Beiträge von Cat1970

    Man darf sich privat an morgen auch wieder mit vielen Menschen treffen und alles andere macht auch auf.

    Aber doch nur mit Test bzw. für Personen zwei Wochen nach der zweiten Impfung mit Nachweis, oder? Die Selbsttests werden aber nur in der Schule akzeptiert, sonst nirgends, das spricht auch für sich. Treffen könnte ich mich mit maximal 10 Personen aus 3 Haushalten. Da kann ich noch nicht mal meine Schwester mit Familie zusammen mit meinen Eltern einladen. Oder ein Geschwisterkind meines Mannes alleine, mit meiner Schwester alleine und mein Schwiegervater geht auch nicht, da 4 Haushalte. Aber im Klassenraum mit 30 Haushalten sitzen, auf dass sich die Schüler/innen vor den Ferien noch alle schön anstecken.

    Wechselunterricht mit Abstand hätte ich sinnvoller gefunden. Und tägliche Tests für jeden in Präsenz.

    In der Stadt, wo ich arbeite, ist die Inzidenz noch über 165, wir haben aktuell 19 an Corona erkrankte gemeldete Schüler/innen. Wir warten auf den Wechselunterricht.

    das bedeutet aber, dass deine Tochter zwischen (angenommen) 8 und 15 Uhr maximal 45 anrechenbare Minuten Pausenzeit ist und es verstößt gegen den §11 Jugendarbeitsschutzgesetz.
    Ich schließe zwar nicht aus, dass mein Verständnis und die Auslegung meiner Schule (die es glaube ich auf "Klagen/Forderungen" der Oberstufe vor ein paar Jahren einrichten musste) UND mein Verständnis vom §11 falsch sind, gehe aber vorsichtig davon aus, dass die Schule deiner Tochter nach dem Prinzip "wo kein Kläger..." (und vermutlich aus eigener Unwissenheit) handelt.
    Und Achtung, ich rede von allgemeinbildenden Schulen mit Jugendlichen!

    Ich vergaß, die 5-Minuten-Pausen zu erwähnen. Im letzten Block gibt es keine, aber zwischen 1. und 2./ 3. und 4./ 5. und 6. jeweils 5 min. So sind es nochmal 15 Minuten und mit den großen Pausen dann insgesamt 60 Minuten.

    Es ist ein Gymnasium und meine Tochter -wie die meisten- unter 18.

    Dauerhaft oder nur während der Coronazeit? Wir haben aktuell kürzere Pausen, weil kein Abstand gehalten werden kann.

    Dauerhaft. Im Moment ist Distanzunterricht.

    In der SEK II sind in NRW aber offensichtlich keine Mittagspausen mehr vorgesehen, meine Tochter hat z.B. zweimal 8 Stunden am Stück. Die Pausen sind immer 15 min nach jeder Doppelstunde. Ihr geht es da wie mir, in so einer kurzen Pause und im Stehen kriegt sie nichts runter. Toll finde ich das nicht mit diesen kurzen Pausen, aber ich überlebe es ja auch.

    Ich denke, es kommt stark darauf an, wie stark das Stottern ausgeprägt ist. Mein 10 Jahre jüngerer Cousin hat früher als Kind sehr stark gestottert mit Grimassieren dabei etc. Es war sehr schwer, ihm zuzuhören. Durch Atemtechniken und Sprechtechniken (weicher leiser Stimmeinsatz) hat er das als Jugendlicher irgendwann gut in den Griff bekommen, flüssig zu sprechen. Er arbeitet heute im Vertrieb einer großen Firma, reist auch ins Ausland, führt Verhandlungen auf Englisch usw. Wenn er ins Stottern gerät, scheint es ihm egal zu sein. Unter diesen Voraussetzungen hätte er auch Lehramt studieren können, denke ich. Meinem Mann war z.B. auf den ersten Familienfeiern, wo er ihn kennenlernte, nicht aufgefallen, dass mein Cousin stottert.

    Ein guter Freund meines Mannes hat leicht gestottert, was als Zuhörer nicht gestört hat, ihn hat das Stottern aber sehr belastet. In dem Fall würde ich unbedingt davon abraten als Lehrer zu arbeiten, wenn man das Stottern als Makel bei sich selbst empfindet.

    Wenn ich solche Versprechungen höre... Wo soll das Personal herkommen? Es bewirbt sich ja kaum wer auf Stellen an Brennpunktschulen. Meine Schule ist unterbesetzt mit zu vollen Klassen. Wir sind übrigens Talentschule. Hahaha. Geld gab es noch keins. Der Schulträger, also die Stadt hat kein Geld. Deshalb wird der Talentschulversuch nicht vom Schulträger finanziell unterstützt. Die Unterstützung seitens der Bezirksregierung beschränkte sich bisher auf „wissenschaftliche Begleitung“ des Schulversuchs, sprich Geschwafel.

