Beiträge von WillG

    Ich habe schon als Kind gerne gelesen, unabhängig von der Schule.

    In der 10. Klasse waren es dann die Schullektüren und der Deutschunterricht, die mich von Jugendbüchern und Stephen King zur anspruchsvolleren Literatur gebracht haben. Erst 20. Jhdt, Böll, Frisch, Dürrenmatt, Lenz, dann auch die Klassiker.

    In der Oberstufe war es dann ein wenig dir dröge Auswahl der Lektüren - für das damalige Alter - mit Iphigenie auf Tauris, Effie Briest und irgendwas von Thomas Mann, die mich ein wenig in Trotzverhalten gedrängt haben. Ich habe aber weiterhin privat viel gelesen, was ich halt wollte. Die sehr pauschale Aussage der Deutschlehrerin, dass wir die Lektüren ruhig mal lesen können, weil wir ja sonst eh nie lesen, habe ich als Vielleser eher als Erlaubnis genommen, die Schullektüren eben nicht zu lesen. Das hat für mich ja im Wortlaut nicht gegolten. Trotzdem hat mich der Deutschunterricht und meine private Lektüre dann zum Germanistikstudium geführt.

    Ich kenne mich weder mit dem Dienstrecht in BW noch mit einem Wechsel in die Schweiz konkret aus.

    Ganz allgemein geht aber häufig mit einer Beurlaubung ohne Bezüge auch das Verbot einher, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Bzw. müsste man sich jedes andere Beschäftigungsverhältnis genehmigen lassen.

    Es ist vielleicht nicht verkehrt, zu prüfen, ob dies in BW und in diesem speziellen Fall auch gilt.

    Das Erste, was eine Behörde macht, wenn eine Beschwerde über eine nachgestellte Dienststelle oder über einen Mitarbeiter an einer nachgestellten Dienststelle eingeht, ist, diese Dienststelle zu einer Stellungnahme aufzufordern. Das ist keine Ermahnung, a geht es darum, beide Seiten anzuhören.

    Wenn jetzt an der Dienststelle, also an der Schule, gar nicht bekannt ist, dass ein Problem besteht, weil die Eltern mit ihrem Bagatellvorwurf direkt an die übergeordnete Behörde gegangen sind, können sie das gar nicht tun.

    Mit anderen Worten: Die Behörde wird gar nichts anmahnen oder anweisen, bevor nicht die Stellungnahme vorliegt, oft reicht aber schon die Anfrage nach der Stellungnahme, dass ein Vorfall sich in Luft auflöst, weil endlich das Gespräch stattfindet, dass die Eltern von anfang an hätten suchen sollen.

    Ist es dann nicht eher so, wie wenn man sich gegenseitig Musik vorstellt und zeigt/erklärt, was es gibt und was einem daran gefällt?

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstehe, aber wenn ich Freunden aus persönlicher Begeisterung ein Lied von einer Band vorspiele, die ich eben erst entdeckt habe, dann ist das eine spontane Handlung, die rein intrinsisch motiviert ist. Vielleicht auch etwas sehr persönliches, weil mich das Lied vielleicht aus sehr persönlichen Gründen berührt. Wenn ich aufgefordert werde - in welchem Kontext auch immer - jetzt ein Lieblingslied vorzustellen, ist das eine Aufgabe. Vielleicht eine Aufgabe, die mir Spaß macht, wenn sich mich auf dem richtigen Fuß erwischt, aber halt eine Aufgabe, die ich erfüllen muss.

    So ähnlich würde ich auch den Unterschied bei der Lesezeit sehen, so wie ich sie manchmal mache: Ich frage ganz selten mal, ob jemand etwas gelesen hat, was ihm gefallen hat, und wenn dann jemand etwas sagen will, dann darf er das. Aber meistens mache ich das nicht. Ich beobachte aber ab und zu, wie während der Lesezeit oder direkt danach einer einem Freund etwas über das Buch erzählt, das er dann hatte. Das ist dann schön.

    Und, klar, das ist jetzt nicht meine unterrichtliche Herangehensweise an Leseerziehung. Natürlich mache ich im Rahmen des Deutschunterrichts ganz normalen Leseunterricht, vermittle Lesestrategien und Analysemethoden, überprüfe Leseverständnis etc. Aber ab und zu eine Insel des zweckfreien Lesens, ganz ohne dass da irgendeine Aufgabe dranhängt oder dass irgendwas gelernt werden muss.

    Piksieben Danke schön, aber ich will jetzt nicht so tun, als wäre das bei mir immer so. Manchmal nehme ich mir dafür halt die (Unterrichts-)Zeit.

