für zwei Durchgänge aufbringen. Und schon gar keine 57 Stunden. Wer dir da ein Problem machen möchte, soll erstmal aufzeigen, wie das im Rahmen deiner Arbeitszeit gehen soll - womit wir dann doch wieder bei Korrketurtagen wären.

    Es bleibt dann der Grund, dass man es respektlos findet, dem Zweitkorrektor einen Satz Arbeiten zu geben, die noch mehrere Fehler enthalten, die er dann anstreichen muss. Das wäre eine Frage des Respekts vor der Arbeitszeit des Kollegen. Das kann ich tatsächlich nachvollziehen, Auch hier hilft ein ehrliches Wort vielleicht.

    Ja, ich meine das ernst. Wir verbringen am meisten Zeit mit Korrketuren einer Arbeit, die die Schüler so gut wie nie überhaupt auch nur zu Gesicht bekommen und aus denen sie nichts mehr für spätere Arbeiten lernen können, weil sie gerade ihre Schullaufbahn abgeschlossen haben. Das ist absurd und arbeitszeitökonomisch, pädagogisch und persönlich eigentlich eine Bankrotterklärung.

    Was fehlt, ist eine Vorgabe a la "wenn die Klausur inhaltlich mangelhaft ist, kann sie im Gesamtergebnis auch nicht besser als mangelhaft sein".

    Würde das dann in der Konsequenz nicht bedeuten, dass ein Schüler, der einen beliebigen, gut formulierten Text auswendig gelernt hat und fehlerfrei niederschreibt, zwar auf Inhalt null Punkte bekommt, aber eine sehr gute Bewertung für eine perfekte sprachliche Leistung?
    Vor allem, wenn man ihm kein Plagiat nachweisen kann, sondern der Text vielleicht von einem befreundeten Native Speaker verfasst wurde und nicht im Internet auffindbar ist?

    Versetzung geht vor Beförderung, wenn jemand mit A14 kommt dann wird das Verfahren eingestellt und versetzt.

    Ich weiß natürlich nicht, wie das in Hessen ist, aber das muss nicht unbedingt automatisch der Fall sein. Der Laufbahnvorteil ist ein (!) Unterkriterium im Rahmen der Bestenlause, d.h. der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Im Vergleich zu anderen Unterkriterien durchaus mit besonderem Stellenwert, aber in meiner Erfahrung (allerdings halt nicht Hessen) nicht sofort und automatisch ausschlaggebend.

    Falls eine Aufgabe (z.B. die Textanalyse) gar nicht bearbeitet wurde, ziehen wir prozentual Punkte ab. Falls der Analyse-Teil z. B. 30% der Inhaltsnote ausmacht, könnte man bei einer Sprachleistung von insg. 11 Punkten 3,3 Punkte abziehen, so dass der Schüler nur noch auf 7,7 Punkte käme.

    Finde ich interessant - ist das eine schulinterne Festlegung oder kam das von oben. Spontan erscheint mir das nicht als formal korrektes Vorgehen.

    Wenn es für die Bewertung zwei Hauptkriterien gibt, Inhalt und Sprache, die unabhängig voneinander bewertet werden müssen, dann kann ich - aus meiner Sicht - inhaltliche Mängel (die fehlende Bearbeitung einer Aufgabe) nicht ohne weiteres auch bei der Sprachnote ahnden.

    Wenn es innerhalb der Sprachbewertung Einzelnoten für Sprachrichtigkeit und Ausdrucksvermögen gibt, kann ich bei einem formalsprachlich korrekten Text - aus meiner Sicht - auch keine Abzüge geben, nur weil er sehr kurz ist.

    Ich kann aber - wieder nur aus meiner Sicht - vielleicht bei Kritierien innerhalb des Ausdrucksvermögens wie "sprachliche Vielfalt" oder "Struktur" Punkte abziehen, wenn der Text so kurz ist, dass sprachliche Vielfalt quasi gar nicht vorkommen kann oder wenn eine klare Struktruierung aufgrund der Kürze nicht erkennbar ist.

