Das ist keine Dienstreise sondern Arbeitsweg, trotzdem kann man beim Arbeitgeber Erstattung der Fahrtkosten beantragen, für den den Weg, der über den regulären Arbeitsweg zur Hauptdienststelle hinaus geht.
Beiträge von Moebius
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Boni für gute Lehrer halte ich für keine Lösung, ich weiß jetzt schon nicht, wohin mit all dem Geld.
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Kaffeegeruch nehme ich nicht mehr war, nur noch seine Abwesenheit.
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Mein Schüler ist Weltmeister der Zauberei und ... ja. Er hat seinen Weg gemacht. Seinen Traum verwirklicht.
War das der, der dich in einen Frosch verwandet hat?
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Da durch die Impfung selbst auch ein Risiko solch einer Entzündung besteht, habe ich summa summarum für mich die Impfung ausgeschlossen, aber darum soll es nicht in diesem thread gehen...
Klar, in diesem Thread soll es offensichtlich darum gehen, dass du Möglichkeiten suchst, um um die für ungeimpfte vorgeschriebenen und für gesundheitlich vorbelastete Menschen doppelt sinnvollen Tests herum zu kommen. Dabei muss ich aber nicht mit machen, sondern darf dir stattdessen erzählen, dass dein Verhalten das Problem ist, nicht die Regeln.
So funktioniert Meinungsfreiheit.
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Wie gehen andere ungeimpfte Kollegen damit um? Ich bin ungeimpft, da ich eine chronische Herzerkrankung (+Herzfehler) habe und aufgrund des Risikos einer Herzmuskelentzündung (gerade auch aktuell bei einem Bayern-Profi...) keine Impfung empfohlen wird.
Der Bayern-Profi hat die Myokarditis in Folge einer Corona-Infektion bekommen und nicht als Folge der Impfung. Menschen mit chronischen Herzerkrankungen gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen, denen eine Impfung besonders dringend empfohlen wird.
Link dazu: https://www.spiegel.de/sport/fussball…eb-acb200dfcebf
Was kann man machen?
Rate mal?
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Ein paar Gedanken zu verschiedenen rechtliches Aspekten:
- dass eine Ordnungsmaßnahme juristisch möglich ist, heißt nicht, dass die einzelne Lehrperson diese Maßnahme erzwingen kann, das bleibt immer noch eine Entscheidung der Konferenz.
- Klassen- ind Schulausschluss sind Ordnungsmaßnahmen, die unter Schulleiter- bzw. Behördenvorbehalt stehen, der Schulleiter kann einen Klassenausschluss ablehnen, wenn ein Klassenwechsel aus schulorganissatorischen Gründen nicht möglich ist, für die Behörde gilt gleiches bei einem Schulausschuss.
(Darum klärt man das vor der Entscheidung ab - nehmt ihr jetzt unseren Chaoten, dann nehmen wir beim nächsten mal euren Chaoten.)
- Klassenzusammensetzung ist grundsätzlich Sache des Schulleiters, kein Klassenlehrer kann da irgendetwas ablehnen, egal aus welchen Gründen ein Schüler in die Klasse kommen soll.
- wenn ich einen Schüler unterrichten muss, der mich bedroht hat oder anderweitig Straftaten gegen mich begangen hat, kann es sein, dass ich damit klar komme, es kann auch sein, dass dem nicht so ist. In letzterem Fall spreche ich mit der Schulleitung. Führt das nicht zum Erfolg, dann kann es durchaus sein, dass die Situation mich so belastet, dass ich psychisch nicht mehr in der Lage bin in der Klasse zu unterrichten (Schlaf- und Angsstörung). Dann gehe ich zum Arzt und lasse ich krank schreiben und achte darauf, dass ich eine klare Diagnose bekomme. Mit der gehe ich dann ggf. auch zum Anwalt - wenn mich meine Arbeit nachweislich krank gemacht hat, ist das wie ein Dienstunfall zu behandeln mit entsprechenden Auswirkungen auf Versorgungsansprüche, etc..
