Beiträge von Moebius

    Hier werden einige Dinge ziemlich wild durcheinander geworfen.

    1. Ein digitales Klassenbuch ist kein Lehrwerk, die entsprechenden Erlasse sind daher nicht einschlägig.

    2. Die Gesamtkonferenz hat in Niedersachsen generell nur noch wenig Funktionen, genau genommen entscheidet sie nur über pädagogische Fragen. Dazu gehört die Einführung eines digitalen Klassenbuches nicht.

    3. Das digitale Klassenbuch enthält keine Informationen über die Beschäftigten. Dass der Personalrat da mitbestimmungspflichtig ist, bezweifle ich. Im Zweifelsfall kann man sich aber natürlich an den Bezirkspersonalrat wenden. (Maximal muss der Personalrat ins "benehmen gesetzt werden" verhindern können wir da nichts.)

    4. Der Schulleiter legt dem Schulvorstand den Haushalt vor, er erstattet Bericht darüber. Eine Zustimmung für einzelne Haushaltsposten oder Anschaffungen muss er nicht einholen, schon gar nicht für Ausgaben aus dem kommunalen Verwaltungshaushalt (und daraus wäre die Anschaffung zu finanzieren). Auf den Landeshaushalt kann der Schulvorstand zumindest indirekt Einfluss nehmen, indem er etwa Grundsätze für ein Fährtenkonzept beschließt, über den Verwaltungshaushalt verfügt der Schulleiter im Tagesgeschäft eigenverantwortlich.

    5. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu erfüllen und oft kompliziert. Das sicher zu stellen, fällt aber bei der Einführung nicht in die Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Wenn der Schulleiter die Umstellung auf digitale Klassenbücher anordnet, hat er sicher zu stellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. (Allerdings sind die entsprechenden Produkte auch so gebaut, dass das der Fall ist.)

    Wenn man als Lehrer gegen die Einführung ist, argumentiert man wohl am besten inhaltlich, indem man seine Bedenken begründet und etwa praktische Probleme aufzeigt, die während der Erprobungsphase aufgetreten sind. Wenn man dem Schulleiter mit "Ich erkläre Dir mal, wie man Deinen Job macht" begegnet, dürfte das eine Garantie dafür sein, dass der seine Vorstellungen erst recht durchdrückt (und am Ende des Tages kann er das auch).

    Am stichhaltigsten ist für mich übrigens der finanzielle Punkt - digitale Klassenbücher benötigen eine technische Infrastruktur inclusive Eingabegerät für jeden Lehrer. Die müssen natürlich von der Schule angeschafft werden. Kosten an einem Gymnasium mit 100 Lehrern bei Anschaffung von Tablets für 250 €: 25 000 €, und selbst wenn der kommunale Träger das einmal mitmacht, sollte man sich gut überlegen, ob die langfristigen Kosten auch gedeckt sind (bei durchschnittlich 5jähriger Nutzung bis zum Defekt des Gerätes immerhin 5000 € pro Jahr).

    Grüße,
    Moebius

    Ich vermute, der Familienstand wird auch in der Personalnebenakte in der Schule und der Personaldatei im Rechner geführt werden, da wird es zumindest die Sekretärin mitkriegen, die den Eintrag mal einlegen muss.

    Die oben beschriebene Praxis kann für die Schulen nicht nur organisatorisch höchst problematisch werden. Die Mittel für dieses Angebot kommen über den Ganztagserlass. Der sieht aber in Niedersachsen eine verbindliche Teilnahme per Anmeldung für das ganze Halbjahr vor. Wenn die Schule also unverbindliche "walk in AGs" macht, bei denen Schüler nur kommen, wenn ihnen danach ist, die Schule der Behörde gegenüber aber gleichzeitig Schülerzahlen weitermeldet, die in der Realität am Angebot aber gar nicht regelmäßig teilnehmen, erschleicht sich die Schule damit faktisch Mittel, die ihr nicht zustehen.

