Beiträge von WillG

    Es geht aber halt nicht um Vertretungsunterricht, sondern um eine dauerhafte Stundenplanänderung. Die wird ja in dem Szenario, das die TE skizziert hat, nicht verweigert. Nur beim ersten Termin gibt es eine Terminkollision.

    Um es nochmal deutlich zu machen die Unterschiede zu deiner Darstellung:

    TE: dauerhafte Stundenplanänderung - du: einmalige Vertretungsstunde

    TE: konkrete Situation, warum sie die Stunde "veweigert" - du: generelle Verweigerung mit hanebüchener Argumenation

    denn dieses Danach soll ja eigentlich die Belohnung sein für gutes Verhalten innerhalb des Lockdowns

    Leider funktioniert die Welt nicht wie im Kindergarten, wo man etwas macht und direkt dafür belohnt wird. Wie naiv ist denn bitte diese Sichtweise.

    Ein kurzer harter Lockdown kann vielleicht dazu führen, dass es erstmal nicht schlimmer wird. Er kann auch dazu führen, dass die Zahlen etwas runter gehen, wenn er denn nicht zu kurz ist, und dadurch kann man vielleicht - vielleicht! - gewährleisten, dann einzelne Lockerungen kommen.

    Aber sich hinzustellen und zu heulen, dass jetzt doch bitte mal Schluss sein muss mit den Einschränkungen, weil man ja in den paar Tagen Lockdown so brav war, ist halt einfach schrecklich naiv.

    Also, dass solche Dinge nicht explizit und mit konkreten Worten gesetzlich geregelt sind, ist ja klar, wurde auch schon mehrmals angemerkt.

    Aber vielleicht mal so rum: Wie würde wohl ein Dezernent, Schulrat, MB oder wie auch immer der Dienstvorgesetzte des SL reagieren, wenn der Konflikt auf seinem Tisch landet: Kollegin bekommt eine sehr kurzfristige, dauerhafte Stundenplanänderung, kann wegen eines dringenden, nicht aufschiebbaren privaten Termin bei der ersten Stunde nicht und informiert den Schulleiter, dass sie die Stunde nicht abhalten kann. Schulleiter weigert sich, eine Lösung zu finden.

    Glaubt ihr wirklich ernsthaft, dass der Dezernent dem SL auf die Schulter klopft und sagt, er hat alles richtig gemacht? Das wäre ja überhaupt nicht zielführend, von dem Arbeitsaufwand wg disziplinarischer Konsequenzen etc. her schon, vor allem, wenn die Kollegin sich das nicht so einfach gefallen lässt. Von den Auswirkungen auf den Schulfrieden und die Arbeitsmoral aller Kollegen an so einer Schule ganz zu schweigen.

    Wie bescheuert ist das denn?


    weil die Engel die Telefonzelle haben

    Wo ist der Blinzelsmiley?

    Nymphicus: Du schreibst immer so viel und ich sehe ja dein fachliches Knowhow. Es freut mich auch, dass du mit mir regelmäßig in den Diskurs gehst. Jetzt kommt das ABER: Ich antworte gerne, finde es jedoch schwierig, bei derart umfangreichen Beiträgen, die es von dir zuletzt oft gab, angemessen zu antworten, ohne dass es zu viel Zeit frisst. Wenn du eine zentrale, kurze Angelegenheit hast, gerne, aber so wird mir das leider zu viel.

    Mit anderen Worten: Pauschalitäten möchte ich gern weiterhin austauschen, aber für einen tiefergehenden Diskurs fehlen mir Zeit und Interesse.

    „An der angegebenen Adresse existiert kein Haus.“

    Hatte ich vor ein paar Jahren auch schon. War ein Mehrfamilienhaus in einer neu bebauten Straße, die wohl nich nicht im Navi des Lieferdienstes vorkam. Konnte man dem Lieferdienst aber nicht verdeutlichen, so dass ich es letztlich an die Schule liefern habe lassen.

    Vor der Klassenarbeit lernt man ja in aller Regel [...].

    Also, vor allem bei älteren Schülern (Oberstufe) kann man sich selbst auch durchaus die Frage stellen, ob es nicht einfach reicht, wenn sie den Stoff dann beherrschen, wenn es nötig ist - egal ob sie sich den durch Hausaufgaben draufgeschafft haben oder durch Pauken, nachdem sie vorher alles abgeschrieben haben. Wie an der Uni halt dann auch, so.

