Beiträge von Sommertraum

    Dann ist es wohl in Bayern auch von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich. Ich habe ein geistig absolut fittes Kind in der Klasse mit einer sehr leichten Form des Asperger Autismus. Er hat eine Schulbegleitung, obwohl er die aus meiner Sicht gar nicht bräuchte. Körperlich eingeschränkte haben grundsätzlich eine, oft inzwischen auch Kinder mit ADHS. Alleine an meiner Schule sind etwa 10 begleitete Kinder.


    Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Schulbegleitungen erst NACH Auftreten schulischer Probleme vehement genug von Eltern-/ Lehrerseite beantragt werden. Dann dauert es gefühlte Ewigkeiten, bis diese Kinder schulusch wieder stabilisiert werden.


    Schulbegleitungen sind im Übrigen nicht für das Auffangen geistiger Defizite gedacht, sondern dazu da, dass ein Kind trotz Einschränkungen am normalen Unterricht teilnehmen kann, wozu das Organisieren von Arbeitsmaterialien oder auch der Toilettengang gehören können.

    Meine Schüler haben immer 2 karierte Hefte in DIN A4: eines für Regeln, das andere für Übungen (Schule und HA). Die Jüngeren tun sich zudem leichter die Hefte zu unterscheiden, wenn du verschiedenfarbige Umschläge verwendest.


    Dazu kommt noch ein Schnellhefter für ABs.


    Ein Arbeitsheft ließ ich bisher noch nie anschaffen.


    In deiner Situation würde ich mich aber informieren wie es dein/e Seminarleiter/in gerne hat und es genau so umsetzen.


    Stoffverteilungspläne gibt es oft von den Schulbuchverlagen gute und v.a. passend zum Lehrwerk. Welches Buch hast du denn?

    Ich bin ebenfalls in Bayern tätig und kenne es nur so, dass körperlich und/ oder seelisch behinderte Kinder grundsätzlich eine Schulbegleitung genehmigt bekommen, wenn die Eltern es beantragen! Ansprechpartner ist z. B. das Jugendamt. Ich würde an deiner Stelle alles daran setzen, dass die Eltern sich dahinterklemmen. Das würde den Schulalltag nicht nur für dich, sondern vor allem auch für das Kind enorm erleichtern.

    Bei meinen Kindern bezahlt die Beihilfe ihren Anteil für die Gläser voll, nicht aber das Gestell. Die Private zahlt alle 2 Jahre ein Brillengestell sowie Gläser voll. Reparaturen wurden bisher ausnahmslos bezahlt, ebenso neue Gläser bei Veränderung der Sehstärke. Für uns gilt die Beihilfevorschrift Bayern.

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    schön, dass in bayern jeder lehrer wohl a 14 verdient, wenn er 45 ist.

    hier in nrw bleibe ich wohl bis zur pension auf a 12 (im gs bereicht bekommt ja max der rektor mehr.. die mickrige stellenzulage als konrektor zähle ich mal gar nicht).
    von daher.. nrw und a 12... sicherlich kein job um reich zu werden...

    schön, dass in bayern jeder lehrer wohl a 14 verdient, wenn er 45 ist.


    Bayerische Grund- und Hauptschullehrer bleiben bis auf sehr wenige Ausnahmen lebenslang bei A12.

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