Beiträge von WillG

    Wenn ich als Vertretungsplaner einen Kollegen in einer angespannten Personalsituation ausplane, wie er es gewünscht hat, und er dann mit Vorschlägen ankommt, was man noch machen könnte, dann mag das von Dir nett gemeint gewesen sein, gleichwohl gibt es Situationen, in denen ich dann mich nicht auch noch mit dieser oder jener Idee auseinandersetzen wollte.

    Das ist nachvollziehbar und es ist menschlich, auch mal im Ton danebenzuliegen.

    Trotzdem finde ich durchaus, dass es eine Frage der Professionalität ist, den Vorschlag kurz, aber dankend und freundlich abzulehnen: "Danke fürs Mitdenken, aber ich habe bereits eine Lösung. Alles Gute für die Untersuchung von deinem Kind."

    Das ist nun wirklich nicht zu viel verlangt.

    Und wenn der stv. SL einfach nur einen schlechten Tag, einen schlechten Moment oder sonstwas gehabt hat, was ja durchauch auch okay ist, ist es umso wichtiger, dass jetzt im Nachgang, wenn sich die Gemüter abgekühlt haben, kurz darüber gesprochen wird, warum es zu diesem Konflikt gekommen ist.

    Die Kollegin hat schon angekündigt, definitiv in den Urlaub zu fahren und nicht anwesend zu sein.

    Würde ich vermutlich auch machen. Wäre interessant, ob die Schulleitung überhaupt versucht, disziplinarische Schritte einzuleiten und dann, wie weit sie damit käme.

    Worst case, der meiner Ansicht nach völlig unwahrscheinlich ist, wäre ein Disziplinarverfahren, dass auf eine Gehaltskürzung für diesen einen Tag herausläuft und auf einen Akteneintrag. Wie beim Fernbleiben vom Unterricht für einen Streik als Beamter.

    Aber, wie gesagt, wie das durchgehen soll, möchte ich mal sehen.

    EDIT: Hätte ich keinen Urlaub gebucht, würde ich vermutlich erscheinen. Allerdings dürfte der Kollege weder zu dieser Gelegenheit noch bei der echten Revision auf meine Mitarbeit hoffen. Auf meine Unterstützung sowieso nicht.

    Wie dem auch sei. Ich habe keine Ahnung, wie die genauen Zusammenhänge sind.

    Zusammengefasst:

    Neid, dass andere das gleiche bekommen wie ich, wenn wir grundsätzlich die gleiche Arbeit machen: Missgunst

    Unverständnis, warum man mehr leistet oder mehr arbeitet (oder dies in der Vergangenheit getan hat, um einen bestimmten Level zu erreichen), wenn andere für die gleiche Besoldung diese Mehrarbeit nicht haben: irgendwie nachvollziehbar

    Ich beziehe mich auf dieses Zitat. Da ist von Beförderungsamt und Mehrarbeit die Rede, deshalb habe ich das so interpretiert.

    Ich bin gespannt, ob es dann bald mal ein Z zum A13 Beförderungsamt gibt oder gar A14- wie in anderen Bundesländern.

    Sonst wäre meine Urkunde für mein Beförderungsamt ja für die Tonne.

    Schade...

    Dann mache ich diese Mehrarbeit nicht mehr...

    Aber es kann natürlich sein, dass ich es falsch verstanden habe. Meine A14 hier in Bayern war eine Regelbeförderung und hatte zu keinem Zeitpunkt Auswirkungen auf meine Arbeitsbelastung. Wenn jetzt alle Kollegen auf A14 angehoben würden, wäre mir das egal.

    Ich glaube, viel hängt davon ab, wofür man seine höhere Besoldungsstufe bekommt.

    Wenn Grundschullehrer für ihre "normale" Arbeit an die Besoldungsstufe angepasst werden, die Gymnasiallehrer für ihre "normale" Arbeit bekommen, dann ist das aus meiner Sicht sehr zu begrüßen und längst überfällig - auch wenn viele Gymnasialkollegen das vielleicht anders sehen.

    Wenn es an der Grundschule aber vorher schon einzelne Kollegen gab, die aufgrund von besonders hoher Leistung und für die Aufgabe von Extraaufgaben in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft wurden und diese Entlohnung für Mehrarbeit jetzt einfach wegfällt, dann kann ich schon verstehen, wenn dies hinterfragt wird. Das hat dann meiner Meinung nach auch mit Missgunst nichts zu tun.

    Ich buche inzwischen auf Klassenfahrten immer Halbpension mit; und egal wie die Programmgestaltung im Einzelfall ist, ist die klare Ansage, dass ich alle Schüler beim Frühstück und beim Abendessen sehen möchte. Außerdem gibt es natürlich eine "Sperrstunde" zu der die Schüler, auch volljährige Schüler, in der Unterkunft zu sein haben. Sie müssen sich bei mir (oder anderen Kollegen) dann rückmelden.

