Beiträge von WillG

    Danke, Frosch ;)

    Tatsächlich habe ich als Berufsanfänger - und damals noch regelmäßig Star Treker Seher - immer mal wieder die Assoziation gehabt, dass die Schule schon so ähnlich aufgebaut ist wie ein Sternenflottenschiff. Ich meine die Parallelen sind klar:

    Captain - Schulleiter

    1. Offizier - Stellvertreter

    Brückencrew - erweiterte Schulleitung

    andere Crew, was heute bei "Lower Decks" abgebildet ist - Kollegium

    In diesem Szenario wären dann die Schülerinnen und Schüler jeweils die Passagiere oder die Zielgruppen der einzelnen Missionen.

    Ob Deckoffiziere alle A13 bekommen, weiß ich gar nicht. Hängt bestimmt auch damit zusammen, in welchen Kontexten die eingesetzt werden. Wahrscheinlich haben Kadetten in der Ausbildung zur Galaxy-Class alle viel mehr fachliche Inhalte und die Brückenarbeit auf einem Schiff der Galaxy-Class ist wahrscheinlich so anspruchsvoll, dass bspw. der Einsatz auf einem Schiff der California-Class eine Zumtung wäre. Damit rechtfertigen sie dann aber auch, dass Offiziere auf California-Class Schiffen nur A12 bekommen.

    Aber wir gleiten ab und sollten das vielleicht in den Eis-Thread verlegen, dazu ist das Thema hier irgendwie doch zu relevan ;)

    Ich habe nie gesagt, dass man nur mit Vollzeit ein produktives Mitglied der Gesellschaft ist oder dass ich 40+ Stunden Arbeitszeit pro Woche gut finde.

    Ich sehe es aber schon so, dass jemand, der mir gewisse Vorteile gewährt, eben auch gewisse Ansprüche an mich richten kann.

    Es ist dann meine Sache, diese so abzuwägen, dass ich zu einer guten Entscheidung komme.

    Dass die eine Seite die Sachlage nun unilateral ändert und ich aufgrund der Gegebenheiten darauf nur bedingt flexibel reagieren kann, ist dabei natürlich eine andere Sache.

    Ich finde es völlig legitim, dass es Kollegen gibt, die schlichtweg keinen Bock auf Vollzeit haben, weil sie ihre Lebenszeit lieber mit anderen Dingen füllen. Das zu verwehren, empfinde ich als ziemlich übergriffig ins Leben seiner Bediensteten. So, wie die Lage ist, sollen die Länder sich doch besser über jeden freuen, der bereit ist, in diesem Sektor seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. In welchem Umfang auch immer.

    In der Überlegung sicher richtig, aber wie ist das denn in der vielgelobten freien Wirtschaft (tm)? Also, ernste Frage. Da kann ich doch auch nicht so einfach reduzieren, wenn ich Lust auf mehr Freizeit habe, oder?

    So gesehen bin ich da schon auch ein bisschen bei fossi74, wenn er halt darauf hinweist, dass viele der Privilegien jetzt nicht in erster Linie dazu gedacht sind, uns ein schönes Leben zu machen. Schön, wenn sie auch dafür genutzt werden können, aber wenn sie dann einkassiert werden, finde ich es ein wenig... zweifelhaft..., dies als "übergriffig" zu bezeichnen.

    Ich habe jetzt zum Ende hin die Beiträge eher überflogen, deshalb ist das jetzt vielleicht ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen.

    Ich habe es recht gut gelernt, auch mal den Stift fallen zu lassen und Aufgaben so zu erledigen, dass ich mit meiner Arbeitszeit gut hinkomme. Ich habe auch eine Reihe von Zusatzaufgaben, die sozusagen "Verfügungsmasse" wären, wenn es jetzt zu Deputatserhöhungen etc. käme, so dass ich hier auch nicht notwendigerweise über die jetzige Arbeitszeit rutschen würde. Zumal die Expertenkommission ja auch - im kleinen Rahmen - Ausgleichsangebote angedacht hat, bspw. dass organisatorische Dinge von irgendwelchen Verwaltungskräften erledigt werden soll - wenn man denn jemanden findet.

    ABER: Abgesehen von der reinen Wochen- oder Jahresarbeitszeit, die man auch bei diesen Vorschlägen irgendwie im Griff behalten kann, würde eine Erhöhung des Stundendeputats auch bedeutet, dass ich zwangsläufig einen höhren Anteil dieser (gleichbleibenden) Arbeitszeit mit Korrekturen verbringen müsste, die ich tatsächlich auf verschiedenen Ebenen als die größte Belastung in meinem Job, mit meinen Fächern in meiner Schulform, wahrnehme.

    Das bereitet mir tatsächlich Sorge, da ich nicht sehe, wie wir um eine Deputatserhöhung - und sei sie auch nur zeitweise - herumkommen können, beim jetzigen Mangel. Da ist es für mich persönlich dann auch egal, wie der Dienstherr an anderer Stelle vielleicht für Entlastung sorgt.

    Der zweite Punkt, der mich ein wenig umtreibt, ist natürlich die Erhöhung der Pensionierungsgrenze. Das war zwar abzusehen, aber irgendwie hatte ich doch die Illusion, dass ich darum vielleicht noch herumkommen könnte, wenngleich dies angsichtst der 20 Jahre, die ich noch vor mir habe, schon immer unrealistisch war.

