Beiträge von WillG

    Dazu sollte man aber sicherstellen, dass die Fahrt auch nachweisbar abgeordnet wurde und es einem hinten rum nicht als "freiwillige Gemeinschaftsaktion in der Freizeit" verkauft wird:D

    Ich sag mal so, selbst wenn aufgrund der mangelnden schriftlichen Dienstanweisungen am Ende keine Vergütung durchsetzbar sein sollte, würde es den SL zumindest in Erklärungsnot bringen, wenn ein ganzes Kollegium seinen "nett gemeinten Vorschlag zur privaten Veranstaltung" so missverstehen würde und Reisekostenabrechnungen einreichen würde

    Ich danke für die Ausführungen

    Wenn es der Wahrheitsfindung dient. Im Übrigen halte ich es für die größere Trollerei, sich immer gekünstelt an Begrifflichkeiten aufzuhängen und als hauptsächliche Argumentationsstrategie so zu tun, als wüsste man nicht, was der andere sagt oder wie es gemeint ist. Aber jeder so, wie er mag, das ist ja das schöne an der Meinungsfreiheit.

    Trotzdem bleibe ich bei dem, was ich Humblebee oben geschrieben habe: Ich finde die Diskussion zwar ein wenig mühsam, aber nicht uninteressant - wie eigentlich immer, wenn (dienstrechtliche) Theorie und (pädagogische) Praxis aufeinander prallen.

    Ehrlich jetzt? Also, nochmal zum Mitschreiben: In Beitrag #97 hast du darauf hingewiesen, dass du auch nicht besser darin bist, eindeutige und 100% valide Noten zu vergeben, dass du aber den Unterschied zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfungssituation nicht so recht anerkennen willst. Bist du noch bei mir?

    Wenn jetzt so eine Situation eintritt, also eben die Situation, dass der Prüfer keine eindeutige und 100% valide Note vergeben kann, also vielleicht zwischen zwei Notenpunkten schankt, dann habe ich das - verkürzt, in der Annahme, du könntest hier gedanklich folgen - als "uneindeutige Note" bezeichnet.

    Es tut mir leid, wenn dich diese Formulierung so schrecklich verwirrt hat und es dir so schwerfällt, im linguistischen Sinne pragmatisch1 der Semantik zu folgen. Aber so langsam erschließt sich mir durchaus, warum du mündliche Prüfungen so anders wahrnimmst als der Rest von uns.

    Zitat

    Fußnote:

    1 Pragmalinguistik:

    Die Pragmatik oder Pragmalinguistik (von altgriechisch πρᾶγμα pragma, deutsch ‚Handlung‘, ‚Sache‘) beschäftigt sich in der Linguistik mit der Beschreibung von kontextabhängigen und nicht-wörtlichen Bedeutungen bei der Verwendung von sprachlichen Ausdrücken in jeweils konkreten Situationen und mit den Bedingungen für ihr Entstehen. Nach einer inzwischen klassischen Dreiteilung der allgemeinen Sprachwissenschaft wird sie von der Syntax und der Semantik unterschieden.

    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatik_(Linguistik))


    Das Stilmittel der künstlichen Ignoranz ist weniger amüsant oder souverän als du vielleicht vermutest.

    Aber gut, extra für dich: In Beitrag #97 schreibst du selbst, dass du auch nicht besser eindeutige Noten vergeben kannst, im Schriftlichen wie im Mündlichen. Ich nehme an, damit hast du auch Drölf Punkte gemeint? Oder hast du vielleicht doch eine bessere Vorstellung von dem, was hier beschrieben wird, als du vorgibst? Du willst doch nicht etwa trollen?

    Es gibt eklatanten Lehrermangel im Grundschulbereich. Viele Bundesländer bieten deswegen Nachqualifizierungsmaßnahmen für Lehrämter anderer Schularten an, oft mit Planstellengarantie im Anschluss.

    Nachdem du viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet hast, wäre das vielleicht eine Option für dich. In diese Richtung würde ich mal recherchieren.

    Nicht ganz zu Unrecht, wenn man hier liest, dass man den „Prüfungsverlauf“ so gestalte, dass es nicht knapp werde, dass man also dafür sorgt, dass noch ein paar Punkte flöten gehen.

    Nicht den Verlauf an sich. Der würde zumindest bei mir immer auf ein Bestehen des Prüflings hin ausgerichtet sein - nur die Leistung muss er dann natürlich selbst erbringen.

