In der Realität sieht es leider oft so aus, dass sich ein fünfköpfiger Personalrat aus genau den fünf Personen zusammensetzt, die sich nach langer Diskussion bereit erklärt haben, zu "kandidieren".
Beiträge von Moebius
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Ich persönlich finde es eigentlich begrüßenswert, dass Politik heute deutlich weniger in die einzelnen Schulen hineinwirkt, als früher. Vor 30 Jahren wurden die Schulleiterposten in Gymnasien nach Parteibuch vergeben, das ist nach meinem Eindruck vorbei.
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Links sein ist aus der renovierten Altbauvilla in Innenstadtnähe auch deutlich komfortabler. Die Grünen haben neben der FDP die Wählerschaft mit dem höchsten Durchschnittseinkommen. Und während sich bei der FDP vor allem Freiberufler wiederfinden, sind es bei den Grünen eher Akademiker im Staatsdienst.
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1. Was ich persönlich von irgend einer Form politischen oder sonstigem Engagements halte hat nichts damit zu tun, wie ich in meiner Rolle als Lehrer damit umgehe. Demonstrationen habe ich gleich zu behandeln, so lange sie im Rahmen des demokratischen Grundkonsens stattfinden, egal ob es um Klimaschutz oder irgendwelche anderen Ziele geht.
2. Ich persönlich finde die Diskussion bei den FFF Demos paradox. Die Grundprämisse bei der ganzen Veranstaltung ist, dass man gegen Regeln verstößt um aufzufallen. Gleichzeitig möchte man aber die Erlaubnis dafür haben.
Selbst wenn es für unentschuldigtes Fehlen ein ungenügend gibt und man fünf mal pro Halbjahr am Freitag fehlt, hat das bei den meisten Schülern im schlimmsten Fall die Konsequenz, dass aus einer schwachen zwei im Zeugnis mal eine drei wird. (Und bei uns sind gerade die Eltern aus dem bildungsbürgerlichen Milieu mit den Zweierschülern die, die sich am meisten beschweren, wenn die Schule die eigenmächtige Freistellung durch die Eltern nicht akzeptiert).
Wir wollen rebellieren, aber nur mit Erlaubnis und bitte ohne irgendwelche Opfer bringen zu müssen. -
Du kannst einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stellen, diesem muss innerhalb von 3 Monaten entsprochen werden. Einen Anspruch auf ein ganz bestimmtes Datum hast du nicht, und die Entlassung so zu timen, dass du die kompletten Ferien noch bezahlt wirst, wird nicht funktionieren. Die Entlassung wird in aller Regel zum Monatsende ausgesprochen, bei Entlassungen, die zum Schuljahresende erfolgen ist das der 31.07.
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Es heißt Klausur unter Abiturbedingungen, nicht Prüfung unter Bedingungen der Abiturprüfung. Eine Klausur ist ein vollständiges Aufgabenpaket. Die Auswahl aus mehreren Aufgaben ist rechtlich nicht zwingend notwendig. Zumindest in Niedersachsen.
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Soso, wie viel hab ich denn im letzten Schuljahr genau für DaZ-Förderung bekommen? Ich erinnere mich nicht genau.
Wir in Niedersachsen werden da sehr großzügig ausgestattet. Wenn wir zB einen syrischen Flüchtling aufnehmen, der anschließend in unsere Sprachlernklasse kommt, bekommen wir 12,50 € zur Anschaffung von Sprachlernmaterialien.
Einmalig.
Im Folgejahr.
Davon kann man dann fast ein ganzes Arbeitsheft kaufen, mit dem der Schüler dann erfolgreich in das deutsche Schulsystem integriert wird und 3 Jahre später Abitur macht. -
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Die 30 Tage Regelung gilt grundsätzlich für alle Lehrer mit den von Valerianus genannten Einschränkungen. Und der Personalrat ist durch das Personalvertretungsgesetz in besonderer Art und weise geschützt, wie genau der Personalrat seine Aufgaben ausübt ist nicht Sache des Schulleiters und er hat auch keine diesbezüglichen Anweisungen zu erteilen.
