Beiträge von Moebius

    Achso, bei uns ist der Personalrat für die Grundschulen im Schulamt angesiedelt, nicht in der eigenen Schule.

    Entschuldigung, aber das ist falsch, auch Grundschulen haben in Niedersachsen einen eigenen Personalrat.

    Wenn es an eurer Schule keinen gibt, dann vermutlich nur, weil die Wahl beim letzten mal mangels Kandidaten oder Wahlvorstand gescheitert ist. Und mal ganz deutlich: wenn die Wahrnehmung der eingenen Mitwirkungsmöglichkeiten schon im Ansatz der Bereitschaft scheitert, dann muss man sich nicht wundern, wenn sich der externe Schulleiter und die Behörde auch nicht all zu sehr um eure Interessen kümmern.

    Die nächste Personalratswahl steht im kommenden März an (zumindest an Gymnasien, aber soweit ich weiß ist der Termin an allen Schulformen in Nds der gleiche).
    Arbeitsauftrag für dich:
    Morgen beim Bezirkspersonalrat anrufen, genaue Informationen erfragen und um Zusendung der Unterlagen für den Wahlvorstand bitten. Die Schulungen für den Wahlvorstand sind Mitte November bis Ende Dezember, es eilt also. Dann dafür sorgen, dass irgendjemand für den PR kandidiert und es ab März bei Euch einen Personalrat gibt.
    Der kann dann mit dem Schulleiter über Präsenzzeiten und Vertretungskonzept reden und vor allem mal gemeinsam mit der Elternschaft Druck in der Behörde machen, damit nach sechs Jahren mal eine dauerhafte Lösung für die Schulleitung gefunden wird. "Sechs Jahre kommissarisch" ist im Grund schon eine Frechheit und ein Behördenversagen.

    Grüße.
    Moebius

    Grundsätzliches Problem:
    Man hat kein Anrecht darauf, Gründe für eine Ablehnung zu erfahren.
    Wenn Gründe genannt werden, kommt man als Arbeitgeber sofort in Teufels Küche, weil die genannten Gründe dann auch einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen und man sich ganz schnell mit irgendwelchen Gleichbehandlungsgrundsätzen, etc. angreifbar macht.
    Kleines Arbeitgeber-ABC:
    Absagen grundsätzlich knapp, allgemein und unverbindlich halten. "Wir danken ihnen für die Bewerbung, können sie aber leider nicht berücksichtigen." Nützt niemandem etwas, ist aber wasserdicht.
    Wenn der Arbeitgeber nicht dumm ist, wird er auch auf Nachfrage nicht konkreter werden, maximal kommt dann "Es gab besser geeignete Bewerber."


    Grundsätzlich stimme ich dir zu, aber es gibt auch hier im Forum (und sogar im Thread) Deutschkollegen, die konsequent jeden Beitrag klein schreiben. Da wird sich auch nicht drüber aufgeregt.

    Capital letters make the difference between helping your Uncle Jack off a horse and helping your uncle jack off a horse.

    Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf Freistellung für Bewerbungsgespräche, wenn er gekündigt wurde oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft. Umgekehrt hat er kein Recht auf Freistellung, wenn er in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis ist oder wenn der Befristungszeitraum noch in erheblicher ferne liegt (wobei arbeitsgerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist, wie lange vor Auslaufen des Vertrages man so einen Anspruch hat).

    Ein Beamter auf Lebenszeit hat keinen Anspruch auf Freistellung, wenn sich dein Dienstherr querstellt, nicht mal durch "Stundentausch". Wenn du die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hast, ließe sich wohl ein Anspruch ableiten, ob es so eine gute Idee wäre, bevor man eine Alternative hat, sei mal dahingestellt.

    Einzig sinnvolle Lösung: der möglichen neuen Firma das Problem mitteilen und um einen Termin in der Unterrichtsfreien Zeit bitten.

    Das Ganze wird wohl spätestens dann eine Schulveranstaltung werden, wenn was passiert und betroffene Eltern hinterher jemanden suchen, den sie verantwortlich machen können. Auch der super Draht zum Schulleiter hält einen solchen Belastungstest in der Regel nicht stand.

    Ich kann wirklich nicht verstehen, wieso sich hier Leute Gedanken machen, wie man irgendwelche Hilfskonstruktionen zusammenschustern könnte um die Sache irgendwie ohne vernünftige Aufsichten durchführen zu können.
    Wenn ich eine schulische Veranstaltung verantworte, plane ich sie sauber, mit allen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und so, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Wenn das nicht möglich ist, lass ich es.

