Beiträge von Moebius

    Im Rahmen des dienstlichen Handelns haftet nach außen grundsätzlich der Dienstherr, selbst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In letzteren Fällen kann der Beschäftigte lediglich in Regress genommen werden.
    Nicht jeden Unsinn glauben, den man vom Schwippschwager eines guten Bekannten gehört hat.

    Es tut mir sehr leid für dich und deine Frau, beschissene Situation.
    Um vielleicht auf der Sachebene etwas beizutragen:
    1. Wenn ihr verheiratet seit ist nicht relevant, wie Eure reale Lebenssituation ist. Dir stehen die gleichen Rechte zu, wie jedem anderen Ehepartner (die gleichen Pflichten ja schließlich auch).
    2. Eine Freistellung vom Dienst wäre der zweite Schritt. Der erste wäre ein Krankschreiben, die hier in meinen Augen auch (wenn es denn akut um die Sterbebegleitung geht) auch völlig gerechtfertigt wäre, weil du bei einer so hohen psychischen Belastung schlicht nicht arbeitsfähig bist. Dieser Weg wäre auch vorteilhaft, weil es nicht zu anderen Nachteilen bei Berechnung von Pensionsansprüchen etc. kommen kann.

    Ich persönlich kann auf Chefarztbehandlung verzichten. Wenn ich eine ernsthafte Krankheit habe, möchte ich von dem Spezialisten des Krankenhauses für diese Krankheit behandelt werden und nicht vom Chefarzt, der in der Regel nur Spezialist für der Generieren maximaler abrechenbarer Behandlungsschritte ist. (Diese Form der "Sonderbehandlung" habe ich als Privatpatient auch schon erlebt.)
    Aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich habe Versicherungsaktien und bin froh über jeden, der durch Buchung von Wahlleistungen zur Gewinnsteigerung beiträgt. Der Preiswettbewerb zwischen den Versicherungen findet bei den Basistarifen statt, in den Zusatzangeboten wird das Geld verdient, weil sich die an Leute richten, die man mit emotionalen Angstargumenten ("Sie wollen doch sicher die beste Versorgung für Ihre Kinder" - wer sagt da schon nein.) kriegen kann.

    Allerdings: wer sich bei der Versicherung auf Notwendiges beschränkt, sollte auch so vernünftig wirtschaften, dass er Extras dann notfalls auch selber finanzieren kann, wenn man mal in die Situation kommt, dass man sie doch haben möchte. Wir verdienen hier alle in einer Größenordnung, bei der das auch möglich ist. Wenn ich dann davon lese, dass Leute hier das Bedürfnis haben, sich gegen ein kaputtes Handy zu versichern um im Fall der Fälle nicht unerwartet 300 € zahlen zu müssen, kann ich nur mit dem Kopf Schütteln. Das hat auch nichts mit "mehr Sicherheit" zu tun - die Sicherheit habe ich genau so, ganz einfach weil ich das Geld längst auf dem Konto liegen habe, das andere monatlich für sinnlose Bagatellversicherungen rauswerfen.

    Einzelzimmer kann man immer auch selber zahlen, wenn man dann im akuten Fall Wert drauf legt.
    Wenn man mal grob mit einem Einzelzimmerzuschlag von 100 € gegen 25 € Mehrpreis im Versicherungstarif nur für diese Leistung kalkuliert (beides realistische Werte, obwohl es große Schwankungen gibt) und mit einem Versichertenleben von 60 Jahren kalkuliert (selbst versichert ab 25, Tod mit 85) muss man ziemlich genau 180 Tage in seinem Leben im Krankenhaus verbringen, bevor sich der Tarif "lohnt" (vorausgesetzt man legt bei allen Tagen wirklich wert auf das Einzelzimmer).

    Tipps für ein kleines Zusatzeinkommen:

    Schritt 1: ein dutzend "AFD-kritische" Arbeitsblätter erstellen und im Unterricht verteilen
    Schritt 2: dafür sorgen, dass die Arbeitsblätter bei der AFD gemeldet werden
    Schritt 3: warten, bis die AFD einen öffentlich "anprangert" und dabei die bösen Arbeitsblätter veröffentlicht
    Schritt 4: der AFD eine Rechnung für die fehlende Lizenz zur Veröffentlichung der Arbeitsblätter stellen

    Man sollte allerdings darauf achten, dass man die Rechte der Texte und Bilder auch selber hat, sie müssen ja nicht gut sein.
    Bei Bildern sind so um die 300 - 400 € bei einer Veröffentlichung ohne Lizenz üblich, das würde ich für meine Arbeitsblätter auch einfach mal ansetzen.

    In Fragen, in denen der Schulvorstand entscheidet, hat die Schulkonferenz eben keine Befugnis mehr. Wenn man dort trotzdem über Fragen abstimmt, die später noch mal im Schulvorstand entschieden werden, fällt das in die Kategorie "Meinungsbild einholen", irgendeine bindende Wirkung entfaltet das nicht.

    Wenn du mit solchen Dingen behelligt wirst, würde ich mich auf keine Diskussionen einlassen. Für die Außenvertretung sind Schulleitung und Rechtsabteilung verantwortlich.
    Den Vertrag mit der Unterkunft hast du ja auch nicht persönlich unterschrieben (hoffentlich).

    Der aktuelle Mangel im Primarbereich ist vor allem auch auf falsche Prognosen der Schülerzahlentwicklung zurück zu führen. Schon vor knapp 10 Jahren ist der Geburtenrückgang langsam abgeflaut und in den letzten Jahren waren die Geburtenzahlen dann signifikant höher, als vorher angenommen. Bis vor etwa ein bis zwei Jahren hat man immer noch mit einem langfristigem Rückgang der Schülerzahlen geplant, kleine Grundschulen werden zum Teil immer noch geschlossen. Jetzt steigen auch die Schülerzahlen deutlich über das Niveau, auf das man sich in den Jahren vorher eingestellt hat und die "Flüchtlingswelle" vor drei Jahren verstärkt diese Tendenz noch. Da wird es auf einmal eng.

    Viele Forscher sind ja inzwischen so weit anzunehmen, dass zwischen Geburten. und Einschulungszahlen irgend eine Art von Zusammenhang besteht, etwa mit einer zeitlichen Verzögerung von 6 Jahren. Die Politik lässt solche Vermutungen aber noch nicht in ihre Planungen einfließen.

    Ich würde mich mal noch weiter aus dem Fenster lehnen:
    Der aktuelle Mangel an den Grundschulen ist nur der Anfang. Nach meiner laienhaften Beobachtung besteht nämlich auch ein Zusammenhang zwischen Einschulungen in den Grundschulen und Aufnahmen an den weiterführenden Schulen (mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa 4 Jahren). In ca. 2 Jahren werden sich auf einmal auch die Schülerprognosen für die weiterführenden Schulen nach und nach als zu niedrig herausstellen. Das Problem wird hochwachsen und in einigen Jahren werden wir genau den gleichen Lehrermangel auch mal wieder an den weiterführenden Schulen haben.

    Das ist eine Phantomdiskussion.

    Entscheidend für den Erfolg einer Bewerbung ist die dienstliche Beurteilung. Weitere Kriterien wie Geschlecht, etc. werden immer nur nachrangig bei gleicher Eignungsaussage zur Entscheidung heran gezogen. Und weil das gerne in Prozessen endet sorgt die Behörde inzwischen dafür, dass der Fall "gleiche Eignung" nicht eintritt.

Werbung