Beiträge von Moebius

    Den meisten Stress an Prüfungstag haben die Prüflinge, das entzieht eigentlich bereits jeglicher Argumentation den Boden, dass die Prüflinge sich um noch mehr Dinge kümmern müssten, damit die Prüfer es angenehmer haben.

    Ist eh alles dummes Geschwätz, alle Beteiligten wissen, dass es dabei um das "gute Stimmung machen" geht. Und natürlich hoffen die Prüflinge, dass er irgendwie positive Auswirkungen auf die Note hat, wenn sie das tun, bzw. befürchten negative Auswirkungen, wenn sie es nicht tun.

    Die Notwendigkeit der Umlage ist in Niedersachsen vor einiger Zeit per Dienstanweisung aus dem Ministerium klar gestellt worden, dies beruhte auf einem Urteil aus NRW, bei dem die Praxis für rechtswidrig erklärt worden ist. Natürlich gilt das auch für den Zoo, so lange man nicht von Außerhalb mit dem Fernglas die Aufsicht führt. Es heißt "Eintritt" und du betrittst den Zoo.

    Nichts umlegen muss ich in der Trampolinhalle, da betrete ich die Sprungfläche aber auch nicht, wenn ich das tuen würde, würde ich auch umlegen.

    Natürlich bieten viele Anbieter nach wie vor Freiplätze an - viele Lehrkräfte fragen immer noch danach und denen ist egal, ob du deinen Job rechtskonform machst oder nicht, mit den Folgen haben die nichts mehr zu tun.

    Ich empfehle die Rechtslage nicht auf eigenes Risiko zu eigenen Gunsten um zu interpretieren. Wenn es wirklich an der Kostenübernahme von 12,50€ durch die Schule scheitert, dann scheitert es eben.

    Alternativ, nur zur Vollständigkeit (ist aber eigentlich ein verdecktes Umlegen):
    Viele Museen, Zoos, ... haben Freikarten für Gruppenbegleitungen.

    Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Lediglich bei Aktivitäten, an denen nur die SuS teilnehmen und die Lehrkräfte nur Aufsicht führen fällt das weg.

    Von erwarten hat niemand gesprochen. Aber es wäre nicht weiter tragisch.

    Vorausgesetzt man findet Unprofessionalität nicht tragisch.

    Sowohl die Stunden"besprechung" als auch die mündliche Abiturprüfung sind keine einfache Besprechung oder nette Unterhaltung, sondern Teil der Prüfungssituation, die endgültige Note ergibt sich erst im Ergebnis eines streng festgelegten Ablaufes.

    Es geht nicht nur darum, was der Prüfer erwartet, es ist auch in seiner Verantwortung sich so zu verhalten, dass nicht der Eindruck entsteht, bestimmte (für ihn angenehme) Dinge würden erwartet oder könnten dem Prüfling möglicherweise einen Vorteil bringen.

    Aber die Mitverantwortung der Eltern findest du nicht interessant?!? Komische Einstellung.

    Abgesehen davon, dass ich grundsätzlich wenig davon halte, dass jede Partei die Fehler immer bei den anderen sucht, sehe ich hier auch keine entscheidende Mitverantwortung bei den Eltern. Und ich empfinde es als unangenehm, dass hier die Tatsache, dass die Eltern eine Information nicht noch einmal geliefert haben, nach der sie gar nicht gefragt wurden, hier herangezogen wird, um die Schule von den Folgen einer ganzen Reihe schwerwiegender und ganz objektiv vorgefallener Versäumnisse zu entbinden.

    Die Aufsichtspflicht für Schulen ist keine grundsätzlich andere als für Eltern, das notwendige Maß orientiert sich aber immer an der Situation. Auch Eltern haben in dem Moment deutlich mehr an Aufsicht zu erbringen, indem sie neben ihrem Kind auch noch seine 29 besten Freunde im Haus haben.

    Hier wird jetzt teilweise versucht, diesen Vorgang auf die grundsätzliche "wir Lehrkräfte haben es so schwer" Ebene zu heben. Daran will ich mich nicht beteiligen. (Auch wenn es Lehrkräfte in manchen Dingen schwer haben.)

    Im vorliegenden Fall sind eine Reihe klar benennbarer Fehler gemacht worden, die im Ergebnis zum Tod eines Kindes geführt haben. Dafür sind zwei Lehrerinnen - in meinen Augen zu recht - verurteilt worden. End of Story.