    Es mag dann im Einzelfall (damit meine ich einzelne Schüler) Ausnahmen geben, aber das ist dann Ermessensspielraum. Wenn die brave Lisa-Marie oder der brave Metehan mir sagen oder schreiben, dass sie schon um 21 Uhr schlafen gegangen sind, weil sie müde sind, und sich nicht um Mitternacht abmelden wollen, kann das auch mal ok sein. Im Regelfall lasse ich mir dann von einem Mitschüler im gleichen Zimmer bestätigen, dass der Schüler da ist und dann reicht mir das auch.

    Wenn der Partyking Simon, dem ich vorher schon eine Flasche Wodka weggenommen habe, das gleiche Ansinnen hat, dann akzeptiere ich das halt nicht.

    Ist eigentlich alles nicht so kompliziert.

    Fürs Gymnasium ist das übrigens in §26(3) GSO im gleichen Wortlaut geregelt:

    Zitat
    Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe der Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.

    Ich sehe das wie Seph. Wenn einem Schüler nach einem Blick auf die Aufgabenstellung plözlich unwohl ist, bin ich durch diese Regelung im Recht, ihm entsprechend mit Note 6 zu bewerten.

    Wenn ein Schüler sichtbar deutlich krank wird, so wie es Kris24 auch dargestellt hat, kann ich durch die Formulierung "in der Regel" hier auch großzügig sein.

    Wenn sich ein Schüler tatsächlich auf die Arbeit erbricht, würde ich die Arbeit für alle abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Das ist dann keinem Schüler mehr zuzumuten, unter diesen Bedingungen weiterzuschreiben.

    Das ist alles leider nicht so einfach.
    Du kannst grundsätzlich Urlaub ohne Dienstbezüge beantragen, aber der muss natürlich erstmal genehmigt werden. Dann gilt in der Regel aber auch erstmal, dass du in dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen darfst, wenn diese nicht ausdrücklich beantragt und genehmigt wird. Ob eine ungenehmigte Tätigkeit im Ausland auffliegen kann, weiß ich nicht, in jedem Fall ist es dienstrechtlich ein Vergehen.

    Dazu kommt, dass du während der Beurlaubung keinen Beihilfeanspruch hast, dich also mit 100% selbst krankenversichern musst.

    Ein Sabbatjahr ist hier sicherlich die sauberere Lösung, aber das hast du ja schon ausgeschlossen.

    Der Auslandsschuldienst hat relativ lange Vorlaufzeiten und in Bayern ist die Abgabefrist für den Antrag für den Auslandsschuldienst einmal jährlich am 1. Februar.

    Leider fällt mir aktuell keine gute Lösung für dein Problem ein; wenn du erst kurz im Dienst bist und mutig bist und dir das wichtig genug ist, kannst du dich natürlich aus dem Dienst entlassen lassen und darauf bauen, dass du mit Lehramt Förderschule danach locker wieder eine Stelle bekommst. Aber das ist natürlich risikobehaftet.

    In Ba-Wü ist jeder 2.Samstag offizieller Schultag. Er kann durch Beschluss der Schulkonferenz und Umschichtung der Unterrichtsstunden auf die Tage Mo-Fr jedoch unterrichtsfrei gehalten werden. Dass Lehrer an diesem Tag nicht unterrichten müssen, bedeutet nicht, dass sie an diesem Tag nicht arbeiten und ihre wöchentliche 41-h-Woche ableisten.

    Ich wiederhole in diesem Kontext meine Frage von oben, nicht rethorisch gemeint, sondern wirklich interessiert:
    Weiß jemand, wie es sich mit Vorgaben zur 5-Tage-Woche im ÖD verhält? Gibt es da Regelungen?

    Sprich, ist die Regelung, die Wolfgang hier anführt, ein Beleg dafür, dass wir auch (ohne akuten Anlass, quasi als Ausnahme) grundsätzlich zu sechs Arbeitstagen in der Woche verpflichtet werden können?

    Also, abgesehen von der Frage nach der richtigen Vorgehensweise, bei der Antimon auch aus PR-Sicht durchaus zustimme, würde mich aber die rechtliche Situation wirklich interessieren.

    ist es rechtlich wirklich kompliziert, weil der Samstag tatsächlich formal ein Werktag ist.

    Formal ein Werktag, ja, aber ist es auch formal in jedem Fall ein Arbeitstag? Ich hätte jetzt implizit angenommen, dass wir für uns die 5-Tages-Woche gilt? Jetzt mag es Gründe für Ausnahmen geben -bspw. vielleicht (!) ein Schulfest oder ein Tag der offenen Tür, wobei ich auch da meine, dass das nicht am Samstag sein muss, aber eine Dienstbesprechung scheint mir eher nicht zwingend auf einem Samstag liegen zu müssen.

    Ein Ferientag wäre hier - rein dienstrechtlich - kein Problem. Aber natürlich mit entsprechend Vorlauf, wenn es keine schulinterne Regelung zum Einreichen von Urlaub gibt.

    Das stimmt natürlich. Ich will das auch gar nicht verteidigen. Diese Arbeitsweise ist aber - zumindest aus meiner Erfahrung - Realität in der Arbeitsweise der Behörde.