    Und du erwartest dann ernsthaft, dass die Lehreraufsicht praktisch eine komplette Unterrichtsstunde die Bushaltestelle beaufsichtigt, ohne dafür eine Anrechnung zu bekommen? (Aufsichten gehören zu den normalen außerunterrichtlichen Tätigkeiten, dafür gibt es keine Anrechnung). Auch Schülern würde ich nicht zumuten, 40 Minuten bei Wind und Wetter an der Bushaltestelle zu stehen, wenn solche Wartezeiten unvermeidbar sind, muss es in der Schule eine Aufenthaltsmöglichkeit geben.
    Die Busaufsicht bezieht sind für mich auf den unmittelbaren Schulbusverkehr nach Unterrichtsende und nicht auf ein dauerhaftes Beaufsichtigen des Linienverkehrs. Schließlich gibt es praktisch den ganzen Tag immer mal einen Schüler, der gerade kommt oder auf den Bus wartet, weil er in eine ungünstige Richtung will oder weil er aufgrund irgendwelcher Stundenplanänderungen oder Projekte außerhalb der vorgesehenen Taktuung ankommt.

    Ich leite auch die Schulbuchausleihe in einer vergleichbar großen Schule in Niedersachsen, natürlich muss man jedes jahr für "tausende von Euro Neuanschaffungen" tätigen. In Niedersachsen darf ein Schulbuch nur drei Mal an Schüler verliehen werden, danach muss es abgegeben oder ausgemustert werden. Wenn man sich daran hält, ist der ebenfalls vom Erlass vorgegebene Gebührenrahmen realistisch kalkuliert. Wenn man sich daran nicht hält, sollte man zumindest sehr vorsichtig sein, denn die lokalen Buchhändler achten auf diese Regel, ich habe schon Fälle an Schulen in meiner Region erlebt, bei denen sich Buchhändler bei der Behörde beschwert haben, etwa weil aus der Namensliste im Buch ersichtlich war, dass deutlich mehr Schüler ein Buch entliehen hatten,
    Ich gebe pro Jahr ca. 40 000 bis 50 000 € für neue Bücher aus. Es schadet auch nicht, derzeit ein kleines Polster zu haben, denn es werden ja gerade 4 Jahrgänge gleichzeitig wieder auf g9 umgestellt und es kann gut sein, dass im nächsten Schuljahr in vielen Fächern in 2 oder 3 Jahrgängen gleichzeitig neue Bücher eingeführt werden sollen.
    Zu den anderen Ausgaben hat bear eigentlich alles wesentliche gesagt - angeschafft werden dürfen nur Dinge, die tatsächlich real für die Ausleihe gebraucht werden, also ein bis zwei Rechner dürften kein Problem sein, wenn du aber meinst, der Schule durch die Hintertür einen neuen PC-Raum finanzieren zu können, kommst du in Teufels Küche.
    Wenn noch Geld übrig ist, würde ich immer empfehlen Hilfskräfte zu beschäftigen, für Routinearbeiten wie Inventarisieren und Pflegen des Bestandes, Sortieren und Abheften der Anmeldezettel, etc, kann man gut jemanden aus den Bestandsmitteln beschäftigen, dann hast du Zeit für andere Dinge frei und das kommt wiederum der Schule zu gute.

    Man kann nicht dazu verpflichtet werden, sich ein Auto zu kaufen, genau so wenig allerdings dürfte man einen Anspruch darauf haben, die aktuell sehr kompfortable Situation beizubehalten. Grundsätzlich dürften die meisten Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Wie viel da zumutbar ist, hängt von der Einzelfallbetrachtung ab (Zahl / Alter der Kinder, Alter und Beschäftigungsdauer des Beschäftigten, eventuell vorhandene pflegebedürftige Eltern, etc.). So ganz grob würde ich aber mal davon ausgehen, dass ein Fahrtweg von bis zu einer Stunde pro Weg zumutbar ist.

    Ich persönlich bin ein Freund davon, berufliches und Privatleben relativ stark zu trennen. Ich schlage in der Klasse in der Regel keine Zeit damit tot, zu erzählen, was ich am Wochenende gemacht habe und meine Schüler wissen über mein Privatleben eher wenig, abgesehen von den Dingen, die der ein oder andere so mitbekommt, wenn er mich zufällig mal irgendwo trifft oder halt 3 Häuser weiter wohnt. Das was hier im Grundtenor geschrieben worden ist - privates ist privat und geht weder Dienstherr noch Eltern, Schüler oder Kollegen etwas an, so lange es sich im Rahmen von Recht und Gesetz bewegt - halte ich grundsätzlich für richtig und wünschenswert.

