Das was immer passiert, wenn man gegen Dienstrecht verstößt - nicht weiter spezifizierte dienstrechtliche Maßnahmen, deren Schwere sich nach der Schwere des Vorwurfs richtet.
Beiträge von Moebius
-
-
Für sowas würde ich bei benachbarten Schulen anfragen, mit denen man sowieso auf die ein oder andere Weise zusammenarbeitet. Da gibt es bei uns auch schon mal Besuche, zum Beispiel einen regelmäßigen Austausch mit den Grundschulen, deren Kinder wir aufnehmen, wenn jemand wildfremdes bei uns anfragen werde, ob er mal mit gehen dürfte, würde die Antwort vermutlich auch nein sein.
-
Den entscheidenden Teil hast du doch selber fett hervorgehoben, das ist das gleiche, was fossi und ich geschrieben haben:
ZitatAbführungspflicht für Vergütungen von Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
"Im" ist das Schlüsselwort.
und zwei Zeilen weiter:
Zitat(nicht jedoch für Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes).
-
Abführverpflichtungen beschränken sich auf dienstlich angeordnete Nebentätigkeiten, die mit einem Zusatzeinkommen verbunden sind, den Fall gibt es bei Lehrern nur sehr selten.
Ansonsten kann die Nichtanmeldung von Nebentätigkeiten empfindlich sanktioniert werden, das aber nur im Rahmen des dienstlichen Verhältnisses, also mit den üblichen Disziplinarmaßnahmen (zu denen kann im Allgemeinen auch eine Kürzung der Dienstbezüge gehören).
Irgendetwas "einziehen" kann der Dienstherr nicht, er hat nicht einfach Zugriff auf das Privatvermögen des Beamten.
Das Dienstverhältnis von Beamten geht recht weit, Leibeigene sind wir aber noch nicht.
-
Einmal mehr wurde ein Thread anderen Themas genutzt, die angenommene Nicht-Existenz von Gott herauszustellen und in vielen Anekdoten zu erzählen, wie intolerant Christen im eigenen Umfeld erscheinen … wohlgemerkt von vielen wissenschaftlich orientierten Naturwissenschaftler:innen, denen sonst wichtig ist, dass alles genau belegt wird und man sich auf naturwissenschaftliche Weise mit Annahmen beschäftigen müsse.
Hintergrund war, dass sie auf der Suche nach Zeit zum Lesen den von ihnen als unsinnig erachteten Religionsunterricht in den Blick genommen haben, religiöse Bildung erscheint ihnen unwichtig, weil ihnen Glaube suspekt ist.
Ethik (oder wie man das Fach benennen will) wäre dann im selben Band aber auch gestrichen, da man die Zeit ja zum Lesen benötigen will.
Bitte nicht sich selber an das Kreuz nageln.
-
Ich nehme mal an, dass für diejenigen, die hier für "Werte und Normen" plädieren, "Trost finden im Glauben" ein nur schwer vorstellebares Konzept ist.
Ob das in den Schulunterricht gehört oder nicht, wurde hier schon mehr als ausführlich diskutiert, darum sage ich da nichts weiter zu.Ich möchte niemandem seinen Glauben ausreden, die Welt kann ein harter Ort sein und jeder kann gerne Trost finden, worin der möchte. Allerdings finde ich regelmäßig die Überheblichkeit irritierend, mit der religiöse Menschen glauben, ein Monopol darauf zu haben.
Für mich hat die christliche Vorstellung einer "ewigen Glückseligkeit nach dem Tode und dem Einzug ins Paradies" etwas geradezu kafkaesk beklemmendes.
"Ewigkeit"? Wirklich?
Ich habe Milliarden Jahre lang vor meiner Geburt nicht existiert und ich hatte dadurch keinerlei Unannehmlichkeiten. Ich vermute, dass es nach meinem Ableben ähnlich sein wird.
-
Es wird sich zumindest mit Religion wissenschaftlich beschäftigt.
Mit Dinosauriern wird sich auch wissenschaftlich beschäftigt, das mach Dinosaurier noch nicht zu Wissenschaftlern.
-
Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten sind kein Geheimnis, es steht jedem frei, sich vorher über Vor- und Nachteile des eingeschlagenen Berufsweges zu informieren oder auch ihn zu verlassen. Es gibt deutliche Probleme in der Art und Weise, wie Beamte arbeitsrechtlich behandelt werden, aber in deinem Fall hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt in Grenzen, da haben andere deutlich größere Probleme.
