PS: Ich kenne einen vergleichbaren Fall, bei dem eine Schule aufgelöst wurde, allerdings im Förderbereich. Die Lehrer sind dann entweder in die vorzeitige Rente gegangen oder vom Arbeitgeber einfach anderweitig eingesetzt worden, in der Regel einfach als Betreuungskraft in einer Wohngruppe oder in der angeschlossenen beschützenden Werkstadt.
Beiträge von Moebius
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TE ist angestellt bei einem privaten Arbeitgeber, dieser hat ihm im Arbeitsvertrag Leistungen zugesagt, die denen einer beamtenrechtlichen Versorgung entsprechen. Irgend ein Dienst- oder Rechtsverhältnis zwischen dem TE und dem Land ist, soweit ich das sehen kann, nicht gegeben.
Wenn dem so ist, gibt es auch keinerlei Pflichten des Landes den TE gegenüber, ich würde davon ausgehen, zur Schließung der Schule fristgerecht gekündigt zu werden.
Ich würde mich, an deiner Stelle, schnellstmöglich an deinen Arbeitgeber werden, der ist der Einzige, der dir eine verbindliche Auskunft darüber geben kann, was genau auf dich zu kommt.
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Nochmal:
Bei einer Ersatzschule ist der Arbeitgeber in der Regel der Träger der Schule. In den meisten Fällen ist das ein Verein. Dass der Arbeitgeber das Land ist, gibt es nur in speziellen Fällen - etwa bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft, an denen auch beim Land beschäftigte Lehrer arbeiten, die dann dorthin abgeordnet werden. In so einem Fall endet die Abordnung bei Schließung der Schule und man wird wohl wieder an seiner Stammschule arbeiten.
Dann sollte der TE dann aber wissen.
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Richtig.
Natürlich wird auch verschwiegen, dass es noch ganz andere externe Faktoren gibt, die eine Rolle spielen. Der Grund für die teuren Hauptschulen dürfte zB ganz wesentlich darin liegen, dass die meisten davon inzwischen sehr klein - ein- oder zweizügig - sind. Pro Schüler gesehen geht das natürlich ins Geld. Gesamtschulen und Gymnasien sind meist große Systeme.
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Es gibt darüber offizielle Zahlen vom Statistischen Bundesamt:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gese…publicationFile
Seite 7/8
Die teuerste Schulform pro Schüler ist die Hauptschule, gefolgt von den Gesamtschulen, dann den Gymnasien
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Da sich der TE ja nicht mehr meldet, können wir nur im Dunkeln tappen und spekulieren.
Wenn es sich um eine Ersatzschule in privater Trägerschaft handelt, ist es durchaus auch denkbar, dass der TE einfach angestellte Lehrkraft beim Trägerverein ist, dann wird es schlicht die betriebsbedingte Kündigung geben.
So oder so würde ich mich aktiv kümmern und nicht einfach abwarten, was passiert.
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Wie genau ist der Beschäftigungsstatus denn jetzt? Angestellt oder verbeamtet?
Wer ist der Arbeitgeber?
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Es gibt übrigens Beschäftigungsverhältnisse, bei denen private Handynutzung während er Dienstzeit einen Abmahnung- und Kündigungsgrund darstellt.
Ein Recht auf unmittelbare private Erreichbarkeit während der Arbeit gibt es nicht.
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Hier wurde ja schon mehrfach über Sinn und Unsinn de arithmetischen Notenberechnung, wie sie in Bayern vorgeschrieben ist, disktuiert. Ich verstehe das mathematische Argument (also nicht wirklich, aber ich kann nachvollziehen, dass es mathematisch keinen Sinn macht), aber tatsächlich erzeugt die Rechnerei ein hohes Maß an Transparenz.
Der Begriff dafür ist Scheinobjektivität.
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Und wieder einmal ist es ein völliges Rätsel für mich, wie die Menschheit vor 20 Jahren überlebt hat, als nicht jeder jederzeit erreichbar war.
Gott sei Dank, sind diese dunklen Zeiten vorbei.