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Auch in den Ferien können mittbestimungspflichtige Vorgänge anfallen. Für diese Fälle sollte der Personalrat eine Bereitschaftsregelung finden, etwa indem ein Mitglied einmal pro Woche ins Postfach guckt oder man mit der Schulleitung eine Information per Email verabredet. Wenn man das nicht macht, läuft ggf. eine Frist ab und die Nichtreaktion des Personalrates wird als Zustimmung gewertet. Wenn man das selber zu verantworten hat, weil man sich in den Ferien um nichts kümmert, kann man sich zumindest hinterher nicht beschweren.
Eine Pflicht zur Anwesenheit in des Ferien gibt es natürlich nicht. -
Eine amtsärztliche Attestpflicht muss vorher ausgesprochen werden.
Nur dieses Attest abzulehnen, scheitert vermutlich an der praktischen Umsetzung: das genaue Attest sehe ich ja erst, wenn es der Schüler vorlegt und nicht bei der telefonischen Krankmeldung, also erst einige Tage nach der Prüfung. Außerdem sind die Atteste der Firma äußerlich nicht als solche zu erkennen, die Atteste werden von Privatärzten (= ohne kassenärztliche Zulassung, Privatärzte dürfen Atteste ausstellen, ohne den Patienten persönlich behandelt zu haben, Kassenärzte müssen ihn zumindest vorher einmal körperlich untersucht haben) ausgestellt und sehen aus, wie ganz normale Atteste.Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Schule zu entscheiden, wann eine Entschuldigung glaubwürdig ist, man könnte ein solches Attest also auch ablehnen, wenn man stichhaltige Gründe für diese Ablehnung anführen kann. Ob man damit Erfolg hat, wird letztlich dann wohl das Verwaltungsgericht entscheiden, bisher ist das nicht ausgeteilt.
Natürlich bekommt jeder, der ein Attest möchte um einen Prüfungstermin zu vermeiden irgendwie auch eins, machen wir uns nichts vor. Auf der anderen Seite lässt sich sicher auch nicht bestreiten, dass dieser "Service" die Schwelle dafür weiter senkt.
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Kurze Antwort:
ab zum Anwalt. -
Da Englisch fest ist, können sie dann Französisch oder Latein abwählen. Das sie Ersatzunterricht in Form von Wahlpflichtkursen bekommen, davon ist hier nicht die Rede.
Das ist aber eindeutig verpflichtend und die Bedingungen sind so, dass eigentlich keine Schule mit klarem Versand dieses Modell wählen kann. Die Ersatzkurse müssen in zeitlichem Umfang dem abgewählten Unterricht entsprechen, die Ersatzkurse sind versetzungsrelevant und die behandelten Inhalte dürfen keine Überschneidungen mit dem Stoff der regulären Kurse aufweisen und auch keine Inhalte aus der Kursstufe vorwegnehmen, was für den Lehrer bedeutet, dass er sich die Kursinhalte und das Curriculum komplett selber erarbeiten muss und ohne Lehrwerk unterrichten darf (und das vermutlich genau ein mal, bis das Modell in 3 Jahren wieder in die Tonne getreten wird). Und da es ein Ersatzfach für verschiedene andere Kurse ist, was sich nur schwer in den regulären Stundenplan integrieren lässt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Ersatzkurse im Nachmittagsbereich liegen.
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Don't feed the troll.
Leider muss das gar nicht mal unbedingt ein Schüler sein, es gibt auch durchaus Kollegen, die bei jeder Gelegenheit meinen allen erklären zu müssen, warum es diejenigen, die andere Fächer / andere Schulformen / andere Schüler unterrichten, ja so viel leichter haben als mann selbst.
