Tatsächlich grenzt es für mich an ein Wunder, dass es bei den Abiklausuren noch nie einen großflächigen breach gab, bei dem die Klausuren am Abend vorher im Netz zirkuliert sind. Kleinere Vorfälle dieser Art gab es schon, wenn ich mich richtig erinnere, aber nur mit einigen wenigen Personen.
Beiträge von Moebius
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Aus Niedersachsen, aber mit Sicherheit übertragbar:
Nur wenige Seiteneinsteiger sind spät Berufene, die wirklich Lehrer werden wollen. Viele sind in ihrem ursprünglichen Beruf nicht erfolgreich, oft aus Gründen, die auch in ihnen selber liegen. Es ist ein Konstruktionsfehler des Seiteneinstiegs-Systems, dass es nicht nur aber in großen Teilen eigentlich ungeeignete Kandidaten anzieht. (Und das sehen wir oft genug auch bei "Hallo, ich denke über den Seiteneinstieg nach"-Anfragen in diesem Forum.)
Ich hatte in meinem Berufsleben mit 4 Seiteneinsteigern so engen Kontakt, dass ich mir zutraue ihre Eignung beurteilen zu können. Einer ist hervorragend und seit 20 Jahren zufrieden im Beruf. Eine hat die Anforderungen einigermaßen gepackt, aber nach 2 Jahren hingeschmissen, weil ihr die Belastung für das verdiente Geld zu groß war (mehr als halbe Stundenzahl schaffte sie nicht), zwei waren eine Katastrophe bis hin zur Selbst- und Fremdgefährdung, die waren kaum in der Lage pünktlich mit den SuS am Klassenraum zu erscheinen.
Ganz grob würde ich behaupten, dass man diese Quote auf die Gesamtgruppe hochrechnen kann.
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Gut, wenn die Vorgänge wirklich so stimmen, wie sie in dem Artikel beschrieben werden, kann man das Ganze eigentlich wirklich nur als Skandal bezeichnen. das gilt ganz sicher für das Verhalten von AWO, Bildungsdezernet und Bürgermeister, aber auch für die Behörde, die eine Kollegin, die sachlich absolut richtig und engagiert gehandelt hat, hier einfach abschießt um Außenstehenden einen Gefallen zu tun.
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Toll, eine Schule mit Raketenantrieb.
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Sorry, aber das ist jetzt Populismus, wir hatten jahrelang eine Inflation unter 2%, und die langjährige Inflation lag unter dem Euro nicht höher als unter der DM. Und der sprunghafte Anstieg im letzten Jahr ist kriegsbedingt und kommt aktuell auch deutlich zurück. Man kann darüber diskutieren, wie wirksam Erhöhung von Leitzinsen in diesem Fall überhaupt waren, da die Ursachen nicht in der Binnenkonjunktur lagen.
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Ich persönlich habe die Petition auch nicht unterschrieben, weil ich tatsächlich nicht weiß, ob man der Kollegin damit einen Gefallen tut.
Man kann nur eines immer wieder betonen: es ist existentiell wichtig für Betroffene in solchen oder ähnlichen Situationen sich qualifizierte Unterstützung zu holen - Personalrat, Rechtsberatung des Verbandes, Fachanwalt (in dieser Reihenfolge) - und sich vor allem nicht in Gesprächen überrumpeln zu lassen. Kein Gespräch alleine führen, auf neue Vorwürfe oder "Angebote" niemals spontan antworten sondern immer nur nach sorgfältiger Beratung.
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Auch die Kollegin darf sich nicht detailliert öffentlich zu dem Verfahren äußern, auch sie ist an die üblichen, beamtenrechlichen Einschränkungen gebunden.
Hier verhält sie sich derzeit absolut korrekt.
Und Petitionen über Gesetzesänderungen nutzen ihr aktuell nichts.
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Nein, darf sie meines Erachtens nicht, oder zumindest nur sehr begrenzt.
Jetzt ist der Drops kommunikativ gelutscht, die Fehler sind vorher passiert.
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Konkretes wird man nicht hören. Wenn die Kollegin sich wirklich etwas substantielles zu schulden hätte lassen kommen, hätte sie immer noch ein Recht auf Datenschutz, so ein Fall wird dann nicht in der Öffentlichkeit verhandelt.
Letztlich kann man sich nur ein Bild machen, mit den von außen nachvollziehbaren Informationen. Und da bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die Behörde einen anderen Verfahrensweg gegangen wäre, wenn sie substantielle Vorwürfe gegen die Kollegin hätte oder wenn es wirklich darum gehen würde, ein objektives Problem an der anderen Schule zu lösen.
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Man kann eine Schulleitung problemlos anweisen eine zweite Schule mit zu leiten, das ist auch der gängige Weg, dazu ist keine Abordnung nötig. Und aus dem Grund, den ich oben beschrieben habe, wäre eine Abordnung auch ein sehr schlecht geeigneter Weg zur Lösung dieses Problems.
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Man kann jemanden ja erst mal Abordnen.
Wenn er denn ein halbes Jahr an der neuen Schule ist, kann man ihn fragen, ob er nicht einer freiwilligen Versetzung zustimmen möchte.
