PS: bei der Nötigung im Straßenverkehr handelte es sich um eine lächerlich kleine Sache: Die Person wurde verurteilt wegen vorsätzlichen langsam fahren!
Und der Fall ist fiktiv! Ich bin momentan noch im 5. Semester, befürchte aber eine solche Verurteilung...
In einem Jura-Forum ist man sich mittlerweile einig, dass
Ich verstehe deine Frage nicht. Ist der Fall nun fiktiv oder erwartet dich tatsächlich so eine Verurteilung?
Falls letzteres der Fall ist, bist du entweder anwaltlich sehr schlecht beraten oder du versuchst uns hier einen Bären aufzubinden...
Falls du einfach gerne langsam fährst (z.B. 60km/h auf der Landstraße), kannst du das gerne tun. Allein deswegen wärst du nicht wegen Nötigung durch langsames Fahren anzuzeigen. Ein vernünftiger Anwalt sollte doch in der Lage sein, dich aus der Sache rauszuholen, wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Natürlich ist es für einen Studenten unter Umständen billiger, einfach die Tagessätze zu bezahlen als sich anwaltlich vertreten zu lassen... Aber gerade wenn du Lehrer werden willst, würde ich das nicht auf mir sitzen lassen wollen, wenn ich nichts getan habe! Für die Zukunft würde ich dir dann auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlen.
Wenn du aber tatsächlich diese Nötigung begangen hast und zurecht angeklagt bist, hoffe ich, dass du zumindest vor dir selbst einsiehst, dass das keine unerhebliche Straftat ist, die gerade im Straßenverkehr durchaus gefährliche Folgen haben kann. Ich finde es daher nicht angebracht, dieses Vergehen derart herunterzuspielen und als "lächerlich kleine Sache" zu bezeichnen. "Nötigung" bedeutet ja wie gesagt in diesem Zusammenhang NICHT, dass du einfach deswegen langsam gefahren bist, weil du das gerne tust, oder weil du nicht schneller fahren konntest, sondern es bedeutet, dass du absichtlich langsamer gefahren bist um einen anderen Verkehrsteilnehmer zu zwingen, auch langsamer zu fahren.
Da du nicht konkret geworden bist, dazu ein Beispiel: Ich wohne in der Nähe der Schweizer Grenze und es gibt sehr viele Autofahrer, die sich darüber ärgern, dass manche Schweizer die Autobahnen hier als Rennstrecke nutzen. Daher kommt es des Öfteren vor, dass manche Autofahrer meinen, sie müssten Verkehrserziehung betreiben. Wenn sich ein solcher "Raser" nähert, setzen sie sich auf die linke Spur und überholen dann erstmal mit knappen 100km/h eine Reihe von LKWs. Dabei lassen sie bewusst Gelegenheiten aus, wieder rechts einzuscheren und den "Raser" überholen zu lassen. Sie nötigen den "Raser" also dazu, eine ganze Weile unter 100km/h zu fahren, obwohl es auf diesem Teil der Autobahn keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung gibt...
Dass solche "Aktionen" andere Verstöße gegen die StVO provozieren (Abstandsverstöße, unerlaubtes rechts-Überholen, in anderen Fällen auch Missachtung von Überholverboten, etc.) und schwerwiegende Folgen (schlimme Unfälle mit erheblichem Personenschaden) haben können, dürfte und sollte jedem Autofahrer klar sein!