    In der Realität ist es aber leider oft nicht so einfach. In einer liberalen Gesellschaft sind zum Glück viele Ding erlaubt, die aber trotzdem polarisieren. Grundsätzlich ist es auch legal in Filmen erotischer Natur mitzuspielen und diese unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes zu veröffentlichen. Trotzdem müsste sich eine Lehrein, die so etwas macht und bei der dies in der Schule bekannt wird, wohl damit abfinden, dass es mit der Trennung von Berunfs- und Privatleben dann vorbei wäre. Auch bei dem hier diskutierten Youtube-Beispiel wäre wohl davon auszugehen, dass das Ganze Thema in der Schule werden würde (die Jugendschutzmechanismen bei Onlinemedien sind da alles in allem wohl kein unüberwindbares Hindernis), wenn die Schüler es denn mitbekommen.
    Dabei geht es gar nicht so sehr um den dienstrechtlichen Aspekt, sondern eher darum, dass wir einen Beruf ausüben, bei dem wir bereits im Normalbetrieb häufig Konflikten und manchmal auch Angriffen ausgesetzt sind. Wer privat mit bestimmten Hobbys, Aktionen oder sonstwas in die Öffentlichkeit tritt, kann sich auch da dann manchmal mit Gegenwind konfrontiert sehen und wie weit das dann tatsächlich ungemütlich werden kann, hängt eben auch von Faktoren ab, die man nicht beeinflussen kann (zB dem Schulleiter).
    Ob man das möchte, kann letzlich nur jeder für sich selbst entscheiden, da es doch sehr starkt davon abhängt, wie gut man mit Konflikten umgehen kann.

    Die Klassenleitung legt die Schulleitung fest.
    Bist du sicher, dass du Lehrer bist?
    Die Fächerkombination "Geschichte und Sport" gibt es meines Wissens nach an der Grundschule nicht.
    Und ich finde auch die ganze Geschichte etwas zweifelhaft, zum Beispiel weil ein Schulpsychologe Schüler betreut, keine Konflikte zwischen Lehrern.

    Warum kann eigentlich nicht einfach von jemandem das bezahlt werden, das er kaputt macht??
    Ich finde diese juristischen Spitzfindigkeiten echt immer den Hammer.



    Wenn du in deinem Unterricht im Eifer des Gefechtes über ein Kabel stolperst und dadurch den OHP oder den Schullaptop beschädigst, zahlst du den also auch gerne selber?

    Ich würde mich an den Personalrat wenden. Der kann zumindest auf Gleichbehandlung achten. Vorschriften über Hohlstunden gibt es in den meisten Bundesländern nicht, aber Dienstvereinbarungen hierüber sind möglich, da kann man dann auch vereinbaren, wie damit umzugehen ist, wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist (Entlastungsstunden). Wir hatten auch jahrelang die gleichen Diskussionen, seitdem wir eine Dienstvereinbarung geschlossen haben, haben sich die Extremfälle, die vorher immer "stundenplantechnisch nicht ander möglich waren" deutlich reduziert.
    Problematisch sind vor allem bestimmte Fächerkombinationen, bei denen beide Fächer im Band liegen, sollte das der Fall sein, muss man in der Schule auch mal eine Diskussion darüber führen, ob man Klassen nicht anders zusammensetzen kann, so dass mehr Fächer im Klassenverband unterrichtet werden können. (Insbesondere die 2. Fremdsprache.)

    Lies doch den von dir verlinkten Beitrag einfach, das steht die Antwort drin:

    Zitat

    Für die öffentlichen Schulen werden die folgenden Richtlinien erlassen. Den privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

    Möglich ist es also, verpflichtend nicht. Gilt natürlich nur für Bayern. In den meisten anderen Bundesländern sind die Regelungen für A14-Stellen sehr viel unverbindlicher, da sind die Schulleiter generell sehr frei darin, wie sie die Stellen ausstatten.
    Von einer A15-Stelle für Systembetreuung habe ich noch nie gehört, A15 ist die erweitere Schulleitung, da müssen zwangsläufig Leitungs- und Koordinatorenaufgaben den Schwerpunkt der Stelle ausmachen.