Wenn er dann ablehnt, kann man ihn noch mal nachdrücklich fragen.
Man kann ihm erklären, dass er vielleicht nicht mehr zu seinen Vorstellungen an seine alte Schule zurück kann, da ist doch inzwischen eine andere Lösung gefunden und eigentlich gar kein Platz mehr für ihn.
Und so weiter. Man braucht als Betroffener in solchen Fällen wirklich ein dickes Fell.
Und letztlich ist auch eine dauerhafte Versetzung beamtenrechtlich möglich, nachdem man selber die Voraussetzungen dafür geschaffen hat: Man ordnet die Schulleitung ab, verteilt die Aufgaben der Schulleitung an der alten Schule an andere KuK und setzt eine kommissarische Schulleitung ein, dann versetzt man die alte Schulleitung anschließend dauerhaft mit der Begründung, sie würde als Schulleitung an der alten Schule nicht mehr gebraucht.
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Dafür dass du nicht vorverurteilen möchtest spekulierst du allerdings selber relativ viel über die möglichen Hintergründe. Ich kann nicht erkennen, wo die Kollegin mit dem Kopf durch die Wand wollte oder ähnliches.
Stimmt. Ich vertraue drauf ... bis es handfeste Beweise gibt.
Das Problem ist: die Behörde hat selber einen Weg gewählt, bei dem sie nix beweisen muss.
Hätte man ein Disziplinarverfahren gewählt, hätte die Behörde ihre Karten auf den Tisch legen müssen und die Kollegin hätte sich verteidigen können.
Hier wird der Weg einer Abordnung gewählt, für die es für mich keine sachlogische Erklärung geben kann. Spekulationen, dass die Schulleitung an der Zielschule nicht besetzt werden kann, halte ich als Begründung für abwegig, in solchen Fällen wird schlimmstenfalls die Leitung einer benachbarten Schule mit einer Doppelleitung beauftragt aber keine Schulleitung mitten im Schuljahr "abgeordnet". Zumal der Vorgang die Situation ja verschlimmern würde - durch die Abordnung bleibt der Dienstposten in der Ausgangsschule ja weiter belegt, man kann also nicht mal dort neu ausschreiben.
Für mich bleibt hier nur eine Erklärung:
Das Instrument der Abordnung, das vorgesehen ist um dringenden Unterrichtsbedarf zu decken, wird hier rechtsmissbräuchlich als Disziplinierungsinstument verwendet um zu vermeiden, dass man auf die eigentlich vorgesehenen Disziplinierungsinstrumete angewiesen ist, weil sich die Betroffene dagegen vermutlich erfolgreich verteidigen könnte.
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Lag das Angebot der Arbeitgeber nicht schon bei 8% für 24 oder 27 Monate?
Da ist der Schlichterspruch ja sogar ein Rückschritt.
Warum nicht einfach mal unbefristet streiken bzw. nicht sagen wann man damit wieder aufhört und Streiks erst mit 1 Minute Vorwarnzeit ankündigen?
Von den Franzosen kann man lernen, wie man richtig streikt.
Rein überschlägig wären es etwas mehr als 8%, für mich wäre es aber auch enttäuschend.
Allerdings kann ich auch das Gehaltsgefüge von Bundes- und Kommunalbeamten nicht genau einschätzen, kann sein, dass die 200 € Sockel da mehr sind.
Und wie gesagt: um uns geht es noch nicht. Und bei den Landesbeamten ist der Arbeitskräftemangel noch deutlich größer.
Rein gefühlsmäßig würde ich bei auch erwarten, dass die Gewerkschaft das Angebot nicht annimmt und uns Streiks bevor stehen. Ich würde es mir persönlich schon deshalb wünschen, weil die Notwendigkeit einer starken gewerkschaftlichen Vertretung den Beschäftigten dringend wieder stärker bewusst werden muss.
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*Devils Advocat raushol*
Dann frage ich mich wirklich, was passiert ist, dass ein entsprechender Schritt aus Sicht des Schulträgers / der BezReg notwendig war ...
Mein grundsätzliches demokratisches und juristisches Verständnis verbietet es mir, wenn jemand auf die Fresse kriegt, zu reagieren mit "Hmm, was hat der wohl getan um das zu verdienen". Es ist Aufgabe desjenigen, der das ganze betreibt, sicher zu stellen, dass der Vorgang rechtmäßig, angemessen und in seiner Wirkung nicht schädlich ist.
(Mir ist bewusst, dass du in deiner Rolle als Schulleitung hier bei der Argumentation in diesem Thread in einer schwierigen Sandwich-Position bist, meine Rolle als langjähriger Personalrat ist da deutlich eindeutiger und leichter.)
Im übrigen teile ich die Einschätzungen hier - in der Behörde wird oft sehr eindimensional in behördlichen Entscheidungsstrukturen gedacht. Alles was daneben läuft wird oft gar nicht wahrgenommen. Das betrifft die öffentliche Wirkung, aber auch was die allgemeine arbeitsrechtliche Einordnung des eigenen Handelns angeht habe ich wirklich schon Dinge erlebt, die für mich grundlegenden Anforderungen an die Professionalität des eigenen Handelns nicht gerecht werden.