    Also, einen Prüfungsverlauf zu gestalten, kann ja durchaus auch heißen, dass man zum Ende hin, wenn es auf eine uneindeutige Note herausläuft, gezielt Fragen aus den Anforderungsbereichen stellt, um die es geht. Wenn ein Schüler 02 Punkte braucht und es wird zu Ende hin knapp, werde ich nicht gerade die abstrakten Transferfragen auspacken, die sonst zwischen 14 und 15 Punkten entscheiden, sondern eher im AFB I fragen, um ihm hier eine Chance zu geben - oder um eben im Protokoll eindeutig machen zu können, dass nicht mal der AFB erfüllt war. Wenn es, um beim Beispiel hier im Thread zu bleiben, um die Frage 08 Punkte geht, werde ich vor allem im AFB II fragen und wenn der halt nicht erfüllbar ist, dann reicht es halt nicht zu den 08. So eine Fragekultur kann dann durchaus auch valide zeigen, dass es doch nicht zu 07 reicht. Nota bene: Nachdem der Prüfling im vorherigen Prüfungsverlauf durchaus die Chance hatte, sich auf allen drei AFBs zu beweisen. Hier geht es ums fine tuning.

    Das ist kein Gemauschel, es ist genau die Aufgabe des Prüfungsvorsitz, sicherzustellen, dass das geschieht, damit die Leistung eben valide ist. Und dass es zumindest gefühlt mehr Gewicht hat, wenn das ein Mitglied der Schulleitung ist, das im Regelfall einiges an Prüfungserfahrung hat, als ein junger StR, ist vielleicht auch nachvollziehbar.

    Wenn ich so lese, wohin sich dieser Thread aufgrund einer ganz anderen Frage (die ja schon längst geklärt ist), könnte ich mal wieder :autsch: oder :uebel: ...

    Ach, ich finde so einen Austausch über die Arbeitspraxis immer recht interessant.

    Der Duden hingegen meint, dass nach "dass" durchaus auch der Indikativ stehen kann:

    Zitat

    In der indirekten Rede und ähnlichen Nebensätzen, die durch eine unterordnende Konjunktion (dass,ob) oder ein Fragewort (was, wann, wie u. Ä.) eingeleitet werden, wird neben dem Konjunktiv I häufig auch der Indikativ verwendet: Der Minister behauptet, dass der Lobbyist ihn nach allen Regeln der Kunst über den Tisch gezogen habe/hat.

    Wenn der Nebensatz allerdings von einem Verb abhängt, dessen Bedeutung impliziert, dass der Sprecher den Inhalt des abhängigen Satzes als gegeben betrachtet, ist allein der Indikativ möglich [...].


    https://www.duden.de/sprachwissen/s…ssen-erfahren-u

    In der Regel ist es so, dass der PR die Ablehnung einer Maßnahme besonders begründen muss. Das Personalvertretungsgesetz des Bundeslandes kann hierfür einen Rahmen setzen, bspw. dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten wird, dass der Schulfrieden gestört wird oder dass gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden.

    Einfach so kann eine Versetzung also nicht abgelehnt werden, nur weil dem PR dein Name nicht gefällt oder so. Auch die Frage nach der Fächerkombi ist nur bedingt PR-Sache, da es Aufgabe der SL ist, hier entsprechend umzuplanen. Eher spielt die Frage der ist- und soll-Stunden eine Rolle, da diese für Abordnungen entscheidend ist. Aber auch hier ist der Schulleiter eigentlich zuerst gefragt, der mit der übergeordneten Behörde solche Personalversorgungsfragen eigentlich klärt, bevor eine Versetzung verfügt wird.

    Ich kann mir verschiedene Szenarien ausmalen, bei denen wir gegen eine Versetzung wären - einmal haben wir das auch schon durchgefochten, und zwar erfolgreich. Trotzdem möchte ich vor allem Bolzbold und Flipper79 Recht geben: In der Regel wird der PR zustimmen, vor allem wenn er in de Prozess eingebunden war.

    Tu das, was dir selbst gut tut.

    Wenn erst nach einem Telefonat abschalten kannst, dann führ das Telefonat und artikuliere deine Irritation über das verhalten deutlich!

    Die hier diskutierten Prinzipien dienen dem Selbstschutz - nicht mehr und nicht weniger. Wenn sie dazu führen, dass du schlecht schläfst und im Urlaub nicht abschalten kannst, dann ist dieser Grundsatz ad absurdum geführt.

