Du kannst natürlich immer versuchen, Widerspruch einzulegen, aber das wird rückwirkend nicht viel Erfolg haben. Du hast halt einfach keinen Anspruch auf die Freistellung.
Ich würde eher im Vorfeld versuchen, möglichst den Weg zu ebnen. Such das Gespräch mit deiner Schulleitung, mit den zuständigen Personen im RP, mit dem Personalrat, der auf dieser Ebene zuständig ist etc. etc.
Versuche die DS-Schulleiter, die an dir Interesse haben, dazu zu bringen, sich ebenfalls mit dem RP in Verbindung zu setzen. Vielleicht kann sich dein Schulleiter auch an den Vertrteter für BaWü im BLAschA wenden. Das wären so die Dinge, die ich vielleicht versuchen würde.