zu 1.)
Du musst zwischen Arbeitszeit insgesamt und der Unterrichtsverpflichtung unterscheiden, weil du als Lehrer ja nicht nur vor der Klasse stehst, sondern auch Unterricht vorbereitest, korrigierst, organisatorische Aufgaben übernimmst, Elterngespräche hast, Schulentwicklung betreibst, Konferenzen hast etc.
Also, als bayersicher Beamter hast du eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei 30 Urlaubstagen. Das ist für alle Schularten gleich. Das musst du dir im Jahresdurchschnitt denken: Du wirst mehr Ferien haben als Urlaubstage, aber auch in den Ferien Unterricht vorbereiten oder korrigieren müssen. Außerdem wird es Wochen geben, in denen du deutlich über 40 Stunden arbeitest, diese "Überstunden" feierst du dann in den Ferien ab. All das im Blick zu haben, ist deine eigene Aufgabe, da es - Stand jetzt - keine Arbeitszeiterfassung jenseits der reinen Unterrichtsverpflichtung gibt.
Der Gedanke hinter den unterschiedlichen Unterrichtsverpflichtungen ist nun (- und ich möchte mich nicht dazu äußern, ob dieser Gedanke korrekt oder fair ist -), dass die verschiedenen Aufgabenbereiche (siehe oben) an verschiedenen Schularten unterschiedlich ausgeprägt sind. Dadurch kommt es dazu, dass die Gymnasien weniger Unterrichtsverpflichtung haben als die Grundschulen, da - so zumindest die Annahme - an der Grundschule neben dem Unterricht nicht so viel Arbeit anfällt wie am Gymnasium. Idealerweise kommen aber sowohl die Grundschullehrkraft als auch die Gymnasiallehrkraft am Ende der Woche auf ihre 40 Stunden, wenn sie ihren Unterricht abgeleistet und alle anderen Aufgaben erledigt haben. Die Frage, ob das der Realität entspricht, löst regelmäßig leidenschaftliche Diskussionen aus.
zu 2.)
Die Zuweisung von Referendaren und Berufseinsteigern erfolgt je nach Bedarfslage der Schulen. Da es im Gebiet rund um München sehr viele Grund- und Hauptschulen gibt, ist es seit Jahren, eigentlich Jahrzehnten, so, dass es dort den höchsten Bedarf gibt. Es gibt also durchaus einen gewissen Trend, Lehrkräfte für Grund- und Mittelschulen in Richtung Süden zu schicken. Interessanterweise gilt für Gymnasiallehrkräfte das Gegenteil: Hier werden viele nach Franken geschickt.
Das heißt natürlich nicht, dass ohne Ausnahme alle nur um München herum eingesetzt werden, aber im Sinne der Bedarfsdeckung ist die Wahrscheinlichkeit nunmal höher als in anderen Lehrämtern. Du gibst sowohl bei der Bewerbung um das Ref als auch beim Stellenantritt nach dem 2. Staatsexamen Ortswünsche an, die nach Möglichkeit erfüllt werden. Aber wenn die Möglichkeit nicht besteht, dann hast du tatsächlich kein Mitspracherecht, außer die Stelle halt abzulehnen und für das laufende Vergabeverfahren im aktuellen Jahr gesperrt zu sein.