    Ganz subjektiv widerstrebt mir das auch, deswegen kann ich das Gefühl, das sei "unfair" durchaus nachempfinden. Wenn aber der Dienstherr solche Kriterien einführt und einfordert, dann ist das halt so.

    Mich ermüdet diese Diskussion, die sich sehr im Kreis dreht, deswegen vielleicht als allgemeine Feststellungen, vor allem an die Fragen/Rückmeldung von Tom123 - wenn auch nicht auf jeden einzelnen Punkt. Mir ist bewusst, dass das kein besonders vorbildliches Diskussionsverhalten ist, aber ich habe das Gefühl, dass wir uns gegenseitig sowieso nicht überzeugen können:

    1. Ich sehe einen sehr großen Unterschied, ob ich etwas unbedingt will, weil ich es mir in den Kopf setze (bspw. ein schulisches Projekt) und dafür vielleicht Unnanehmlichkeiten in Kauf nehme oder ob der Dienstherr eine Vermischung von Dienstpflicht (Klassenfahrten) und mangelnder Infrastruktur (kein Schulkonto) implementiert und stillschweigend davon ausgeht, dass die Lehrkräfte das schon irgendwie mit privaten Mitteln (finanziell oder strukturell) hinbekommen.

    2. Ich bin jetzt nicht übermäßig ängstlich, aber wenn ich eine Situation vermeiden kann, die - vielleicht auch nur im Extremfall - sehr unangenehm werden kann, dann mach ich das auch. Deswegen nehme ich bspw. auch keine Schüler im privaten PKW mit. Ich hatte noch nie einen Unfall, also ist es auch hier eher unwahrscheinlich, aber warum soll ich das Risiko eingehen. Wenn ich jetzt eine AG hätte, die mir sehr am Herzen liegt und in deren Rahmen gäbe es einen Wettbewerb, zu dem wir nur mit meinem Auto kommen und ich bilde mir das unbedingt ein, würde ich mir das vielleicht auch nochmal überlegen.

    In Bayern scheint es dagegen ja quasi eine Regelbeförderung zu sein.

    Regelbeförderung stimmt, zumindest am Gymnasium, aber die Anzahl der Stellen ist natürlich trotzdem begrenzt. D.h. es gibt sozusagen eine Warteliste, wer als nächstes "dran" wäre, auf Basis von Dienstzeiten und Beurteilungsnoten, und wenn eine A14 frei wird, durch Pensionierung oder durch Beförderung A14 auf A15, wird die Stelle vergeben. Sehr stark vereinfacht dargestellt.

    Und... der "Preis" dafür, dass es A14 als Regelbeförderung gibt, ist, dass wir alle vier Jahre eine Beurteilung bekommen, mit drei mehr oder weniger unangekündigten Unterrichtsbesuchen in dieser Zeit für alle verbeamteten Lehrer.

    Das liegt aber daran, dass ausnahmslos alle (ALLE!!!) Lehrkräfte humorlose, besserwisserische, klugscheißende Korinthenkacker sind.

    Das finde ich überhaupt nicht witzig. Du solltest niemals so verallgemeinern, da du ja nicht alle Lehrkräfte kennst. Korinthenkacker finde ich auch als Begriff nicht angemessen und bei Satzzeichen reicht es wirklich aus, wenn du jedes nur einmal verwendest.

    Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist? Oder einfach der Paketbote, der noch ein zweites Mal vorbeikommt, weil der Empfänger nicht da ist.

    Bei diesen Beispielen werden aber keine privaten finanziellen Mittel genutzt (vgl. Anschaffung von Materialien mit dem eigenen Geld bei Lehrern) und die Kellnerin und der Paketbote bringt sich nicht in Situationen, die im Extremfall potentiell dienstliche oder juristische Konsequenzen haben können (vgl. Nutzung des Privatkontos für dienstliche Zahlungseingänge).

    Was ist mit dem Polizisten, der [...] von seinem privaten Geld jemanden etwas zu essen oder trinken kauft?