    Und nochmal: bei schulischen Fahrten setzen Jugendherbergen Aufsichten der Schule voraus, bei Jugendgruppen lassen sie sich normalerweise unterschrieben, dass mindestens ein Teilnehmer älter als 25 ist und die Verantwortung übernimmt. Eine Fahrt einer Schule, bei der die Lehrer die Schüler in der JH abladen und dann verschwinden wird wohl kein zweites mal in der gleichen Lokalität stattfinden.

    Vorweg:
    Jede Schulveranstaltung wird vom Schulleiter genehmigt, der trägt dann letztlich auch die Verantwortung. Das setzt aber natürlich voraus, dass man ihm gegenüber auch die Bedingungen, unter denen eine Veranstaltung stattfinden soll, klar (sprich: schriftlich und belegbar) kommuniziert. Wenn der das dann absegnet, ist es nicht mehr dein Problem.

    Probleme, die ich hier sehe:
    Wer bucht bei der Jugendherberge und ist der Herrbergsleitung klar, dass Nachts nur ältere Schüler als Begleitpersonen anwesend sein sollen? Ich glaube eher nicht, dass sich die Herberge unter diesen Bedingungen darauf einlässt und kann mir vorstellen, dass es auch Probleme gibt, wenn Nachts was passiert und die feststellen, dass sie keinen Lehrer auftreiben können.
    Bei schulischen Veranstaltungen geht die Aufsichtspflicht auf die Schule über. Der Schülerrat ist ein Organ der Schule und wenn der zu einer Fahrt einlädt können und werden die Eltern minderjähriger Schüler davon ausgehen, dass die Schule der Aufsichtspflicht auch nachkommt.
    Ich persönlich würde das als Schulleiter in der beschriebenen Konstellation auf keinen Fall genehmigen.
    Und selbstverständlich werdet Ihr also Verbindungslehrer nicht so dumm sein, und die tatsächlichen Bedingungen der Veranstaltung der Schulleitung gegenüber zu verschleiern, denn dann seit ihr definitiv dran, wenn was passiert, und zwar nicht nur mit grober Fahrlässigkeit, sondern mit Vorsatz.

    Pflicht sind die aber nicht, vor allem eine Berufshaftpflicht halte ich für groben Unsinn.

    Bei der HUK kostet mich eine Privathaftpflicht + Berufshaftpflicht incl. Schlüsselversicherung 80 €, nach Gewinnbeteiligung zahle ich aktuell 62,95 € pro Jahr. Wenn ich nur eine Privathaftpflicht hätte, würde ich vielleicht 10 € sparen.
    Der Mehrwert in meinem Fall:
    - Ich bin gegen Schadensfälle mit grober Fahrlässigkeit im Dienst abgesichert. (Vorsatz ist niemals abgesichert, bei einfacher Fahrlässigkeit tritt der Dienstherr sowieso ein). Diese Fälle sind zwar selten, können aber existenzbedrohend sein, weil es potentiell um hohe Schadenssummen geht.
    - Ich bin abgesichert, falls ich auf dem Rückweg von der Schule noch schnell in den Supermarkt gehe und dabei meinen Schlüssel verliere, den Verlust trägt der Dienstherr nämlich nur, wenn er mir im Dienst oder auf dem direkten Arbeitsweg passiert.
    - Ich kann noch deutlich gelassener auf alle potentiellen "wenn sie das machen, dann verklagen wir sie"-Anwandlungen von Helikoptereltern reagieren, da sich eine Haftpflicht immer auch um die Abwehr unberechtigter Forderungen kümmert.

    Man kann über den Wert jeder Versicherung streiten, ich persönlich halte eine Berufshaftpflicht für genau so elementar, wie eine Privathaftpflicht. Sie sichert mich für einen verschwindend geringen Beitrag gegen Risiken ab, die zwar sehr unwahrscheinlich sind, die mich finanziell aber ruinieren würden, wenn sie denn eintreffen.

    "Runter" geht da erst mal gar nichts, du bekommst den Nettobetrag so ausgezahlt.

    Du bist gleichzeitig verpflichtet, eine private Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen, andere Sachen sind dringend zu empfehlen (Dienstunfähigkeit, Privat- und Berufshaftpflicht). Das zahlst du aber alles selber und direkt.

    Hälftige Anrechnung ist in Niedersachsen ausschließlich im Ganztagserlass für reine Aufsichten vorgesehen.
    Der Ganztag findet erst nach der 6. Stunde statt. Wenn du also in der 7. Stunde für eine Aufsicht in einer Gruppe eingeteilt wirst, und nebenbei dein Brot essen und die Stunde für morgen vorbereiten kannst, dann ist eine hälftige Anrechnung denkbar, sonst nicht.

    Es ist je nach Programm und Bundesland völlig unterschiedlich, was man verdient, ob man verbeamtet werden kann, etc. .
    Also entweder schreibst du genau, wo und wie du den Einstieg machen möchtest, oder du wendest dich besser direkt an den potentiellen Dienstherrn.

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