-
Obwohl ich denke, dass der Fall doch so selten auch nicht sein dürfte, dass z.B. innerhalb der Familie eine Firma besteht und man da als Lehrer stundenmäßig mitarbeitet, z.B. in der Logistik / Büro etc., wenn man dafür seinen Lehrstunden reduziert hat.
Auch diese KuK werden in ihrer Meldung der Nebentätigkeit nicht mehr als die genannten Stunden angeben, wenn sie nicht ganz dumm sind, in der Konstellation wird dann vermutlich der ein oder andere mehr arbeiten, als in der Meldung steht. Dann möglicherweise unbezahlt.
Sonderregeln für diese Konstellation gibt es nicht, es gelten die gleichen Einschränkungen.
-
Die Maximalgrenze von 8 Zeitstunden, was bei Lehrern üblicherweise mit maximal 6 Unterrichtsstunden angesetzt wird ist korrekt, alles was darüber liegt, wird üblicherweise untersagt.
Für die Nebenbeschäftigung ist der Beamtenstatus in der Hauptbeschäftigung nicht relevant, Steuern und Sozialabgaben müssen dort genau so abgeführt werden, wie von jedem anderen Beschäftigten. Man kann auch Rentenansprüche erwerben, der Pensionsanspruch wird allerdings reduziert, falls die Summe der Ansprüche den maximalen Pensionsanspruch übersteigt.
-
Die mediale Berichterstattung und meine persönlichen Erfahrungen in diesem Bereich versetzen mich schon in die Situation, zu einer recht klaren Meinung in diesem Fall zu kommen. Dass diese nicht unbedingt die ganze Wahrheit sein muss, ist mir klar, dass die ganze Geschichte ein Ernsthaftes strukturelles Problem der Leitung- und Entscheidungsstrukturen in Schulen aufzeigt, kann man in meinen Augen aber nicht ernsthaft bestreiten. Bisher gibt es nur Verlierer und das können durchaus noch mehr werden.
Warum ich die Petition nicht unterschrieben habe, habe ich schon gesagt. Ich stehe ihnen (insbesondere den Online-Varianten) aber auch grundsätzlich skeptisch gegenüber. Sie fallen für mich in die gleiche Kategorie, wie Beten - sie helfen in der Regel nicht der Sache, sondern lediglich den Teilnehmern sich besser zu fühlen, ohne etwas relevantes zu tun.
-
Der Schulfrieden ist gestört, wenn die übergeordnete Behörde sagt, der Schulfrieden ist gestört.
Was 9000 Eltern sagen ist im behördlichen Sinne völlig irrelevant.
(Tatsächlich dürften die meisten dieser Unterschriften wenig mit dem Sachverhalt zu tun haben, sondern eher mit allgemeiner Unzufriedenheit.)
-
Von wem denn, wenn nicht von einem Gericht?
Ich weiß, ich wiederhole mich, aber es scheint nicht an zu kommen:
Die Maßnahme ist bewusst so angelegt, dass sie sich einer gerichtlichen Überprüfung entzieht.
Ein "Aufgrund dienstlichen Fehlverhaltens verhängen wir folgende Disziplinarmaßnahme gegen Sie." kann man gerichtlich anfechten.Ein "Aus dienstlichen Gründen versetzen wir Sie nach xxx" muss man als Beamter in der Regel hinnehmen, hiergegen vor zu gehen ist fast aussichtslos.
Es ist vergleichbar mit Ordnung-und Erziehungsmaßnahmen gegen Schüler.
"Die Klassenkonferenz beschließt einen Ausschluss aus der Klasse" ist eine Ordnungsmaßnahme, damit ein Verwaltungsakt und gerichtlich überprüfbar.
"Du quatscht ständig dazwischen, darum schreibt du die Schulordnung drei mal ab" ist eine Erziehungsmaßnahme, kein Verwaltungsakt und kein Gericht befasst sich mit so etwas.
Der Unterschied ist allerdings, dass der Schüler, der keinen Bock hat, die Schulordnung ab zu schreiben, das einfach lassen kann, dann kann man letztlich doch nur wieder mit Ordnungsmaßnahme reagieren. Die Kollegin kann nicht einfach weiter zu ihrer alten Schule gehen und da so tun, als wäre sie weiter Schulleiterin.