    Wenn das eine gewisse Regelmäßigkeit hat, sehe ich das ebenso kritisch wie bei Lehrern, die privates Geld dienstlich nutzen. Dass ich meinen Schülern fürs Abi ein Stück Schokolade hinlege oder im Sommer mal eine Packung Wassereis spendiere, weil ich Lust darauf habe, ist ebenso okay wie der Polizist, der ausnahmsweise mal jemanden eine Flasche Wasser hinhält. Wenn es aber mit einer erwartbareb Regelmäßigkeit notwendig oder hilfreich ist, muss der Dienstherr dafür aufkommen. Ich bin mal im Hochsommer im Fitnessstudio wg. Kreislauf umgekippt. Da hat mir der Trainer aus dem Verkaufskühlschrank einen isotonischen Drink in die Hand gedrückt. Ich bin sicher, den hat das Studio gezahlt, bei dem ich Kunde bin, nicht der Trainer privat, der dort nur angestellt ist.

    Oder der Hausarzt, der nach Praxisschluss noch mal bei seiner Patientin vorbeikommt?

    Siehe Kommentar von Dr. Caligiari - wenn ich spätabends noch schnell die Abivorbereitung meines Schülers durchsehe, die er mir panisch kurz vorm Abi geschickt hat, kostet mich das kein privates Geld und ich verrechne es mit meiner sonstigen Arbeitszeit. Kein Problem.

    Ich stelle fest, dass SuS der GS unglaublich sind, was Akzeptanz und Toleranz angeht, wenn man sich als Lehrkraft bei ihnen entschuldigt.

    Mir sind auch schon Fehler passiert und ich bekam nur "Frau L., das kann doch mal passieren." oder "alles gut!".

    Ja, das kann ich mir gut vorstellen.

    Mein Gedanke, den ich womöglich unklar ausgedrückt habe, war eher, dass möglicherweise Grundschullehrkräfte notwendigerweise etwas mehr auf die Befindlichkeiten der Kinder eingehen müssen als sich auf Formalia zu berufen. Ich habe mich damit auf die Frage berufen, ob es der betroffenen Schülerin hier gegenüber "fair" ist oder nicht und darauf, dass ein Nachschreiben möglicherweise als Strafe "empfunden" werden könnte.

    Ich meine das auch gar nicht in irgendeiner Form wertend. Wir leisten in unseren Klassen alle Beziehungsarbeit und wir erziehen alle unser Schüler zur Regeleinhaltung. Meine Annahme ist aber, dass die Beziehungsebene an den Grundschulen vielleicht nochmal etwas wichtiger ist als in der Sek. II, während Formalien vielleicht in der Sek. II nochmal mehr Stellenwert haben als an der Grundschule.

    Aber es kann natürlich auch gut sein, dass ich damit völlig falsch liege, ich kenne die Arbeit in der Grundschule nur durch befreundete Grundschullehrer, also ist diese Evidenz noch nicht mal anekotisch.

    Noch eine Ergänzung:
    Ich halte es im Übrigen noch nicht mal für sehr wahrscheinlich, dass es sehr viel Ärger geben wird.

    Meine Erfahrung ist, dass Schüler durchaus auch Verständnis für solche Situationen haben, wenn man als Lehrkraft authentisch und ehrlich den eigenen Fehler eingesteht, sich dafür entschuldigt und auch artikuliert, dass man versteht, dass es für den Schüler natürlich jetzt nicht optimal ist.

    Vielleicht ist das auch so ein Unterschied zwischen Grundschule und Sekundarstufe II. Unsere Schüler sind eigentlich so gut wie erwachsen und können mit solchen Situationen besser umgehen. Und wir sind als Schulform deutlich weniger auf der Beziehungsebene unterwegs, als des die Grundschulen sein müssen, so dass Schüler schon in der Mittelstufe ein Stück weit gelernt haben, mit unangenehmen Entscheidungen auf der Sacheben umzugehen. Und das ist ja auch gut so.

    Eine Wiederholung wäre eine Strafe.

    [...] wird wohl von über 50% der Schülern als Strafe empfunden.

    Ja, nun, nur weil irgendwas von irgendwem irgendwie "empfunden" wird, wird es nicht gleich eine Tatsache.