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1. Es gibt eine Pflicht zur Transparenz bei der Notengebung. Diese schließt ein, dass erläutert werden muss, wie die Note zu Stande kommt.
2. Es gibt keine Vorgabe darüber, wann und in welcher Form dies erfolgen muss, dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers. Ein vernünftiges Vorgehen scheint mir zu sein, die Noten vorher mit den Schülern zu besprechen und, im Falle von später auftretenden Irritationen einen Termin mit den betroffenen Schülern bzw. Eltern zu vereinbaren. Die Noten vorher nicht zu besprechen und stattdessen direkt nach der Zeugnisausgabe spontan und unvorbereitet Diskussionen mit situativ aufgebrachten Eltern und Schülern zu führen, erscheint mir in etwa das Gegenteil von einem vernünftigen Vorgehen.
3. Die Pflicht zur dienstlichen Anwesenheit besteht, wenn der Schulleiter dienstliche Anwesenheit verlangt. Dies liegt nämlich in seiner Weisungskompetenz.
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bin aber eh nicht so der große Fan von getrockneten Trauben aller Art.
Ich verstehe auch nicht, wieso irgendjemand Trauben trocknet. Wo man sie doch so schön auspressen kann. -
Da fehlt ein "haben".
Entschuldigung.
Zum Ausgleich hier fünf Kommata:
,,,,; -
na im Grunde für beides, denn das schmerzhafte Gefühl beim Lesen falscher Grammatik kennt vermutlich jede*r...
Wenn die Lesbarkeit beeinträchtigt wird ok, gerade in einem Lehrerforum. Wenn jemand gar nicht auf Rechtschreibung und Grammatik achtet, wirkt das auch schnell respektlos dem Leser gegenüber.
Wenn man anfängt Nachrichten wegen eines einzelnen möglicherweise fehlenden Kommas zu schreiben, ist man allerdings entweder leidenschaftlicher Germanist (und wer ist das schon, wenns um Mathe gehen würde, könnt ich es ja noch verstehen ... ) oder die Grenze zum Zwanghaften ist überschritten.
Dazu gibt's bestimmt von Piaget oder gar von Freud unentdeckte Forschungsdokumente
Meine Theorien auch etwas mit Größenrelationen bestimmter Körperteile zu tun. -
Irgendwer hat mich mal per PN darauf hingewiesen, dass vor "als" kein Komma kommt.
...
Kann mir dafür jemand eine Erklärung geben?
Für die Kommasetzung oder das Bedürfnis mancher Menschen, Leute im Internet auf irrelevante Fehler hinzuweisen?
Für letzteres hätte ich ein paar Theorien. -
Jeder ist ersetzbar und man sollte die eigene Wichtigkeit nicht überschätzen.
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Ich habe einige KollegInnen an meiner Schule, die trotz Pensionierung noch arbeiten. Sind aber allesamt Überzeugungstäter und würden es auch ehrenamtlich machen.
Ehrenamtlich zu arbeiten ist eine lobenswerte Sache und etwas ganz anderes, also gratis für einen Arbeitgeber zu arbeiten, der für die Personalprobleme selber verantwortlich ist und dessen Missmanagement man damit noch unterstützt.
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Ich kenne Einzelfälle von Kollegen, die das machen wollten und ausnahmslos davon Abstand genommen haben, weil die Einkünfte auf die Pension angerechnet werden (ich glaube es gibt einen kleinen Freibetrag) und man praktisch für ein Taschengeld arbeitet. Das gilt für Niedersachsen, ich weiß nicht, ob es in anderen Bundesländern anders aussieht.
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Mit Kollegen/-innen quatschen.
Das Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen immer zur Entspannung beitragen kann ich zumindest in dieser Pauschaliert nicht unterschreiben.
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Aber wie kommst du darauf „zweifach“ besoldet zu werden? Du arbeitest doch auch nur einfach.
Also ich arbeite locker für 3.
Die Bezahlung ist dummerweise trotzdem nur einfach.
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