Würdest du verstehen, was ich schreiben, kämen von dir keine schrägen Behauptungen bezüglich irgendwelcher Pflichten. Du hast schon zu Anfang nicht verstanden, was ich schreibe, sonst hättest du dir deine Ausführungen zur juristischen Lage sparen können. Du willst es eben nicht verstehen und stattdessen lieber in deine unpassenden Schubladen einsortieren. Manchmal ist das eben so.
Die Gleichstellungsgesetzgebung hat das erklärte Ziel, dass niemand benachteiligt werden soll, unter anderem aufgrund einer Schwangerschaft.
Du sagst, du würdest zwar nicht direkt danach Fragen, meinst aber auf irgendwelche Fragen nach Übernahme von Klassenenleitung wäre die Bewerberin moralisch verpflichtet dir die Wahrheit zu sagen, nämlich das sie das nicht könne, weil sie schwanger sei. Du würdest sie dann nicht einstellen. Wenn sie in der Situation nicht die Wahrheit sagt (was sie aus genau diesem Grund nicht muss), wäre für dich das Vertrauensverhältnis zerrüttet und du könntest nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten.
Das ist ein glasklarer Versuch das Gleichstellungsgesetz zu umgehen, mit dem Ziel eine Bewerberin zu diskriminieren, die einem eindeutigen Schutzgrund des AGG unterliegt, da gibt es überhaupt nichts schön zureden.