    Grüße,
    Moebius

    Absprachen sind auch in Niedersachsen grundsätzlich nicht zulässig. Ich wäre auch sehr vorsichtig, wenn es darum geht ein Thema auszuschließen, denn selbst wenn sich der Prüfer dann daran halten möchte gibt es keine Garantie, dass das der Fachprüfungsleiter auch macht und der darf in der Prüfung auch Fragen stellen.
    Meine Prüflinge dürfen gerne Wünsche äußern. Das darf man immer im Leben. Man sollte aber immer deutlich darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass Wünsche in Erfüllung gehen.

    Was passiert, wenn man am Ende des Schuljahres mehr Minus- als Plusstunden hat?
    Kommt vielleicht in der Grundschule weniger vor, aber bei Abschlussklassen, die bereits entlassen wurden, kann das schon sein.

    Nach Rechtslage müssten die Konten fortlaufend geführt werden, maximale dürften 40 Plus- oder Minusstunden erreicht werden, wenn das der Fall ist, wird die Zahl mit den Unterrichtsverpflichtungen verrechnet. Wenn also jemand bei -40 Stunden ist und in dem Halbjahr 25 Stunden gibt werden ihm nur 23 Stunden angerechnet und er muss im nächsten 2 mehr machen.
    Ich kenne aber (zum Glück) keine Schule, bei der das auch praktisch so gehandhabt wird, weil dass natürlich unendlich Konfliktpotential birgt, wenn jemand plötzlich mehr arbeiten soll, aufgrund einer Rechnung, die irgendwann vor drei Jahren mal begonnen hat und die jetzt keiner mehr überprüfen kann. In allen mir bekannten Fällen wird das so gehandhabt, dass die Stunden automatisch von Vertretungsplanprogramm mitgezählt werden, der Vertretungsplaner achtet dann darauf, dass Zusatzstunden so verteilt werden, dass die Kollegen am Schuljahresende ungefähr bei +/- 0 stehen und der Zähler wird dann zum nächsten Schuljahr resetet. Damit kann man einigermaßen arbeiten, der große Nachteil gegenüber anderen Bundesländern ist aber, dass es faktisch nicht möglich ist, anfallende Überstunden auch bezahlt zu bekommen.
    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet. (In anderen Bundesländern gibt es im gleichen Fall 5 Stunden, da es dort pro 4 Stunden Oberstufenunterricht eine Anrechnungsstunde gibt.)

    Von der Methode, die Vanesse vorschlägt, würde ich dringend abraten. Wenn die Kollegen selber Listen führen muss die auch jemand kontrollieren, was wieder zur jeder Menge Konflikten führen wird. Und es muss auch überlegt werden, wie man damit umgeht, wenn ein Kollege irgendwann mal bei +40 Stunden steht. Dann müsste er die Stunden nämlich bekommen, die Schulen haben diese Stunden aber nicht. Die Zählung gehört in die Hand des Vertetungfsplaners, der muss legilich beim Führen des Planes darauf achten hin und wieder das richtige Häkchen zu sezten.

    "Wenn ich meine Arbeitsleistung anbiete, muss ich bezahlt werden.". Schön wärs. Das es so einfach nicht ist, müssen Millionen von Beschäftigten in Berufen mit flexiblen Arbeitszeiten oder geteiltem Dienst täglich erfahren.

    Für Niedersachsen ist die oben beschriebene Regelung so üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. (Auch nach Rückfrage bei Bezirkspersonalrat nicht.) In kurzen Grundzügen:
    - Jede zusätzlich Vertretungsstunde zählt als Plusstunde
    - Jede Unterrichtsstunde, die nicht erteilt wird und bei der ich nicht anderweitig dienstlich beschäftigt bin, zählt als Minusstunde. (Beispiel: "Klasse auf Wandertag, meine Stunde fällt aus ohne dass ich anderweitig eingeplant werde" -> Minusstunde, "Stunde fällt aus, weil Bundesjugendspiele sind und ich stehe an der Sprunggrube und messe." -> keine Minusstunde)
    - Das Konstrukt der Plus- / Minusstunden bezieht sich ausschließlich auf die unterrichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Plusstunden für den Nachmittagseinsatz am Tag der offenen Tür oder ähnliches.

    Rechtsgrundlage dafür ist die Regelung mit den bis zu 4 Plusstunden pro Woche und insgesamt bis +40. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil arbeitnehmerfreundlichere Regelungen.

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