Dieser Punkt ist sicher ein Extrembeispiel, aber durchaus möglich.
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1. In Niedersachsen ist eine arithmetische Notenbildung zulässig.
2. Die Frage ist absurd, der Fragesteller möchte offensichtlich darauf hinaus, dass der Lehrer aus mündlich 8P/9P dann 9P machen soll, aus schriftlich 9P/10P, 10P machen soll um dann im Ergebnis noch mal zugunsten des Schülers auf 10P zu runden (nur als Beispiel). Ein Taschenspielertrick, durch den aus klaren 9P dann 10P werden sollen.
3. Der Poster ist garantiert kein Lehrer und da hört für mich der Spaß spätestens dann auf, wenn als Alias ein Klarname verwendet wird, der möglicherweise einem real existierenden Kollegen gehört.
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Die
Einige Impfskeptiker bzw. viele haben einfach den Bezug zur Realität total verloren. Es wurden inzwischen weltweit weit mehr als 7 Mrd. Impfdosen von Biontech und Moderna verimpft.
Es wurden etwa 2,5 Mrd Dosen Biontech und 1Mrd Dosen Moderna ausgeliefert, der Rest geht zum größten Teil auf das Konto der (wenig wirksamen) chinesischen Impfstoffe.
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Impfen wenn man schon krank ist, erscheint mir auch nicht so sinnvoll.

kl. gr. frosch
Kann man so pauschal nicht sagen, bei den „Krebsimpfstoffen“, die biontech gerade entwickelt, wird auch erst nach Erkrankung geimpft. Impfung heißt nur, dass man das körpereigene Immunsystem aktiviert.
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Bevor ich noch was falsch im Kopf habe: Die meiste Zeit meines Lehrerinnenlebens habe ich 23/28 Wochenstunden gearbeitet. Ein paar Jahre auch 25. Wenn ich jetzt die letzten Jahre auf 28/28 Stunden gehe, erhalte ich aber trotzdem nicht die Pension einer vollen Stelle. Stimmt das so?
Für die Ruhestandsbezüge wird Teilzeit mit dem prozentualen Anteil auf die Lebensarbeitszeit angerechnet. Wenn du also 40 Jahre mit 50% gearbeitet hast, wirst du so behandelt, wie jemand, der 20 Jahre voll gearbeitet hat.
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Der Klassenteiler für Grundschulen liegt in Niedersachsen bei 26 SuS (und der darf noch um bis zu 10% überschritten werden). Schulen, die in einem Jahrgänge 4 Klassen zusammen kriegen, haben idR nicht 20 Schüler in einer Klasse. Niedersachsen ist ein Flächenland, den Schnitt ziehen die vielen Schulen runter, die im Jahrgang 30 Schüler haben (oder 12, auch das kommt in ländlichen Regionen hier noch vor).
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In Niedersachsen im Gymnasialbereich:
Schulleiter unterrichten idR noch 4-6 Stunden
der ständige Vertreter erhält 10 Anrechnungsstunden (unterrichtet also noch 13,5)
schulfachliche Koordinatoren erhalten 5 Anrechnungsstunden.
Funktionsstelleninhaber erhalten keine Stunden mehr für die übernommene Tätigkeit
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Das ist sicher richtig - die Chancengleichheit ist dann aber nicht gewahrt!
Die Chancengleichheit bezieht sich auf das einzelne Bewerbungsverfahren, nicht auf das jahrelange Hinarbeiten auf die Stelle. Und im Verfahren hat derjenige, der zwei Jahre an der Aufgabe arbeitet und die Abläufe kennt, nun mal völlig zu Recht einen Vorteil.
Und - zumindest in gut geführten Schulen - ist dieses Verfahren der Personalentwicklung auch völlig legitim. Es ist nun mal wichtig, dass jüngere KuK, wenn sie es denn wünschen, erste Zusatzaufgaben übernehmen können, um sich weiter zu entwickeln und es ist auch wichtig, dass sie dann später das Gefühl haben, auch etwas davon zu haben. In den Fällen, in denen es zB in der Fachgruppe zwei gute und geeignete KuK gibt, die sich für eine bald frei werdende Funktionsstelle interessieren, sorgt ein guter Schulleiter dafür, dass erst mal ein ganz anderer Kollege die Leitung kommissarisch übernimmt, der zB kurz vor der Pensionierung steht, und führt das Bewerbungsverfahren dann auch offen und transparent durch.