    Und der Punkt ist vielleicht, dass - so zumindest damals die Aussage der Behördenleitung - kein Anspruch auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt X besteht, so dass es zu dieser Priorisierung kommt.

    Bei Zeugnissen gibt es für die Schulen eine klare Vorgabe durch den Dienstherrn. Eine bessere Analogie wäre vieleicht Korrektur:

    Wenn sich bei mir die Korrekturen stapeln, dann haben die Abiklausuren natürlich Vorrang, und die Arbeit der 5. Klasse muss dann ggfs. warten. Ist auch nicht toll, vermutlich pädagogisch sogar genau falsch, weil die Abiturienten aus ihren Klausuren im Regelfall nichts mehr lernen, wohingegen die 5.-Klässler umso mehr lernen, je weniger Zeit verstreicht, aber das ist dann eben Realität.

    Die Urkunde für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ja keine "schöne Urkunde" sondern schon ein rechtlich sehr wichtiger Verwaltungsakt und hier erwarte ich schon, von der jeweiligen Behörde, dass die pünktlich kommen.

    Das ist individuell sicherlich richtig, wenn du dir aber so einen typischen Behördenschreibtisch vorstellst, auf dem sich die Akten und Laufmappen stapeln, dann sieht die Sache aus Sicht der Behörde anders aus. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die behördeninternen Wege (und damit Schreibtische), die der Vorgang bei der Verbeamtung auf Lebenszeit durchläuft, zum großen Teil die gleichen sind, die auch Funktionsstellenbesetzungen und Einstellungen durchlaufen. Da geht es dann schlichtweg darum, die Schule handlungsfähig zu halten, indem leere Lehrer- und Schulleitungsstellen schnell besetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verbeamtung auf Lebenszeit einer Lehrkraft, die bereits im Dienst ist, auch wenn sie für die einzelne Lehrkraft besonders wichtig ist, aus systemischer Sicht weniger wichtig.

    Zu meiner Zeit in der Behörde war das ganz klar die kommunizierte Prio: Funktionsstellenbesetzung, dann Einstellungen, dann Verbeamtungen.

    Es muss ja nicht immer gleich Krankheit und Unfall sein, es können ja auch dienstliche/disziplinarische Vorfälle sein, vgl. die hier ausführlichst diskutierte Londonfahrt und der Schwimmunterricht. Oder ein (evtl. falscher) Vorwurf oder eine Anzeige etc.

    Das ist alles kein Standard oder eher unwahrscheinlich, aber trotzdem kann ich nachvollziehen, dass man die Urkunde lieber früher als später in der Hand hält.

    Ich kenne das tatsächlich auch so, noch aus Zeiten einer Abordnung in die Behörde, wo ich u.a. entsprechende Formulare ausfüllen und überprüfen musste, das als Zeitpunkt nicht das Datum auf der Urkunde gegolten hat, sondern das Datum auf der Empfangsbestätigung, was Dr. Raketes Lesart entsprechen würde.

    Interessant wäre auch, was in einem rein theoretischen Fall passieren würde, in dem ein Beamter auf Probe kurz vor Überreichen der Urkunde eine schwere Krankheit diagnostiziert bekäme oder dienstunfähig würde.

    Ich habe wirklich Angst, dass meine SuS mich dafür künftig beleidigen / auslachen oder sogar „nachäffen“. An sich kann ich mit Beleidigungen gut umgehen, aber dieser Punkt ist doch sehr verletzend für mich, da ich zu Schulzeiten schon dafür gehänselt wurde.

    Schwierig einzuschätzen.

    Ganz generell gilt: Schüler können, wenn sie es wollen (!), zu jeder Lehrkraft, über die sich sich lustig machen wollen, etwas finden. Zu dick, zu dünn, zu groß, zu klein, zu alt, zu große Nase, schlechte Frisur, Glatze, schlampig gekleidet, immer zu sehr gestylet etc. Und dann muss man als Lehrkraft damit umgehen, wozu man in erster Linie vor allem ein dickes Fell braucht, um es nicht an sich ranzulassen. Die konkrete Reaktionsfähigkeit hängt ein wenig von der Schlagfertigkeit und von der Erfahrung ab. Und natürlich vom Standing, das man an der Schule hat.

    So, wie du deine "körperliche Auffälligkeit" beschreibst, bietest du natürlich mehr Angriffsfläche. Und sicherlich kann es passieren, dass du häufiger oder schneller Ziel von solchen spöttischen Beleidigungen wirst (- was aber gar nicht unbedingt der Fall sein muss -). Trotzdem würde ich sagen, dass es auch bei dir im Job dann eigentlich eher davon abhängt, wie du es schaffst, mit solchen Situationen umzugehen, und weniger von den konkreten Äußerlichkeiten. Und tatsächlich wirst du auch merken, dass die Äußerlichkeiten weiter in den Hintergrund rücken, wenn du als Lehrerpersönlichkeit und durch gute Beziehungsarbeit einen entsprechenden guten Ruf an der Schule erarbeitet hast. Aber auch dann kann es immer mal wieder Beleidigungen geben, und dann gilt es eben wieder, damit zuzugehen, siehe oben.

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