    Vielleicht hilft es ja, von diesen wertenden Begrifflichkeiten wegzukommen ("Betrug"; "Strafe" etc.). Es ist halt ein Formfehler, der die Prüfung anfechtbar macht - nicht nur von der betroffenen Schülerin, sondern von allen, die von der Prüfung betroffen ware. Dem muss abgeholfen werden. Das hat mit Strafe nichts zu tun, egal, wer irgendwas wie empfindet. Die bessere Analogie als die verlorenen Klausuren sind Fälle, in denen vor Eröffnung der Abiturprüfungen schon Prüfungsaufgaben in fremde Hände gefallen sind. Da mussten auch schon Klausuren verschoben oder wiederholt werden - das ist dann ja auch keine Strafe für die Prüflinge, auch wenn es natürlich nicht schön ist. Oder wenn während der Klausur ein Feueralarm stattfindet - dann muss sich auch wiederholt werden, obwohl die Schüler nichts dafür können. Sowas passiert halt, selten, aber es passiert.

    Aber hier geht es überhaupt nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt.

    Auch wenn due es nicht in diesem Kontext so gemeint hast, wäre das evtl. noch am ehesten eine Begründung, warum man den vorgefallenen Formfehler vielleicht nicht so hoch hängen müsste. Ich finde trotzdem eine Wiederholung korrekt, einfach um Schülern auch zu vermitteln, dass es formale Bedingungen gibt, die eingehalten werden müssen, selbst wenn andere die Formfehler begehen.

    Dass man dann in Aufgabenstellung und Bewertung der Schülerin entgegenkommen kann und vielleicht die nicht gewertete Klausur in die mdl. Note einfließen lassen kann, steht auf einem anderen Blatt.

    Man kann übrigens der Schülerin auch vermitteln, dass sie zwar jetzt durch den Fehler der Lehrkraft in eine dumme Situation geraten ist, dass sie dadurch aber immerhin in den Genuss einer komplett korrigierte Übungsklausur kommt, die ihre Mitschüler nicht hatten.

    würde damit zu schulleitung oder bereichsleitung gehen, deine überlegungen schildern und gemeinsam überlegen.

    Wie oben gesagt, ich bin großer Fan davon, meine eigenen Entscheidungen zu treffen - und dann die Schulleitung darüber zu informieren.

    Es gibt mir große Berufszufriedenheit, hier in der bequemen Position zu sein, einerseits eigentständig handeln zu können und gleichzeitig durch diese Transparenz auch im Zweifelsfall den Schutz der Schulleitung zu haben. Wenn der SL meine Vorgehensweise nicht gefällt, wird sie mir das sicher mitteilen und dann kann immer noch eine gemeinsame Entscheidung treffen.

    Also, auch auf die Gefahr hin, dass ich das wiederhole, was viele hier geschrieben haben:
    Ich würde da gar keinen großen Wirbel machen und der Schülerin mitteilen, dass ich einen Fehler gemacht habe, den ich sehr bedauere, dass sie aber selbstverständlich trotzdem nochmal schreiben muss. Darüber würde ich die Schulleitung im Vorfeld informieren (- nicht: um eine Entscheidung bitten; diese Entscheidung würde ich schon selbst fällen, aber im Sinne der Transparenz).

    Falls sie sich dagegen wehren möchte, kann sie natürlich zur Schulleitung - deswegen ja die vorherige Info an die SL, dass diese informiert ist.

    Dann würde ich eine Nachschreibeklausur konzipieren, die sehr fair und evtl. der ursprünglichen Klausur auch recht ähnlich ist.

    Solche Dinge passieren, das würde mich ärgern (- also über mich selbst -), mir aber keine schlaflosen Nächte bereiten.

    Ich bin aber auch in einem ganz anderen Umfeld unterwegs. In der Schule, im Freundeskreis und im Ministerium habe ich noch niemanden das binnen i aussprechen gehört. Bisher nur in den Medien.

    Ja, das kann natürlich sein. So ist das eben, bei Sprachveränderungen. Sie treten nicht (gleich) flächendeckend auf und setzen sich dann langsam immer mehr durch - oder eben auch nicht. Genau das sage ich ja die ganze Zeit. Deswegen ist eben auch die Empörung, die mit diesem Thema so häufig verbunden ist, so albern, egal von welcher Seite sie kommt.

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