Und KuK, die wirklich Interesse an Stellen an anderen Schulen haben, finden in der Regel auch Möglichkeiten sich bemerkbar zu machen, es gibt auch Wege sich außerhalb der eigenen Schule sichtbar zu engagieren.
Diejenigen, die sich darüber beklagen, keine Chance gegen Hausbewerber bei Stellen in anderen Schulen zu haben, sind - zumindest teilweise - die, bei denen es gute Gründe dafür gibt, dass sie im eigenen Haus nicht berücksichtigt werden, zB weil sie eben nicht mehr machen, als nötig, oder weil sie ihre Fähigkeiten schlicht überschätzen.
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OStD heißt fast immer: Schulleitung. Es gibt aber auch A16-Stellen außerhalb der Schulleitung.
Das wären dann die Dezernentenstellen in der Behörde, die aber voraussetzen, dass man vorher Erfahrung als Schulleiter gesammelt hat. A16-Stellen, bei denen man um die Schulleitung komplett rum kommt, fallen mir keine ein. (Es mag sie geben, aber nicht in statistisch relevanter Anzahl.)
Schulleitung werden ist an einer Grundschule relativ einfach, da aber auch nur A14 (oder A13+), am Gymnasium würde ich nicht sagen, dass das Ziel für jeden (oder viele) erreichbar ist, tatsächlich sehe ich schon beim Versuch A14 zu kriegen, relativ viele Enttäuschungen.
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Man kann alte Bücher beliebig lange nutzen oder auch ganz ohne arbeiten, wenn man das denn möchte. Die Pflicht, sich an Lehrpläne zu halten, gilt aber natürlich unabhängig davon, wenn das Buch nicht mehr zum Lehrplan passt, muss ich anderweitig sicherstellen, dass dieser erfüllt wird.
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Es ist auch lehrertypisch, dass sich von 120 Lehrern einer Schule jeder einzelne zuständig fühlt für die Frage, ob die von der Schule eingesetzt Softwarelösung, datenschutzkonform ist oder nicht, selbst wenn diese vom Dienstherr vorgegeben ist.
Kleiner Realitätscheck:
- Datenschutzkonforme Lösungen existieren
- Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des einzelnen Nutzers, sondern die des Dienstherrn
- Der Dienstherr hat auch Vorgaben für die Nutzer zu machen und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Einsatz erfolgen kann
- Als Nutzer halte ich mich an diese Vorgaben
- Schulen sind auf Basis der DS-GVO nicht abmahnfähig
- Falls "Eltern klagen" (was eine Urangst von Großteilen der Lehrerschaft darzustellen scheint), dann müssen sie gegen den Träger klagen, nicht gegen einzelne Lehrer
- Der einzelnen Lehrperson droht im schlimmsten Fall die Anweisung, eine bestimmte Verwendung in Zukunft zu unterlassen, mehr nicht. (Zumindest so lange ich nicht gerade Datensätze meiner Schüler verkaufe oder ähnliches.)
Wir müssten und eigentlich also gar kein Sorgen machen. Allerdings machen sich manch Lehrer auch gar keine Sorgen, sondern lehnen technischen Fortschritt einfach nur grundsätzlich ab und suchen dann gezielt nach Bremsklötzen.
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Kinders, wir haben jetzt alle Ferien. Wenn uns die Pandemie etwas gezeigt hat, dann, dass es keinen Sinn hat, Pläne zu machen für Dinge, die mehr als 2 Wochen in der Zukunft liegen. Und ihr macht euch Sorgen über mögliche Probleme der Quarantäneregelung im Februar.
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Ah, ok, welche denn?
Das dürfte bundeslandspezifisch sein, bei uns ist LEB-Online recht verbreitet.
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