    Ich bin Lehrkraft, ich sehe und bewerte vorrangig das Verhalten der beteiligten Lehrkräfte. Dies lässt sich weder durch Aufsichtsregelungen beim Schwimmen, hypothetische Versäumnisse der Eltern oder allgemeine Probleme des Berufes relativieren, all das hat in diesem tragischen Kontext für mich wenig bis gar nichts verloren. Ich kehre vor meiner eigenen Tür.

    Für mich stellt sich allenfalls noch die Frage nach der Mitverantwortung der Schulleitung.

    Ich hätte mir jedenfalls gewünscht, dass die Eltern mit auf der Anklagebank gesessen hätten, Begründung: Unterlassene Benachrichtigung der Schule über entsprechend schwerwiegende Krankheiten.

    Mal abgesehen davon, dass ich das für geschmacklos halte, sehe ich auch überhaupt keine Grund dafür:

    - die Schülerin war bereits 6 Jahre lang erkrankt, in der Schule war die Erkrankung mit Sicherheit bekannt. Wenn dann bei der Fahrt fremde Lehrkräfte begleiten und weder ein innenschulischer Informationsfluss stattfindet noch abgefragt wird, liegt die Verantwortung ganz klar bei der Schule

    - eine wesentliche Stütze des Urteils war neben der fehlenden Vorabfrage das Verhalten wir Ort, in der Begründung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Lehrerinnen auf mehrere Informationen von Mitschülerinnen nicht reagiert haben.

    Für mich ist es schon nicht nachvollziehbar, dass es nicht auffällt das eine Schülerin 2 Tage nicht an diversen Aktivitäten teilnimmt, wenn ich mit meinen Schülern einen einfachen Unterrichtsbesuch mit Busfahrt mache, habe ich die Gruppe mindestens 4 mal durchgezählt, wenn wir wieder in der Schule sind.

    Man sollte aufpassen, dass man hier nicht in eine Wagenburgmentalität verfällt.

    Aber dann gleich küchenpsychologisch mit vorgespielter Dienstunfähigkeit zu kommen, geht mir zu weit.

    Ich halte es durchaus für realistisch, das eine Lehrkraft, die die Verantwortung für den Tod einer Schülerin hat, nicht mehr vor der Klasse stehen kann. Auf mehreren Ebenen: man selbst wird das kaum so wegstecken können, wenn man nicht völlig abgestumpft ist, und auch die Behörde wird kaum ein Interesse daran haben, da dies natürlich in jeder Klasse, die die Lehrkraft übernimmt, sofort Thema Nummer 1 sein wird.

    Es ist sehr kompliziert. Die Schulbegleitung soll mit, darf aber nur maximal 10 Stunden täglich arbeiten und nicht übernachten. Ihre Kosten werden auch nur zu einem kleinen Teil von der Stadt übernommen. Wer den Rest zahlt, ist unklar. Die Eltern gehen nicht mit, verstehen meine Sorge nicht. Es gibt aber jetzt ein Notfallmedikament, das ich geben darf. Habe aber keine Einweisung und Anleitung dafür. Nicht mal einen Beipackzettel. Die habe ich vom behandelnden Arzt eingefordert, höre aber nichts. Der Mitarbeiter des Jugendamts, der die Schülerin bzgl. der Inklusion betreut ist der Meinung, dass die Eltern sich einbringen sollen. Die wollen aber nicht. Wir sind noch zu keinem Ergebnis gekommen, aber wir arbeiten daran. Ich werde auf alle Fälle nach den Ferien nochmals alle Beteiligten anschreiben, bzw. einen runden Tisch einberufen.

    "Remonstration

    Lieber Herr Schulleiter,

    unter den geschilderten Umständen [...] sehe ich mich nicht im Stande, die sichere Durchführung der Fahrt für den Schüler xxx zu gewährleisten. Da Sie als Schulleiter die Gesamtverantwortung tragen, bitte ich Sie, zu entscheiden, ob xxx unter diesen Umständen an der Fahrt teilnehmen soll.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Zauberwald"

    Schriftlich per Brief, auf eine schriftliche Remonstration muss der Schulleiter schriftlich antworten. Der Begriff muss vorkommen um Missverständnisse aus zu schließen, daraus ergeben sich Rechtsfolgen.

    Natürlich sind Klassenfahrten unter vernünftigen Bedingungen und Risiken durchführbar und 95% der KuK kriegen das auch hin. Das ist genau das, was mir an der Diskussion missfällt: Man überhöht diesen Fall aus falscher Solidarität derartig, dass die Grenze zwischen denjenigen, die ihren Job ordentlich machen und denjenigen, wo es dort Defizite gibt, verwischt.

