Karl-Dieter:
Schießt du jemanden über den Haufen, der dir "nur" die olle Vase klauen will und grad am abhauen oder vor Schreck wegrennen ist, nennt man das Totschlag/Mord/ oder im besten Fall Notwehrexzess (je nach Richter). Warum? Du hast eine Schußwaffe, er nichts (anders seiht es aus, wenn du klar und deutlich eine Waffe ausmachen kannst. Das Gleiche roblem existiert im Kampfsport: Wenn du dich gegen einen oder mehrere Angreifer verteidigst und die sich was ernsthaft verletzen, kriegst du von den meistne Richtern auf den Sack, weil DU als jemand der ja AUSGEBILDET ist und einen Vorteil hat, nicht dementsprechend gehandelt hast. Das da Adrenalin, Panik und Co mit reinspielt, interessiert vor einem Gericht selten einen es sei denn der Richter hat selbst Erfahrung in diesen Belangen.
Wenn dir jemand die Handtasche klaut, darfst du ihm nicht die Rippen brechen, das Handgelenk oder sonstewas. Denn er hat dich bestohlen und das Brechen von Knochen ist kein probates Mittel. Festhalten ja, Jedermannsrecht ausüben ja, aber nicht Knochen brechen.
Wenn dich jemand beleidigt, darfst du ihm keine reinzimmern. Wenn dich einer mit Schlägen bedroht kann es dir negativ angelastet werden, wenn du einen Präventivschlag ausübst. etc. etc. etc. Die Verhältnismäßigkeit ist entscheid. Und die wird vom Gericht beurteilt und kann ganz anders aussehen, als es sich für dich in der Realität gezeigt hat.
Btw:
Die Tötung eines Diebes ist von Rechts wegen immer noch ein Totschlag oder eine Tötung, nicht aber Notwehr.
JEmanden der wegläuft in den Rücken zu ballern ist zudem einfach nur traurig und feige und spricht nicht für die Fähigkeit des Schützen, sich siener Waffennutzung bewusst zu sein.