    Ich habe allerdings bewusst den zweiten Teil des Zitats natürlich hierbei vernachlässigt, wo du auf verschiedene Betrugsmöglichkeiten bei Arbeiten eingehst. Also, dieser Verweis auf die Eigenverantwortung geht natürlich nur, wenn ich irgendwie sicherstellen kann, dass sie dann, wenn es darauf ankommt, nicht wieder durch Betrug durchkommen.

    Ich empfinde es genau so, wie Seph es beschreibt.

    Man gestaltet sein Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen direkt mit, dabei bekommt man auch Einblicke in die Umstände, die hinter den Entscheidungen liegen. Schwer, hier ein konkretes Beispiel zu nennen, aber seit ich als PR bei Aufsichtsplänen im Abitur und bei der Verteilung der Zweitkorrekturen etc. zumindest zum Teil involviert bin und die Sachzwänge kenne, stressen mich ein paar Abiaufsichten nicht mehr, weil ich plötzlich weiß, dass XY die nicht machen kann, weil Sachzwänge vorliegen, die aber aus Gründen nicht ins breite Kollegium kommuniziert werden. Oder sie stressen mich nicht, weil ich weiß, dass es eine ältere Version des Plans gibt, nach dem ich zwar zwei Aufsichten weniger gehabt hätte, aber insgesamt mehr Aufsichten für mehr Kollegen nötig waren und ich das durch eine gute Idee verhindern konnte.

    Ich suche mir seit ca. 10 Jahren (bin jetzt gute fünfzehn Jahre mit dem Ref fertig) gezielt solche Aufgaben aus, in denen ich das Arbeitsumfeld mitgestalten kann, also keine Schüler-AGs oder so Dinge wie Medienwart (gibts sowas überhaupt noch?). Sowas ist sicher für manche Kollegen auch erfüllend, gerade kreative AGs, wie Theater, Musik oder Schülerzeitung, aber mir bring es mehr, meine eigenen Bedingungen mitgestalten zu können.

    Unabhängig davon trägt ein gewisses Engagement außerhalb des Unterrichts u.U. auch zum Empfinden von Selbstwirksamkeit und damit zur Berufszufriedenheit bei.

    Ein Satz, den ich für mich nur unterschreiben kann. Paradoxerweise fühle ich mich von der Arbeit deutlich weniger gestresst, seitdem ich mich an neuralgischen Stellen (PR; Schulforum; Steuergruppe) in die Schulentwicklung einbringe.

    Also, fünf Pakete = fünf verschiedene Fahrer = fünf verschiedene Fahrzeuge = fünf verschiedene Touren = fünf verschiedene Lieferzeiten

    Ohne genauere Infos kann ich dieses Logical nicht lösen. Welche Farbe haben die Pakete? Welche Marken haben die Autos? Wie alt sind die Lieferanten? Ist der Lieferant mit dem BMW doppelt so alt wie der Lieferant, der das rote Paket bringt?

    Aber 'Sabbatjahr', 'Urlaub', 'Auslandsschuldienst' sind ja nun eher keine Aufstiegsmöglichkeiten.

    Nicht im eigentlichen Sinne, das ist richtig. Wobei der TE ja nach Möglichkeiten gefragt hat, sich "weiterzuentwickeln". Das habe ich etwas weiter definiert.

    Mir ging es vor allem darum, dass ich das Gefül hatte, das ein paar Posts so in die Richtung gegangen sind, dass man gar nichts anderes machen kann und sozusagen im goldenen Käfig festhängt. Vielleicht war das auch nur meine Interpretation, aber ich wollte gerne aufzeigen, dass es durchaus eine ganze Menge an Möglichkeiten gibt.

    Und natürlich kann man gerade Urlaub und Sabbatjahr auch für die persönliche weitere Qualifikation nutzen, wenn man möchte.

    Wollte mich nur mal erkunden ob ich in Zukunft (10 Jahren oder so) auch noch andere Möglichkeiten hätte falls ich mich weiterentwickeln möchte.

    Ich möchte einem Teil meiner Vorredner hier schon ein wenig widersprechen.

    Vielleicht sollte man erstmal die Basics klären. Wenn du als Lehrer verbeamtet bist, kannst du nicht so ohne weiteres auf eine feste Beamtenstelle in einem völlig anderem Bereich (bspw. Finanzamt) wechseln. Aber es gibt durchaus - sehr selten mal - die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels, das wäre dann z.B. der Wechsel von Studienrat zum akademischen Rat.

