Danke für die zügige Klarstellung, dass an den niederen Schulformen der Aufwand natürlich nicht der Rede wert ist im Gegensatz zu dem ach so aufwendigen an den Gymnasien.
Genau das habe ich ausdrücklich nicht geschrieben, aber wenn man sich aufregen möchte, findet man natürlich etwas.
Hier wird am Thema vorbei diskutiert, im Beamtenrecht bekommt man nicht etwas (zB eine Funktionsstelle) als Belohnung dafür, dass man etwas zusätzliches tut, sondern man qualifiziert sich im Rahmen der Bewerbung für ein bestimmtes Amt und erhält dann Aufgaben passend zu diesem Amt (die sich auch jederzeit ändern können).
Die Inhalte sind übrigens festgelegt (wenn auch nicht bindend), in Niedersachsen zB hier:
- Aufgaben einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe (Leitung einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe, Betreuung der Angelegenheiten einer Fachkonferenz oder einer Fachgruppe);
- Koordinierung der Stoffverteilungspläne der beteiligten Lehrkräfte, der Lern- und Leistungskontrollen sowie der Bewertungsmaßstäbe;
- Tätigkeiten aus dem Aufgabenkatalog der Studiendirektorinnen und -direktoren zur Koordinierung schulfachlicher und pädagogischer Aufgaben;
- Leitung einer Lehrmittelsammlung, Mediensammlung, eines Sprachlabors, einer EDV-Einrichtung;
- Betreuung von Werkräumen, Laboratorien und sonstigen Übungs- und Arbeitsräumen;
- Leitung einer Präsenz- und Arbeitsbücherei (Schulbibliothek) für Lehrkräfte und / oder Schülerinnen und Schüler u.ä.;
- Verantwortliche Planung und Leitung von klassen- bzw. gruppenübergreifenden Schulangelegenheiten und -veranstaltungen (z.B. Schulpartnerschaften, Landheimangelegenheiten, Schüleraustausch, Betriebspraktika, Hochschulveranstaltungen und -studientage, Betreuung ausländischer Schülerinnen und Schüler, Kontakte mit außerschulischen Institutionen, Maßnahmen zur Umwelterziehung, Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung der Geschlechter);
- Durchführung der Schullaufbahnberatung sowie Organisation der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Verbänden und Hochschulen;
- Durchführung von Maßnahmen zur Unfallverhütung und Verkehrssicherheit, Planung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen;
- Übergreifende Umsetzung besonderer pädagogischer, methodischer Innovationen (Netzwerke, Öffentlichkeitsarbeit, Schulprojekte);
- Organisatorische Betreuung von Wettbewerben und Schülerakademien;
- Betreuung und Organisation von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Sicherheit (Drogen- und Suchtprävention, Gewaltprävention, konfliktvermeidende Strategien);
- Betreuung von Schülerangelegenheiten (SV-Angelegenheiten, Beratung);
- Organisation und Koordinierung von Schulfahrten und Auslandsaufenthalten;
- Entwicklung und Koordinierung eines schulischen Ganztagskonzepts.
(Eine einzelne dieser Aufgaben reicht nicht, es müssen mehrere sein.)
Die Administration von Rechnern lässt sich aus Leitung einer EDV Einrichtung grundsätzlich wohl ableiten, aber es wird auch der Punkt deutlich, dass Aufgaben amtsangemessen sein sollten, das ist nicht der Fall, wenn der Stelleninhaber selber an irgendwelchen Rechnern rum schraubt.