    Mit 38 Lehrerstunden betreuen wir etwa 50 Schüler/innen in der Inklusion, die auf 16 Klassen verteilt sind. Das wird sich im nächsten Schuljahr nicht verbessern. Theoretisch stünden uns 5 Lehrkräfte in Vollzeit für die Förderschüler/innen zu.

    Die 165-er Inzidenz-Regel für Kreise ist total absurd: Meine Heimatstadt hat schon seit Wochen eine Inzidenz um die 180 und seit letzter Woche bis heute etwa 260. In der Zeitung stehen immer neue Kitas (heute 5) und Schulen mit Coronafällen. Hier wird aber so verfahren, als hätten wir eine niedrigere Inzidenz, denn die des Kreises zählt. Und die ist unter 165. Meine Heimatstadt ist mit Abstand die größte Stadt innerhalb des Kreises. Aber egal, Menschenverstand zählt nicht. Kitas und Schulen bleiben offen.

    Die Frage ist halt, wann wäre man wohl dran und hätte die Möglichkeit Biontech zu erhalten?
    Da sehe ich erstmal nur den Hausarzt als Option, in NRW kann man sich nämlich nicht einfach als "Lehrer" beim Impfzentrum registrieren.

    Das scheint in NRW unterschiedlich geregelt zu sein! Ich konnte mich einfach beim Impfzentrum in der Stadt, wo meine Schule ist, registrieren. Jeder kann sich da registrieren. Nur muss man im Impfzentrum dann seine Berechtigung nachweisen, entweder nur durch seinen Ausweis (Alter) bzw. ein Schreiben des Arbeitgebers, d.h. des Schulleiters, das die Berechtigung bescheinigt.

    Am Abstand der Impftermine konnte ich mir den Impfstoff im Grunde ausrechnen.

    @Botzbold: Vielen Dank für deine Antwort! Dann warte ich mal den 30.04. ab.

    Ja, die Genesung hat Vorrang. Aber trotzdem wäre es schön (gewesen), wenn mein Neffe die Fachhochschulreife (d.h. den schulischen Teil davon) mitnehmen könnte. Das Schuljahr dauert jetzt nur noch etwa 2 Monate und bisher hat er alles regulär gemacht. Mal sehen, er wird ja noch in der Schule beraten werden.

    Hallo,

    ich frage mal für meinen Neffen, der seit ein paar Tagen längerfristig erkrankt ist. Er ist in der Q1 am Gymnasium in NRW. Gilt in diesem Schuljahr 2020/21 diese Regelung:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…000000000000186

    Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 21.4.2021 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) § 46 (Fn 5) Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen 4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase.

    Oder ist diese oben angegebene Regelung nicht mehr gütig? Denn ich habe auch das gefunden:

    https://bass.schul-welt.de/9607.htm

    7. Abschnitt

    Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020


    Die nachfolgenden §§ 44 bis 50 gelten nur im Schuljahr 2019/2020.


    Mein Neffe wird während der zweite Klausurenphase, die ab der nächsten Woche beginnt, fehlen, er ist krankgeschrieben. Es ist nicht sicher, wann er wieder die Schule besuchen kann (psychische Erkrankung). Würde die Regelung gelten, dass er dann ggf. die Noten aus dem dem ersten Halbjahr bekommt bzw. dass er Noten bekommt aus den ersten Klausuren und der bisherigen sonstigen Mitarbeit? Die erste Klausuren in diesem Halbjahr hat er alle geschrieben, die Facharbeit hat er abgegeben und ist bisher ein durchschnittlich guter Schüler (zwischen gut und befriedigend, zwei Grundkurse im ausreichenden Bereich).

    Oder kann er mit längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht in die Q2 versetzt werden? Das ist meine zweite Frage an euch: Ab wann wären vom Arzt entschuldigte Fehlzeiten in der Q1 zu hoch, um noch benotet werden zu können? Bis jetzt hat er ganz normal teilgenommen.

    Es ist nicht sicher, ob er im nächsten Schuljahr psychisch "gesund" wieder teilnehmen kann, das ist eher unwahrscheinlich. Aber wenn er in die Q2 versetzt würde, hätte er damit zumindest den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Die Beratungslehrer der Schule haben im Moment zeitnah keinen Termin zur Beratung für meine Schwägerin, es kam im Telefongespräch wohl der Rat, dass er coronabedingt zurückgehen könnte, ohne dass es angerechnet wird. Es erscheint bei meinem Neffen aber fraglich, dass er bei einer Wiederholung erfolgreicher wäre. Wenn er sich nach einem Klinikaufenthalt erholt hat, wäre es nach momentaner Einschätzung für ihn sicher besser, ohne Druck durch die gymnasiale Oberstufe etwas anderes zu machen, d.h. die Q2 ggf. nicht mehr zu machen.

    Ich freue mich, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

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