    Aus welchem Grund reicht man denn eine offizielle Beschwerde bei einer Behörde ein?

    Aus der Zeit, als ich abgeordnet war und im gleichen Gang gearbeitet habe, wie die Kollegen, bei denen diese Beschwerden zuerst auf den Tisch landen: Das kann die kleinste Bagatelle sein. In der Regel ist die erste Frage natürlich: Haben Sie schon mit der Lehrkraft und dann mit der Schulleitung gesprochen? Dabei kommt häufig heraus, dass das natürlich nicht passiert ist und dann hört man nie wieder was, weil es natürlich ein reines Missverständnis war. Trotzdem ist die Beschwerde natürlich formal in der Behörde eingegangen und damit aktenkundig.

    Du schreibst "zweckfrei" , aber du hast doch einen Zweck im Kopf, oder nicht?

    Warum sollen die SuS denn Lesen? Was soll die Zeit bewirken?

    Ich nehme an, dass die Frage ist, wie man "zweckfrei" bzw. "Zweck" definiert.

    Als Deutschlehrer verfolge ich natürlich viele Lehrziele, wenn ich im Unterricht lese bzw. lesen lasse. Viele habt ihr ja schon genannt. Das geht bei Texterschließungskompetenzen an und hört bei der Vermittlung von Bildungsinhalten im Literaturunterricht noch lange nicht auf. Aber, lange, sehr lange, bevor ich mich mit solchen Inhalten als Ziel beschäftigt habe, also schon als Kind, habe ich das Lesen einfach als eine Tätigkeit kennengelernt, die Freude bereitet und meine Fantasie anregt. Ganz ohne praktischen Mehrwert. So wie es auch einfach Freude bereiten kann, ein Musikinstrument zu spielen, mit einem Ball zu spielen, ein Bild zu malen. Als Selbstzweck eben. All diese anderen Tätigkeiten haben natürlich auch andere Vorteile und helfen Menschen auf die unterschiedlichste Art und Weise bei ihrer Entwicklung, aber zuerst steht eben die Freude daran, alles andere ist nachgestellt.

    Ich möchte, wenn ich meinen Schüler manchmal Lesezeiten gebe, diese zweckfreie Freude vermitteln. Und das wird nicht bei allen gelingen, vielleicht bei den meisten nicht, so wie auch der beste Sportlehrer immer diejenigen haben wird, denen Bewegung keine Freude machen wird und die dann im mittleren Alter eher aus Vernunftgründen ins Fitnessstudio gehen (- ich bin so einer). Aber wenn ein paar dabei sind, die einfach eine Freizeitbeschäftigung finden, die ihnen Spaß macht, ist viel gewonnen. Und dann ist es mi auch egal, was sie lesen, ob das jetzt Vampirromane, Liebesschnulzen, Comics, postmoderne Romane oder expressionistische Lyrik ist. Solange sie Spaß daran haben.

    Deshalb befinden ich in meiner Bücherkiste für diesen Zweck auch Comic und ein Twilightroman.

    Um den anderen Thread, in dem es ja um konkrete Vorgaben in NRW zur Lesezeit an Grundschulen, nicht zu karpern, habe ich mal diesen Thread eröffnet. Die Thema sind verwandt, die Schwerpunktsetzung ist aber ja, vermutlich auch bedingt durch die Schularten, eine andere.

    Mir ging es bei meinem Beitrag (RE: 20 Minuten Lesezeit an Grundschulen NRW) im anderen Thread eher darum, Freude am Lesen zu fördern und darum, dass die Schüler das Lesen auch als Selbstzweck begreifen. Das geht natürlich Hand in Hand mit dem (Teil-)Auftrag des Gymnasiums, dass eben auch Bildung als Selbstzweck begriffen werden soll. Das ist aber natürlich etwas, was nie jeder Schüler mitnehmen wird. So ist das "Dann ist das aber so!" zu verstehen.

    In diesem Sinne würde ich es für die Herangehensweise, die ich beschrieben habe (zweckfreies Schmöckern in Büchern in klar abgegrenzten Zeiträumen) für eher kontraproduktiv halten, wenn die Schüler dazu Aufgaben bearbeiten müssten oder wenn sie danach das Gelesene vorstellen müssten. Es geht mir dabei um den Imperativ, wenn jemand vorstellen möchte, weil er so begeistert ist, ist das eine andere Sache.

