Bezirkspersonalrat anrufen
Beiträge von Moebius
-
-
Schlecht in Rechtschreibung =/=LRS
-
Ist das zu fassen?
Absolut, ich finde es nicht mal überraschend.
-
Für mich wäre das ein klarer Fall für einen Inklusionshelfer.
-
Auch in der PKV hat man immer die Möglichkeit, sich zum Basistarif zu versichern. Der Kostet im Augenblick knapp 700 €, das kann man also also Obergrenze der Kosten betrachten. Außerdem hat man als Pensionär Anspruch auf 7ß% Beihilfe. Ganz an die hier genannten Kosten wird man also nicht kommen.
Aber es bleibt natürlich richtig, dass die PKV im Alter tendentiell teuer wird. -
-
Für sächliche Ausstattung des Schulgebäude ist der Schulträger zuständig, nicht der einzelne Lehrer.
Schon alleine, weil solche Einrichtungsgegenstände in Schulen besonderen Brandschutzerfordernissen genügen müssen, würde ich da nicht selber rumfrickeln. -
Die Effektivität, mit der eine Aufgabe erledigt wird, ist antiproportional zur der Anzahl an Personen die sie gemeinsam erledigen.
-
Als nicht-Geschichtslehrer:
Es heißt "Note für sonstige Mitarbeit", "mündliche Noten" gibt es nicht. Das ist nicht nur ein sprachlicher, sondern auch ein inhaltlicher Unterschied und die falsche Formulierung fördert falsche Erwartungen bei Schülern. Bei einer Arbeit, die einen wissenschaftlichen Anspruch hat, wäre eine korrekte Nutzung von Fachtermini schon wünschenswert. -
Wofür steht das? Drängende Dienstunfähigkeit?
Dauerhafte Dienstunfähigkeit
-
In Niedersachsen hatten wir das vor ein paar Jahren auch mal, da sollten auf einmal alle ohne Anrecht auf Teilzeit weder Vollzeit machen. Viele Frauen um die 50 haben irgendwann mal Teilzeit gemacht als die Kinder gekommen sind, als diese dann aus dem Haus waren sind sie aber dabei geblieben. Da ist dann irgendwann die Erkenntnis durchgesickert, dass die wohl auch nicht mehr so einfach auf Vollzeit wechseln können ohne dass man hinterher eine Welle von DDU riskiert.
Ende vom Lied war dann, dass die meisten "freiwillig" um 2-3 Stunden erhöht haben und die Teilzeitanträge dann doch wieder genehmigt wurden. -
Ganz nebenbei:
ich halte es für äußerst unglücklich sich in einem Lehrerforum den Usernamen "Frau Freitag" zu geben, wenn man nicht Frau Freitag ist (und das bezweifle ich mal) dieser Name ist in Lehrerkreisen klar besetzt, wenn nicht sogar markenrechtlich geschützt. Den würde ich vielleicht ändern. -
Im Rahmen des dienstlichen Handelns haftet nach außen grundsätzlich der Dienstherr, selbst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In letzteren Fällen kann der Beschäftigte lediglich in Regress genommen werden.
Nicht jeden Unsinn glauben, den man vom Schwippschwager eines guten Bekannten gehört hat. -
In letzter Konsequenz kann man niemandem helfen, so lange er keine Hilfe will.
Da sind Schüler auch nicht anders als Alkoholiker. -
Es tut mir sehr leid für dich und deine Frau, beschissene Situation.
Um vielleicht auf der Sachebene etwas beizutragen:
1. Wenn ihr verheiratet seit ist nicht relevant, wie Eure reale Lebenssituation ist. Dir stehen die gleichen Rechte zu, wie jedem anderen Ehepartner (die gleichen Pflichten ja schließlich auch).
2. Eine Freistellung vom Dienst wäre der zweite Schritt. Der erste wäre ein Krankschreiben, die hier in meinen Augen auch (wenn es denn akut um die Sterbebegleitung geht) auch völlig gerechtfertigt wäre, weil du bei einer so hohen psychischen Belastung schlicht nicht arbeitsfähig bist. Dieser Weg wäre auch vorteilhaft, weil es nicht zu anderen Nachteilen bei Berechnung von Pensionsansprüchen etc. kommen kann. -
Exakt.
Ich würde versuchen mich Richtung Bad Iburg / Bad Rothenfelde versetzten zu lassen, das sind von Münster keine 20 Minuten Fahrzeit. -
Ich persönlich kann auf Chefarztbehandlung verzichten. Wenn ich eine ernsthafte Krankheit habe, möchte ich von dem Spezialisten des Krankenhauses für diese Krankheit behandelt werden und nicht vom Chefarzt, der in der Regel nur Spezialist für der Generieren maximaler abrechenbarer Behandlungsschritte ist. (Diese Form der "Sonderbehandlung" habe ich als Privatpatient auch schon erlebt.)
Aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich habe Versicherungsaktien und bin froh über jeden, der durch Buchung von Wahlleistungen zur Gewinnsteigerung beiträgt. Der Preiswettbewerb zwischen den Versicherungen findet bei den Basistarifen statt, in den Zusatzangeboten wird das Geld verdient, weil sich die an Leute richten, die man mit emotionalen Angstargumenten ("Sie wollen doch sicher die beste Versorgung für Ihre Kinder" - wer sagt da schon nein.) kriegen kann.Allerdings: wer sich bei der Versicherung auf Notwendiges beschränkt, sollte auch so vernünftig wirtschaften, dass er Extras dann notfalls auch selber finanzieren kann, wenn man mal in die Situation kommt, dass man sie doch haben möchte. Wir verdienen hier alle in einer Größenordnung, bei der das auch möglich ist. Wenn ich dann davon lese, dass Leute hier das Bedürfnis haben, sich gegen ein kaputtes Handy zu versichern um im Fall der Fälle nicht unerwartet 300 € zahlen zu müssen, kann ich nur mit dem Kopf Schütteln. Das hat auch nichts mit "mehr Sicherheit" zu tun - die Sicherheit habe ich genau so, ganz einfach weil ich das Geld längst auf dem Konto liegen habe, das andere monatlich für sinnlose Bagatellversicherungen rauswerfen.
-
Einzelzimmer kann man immer auch selber zahlen, wenn man dann im akuten Fall Wert drauf legt.
Wenn man mal grob mit einem Einzelzimmerzuschlag von 100 € gegen 25 € Mehrpreis im Versicherungstarif nur für diese Leistung kalkuliert (beides realistische Werte, obwohl es große Schwankungen gibt) und mit einem Versichertenleben von 60 Jahren kalkuliert (selbst versichert ab 25, Tod mit 85) muss man ziemlich genau 180 Tage in seinem Leben im Krankenhaus verbringen, bevor sich der Tarif "lohnt" (vorausgesetzt man legt bei allen Tagen wirklich wert auf das Einzelzimmer). -
Natürlich können die mit den Daten um Augenblick nichts anfangen, da geht es ja auch um die Zeit nach der Machtergreifung.
Da ich dann eh weg bin, kann es mir auch egal sein, ob ich auf der schwarzen Liste stehe. -
Werbung