-
Sind das nicht heidnische Bräuche?
Grob geschätzt 98% des Weihnachtsfestes bestehen aus heidnischen Bräuchen. -
Die drei Länder mit der größten Verschlechterung bei Iglu sind Deutschland, Schweden und die Niederlande, das sind gleichzeitig auch die Länder mit der größten Zunahme der Standardabweichung.
Man tut keinem einen Gefallen damit, dass man endlos um den Elefant im Raum herum diskutiert - Ursache dieses Trends ist die Migrationsbewegung der letzten 10 Jahre (man kann den exakten zeitlichen Prozess genau ablesen, der Rückgang hat in allen 3 Ländern in der Stichprobe 2016 begonnen, bis 2011 war die Entwicklung unproblematisch) und das politische Versagen dabei, die in das Land kommenden Menschen vernünftig in unser Schulsystem zu integrieren und intensiv genug zu fördern.
Das diskutieren über "Lesezeiten" ist die konsequente Fortsetzung dieser Politik. Lesen ist sicher sinnvoll, entscheidend für die Wahl diese Maßnahme ist aber sicher nicht eine sorgfältige Abwägung der Wirksamkeit sondern vor allem eine Eigenschaft: sie ist gratis.
-
Natürlich, soweit waren wir schon. Ich habe mich nur zur Behauptung geäussert, eine offizielle Beschwerde pro Schuljahr sei ja ganz normal und gar nicht so schlimm. Nö, finde ich überhaupt nicht.
Auch das ist so kaum zu beurteilen, ohne zu wissen, worum es geht. Manchmal wird aus einem ganz normalen Emailverkehr plötzlich eine "Beschwerde". Und bei uns gibt es schon einzelne Eltern, die mehr oder weniger regelmäßig bei der Behörde wegen irgendwelcher Dinge "Die Schule will xyz machen, darf sie das?" anfragen und natürlich könnte man solche Sachen hinterher auch zu "Beschwerden" umdeklarierten, auch wenn die Antwort in 100% der Fälle lautet "Ja, das muss sie sogar".
-
Das ist alles wilde Spekulation.
Wie gesagt: wenn die Kollegin sich wirklich etwas vorwerfen lassen muss, ist ein Disziplinarverfahren der richtige und "faire" Weg.
Was mich ärgert ist nicht die Tatsache, dass sich eine Schulleitung kritisch hinterfragen lassen muss, sondern die Art des Vorgehens - kein juristisch sauberes Verfahren, sondern stattdessen das Aufbauen von psychischem Druck und der Missbrauch von Instrumenten als Disziplinierungsmittel, die für ganz andere Dinge vorgesehen sind.
-
Die Homepage des Ministeriums sagt dazu ..
.... gar nichts. Die Homepage wird gerade gewartet.......
Bekommt vermutlich eine "Text vorlesen lassen"-Funktion, um sich an aktuelle gesellschaftliche Gegebenheiten an zu passen.
-
Ich wiederhole mich:
Die ist kein "rechtliches" Vorgehen, also kein Verwaltungsakt, gegen den man sich juristisch wehren könnte. Stattdessen wird man mit solchen "Vorwürfen" konfrontiert um den Betroffenen weich zu klopfen und dann flogt irgendwann die Versetzung oder Abordnung aus (vorgeschobenen) Bedarfsgründen oder "um den Schulfrieden zu wahren". Dagegen selber kann man nur sehr schwer vorgehen und durch die vorherige Behandlung ist man vielleicht auch ganz froh, dass das Ganze einfach vorbei ist, weil die Betroffenen im Laufe dieses Verfahrens auch einfach diffuse Ängste entwickeln (und sich oft auch in die innere Kündigung flüchten und sich dann sagen, dass es eh egal ist, wo sie ihre Zeit bis zur Pensionierung absitzen).
-
Nichts davon überrascht mich. Insbesondere das Vorgehen, dass Beschwerden von Eltern inhaltlich erst als falsch zurückgewiesen werden und dann später wieder verwendet werden nach dem Motto "Es spielt keine Rolle, ob die Beschwerde berechtigt war, alleine dass man sich über sie beschwert, spricht bereits gegen Sie", habe ich selber schon im Rahmen meiner Personalratsarbeit erlebt.
Werbung