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Auf jeden Fall dürften die Verantwortlichen kaum bedacht haben, welchen Schaden ein derartiger Vorgang anrichtet, wenn er in der Öffentlichkeit stattfindet. Zehntausende Lehrer lesen diese Artikel und dein Großteil von denen wird zum gleichen Schluss kommen, wie die meisten Leser hier im Forum:
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist im Ernstfall keinen Pfifferling wert, wenn es hart auf hart kommt muss man schon dankbar sein, wenn er einem kein Messer in den Rücken rammt.
Der Schaden, der durch die Wahrnehmung dieses Vorgangs angerichtet wird, übersteigt die möglichen innenschulischen Probleme, die durch ihn vielleicht, vielleicht auch nicht, gelöst werden sollen, definitiv um ein Vielfaches.
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Das ist ja das Problem. Eine Abordnung kann und darf keine Disziplinarmaßnahme sein, sie muss sich aus einer dienstlichen Notwendigkeit ergeben. Die dienstliche Notwendigkeit, eine Schulleitung mitten im Schuljahr zu einer anderen Schule ab zu ordnen (und damit den Posten an der alten Schule vakant werden zu lassen) möge mir gerne mal jemand erklären.
Vielleicht fehlt mir die Fantasie, mir fällt aber kein plausibler, dienstlicher Grund ein, somit bleibt für mich der Eindruck, dass hier ein Instrument, was für ganz andere Dinge vorgesehen ist, als Strafmaßnahme missbraucht wird.
Trotzdem wäre es natürlich absurd, solch einen Aufriss wegen des Streites um die Benutzung eines einzelnen Raumes zu machen, vollständig ist die Geschichte sicher nicht.
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Der Fall geht noch weiter:
https://www.spiegel.de/panorama/bildu…94-c9ded828c959
Ich versuche auch Immer vorsichtig zu sein bei der Bewertung solcher Fälle, man steckt nicht drin.
Die roten Lichter gehen bei mir aber an, wenn ich solche Formulierungen lese wie:
ZitatWinnemöller betont außerdem, es sei falsch, dass Schäfer mit sofortiger Wirkung suspendiert worden sei und die Grundschule Herten-Mitte während der Betriebszeiten nicht mehr betreten dürfe. »Richtig ist, dass die in Rede stehende Schulleiterin von ihren bisherigen Tätigkeiten lediglich befristet freigestellt worden ist und dringend gebeten wurde, im Freistellungszeitraum den Schul- und Ganztagsbetrieb fernzubleiben.« Dies stelle jedoch kein Verbot dar.
Eine Suspendierung oder ein Betretungsverbot wären Maßnahmen, bei denen die Betroffene die Möglichkeit hätte, diese juristisch überprüfen zu lassen. Offenbar möchte man solche Maßnahmen vermeiden (spekulativ: weil man genau weiß, dass sie juristisch nicht belastbar wären und man sich vor dem Verwaltungsgericht eine deutliche Klatsche abholen würde), stattdessen versucht man die Betroffene durch nicht justiziable Maßnahmen und einen allgemeinen Druck zu disziplinieren.
Für mich ist diese Art des Vorgehens grundsätzlich hart an der Grenze zum Mobbing, ohne das ich selbiges für den hier vorliegenden Fall beurteilen möchte, dazu fehlen zu viele Informationen. Das allerdings dieser Eindruck entsteht, hat die zuständige Behörde durch ihre Art des Vorgehens zu Verantworten.
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Einmalzahlungen kann man gerne verteilen, sie sind aber aus offensichtlichen Gründen kein Ersatz für Bezügeangleichungen an eine Reallohnentwicklung. 200€ Sockel (also für uns etwa 3,5%) wären für das laufende Jahr ein absoluter Witz.
Die Zeiträume sind bei Bundes- und Landesbeamten allerdings nicht deckungsgleich, bei uns läuft der letzte Abschluss noch bis zum 30.9.23.
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Vorschlag der Schlichter:
Zwei Erhöhungen, einmal 200€ Sockel und einmal 5,5%, Laufzeit 24 Monate, Einmalzahlung von 3000 € Inflationsausgleich.
Zur Erinnerung: Lehrkräfte sind von den aktuellen Verhandlungen noch nicht direkt betroffen, das Ergebnis gibt aber erfahrungsgemäß den Takt für die späteren Verhandlungen der Länder vor.
Für Lehrkräfte würde ein vergleichbarer Abschluss im Mittel gut 9 % für zwei Jahre bedeuten also etwa ein Reallohnverlust in der gleichen Größenordnung, vielleicht etwas weniger, wenn die Inflation langsam wieder runter kommt.
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Wie lange ist man in diesem Forum eigentlich schreibberechtigt, nur weil man vor drei Jahren mal überlegt hat, irgendwann vielleicht einen Quereinstieg zu machen, sich dann aber offensichtlich dagegen entschieden hat oder immer noch Pro- und Contras abwägt? Das kann man ja bis zur Rente machen.
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