    Aber das mit dem Verb "lesen" und dem Imperativ ist ja sowieso so eine Sache:

    Zitat

    Das Verb "lesen" duldet keinen Imperativ. Eine Abneigung, die es mit ein paar anderen teilt: dem Verb "lieben", dem Verb "träumen"...Man kann es natürlich trotzdem versuchen. Probieren Sie es mal: "Liebe mich!" "Träume!" "Lies! Jetzt lies doch, zum Teufel, ich befehle dir zu lesen!" "Geh in dein Zimmer und lies!" Ergebnis? Null. Er ist über seinem Buch eingeschlafen. Das Fenster, ungeheuer weit offen, schien ihm plötzlich auf etwas Beneidenswertes hinauszugehen. Dorthin ist er entflogen. Um dem Buch zu entgehen. aber es ist ein wachsamer Schlaf: Das Buch liegt aufgeschlagen vor ihm. Wenn wir seine Zimmertür auch nur ein bißchen aufmachen, können wir ihn brav lesend an seinem Schreibtisch sitzen sehen. Selbst wenn wir uns auf Zehenspitzen angeschlichen haben, hört er uns durch seinen oberflächlichen Schlaf kommen.

    "Na, gefällt's dir?"

    Er antwortet nicht mit Nein, das wäre ja eine Majestätsbeleidigung. Das Buch ist heilig, wie kann man ein Buch nicht mögen? Nein, er sagt, die Beschreibungen wären zu lang. Beruhigt setzen wir uns wieder vor unseren Fernsehapparat. Es kann sogar sein, daß diese Bemerkung eine leidenschaftliche Diskussion zwischen uns und den Unrigen auslöst. "Er findet die Beschreibungen zu lang. Man muß ihn verstehen, wir leben im Jahrhundert des Audiovisuellen, natürlich, die Romanciers des 19. Jahrhunderts mußten alles beschreiben..."

    "Das ist noch lange kein Grund, daß er die Hälfte der Seiten überspringt!"

    Bemühen wir uns nicht weiter, er ist wieder eingeschlafen.

    (Daniel Pennac: Wie ein Roman)

    Ohne Aufgaben kann man die 15 min dann damit verbringen, ruhig ins Buch zu schauen, ab und an eine Seite weiter zu blättern und zu träumen.

    Ich kann mich natürlich ausschließlich aus Sekundarstufensicht äußern, also widerspreche ich deiner Grundschulerfahrung in keinster Weise.

    Für meine Schulart (Gymnasium) würde ich sagen: "Dann ist das halt so!". Ich kann im Unterricht ohnehin nur Lernangebote machen, irgendwie müssen die Kinder (am Gymnasium) auch selbst die Bereitschaft haben, sich darauf einzulassen. Das tun nie alle. Und wenn in dieser Zeit, also 15min die Woche - meinetwegen 15min am Tag - ein paar echte Leselust entwickeln und ein paar andere halt nur so tun, so wie so viele Schüler in vielen Phasen nur so tun, dann ist es das aus meiner Sicht (am Gymnasium) wert.

    Aber ich war auch noch nie jemand, der unbedingt 100% effektiv genutzte Unterrichtszeit zur "Stoff"-Vermittlung als den höchsten Wert angesehen hat.

    Zitat

    Ich meinte, dass das Thema Krankheit und die damit verbundene Dienstunfähigkeit immer noch ein Tabu sind. Keiner spricht doch gerne über die eigenen Probleme, Hindernisse geschweige denn Krankheit. Es ist schwierig, sich darüber zu äußern, da man sich zwangsläufig als Versager wahrnimm

    Vielleicht sprecht ihr auch über verschiedene Perspektiven. Natürlich sind Krankheit und Behinderung kein persönliches Versagen und der einzelnen Person niemals anzulasten. Leider passiert das in der Realität aber halt doch immer wieder. Und wie sich Betroffene fühlen, lässt sich ja leider durch die rein kognitive Erkenntnis, dass Krankheit und Behinderung nichts sind, wofür man sich schämen muss, auch nur bedingt beeinflussen.

    Das ist jetzt ein wenig OT, weil es hier ja um Grundschulen geht, aber für weiterführende Schulen könnte ich mir durchaus so etwas einen festgelegten Zeitraum vorstellen, bei dem es um das reine Lesen als Selbstzweck geht. Ohne Aufgaben zu den gelesenen Texten, quasi völlig freie Auswahl des Lesematerials durch die Schüler (solange altersangemessen). Schüler bringen eigene Bücher mit oder suchen aus angebotenem Fundus aus. Breites Angebot, das rein nach Lesefreude ausgewählt ist, nicht nach "Anspruch" oder "Literarischer Qualität" oder so. Das könnten dann vielleicht auch Comics sein oder Zeitschriften.