    Die üblichere Variante für Lehrer ist die Abordnung. Da wirst du sozusagen an andere Insititutionen, die aber mit deiner Lehrtätigkeit Anknüpfungspunkte haben, für eine bestimmte Anzahl von Jahren "ausgeliehen". Das sind dann häufig auch Verwaltungsaufgaben (vgl. Bolzbold) oder eben Abordnungen an die Uni. Die gibt es schon häuifger als Laufbahnwechsel aber jetzt auch nicht gerade so, dass das ein Selbstläufer wäre. Meistens sind diese Stelle ohne Promotion als Bedingung ausgeschrieben, aber man hört durchaus, dass die Unis hier promovierte Bewerber vorziehen.

    Dann gibt es noch Lehraufträge. Die machst du zusätzlich zu deinem Stundendeputat als Lehrer für ein Taschengeld. Die sind in der Regel recht einfach zu bekommen, weil sie so schlecht bezahlt sind, dass sie keiner machen möchte. Dafür musst du definitiv nicht promoviert haben. Aber du bleibst halt Lehrer an deiner Schule mit deiner vollen Stundenzahl.

    Andere Entwicklungsmöglichkeiten:

    - Übernahme von Aufgaben an deiner Schule

    - Übernahme von Funktionsstellen (meist dann als Teil der erweiterten Schulleitung)

    - Sabbatjahr

    - Auslandsschuldienst

    - Sonderurlaub für bestimmte Tätigkeiten bei anderen Bildungsträgern im In- und Ausland (Goethe Insititut, Europaschulen,. DAAD etc.)

    - Beurlaubung ohne Dienstbezügue (und ohne Beihilfeanspruch). Dabei darf man in der Regel nicht ohne Weiteres eine andere Stelle haben.

    Das war mal knapp zusammengefasst und generealisiert. Details mögen in manchen Bundesländern leicht anders sein, aber ich vermute, so grob müsste es überall zumindest ähnlich sein.

    Vielleicht vorab: Die Gepflogenheit sind von Bundeland zu Bundesland, von Schulart zu Schulart und nochmal von Schule zu Schule sehr unterschiedlich, deshalb muss man schon sehr genau bei den Begrifflichkeiten sein.

    Bei offiziellen Veranstaltungen der Schule, also bspw. Zeugnisübergabe, die auch von schulischer Seite unter Leitung und Mitwirkung von Schulleitung oder Lehrkräften geplant werden, finde ich es okay, wenn Beiträge vorher geprüft werden.

    Bei Veranstaltungen, die die Schüler eigenständig planen und organisieren, und dafür auch selbst den Kopf hinhalten - rechtlich, finanziell etc. - darf man sich meiner Ansicht nach nicht einmischen. Zumindest nicht in dem Sinne, dass Beiträge vorher "genehmigt" werden müssen. Das betrifft das, was an vielen Schulen als "Abiball" (ohne Zeugnisvergabe im Gegensatz zur "Abifeier" ) bezeichnet wird und im Prinzip auch die Abizeitung - mit der Einschränkung, dass sie ggf. halt außerhalb der Schulgeländes verkauft wird.

    Gleichzeitig muss den Schülern aber klar gemacht werden, dass sie natürlich für die Inhalte haften, so wie es hier auch schon beschrieben wurde. Neben einer "Infoveranstaltung" kann es sicherlich nicht schaden, auch eine Lehrkraft zu benennen, die bei Bedarf angesprochen werden kann und der die Schüler - freiwillig - auch strittige Texte vorlegen können. Und wenn sie das nicht tun, da bin ich ganz bei Bolzbold, na ja, dann sind sie (fast) alle volljärhig und haben eben eine Reifezeugnis erhalten, also müssen sie dann eben auch mit den Konsequenzen leben.

    Im Referendariat sagte mir meine sehr geschätzte AKO: "SchulleiterInnen differenzieren uns gewöhlich in folgende beiden Kategorien: a) macht mir Arbeit oder b) macht mir keine Arbeit/ verringert meine Arbeit. Darüber hinausgehend haben sie erstmal überhaupt keine gesondertes Interessen/ Vorlieben/ Abneigungen. Es ist als KollegIn ratsam zur Kategorie b) zu gehören."

    Auch das ist vielleicht Einstellungssache. Es gibt sicherlich Kolleg*innen, die sehr zufrieden damit, zur Kategorie a zu gehören, und deshab vom Schulleiter eher vermieden zu werden. Ist je nach Persönlichkeitstyp sicherlich auch nicht die schlechteste Sichtweise.

    Lehrkräfte sind verpflichtet, alle 24 Stunden in den Vertretungsplan zu schauen.