    Persönlich würde ich vermutlich eine Email schreiben und bei der im Outlook das Absenden auf morgen Nachmittag terminieren. Darin würde ich knapp meine Gründe für wegen der Eintragung umreißen und einen Gesprächstermin nach meinem Urlaub, evtl. aber noch in den Ferien, wenn es sich ausgeht, anbieten. Damit könnte ich zur Ruhe kommen.

    Ansonsten würde ich mir wirklich angewöhnen, einfach am Wochenende nicht in die Dienstmail zu schauen.

    Ich finde es sagt schon viel aus, dass der SL schon seine „Unzufriedenheit“ mit der Note zum Ausdruck bringt.

    Und da ich mich noch nie mit ihm verstanden habe, möchte ich einfach nur weg.

    Ja, das ist schon irgendwie nachvollziehbar.

    Ich rate dir aber, dich nicht in so eine Opferhaltung zu begeben, da das mittelfristig für deine Berufszufriedenheit ein absoluter Killer ist. Ich habe das mehrfach bei Kollegen gesehen. Konflikte und unterschiedliche Sichtweise auch bei sensiblen Themen wird es immer geben. Such deshalb das Gespräch mit dem Schulleiter, klär deine Unzufriedenheit und wenn das Gespräch nicht den erwünschten Erfolg hat, sprich klar an, dass du unter diesen Umständejn deine mittelfristige Zukunft nicht an der Schule siehst.

    Ein trotzig gestellter Versetzungsantrag, womöglich mit der Fantasie, dass sie dann schon sehen werden, was sie davon haben, oder dass sie dich vielleicht anbetteln werden, zu bleiben, ist eine Garantie für weiteren Frust (bei DIR!), denn du wirst sehen, dass im System Schule jeder ersetzbar ist und sein muss. Besser für die Psychohygiene ist ein Konflikt, den man sachlich und professionell anspricht. Tipps dafür hast du ja hier im Thread mehrfach bekommen

    Ich habe immer meine Arbeit erledigt. [...]

    Ich erledige meine Arbeit wie alle anderen auch, [...].

    Ich kenne das Beurteilungssystem in deinem Bundesland nicht, aber in den beiden BL, in denen ich mich ein wenig besser auskenne, ist es so, dass das gleiche Bewertungssystem im Prinizp für alle Lehrkräfte der gleichen Besoldungsstufe gleichermaßen angewandt wird, unabhängig davon, wie lange sie schon im Dienst sind.

    Das bedeutet, wenn eine Lehrkraft noch relativ jung ist und naturgemäß noch sehr damit beschäftigt ist, ihren Unterricht gut auf die Reihe zu kriegen, und deshalb nicht so viel nebenher macht (Schulentwicklung; Außenwirkung etc.), dann entspricht das zwar den Anforderungen, die an eine Lehrkraft dieser Besoldungsstufe gestellt werden können, aber es übertrifft sie eben nicht. Aus Sicht des Bewerteten - zumal aus Sicht einer Lehrkraft, die ihrereseits ja bei Bewertungen den Entwicklungsstand der Schüler immer mit berücksichtigen - erscheint das oft unfair.

    Aus Sicht des Dienstherrn, der ja auch in Hinblick auf weiterführende Beurteilungen (Bewerbungen um Funktionsstellen etc.) durchaus eine Unterscheidung machen muss, ist das allerdings nicht unlogisch. Dass es "an der Front" ständig zu Frust führt, ist dann wieder den (meisten) Behördenmitarbeitern meistens ziemlich egal.

    In jedem Fall muss aber eine durchschnittliche oder ausreichende Leistung eben nicht heißen, dass du schlechte Arbeit machst.

    Verschärft wird dieses Problem auch dadurch, dass meist im Ref ein ziemlicher Notenhype herrscht, bei dem eine 2 oft schon nur als mäßig wahrgenommen wird und eine 3 schon ein Weltuntergang ist. Wenn man aus diesem System kommt und dann in das Beurteilungssystem geworfen wird, ist Frust vorprogrammiert.

    In den meisten Fällen trauen sich die Lehrkräfte nämlich nicht, konkret nachzufragen und die Schulleitung dazu zu bringen, Farbe zu bekennen.