    Wer einen Freifahrtsschein erwartet, die uns von jeder Verantwortung für Fehler in unserem Beruf entbindet, hat sich für den falschen entschieden. Lehrkräfte sind relativ gut bezahlte Akademiker und haften für grobe Fehler genau so, wie Ärzte, Juristen oder Ingenieure.

    Der Spiegel ist sicher nicht die Bild Zeitung und schießt aus billiger Effekthascherei gegen Lehrkräfte.

    Natürlich ist die Berichterstattung geprägt von den Aussagen der Eltern und Schüler, aber ich gehe auch davon aus, dass der Spiegel die Plausibilität grundsätzlich schon geprüft hat, die Aussagen sind ja auch entsprechend vorsichtig formuliert. Aber auch wenn ich berücksichtige, dass in dem Artikel nicht alle Fakten stehen, ist für mich keine derartige Verfälschung denkbar, bei der die Lehrkräfte richtig gehandelt habe und der Sachverhalt hier völlig anders irreführend wird. Im übrigen deckt sich die Darstellung mit vielen anderen Berichten aus seriösen Medien.

    Wenn die Schilderungen im Spiegel Artikel so richtig sind, gehören die betreuenden Lehrkräfte eigentlich wegen Totschlag durch Unterlassen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

    Ich kann mir beim besten Will nicht vorstellen, dass man drei Tage lang nicht nach einem kranken Schüler schaut. Und wenn das so war, dann gehört genau dieses Verhalten bestraft.

    Ich kann mir das durchaus vorstellen. Manche Eltern glauben, eine Klassenfahrt wäre Urlaub für die begleitenden Lehrkräfte. Tragischer weise gibt es ganz vereinzelt Lehrkräfte, die das ebenfalls glauben.

    Ich erinnere an einen bekannten Fall als Niedersachsen vor ein paar Jahren, bei dem sich zwei Lehrkräfte bei der Begleitung einer Klassenfahrt massiv betrunken haben, einer der beiden ist eine Treppe runter gefallen und hat sich ernsthaft verletzt, beide mussten während der Fahrt ausgetauscht werden.

    Gerade weil ich zu den Lehrkräften gehöre, die Fahrten ernsthaft vorbereiten und durchführen und die wissen, welche Arbeit und Verantwortung das ist, fehlt mir jedes Verständnis für die "wird schon gut gehen" Fraktion.

    Um auch was beizutragen: Ich habe eine Kollegin, die mal verheiratet war. Ihr Mann ging irgendwann, als die Kinder klein waren, nicht mehr arbeiten, aber sie ging Vollzeit und kümmerte sich auch um die beiden gemeinsamen Kinder. Er tat nach ihrer Aussage gar nix. Sie ließ sich scheiden, als die Kinder so ungefähr aus dem Grundschulalter waren. Nun war sie schon öfter vor Gericht, weil er in Zukunft (sie ist noch gar nicht pensioniert) etwas von ihrer Pension abhaben will. Nach ihrer Aussage hat sie alle Gerichtsverhandlungen verloren und nun eine Menge Schulden deswegen und darf ihrem Ex-Mann auch noch später von ihrer Pension etwas abgeben. Wieviel, weiß ich nicht. Unterhalt hat er nie gezahlt und sie hat sich krumm gelegt, damit beide Kinder studieren können. Das ist mein Wissensstand. Es hört sich für mich sehr ungerecht an.

    "Es hört sich für mich sehr ungerecht an."

    Mit vertauschten Rollen wäre das kein seltener Fall, würde es sich dann für dich immer noch ungerecht anhören oder tut es das nur, weil es hier ausnahmsweise die Frau ist, die etwas von ihrer Versorgung abgeben soll?

    (Die subjektive Behauptung, dass er nie etwas gemacht habe, blende ich mal aus, hier würde im umgekehrten Fall aber auch ein Entrüstungssturm über die Geringschätzung der "Care-Arbeit" ausbrechen.)


    Und auch eine IGMetall würde es kaum besser hinkriegen. Denn dann müsste man sich von der restlichen Tarifgemeinschaft abspalten und die Lehrerinteressen alleine durchsetzen. Welche Streiknacht hätten wir denn für einen wochenlangen Erzwingungskampf?

    "Aber die armen Kinder..."

    Das Problem hat die IG-Metall nicht, da kommt bei einem Streik keiner mit "Aber die armen Kunden, die auf den bestellten X5 warten..."

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