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An VERA nicht teilnehmen zu können, weil man an diesem Termin leider auf Klassenfahrt ist, würde für mich unter die Kategorie "glücklicher Zufall" fallen, auf keinen Fall käme ich auf die Idee, das vor Ort in einer Jugendherberge zu machen.
(Allerdings kann es sein, dass man das dann halt nachholen muss, ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es entsprechende Regelungen für am entsprechenden Tag verhinderte Klassen gibt. So oder so hätte VERA für mich keine Relevanz bei der Planung einer Fahrt.)
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Nur um Spekulationen vorzubeugen :
Ich bin nicht der Autor dieser Ideen.Von dir hätten wir auch bessere Ideen erwartet.
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Schulfachliche Koordinatoren erhalten in Niedersachsen für die Funktionsstelle 5 Anrechnungsstunden.
Grundsätzlich steht es dem Schulleiter frei, von den übrigen "Entlastungsstunden" auch welche an die Koordinatoren zu vergeben, auch andere Konstellationen können zu mehr führen, etwa wenn eine Koordinatorenstelle nicht besetzt ist, dann bleiben die 5 damit verbundenen Anrechnungsstunden in der Schule und werden üblicherweise auf die anderen Koordinatoren verteilt, die Aufgaben der freien Stelle mit übernehmen. -
Ich will mal eine Idee hervorheben, die mir spontan besonders zusagt:
(PS.: K. und andere, nein, ich bin nicht Stefan T.)

Ein ganz wesentlicher Punkt, den ich an der Selbstwahrnehmung des Lehrerberufes noch nie verstanden habe, ist die Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Kundschaft. Ich bin jetzt 15 Jahre im Beruf und 10 Jahre Personalrat und habe in der Zeit gerade mal 2 Fälle miterlebt, bei denen Eltern rechtliche Schritte eingeleitet haben. Beide Fälle sind versandet, bevor es überhaupt vor Gericht gegangen ist.
Ich fälle bei Notengebung oder Disziplinarmaßnahmen täglich Urteile, die für Schüler weitreichende Folgen haben. Ich tue das gut überlegt und auf Basis der Rechtsgrundlagen, die ich auch kenne (nein, das ist leider keine Selbstverständlichkeit). Wenn Eltern oder Schüler Zweifel äußern, kann ich meine Entscheidungen auch begründen und im Einzelfall ach mal überdenken (wobei eine Änderung der Entscheidung dabei nur äußerst selten vorkommt). Wenn die Betroffenen meiner Entscheidung dann immer noch Zweifel haben, steht es ihnen frei, ihre rechtlichen Möglichkeiten (die bereits jetzt recht begrenzt sind) auszuschöpfen. Falls dann tatsächlich mal rauskommen sollte, dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe, wird der eben korrigiert - und das hätte für mich persönlich nicht einmal irgendwelche negativen Konsequenzen (mir ist deutschlandweit kein einziger Fall bekannt, bei dem es zu dienstrechtlichen Konsequenzen gegen Lehrer aufgrund von Fehlern im Dienst gekommen wäre, wenn nicht bereits die Schwelle zum Strafrecht berührt worden wäre).
Der Stress den Lehrer mit juristischen Auseinandersetzungen haben ist in erster Linie hausgemacht, weil im vorauseilenden Gehorsam immer schon im Kopfkino worst-case-Szenarien ausgemalt werden, die in der Realität niemals eintreten. Die einzige Ausnahme sind Schulen, bei denen die Schulleitungen nicht hinter ihren Kollegen stehen und bei jeder Beschwerde der Eltern Druck auf die Lehrer ausüben, das ist dann aber kein juristisches Problem. -
Ganz nebenbei:
du hast auf einen bestimmten Prozentwert reduziert, der ist fest und somit auch dein Gehalt.
Wenn du überhälftig an eine andere Schulform abgeordnet wirst, wird deine Unterrichtsverpflichtung an diese Schulform angepasst. Du kriegst also nicht weniger Geld, sondern wirst mehr Stunden machen müssen. -
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