Oh,ja, wenn man noch Beamter auf Widerruf ist, kann man natürlich noch gefeuert werden. In der Probezeit sind allerdings auch nur im Ausnahmefall Versetzungen möglich, zumindest bei uns in NRW. Ein Ausnahmefall wäre z.B., wenn die Schule geschlossen wird oder so, also wirklich nur in ganz begrenzten Fällen.
Ja, das ist in BaWü ähnlich. Ich weiß, dass ich während der Zeit auf Probe mich nicht hätte versetzen lassen können (Auskunft der SL damals). Allerdings hatte das bei mir einen ganz anderen Hintergrund.
btw. Beamter auf Widerruf =/= Beamter auf Probe (auf Widerruf ist man als Lehrer nur im Ref)
zum TE: Kannst du nicht versuchen mit dem Schulrat zu reden? Evtl. sieht er die Sache ja auch ganz anders. In meinem Schulamtsbezirk ist es z.B. sogar üblich, dass alle neuen Stelleninhaber einen Unterrichtsbesuch von ihm bekommen.