    Ich mache das ab und zu mal, in unterschiedlichen Jahrgangsstufen, wenn gerade mal Luft ist, was den Lehrplan angeht, dass wir in die Schulbibliothek gehen oder ich eine bunt zusammengestellte Bücherkiste von zuhause mitbringe, die Schüler sich was aussuchen und dann einfach mal Schmökern. Das ist eigentlich immer ein recht schönes Bild, Schüler einfach lesen zu sehen und oft führt das dazu, dass ein paar Schüler sich Bücher auch ausleihen.

    Aber wahrscheinlich ist das, was hier besprochen wird, anders gemeint und meine Vorstellung vermutlich sowieso in der GS nicht so leicht zumzusetzen wie an einem ländlichen Gymnasium.

    Genau das ist der Punkt. Das bayerische Getue, dass die Noten ja so objektiv seien, weil sie so genau berechnet werden, ist halt albern.

    Und das zeigt sich eben in dem weit verbreiteten Vorgehen, schnell mal ein paar Unterrichtsbeitragsnoten aus dem Ärmel zu schütteln, um die Note an die päd. Bewertung anzupassen.

    Und nein, ein rein rechnerischer Spielraum, bei dem man zwischen X,44 und X,57 (oder wie auch immer der bei euch definiert wird) versuchen darf, die Notenkonferenz von der besseren/schlechteren Note zu überzeugen, ändert daran nicht viel.

    Im Grunde profitiere damit nur ich als Lehrer. Meine Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt, dass Schüler oft den päd. Spielraum in der Notengebung verwechseln mit "er könnte mir ganz einfach eine Note besser geben, will aber nicht". Das ist mir hier in Bayern seltener passiert, weil so ein "Sorry, aber du stehst halt rechnerisch auf der 3" jedes Gespräch beendet. In anderen Bundesländern musste ich da - man muss sich das mal vorstellen! - meine Note sogar inhaltlich und fachlich begründen! Unfassbar!

    Also, mal ernsthaft:
    Dass die bayerische Scheinobjektivität mit den auf zwei Nachkommastellen arithmetisch errechneten Zeugnisnoten eine Farce ist, ist sicherlich richtig. Und dass diese Scheinobjektivität durch "zufällig" passende Unterrichtsbeitragsnoten, die auf mysteriöse Weise kurz vorm Notenschluss erscheinen, völlig ad absurdum geführt wird, ist sicherlich ebenso richtig.

    Allerdings hätte ich von Abfragenoten schon im Allgemeinen angenommen, dass diese - anders als Unterrichtsbeitragsnoten - deutlich seltener gewürfelt sind. Auch wenn die Lehrkraft kein Abfrageprotokoll vorweisen kann. Immerhin hat hier eine Leistungsabnahme stattgefunden, es gab eine gewissen Öffentlichkeit und die Lehrkraft kann hoffentlich die Inhalte benennen.

    Sorry, liebe bayerische Kollegen, aber ist doch so.

    Etz langts aba glei!

    Ich habe NICHT DIE GERINGSTE Ahnung, was du meinst.

    Noten, insbesondere Unterrichtsbeitragsnoten, sind natürlich immer und ohne Ausnahme valide, reliabel und objektiv.

    Ich meine, echt jetzt, immerhin haben wir hier das beste Schulsystem des Universums (tm), ohne uns wäre die Bildungsrepublik Deutschland längst im Morast der Ignoranz versunken. Herschaftszeiten!

    Ich tippe darauf, dass man sich da innerhalb der Behörde auf den Schlips getreten gefühlt hat, weil eine Beamtin nicht einfach hingenommen hat, was von oben gesagt wurde. Ich kann mich da an Situationen aus meiner Abordnung erinnern (- bei der ich nicht Entscheidungsträger war -), die deutlich gezeigt haben, dass hier manchmal das Ego deutlich über den gesunden Menschenverstand siegt und dass das hierarchische Denken viel tiefer verankert war, als es das an den Schulen direkt ist.

    Auch wenn die ein Großteil der Menschen an den Entscheidungsstellen in Behörden früher Lehrer waren, oft sind sie schon so lange raus aus dem Alltagsgeschäft oder eben grundsätzlich vom Typ her so veranlagt, dass sie sich zu solchen Machtspielchen hinreißen lassen.

    Also, in meinem ebenfalls 20 Jahren im Schuldienst hat es mir schon oft die Arbeit erleichtert, dass ich von zu Hause aus online die Pläne der KuK einsehen kann. Wenn es darum ging, Gesprächstermine festzulegen, innerhalb von Teams oder auch mal gemeinsame Gespräche mit Kollegen und Schulleitung/Schülern/Eltern. Wenn es darum ging, einen Stundentausch zu organisieren. Bei der Suche nach Begleitungen von Exkursionen (wg. Stundenausfall), bei der Koordination von Zweitprüfern für mündliche Prüfungen aus Klassenarbeitsersatz (in der Fremdsprache), um zu sehen, ob Kollege XY morgen überhaupt in der Schule ist, um dies oder jenes zu klären.

