Es ist auch lehrertypisch, dass man eine eindeutige rechtliche Quelle samt rechtskräftigem Urteil nennen kann und anschließend alle weiterdiskutierten mit Argumenten a la "bei uns ist aber was ganz anderes üblich" und "der Schwippschwager meines Nachbar hat mir aber erzählt" ...
Die Rechtslage ist, dass die Anordnung einer Doppelbetreuung zu Unterrichtszwecken eine Amtspflichtverletzung darstellt.
Natürlich sieht die schulische Realität oft anders aus.
Natürlich geht das oft jahrelang gut.
Passiert ja auch meist nichts.
Außer natürlich wenn doch was passiert.
Ein erschreckendes Maß an fehlender Rechtskenntnis auf allen Ebenen ist leider ein wesentliches Kennzeichen unseres Berufsstandes. Leider gilt das teilweise auch für Schulleiter.
Und natürlich gibt es manchmal Situationen, in denen man aus der Not heraus eine Sache so gut es eben geht regeln muss, aber spätestens dann, wenn ein rechtswidriges Handeln zur Routine wird, wird sich später niemand mehr mit einem akuten Notstand rausreden können, wenn denn was passiert.
Grüße,
Moebius