    Das ist in der Tat immer wieder spannend. Häufig ist es ja auch so, dass Schulleiter - wie Lehrkräfte auch - im Alltag pragmatische Lösungen suchen. Wenn jetzt da ein Beurteilungsformular vorliegt, bei dem man eine Gesamtbewertung, hinter der man steht und die man gut begründen kann, durch ein Dutzend Einzelbewertungen belegt werden muss, zu denen der SL vielleicht einfach keine Infos hat, weil er halt die Lehrkraft nur in bestimmten Situationen kennt, dann kann es schon sein, dass er halt zum Teil irgendwelche Noten verteilt, die die (insgesamt durchaus valide) Gesamtbewertung rechnerisch stützen. Da kann man einen Schulleiter schon ins Schwitzen bringen, woran er denn genau festmacht, dass man in "interkultureller Kompetenz" nur eine 2 hat und keine 1 oder so.

    Unsere SL erwartet, [...]

    Wenn die Erwartungen des Schulleiters so sind, dass das Kollegium damit gut leben kann, dann ist da ja okay. Bei euch scheint das ja so zu sein.

    Ansonsten kann der SL erstmal viel erwarten. Das Thema gehört auf jeden Fall in die Gesamtkonferenz (- da kannst du einfach einen entsprechenden Antrag auch selbst formulieren -) oder auf die TO der PR für eine Dienstvereinbarung.

    Bei uns gilt bspw. die Absprache, dass jeder einmal pro Arbeitstag seine Mails checkt. Wann das ist, ist egal. Gleichzeitig heißt das aber auch, dass man nicht davon ausgehen kann, dass Emails noch am gleichen Tag gelesen werden, weil der andere vielleicht gleich morgens schon reingeschaut hat.

    Eine andere Regelung, die ich gut finde, ist dass Emails als gelesen gelten, wenn man laut Stundenplan im Schulgebäude sein sollte - parallel zu Infozetteln im Fach oder zu Aushängen im LZ. Der Hintergrund ist die Annahme, dass man zu Hause auf seine Dienstemails nicht unbedingt zugreifen kann, weil man keinen Dienstrechner hat. An der Schule hätte man diesen Zugriff.


    Die perfekte Lösung wird es nicht geben, aber fast jede Regelung ist besser als wenn es nicht geklärt ist.

    EDIT: TwoEdgedWord war schneller

    Kopierer:

    Sinnvoll wären Netzwerdrucker in den Schulen, die auch aus dem Homeoffice erreichbar wären (Irrealis).

    Das wäre der totale Hammer. Als technisch wenig Bewandeter: Könnte man das auch so organsieren, dass dann am Montagmorgen nicht ein riesiger, unübersichtlicher Stapel im Kopierraum verteilt liegt, weil 10 Kollegen je vier Klassensätze übers Wochenende ausgedruckt haben?

    Hallo alpha,
    auch wenn ich fachlich bedingt als Sprachler mit den Früchten deiner Bemühungen persönlich nicht so schrecklich viel anfangen kann, freue ich mich, dass du offenbar die Freude an deinem Hobby jetzt wiedergewonnen hast. Ich hoffe, du fühlst dich auch besser als in dem einen Post von vor ein paar Wochen.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Formfehler der Lehrkraft beim Einholen der Leistung zum Nachteil der Schüler - hier zum Wegfall der Zulassung zum Abitur - führen kann.

    Letztlich ist der einzig relevante Verwaltungsakt das Zeugnis und die Note, die im Zeugnis steht. Vor allem müsste jemand dagegen klagen. Nun kann bin ich kein Jurist, aber mein Rechtsverständnis ist, dass nur für den Einzelfall geklagt werden kann. D.h., ein Schüler, der keine Zulassung bekommt, könnte für sich dagegen auf Basis des bestehenden Formfehlers (zwei Klausurersatzleistungen statt der einen zugelassenen) klagen. Das dürfte aber keine direkten Auswirkungen auf die Zulassung der anderen Schüler haben.

    Interessant wäre es, wenn ein Schüler, der die Zulassung hat, mit seiner Note in diesem Fach nicht zufrieden ist und dagegen klagt. Wenn dann rauskommt, dass die Note insgesamt auf einem formalen Fehler basiert, könnte er dann seine Zulassung noch verlieren?

    Ein "Dienstvergehen" nach meiner bisherigen Recherche ein nicht näher beschriebener Sachverhalt. Was genau ein Dienstvergehen ist und welche Konsequenzen dies nach sich zieht, ist nicht definiert. Zudem habe ich den Begriff bisher auch nur in Verbindung mit Beamten gefunden. Scheint also letztlich heiße Luft und für mich irrelevant zu sein.