    Den Amoklauf finde ich als Argument ein wenig konstruiert, da es ja um eine interne Kommunikation von Plänen geht, nicht nach außen. Der allgemeine Datenschutz scheint mir sehr überzogen, ich will aber nicht leugnen, dass die rechtlichen Vorlagen hier Grenzen aufzeigen. Den Datenschutz von Schwerbehinderten etc. sehe ich hier in der Tat wenig beeinträchtigt, da es ja - wie schon geschrieben wurde - viele Gründe geben kann, warum jemand keine volle Stelle hat. Teilzeit, Abordnugnen, Anrechnungsstunden, Abbau von Plusstunden.

    Wir wollten mal als PR herausfinden, wer Teilzeit hat, weil wir diesen KuK eine bestimmte Info zukommen lassen wollten. Aus den Plänen konnten wir das nicht ablesen, deshalb mussten wir die SL fragen.

    Und sonst: Transparenz ist immer gut.

    nur weil ein Kollege denkt, er werde benachteiligt und kontrollieren möchte, ob dem so ist

    Nochmal, der TE schreibt mit keinem Wort, dass er sich benachteiligt fühlt. Er denkt nur, das könnte der Grund sein, warum der SL das nicht tut:

    Man könnte fast zu der Vermutung gelangen, dass mit diesem Vorgehen leidige Diskussionen über "ungerechte" Stundenpläne vermieden werden sollen.

    [...]
    Ich persönlich halte es für sinnvoll und wichtig, dass das Kollegium stets nachvollziehen kann, wer, wann, wo, mit welcher Klasse Unterricht hat.

    Natürlich gibt es im Sinne der reibungslosen Arbeitsabläufe Gründe, warum es sinnvoll ist, Einblick in die Stundenpläne anderer zu haben. Wir haben das und ich nutze das ständig, und zwar nicht, um nach evtl. Ungerechtigkeiten zu suchen. Vorstellungen haben manche...

    Und natürlich mussman im Jahr 2023 keine 100 Pläne mehr aushängen. Man kann sie per pdf verschicken, bei Untis gibt es da sehr übersichtliche Versionen, oder eben online publizieren. Das ist jeweils mit wenigen Klicks geschehen, so dass das wirklich kein Argument sein kann.

    Die Frage war, ob der Schulleiter verpflichtet ist, die Pläne zu veröffentlichen, das ist ganz offensichtlicher Quatsch und das Schulamt hat besseres zu tun, als bei alltäglichen Handlungen des Schulleiters den betroffenen LuL die Rechtsgrundlagen zu erläutern, darauf besteht auch kein Anspruch.

    Das Schulamt - oder wie auch immer die übergeordnete Behörde im jeweiligen BL heißt - hat die Aufgabe der Schulaufsicht inne. Dazu gehört selbstverständlich, auch die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen zu prüfen, auch auf Nachfrage der Lehrkraft. wenn der Schulleiter die Frage nicht zufriedenstellend beantworten kann. Wenn die Frage als so lapidar angesehen wird, dass sie nicht beantwortet werden muss, dann ist das so. Trotzdem ist es albern, sofort davon auszugehen, dass es für den Fragesteller "unangenehm" werden kann. Das ist die typische diffuse Angst von Lehrkräften vor Autoritäten.

    Außerdem müssen wir ja nicht so tun als wüssten wir beide nicht zu gut, dass es oft schon hilft, dem SL eine entsprechende Anfrage an die übergeordnete Behörde auf dem Dienstweg auf den Schreibtisch zu legen, um alberne und sinnlose Regelungen plötzlich abzustellen.

    Dass Kommunikation mit der vorgesetzten Behörde - außer bei wenigen Ausnahmen - immer auf dem Dienstweg geschieht, ist Standard, das muss man nicht besonders erwähnen.

    Und dass er sich benachteiligit fühlt, schreibt er so nicht. Er nimmt nur an, dass ein diffuses Gefühl der Benachteiligung im Kollegium der Grund für die Entscheidung der SL sein könnte. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der TE das bei einer rein juristischen Anfrage erwähnen würde.

    Deshalb: Eine Anfrage auf dem Dienstweg nach dem rechtlichen Hintergrund, warum Kollegien die Stundenpläne nicht einsehen können, ist sicherlich nichts, was "unangenehm" für den Fragesteller werden muss.

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