Ok, mag sein, ich weiß es halt nur von den Angestellten, die mit ihrem Gehalt über der Pflichtversicherungsgrenze liegen (oder wie das heißt). Die zahlen den Krankenkassenbeitrag alleine, in ihrem Netto ist aber nicht ganz die Hälfte als Zulage, sodass ihr "wirkliches Netto" dann doch wieder fast so ausfällt, als hätten sie und der Arbeitgeber es hälftig bezahlt.
Ja, das war bei mir auch so. Nur aufpassen: Steht später möglicherweise eine Verbeamtung an, hat man hier (im Gegensatz zu Pflichtversicherten) eine Kündigungsfrist einzuhalten.