    Ja, super! Dann ist ja alles geklärt. Also, nur zu, dann steht deinem Plan ja nichts mehr im Weg!

    Kann ich so gar nicht bestätigen, denn einige sitzen dann nur die Zeit ab und tun nichts und andere Arbeiten wirklich, da kann man nicht wirklich besser kontrollieren als vorher.

    Na ja, das ist ja in anderen Jobs auch nicht anders. Und es geht ja weniger um Kontrolle als um (Selbst-)Schutz derjenigen, die dauerhaft durch zu hohe Arbeitszeiten belastet sind.

    Wobei es dann aber auch zu Problemen kommen kann, denn man muss ja zugeben, dass manche einfach langsamer korrigieren als andere (manche korrigieren in der Sprache zuerst die ganze Klausur und lesen sie dann noch mal ganz durch um den Inhalt zu bewerten, andere machen das in einem; manche machen deutlich mehr positivkorrekturen, als andere,...).

    Auch in der Vorbereitung kenne ich Leute die am Ende noch 15 Minuten darauf verschwenden das perfekte Bild für das Arbeitsblatt zu finden. Der nächste sagt: wenn ich binnen 5 Minuten keins finde, ist halt keins drauf.

    Dann sagt jemand, ich spare 15 Minuten Arbeit ein, indem ich ein Arbeitsblatt kaufe. Soll die Person danach dann 15 Minuten in der Schule rumsitzen?

    Auch das ist ja in anderen Jobs nicht anders. Zumindest könnte das in anderen Jobs das gleiche sein, nur käme da halt wahrscheinlich niemand auf die Idee, mit seinem privaten Geld Arbeitsmaterialien anzuschaffen, selbst wenn es ihm mehr Zeit verschaffen würde.

    Ich sehe das so - und natürlich kann man das auch anders sehen: Lehrer sind es so gewohnt, dass sorglos mit ihrer Arbeitszeit umgegangen wird und dass sie ihre Arbeitsmaterialien mit privatem Geld finanzieren, dass sie das kaum noch in Frage stellen. Stattdessen werden die eher mageren Vorteile aus den Umständen, die genau dazu führen, verklärt und immer dann als Gegenargument ins Feld geführt, wenn man mal eine Lösung vorschlägt, selbst wenn diese rein theoretisch ist.

    (Mit "mageren Vorteilen aus den Umständen" meine ich ganz konkret die Situation um die freie Zeiteinteilung und dem fehlenden Arbeitsplatz mit Ausstattung. An anderer Stelle sind die Vorteile, die wir haben, vor allem wenn wir Beamtet sind, alles andere als mager, sondern sehr substantiell.)

    Früher ohne Kinder mit VZ wäre es mir wahrscheinlich egal gewesen, aber heute müsste ich sagen: wenn ich nur vor Ort arbeiten dürfte, müsste ich die Stunden reduzieren.

    Auch das ist natürlich in anderen Berufen ebenso. Wobei ich durchaus das Problem anerkenne, dass man sich seinen Beruf möglicherweise unter Berücksichtigung der eigenen Lebensplanung und der bekannten Arbeitsbedingungen gesucht hat.

    Ich will gar nicht so schrecklich die Fahne für genaue Arbeitszeiterfassung und feste Arbeitsplätze mit Präsenzpflicht schwingen. Das hat alles Vor- und Nachteile. Und natürlich gibt es auch andere Modelle, bspw. Arbeitszeiterfassung zu Hause durch Boot-Sticks etc. wie es ja auch im Home Office in großen Betrieben betrieben wird.

    Mir geht es prinzipiell um zwei Feststellungen:

    1.) Feste Arbeitszeiten und feste, angemessen ausgestattete Arbeitsplätze würden viele (wenn auch natürlich nicht alle) unserer Probleme lösen - und sei es nur, dass man eine klar nachweisbare Grundlage für die Aussage hat, dass man XY nicht zusätzlich leisten kann.

    2.) Das wäre auch im Lehrerberuf möglich, wenn von Seiten des Dienstherren die notwendige Infrastruktur geschaffen würde.

    EDIT: Ich hatte den Beitrag angefangen, musste dann aber für eine gute Stunde weg, deswegen doppeln sich jetzt meine Aussage mit manchen früheren Post. Sorry dafür, ich wollte keinen übergehen.

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