    Den Widerspruch werde ich dann trotzdem alleine schon aus Prinzip einlegen, um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen

    Das sind dann genau die Kandidaten, die sich später darüber beschweren, dass ihre Bewerbung auf eine Funktionsstelle solange nicht bearbeitet wird oder dass es so lange dauert, bis Versetzungsverfügungen, Beförderungsurkunden rausgehen oder bis Anfragen beantwortet werden. Kannste dir nicht ausdenken, sowas.

    Ansonsten gilt sowieso das, was CDL geschrieben hat.

    Je nach Bundesland ist eine Ablehnung eines TZ-Antrags PR mitbestimmungspflichtig.

    Wenn der PR der Ablehnung nicht zustimmt, kann sie so nicht ohne Weiteres rausgehen. Häufig wird das aber übergangen, was dann ein Formfehler ist. Das würde ich zunächst prüfen.

    Der PR kann in der Regel eine Zustimmung im Mitbestimmungsverfahren nicht einfach so verweigern. Wenn du aber glauibhaft machen kannst, dass die TZ der Gesunderhaltung o. Ä. dient, dann hat der PR zumindest formal einen ersten Ansatz, seine Zustimmung zu verweigern.

    Und hier ist der Knackpunkt: Je nach Bundesland kann es sein, dass ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang, der vom PR abgelehnt wird, direkt ins Stufenverfahren geht, dann oft direkt eine Stufe über die übergeordnete Dienststelle. Das kann dann - wieder je nach Bundesland - direkt das Kultusministerium und der Hauptpersonalrat sein. Oftmals hat die zwischengeschaltete Behörde (Schulamt; Dezernent) darauf keine Lust, weil das Mehrarbeit durch Stellungnahmen etc. bedeutet, und winkt die Maßnahme dann trotzdem noch durch.

    Ich würde also prüfen, ob das in deinem BL auch so ist und mich dann direkt an den PR wenden.

    Nein, aber die Art und Weise, wie hier über Arbeitszeiterfassung diskutiert wird, zeigt mir, dass scheinbar einige Angst haben, dann nicht genug Stunden vorweisen zu können.

    Ich weiß nicht, ob dich das auf meine Rückfrage bezieht, aber diese hatte mit der praktischen Arbeitszeiterfassung erstmal gar nichts zu tun. Vielmehr finde ich die Abgründe und Widersprüche im Dienstrecht spannend, was sicherlich auch an inzwischen jahrelanger Arbeit im PR liegt.

    Persönlich begrüße ich die Arbeitszeiterfassung, obwohl ich persönlich in der Tat nicht damit rechne, deutlich über dem zu erwartenden Jahresdurchschnitt zu liegen.

    Das Urteil werde ich mir sicherlich noch genauer ansehen, das klingt sehr interessant.

    Kann man im Sinne seiner Dienstobliegenheiten nicht davon ausgehen, dass wir die ständige implizite Anordnung haben, fachlich und dienstrechtlich auf em aktuellen Stand zu sein? Bzw., wenn ich jetzt eine neue Lektüre einführe oder sogar nach Lehrplan einführen muss, dann kann ich mich damit stundenlang selbst vorbereitend beschäftigen, oder ich besuche eine dreistündige FoBi dazu. Wäre es dann also so, dass meine eigenständige Einarbeitung Arbeitszeit wäre, die FoBi aber nicht, sofern sie nicht angeordnet ist?

    Meine anekdotische Erfahrung, nicht als externer Bewerber, sondern als langjähriger Kollege an einer Schule, die auch immer mal wieder externe Bewerber auf Stellen gesetzt bekommen hat, dass die Empörung im Kollegium und das Mitleid für den internen Kollegen, der "übergangen" wurden, für den Moment sehr groß ist - wenn dieser gemocht und als kompetent wahrgenommen wird -, dass sich das aber sehr schnell legt und dass Kollegen, die auf eine Funktion kommen, schnell in dieser Funktion akzeptiert werden. In den meisten Fällen haben die diese EMpörung und das Mitleid vermutlich nicht mal im Ansatz mitbekommen.

    Kollegien haben bei so etwas oftmals ein sehr kurzes Gedächtnis - solange der neue Funktionsträger professionell ist und gute Arbeit leistet.

    Ich weiß nicht, wie das im Grundschulbereich ist, aber im Gymnasialbereich werden die Beförderungsstellen (A14) ähnlich verteilt, wie es bei der Festlegung des NC an der Uni ist.

    D.h. es wird einfach gezählt, wie viele Stellen zu vergeben sind, dann wird von "oben" nach unten durchgezählt, bis zu welcher Qualifikation diese beschränkte Anzahl an Stellen vergeben werden kann.

    So ist also die Frage, wer auf A14 befördert wird, vor allem auch davon abhängig, wie viele A14 Stellen aufgrund von Pensionierungen oder Beförderungen auf A15 frei werden.

    (In der Realität ist es ein wenig komplexer, da gibt es etwas, was "fiktives Beförderungsdatum" heißt, und dann wird durchgezählt wie viele Jahre vor - oder eben auch nach - diesem fiktiven Beförderungsdatum nun auf Basis der vorhandenen Stellen befördert werden kann.)

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