Es ist ja mal wieder das gleiche Spiel. Der Dienstherr nimmt sich vornehm raus, sagt irgendwas von "verfahrenstechnischen Gründen", was von den Märtyrern brav nachgeplappert wird, und lässt die Schulen und Lehrer im Regen stehen, so dass irgendjemand das auf seine Kappe nimmt, was eigentlich Aufgabe des Dienstherrn wäre.
Entweder die Lehrkraft geht in Vorkasse, muss ein umständliches Verfahren mit engen Fristen durchlaufen, um seine Kosten abrechnen zu können und weiß dann nicht, ob die Kosten überhaupt vollständig übernommen werden. Die Maßgaben haben sich hier verbessert, aber erst nachdem es zu mehreren Klagen gekommen ist und entsprechende Gerichtsurteile hier dem Dienstherrn entsprechende Vorgaben gemacht haben. Ich verstehe O. Meier hier, das er in Frage stellt, warum das eigentlich so sein muss.
Oder man bucht direkt mit Freiplätzen, so dass die Lehrkraft nicht oder kaum in Vorkasse gehen muss. Der Dienstherr ist fein raus, muss sich um nichts kümmern und keine Kosten tragen - weil die Kosten für die Freiplätze vom Anbieter natürlich auf die Schüler*innen umgelegt werden. Angesichts der Tatsache, dass Schulfahrten für viele Familien ohnehin eine hohe Belastung darstellen, ist das eigentlich kaum tragbar.
Ich verstehe ja, dass viele hier Klassenfahrten aus den verschiedensten Gründen wichtig finden, aber es ist halt niemandem damit geholfen, wenn die massiv unprofessionellen Missstände, unter denen diese Fahrten eigentlich fast zwangsläufig stattfinden müssen (mangelnde Ruhephasen; Nutzung von Privatkonten; finanzielle Vorleistung), einfach geleugnet werden.