    Ist das bei euch wirklich dienstrechtlich so festgelegt? Das würde mich überraschen, sofern Ihr keine Dienstgeräte etc. habt. Oft sind die Vorgaben, wann auf dienstliche Emails etc. zugegriffen werden muss an die Präsenz an der Schule gebunden. Aber natürlich kenne ich mich mit dem Dienstrecht in Niedersachsen nicht aus.

    Der Vertretungsplaner kontaktiert die Vertretungslehrkraft kurzfristiger telefonisch (auch Nachricht auf dem Anrufbeantworter) sowie per E-Mail.

    Auch hier gilt, dass ich nicht in jedem Fall verpflichtet bin, ans Telefon zu gehen oder meine Emails zu bestimmten Zeitpunkten abzurufen. Mich hätte der Vertretungsplaner nach einem Schüleraustausch vermutlich telefonisch eher nicht erreicht.

    Die Motive, die Du hier beschreibst, klingen sehr nach "Schulflucht". Die Personaler in der Behörde haben mit Lehrkräften ja viel Erfahrung und kriegen so etwas schnell heraus. [...]

    Vielleicht wäre eine Versetzung oder der Auslandsschuldienst auch eine Alternative.

    Also, ich stimme der Diagnose "Schulfucht" zu. Warum dann aber gerade der Auslandsschuldienst eine Lösung sein soll, bei dem man noch mehr in verschiedene Gremien eingebunden ist, noch enger mit Schülern und Eltern zusammenarbeiten muss und dazu auch noch - zumindest erstmal - aus seinem bisherigen sozialen Netz herausgerissen wird, erschließt sich mir nicht.

    Der Auslandsschuldienst ist ein grandioses Abenteuer, aber man sollte es aus den richtigen Gründen angehen. Schulflucht ist sicherlich keiner.

    Ich glaube, dass viele die Natur der Alternativvorschläge, die sie anbringen, grundlegen falsch einschätzen, egal ob es Auslandsschuldienst oder Abordnungen an Uni oder Behörden angeht.

    Die Schulleitungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).

    Diese Formulierung aus dem KMS ist mir schon früher sauer aufgestoßen. Der Satz, auf den hier als Beleg für das "Direktionsrecht" des Schulleiters verwiesen wird, lautet wörtlich: "Die Schule legt die im Rahmen des Distanzunterrichts eingesetzten elektronischen Verfahren fest [...]". Nun ist der Schulleiter aber halt eben nicht "[d]ie Schule", sondern da gibt es noch andere Entscheidungsgremien.

    Eigentlich hätte da der HPR längst mal tätig werden müssen.

    Ärgerlich, dass du einen Schulleiter hast, der hier nicht mehr Augenmaß zeigt. Und nachdem es im KMS halt so steht, ist es auch echt nicht leicht, sich dagegen zu wehren.

    Ich kenne mich an Berufsschulen nicht so aus. In jedem Fall wacht der PR auch über die Einhaltung der Gesetze. Also ja, er kann also natürlich zum Schulleiter gehen und einfordern, dass diese Unart, Abstimmungen außerhalb der zuständigen Gremien durchzuführen, eingestellt wird - egal, wer sich die Sitzungen ausgedacht hat.

    Warum nicht? Wie genau sind die definiert?

    Du findest die Aufgaben in den §75 bis §79 im Bayerischen Personalvertretungsgesetz:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPVG-G4_3

    Der Personalrat vertritt das Kollegium immer "nach oben", also gegen Schulleitung, MB oder KuMi. Niemals gegeneinander oder so. So etwas wie Gesprächsregeln könnte man mal anregen, im Sinne des Schulfriedens, aber niemals würde ich als Personalrat das federführend durchsetzen wollen oder so.

    denn ich bezweifel, dass eine SL es nicht mitbekommt, wenn derart viele zentrale Aspekte prinzipiell geregelt werden ohne entsprechende Konferenzen einzuberufen, bei denen die SL zumindest hier in BW immer mit eingeladen werden müsste. Wie ist das in Bayern WillG

    Selbstverständlich auch genau so, wie du es beschreibst. Und wie DpB es ausführt:

    Das sind außer mit Abstrichen Punkt 2 tatsächlich alles Themen für offizielle, verpflichtende Fach-, Abteilungs-, oder Gesamtkonferenzen. Die müssen ordentlich und fristgerecht einberufen,protokolliert usw. werden,sonst sind sämtliche Beschlüsse ungültig.

    Die Regelungen dazu finden sich in der Bayersichen Schulordnung, vor allem in den Paragraphen §3 bis §7:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-G2_2

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