Für alle Tage, die man während der Ferien krank ist, solle man die entsprechende Bescheinigung des Arztes beim Arbeitgeber (hier: Schule) einreichen. Ab einer bestimmten Anzahl an Krank-Tagen während der Ferien ist auch eine Ausgleichsregelung außerhalb der Ferien möglich. (Genaueres weiß bei Bedarf der Personalrat - aber sicherlich nicht der auf der schulischen Ebene.)
Auch auf schulischer Ebene weiß man, dass Beamte Anspruch auf 30 Urlaubstage haben, falls man in den Ferien so viel Krankheitstage sammelt, dass weniger als 30 Tage übrig bleiben, hat man Anspruch auf einen Ausgleich an anderer Stelle. Allerdings überschreitet man damit auch fast bereits die Anzahl Krankentage, bei denen man mit einer Überprüfung der Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt rechnen muss.