Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den eigenen Schulleiter sind wohl eher selten, jemand der hier seinen konkreten Fall schildert macht sich vermutlich identifizierbar, ich glaube nicht, dass das jemand macht. Grundsätzlich sollt einem klar sein, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein wenig effektives Werkzeug ist, weil damit keinerlei Pflichten für den Empfänger der Beschwerde verbunden sind.
Sprich: die Dienstaufsichtsbeschwerde wird in der Regel gelesen und abgeheftet. Mehr nicht.
Sinnvoller und erfolgversprechender ist es, Rechtsmittel gegen konkrete Anweisungen oder Beschlüsse anzuwenden, darauf muss dann zumindest reagiert werden.
Beiträge von Moebius
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Bei uns haben Lehrämtler und Andere die gleichen Klausuren geschrieben und sind auch gleich bewertet worden, da wurde nichts leichter gemach. Das mag aber von der Uni abhängen, je größer die Uni ist, desto eher gibt es getrennte Veranstaltungen für die einzelnen Studiengänge, die sich dann natürlich auch in den Anforderungen unterscheiden können.
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Relativ harmlos. Nicht der Dezernent ändert reihenweise die Noten, der Dezernent hält sich an die Vorschläge der Fachprüfungsleiter, die ja im Fall des Dezernentenabiturs die Landesfachberater sind. Dieses Jahr kommt noch dazu, dass die Fristen aufgrund der frühen Ferien sehr kurz sind. Soweit ich weiß, haben die Fachprüfungsleiter nur ca. eine Woche, was für einen externen natürlich sehr knapp ist. Da haben die gar nicht die Zeit, bei jeder Arbeit irgendwelche Diskussionen um halbe Bewertungseinheiten hier und da zu führen.
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Mir geht es um die Veröffentlichung auf der Homepage, die sicher verboten ist, da die Adresse meinen Namen enthält.
Des Weiteren ging es mir darum, dass ich sicher nicht dazu gezwungen werden kann über die Dienstadresse mit Eltern und Schülern zu kommunizieren.Warum fragst du dann, wenn du das sowieso schon weißt?
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1. Muss ich die Mails privat abrufen, und beantworten?
2. Dürfen Eltern/Schülern mir schreiben und muss ich antworten?
3. Darf die Adresse ohne meine Einwilligung auf der Homepage veröffentlicht werden?
Sie enthält ja meinen vollständigen Namen.
4. Muss der Schulleiter explizit verordnen wie oft die Adresse abgerufen werden muss?1. Privat nicht, der Dienstherr muss ggf. einen Rechner im Lehrerzimmer zur Verfügung stellen, dann ist aber zumutbar, dass man die Adresse nutzt und regelmäßig abruft.
2. Schreiben sicher, wie du dann mit den Mails umgehst, ist im Einzelfall zu prüfen, ein allgemeines Recht auf Antwort gibt es für die Eltern genau so wenig, wie ein Recht für dich, die Mails einfach zu ignorieren.
3. Vor- und Nachname dürfen im Allgemeinen veröffentlicht werden, werden sie ja in vielen anderen Kontexten ja auch, die dienstliche Emailadresse darf auch auf der Homepage veröffentlicht werden.
4. Es ist inzwischen so, dass zb Einladungen zu Konferenzen nicht mehr schriftlich erfolgen müssen, diese können auch per Email zugestellt werden. Aus den Ladungsfristen ergibt sich dann, dass eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Abfrage der dienstlichen Emails erwartet werden kann, mindestens also etwa ein Mal pro Woche. -
Eine rechtliche Grundlage für Korrekturtage gibt es zumindest bei uns überhaupt nicht. In den meisten anderen Bundesländern dürft das ähnlich sein. Eine Regelung, die zu 4 Korrekturtagen führt, halte ich für sehr großzügig, rein rechtlich gesehen gehören die Abiturkorrekturen zu den außerunterichtlichen Tätigkeiten, und sind einer der wesentlichen Gründe dafür, dass Gymnasiallehrer deutlich geringere Unterrichtverpflichtungen haben, als die Kollegen an anderen Schulformen.
Dass es bei hohem Korrekturaufwand im Abitur natürlich trotzdem zu schwer zumutbaren Arbeitsspitzen kommen kann, ist unbestritten. Allerdings würde ich dringend raten mich genau zu informieren, ob die Korrekturtage in meinem Bundesland überhaupt rechtlich abgesichert sind, sonst kann eine Beschwerde da auch schnell nach hinten losgehen. Die Angabe des Bundeslandes fehlt bei dir leider, sonnst könnte dir sicher jemand hier etwas genaueres dazu sagen. -
Wenn du beurlaubst bist unterliegst du weiterhin den beamtenrechtlichen Beschränkungen und darfst im Ausland nicht arbeiten. Ländertausch gibt es zwischen Bundesländern aber nicht über Staatsgrenzen. Bleibt also nur der Antrag auf Entlassung aus dem Dienst.
Also: neue Stelle in Österreich suchen und, wenn du eine hast, in Bayern die Entlassung beantragen, die dauert maximal 3 Monate. -
Die Klassenlehrer festzulegen fällt in den Verantwortungsbereich der Schulleitung. Das kann sie auch nach einem bestimmten System machen. Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass Belastungen im Kollegium insgesamt gleichmäßig verteilt werden.
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Bei Abordnungen sind natürlich auch solche Dinge zu berücksichtigen. Eine scharfe Grenze gibt es aber nicht. Wenn sich das Ganze abzeichnet, frühzeitig mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen, der sollte so einer Abordnung bereits von vornherein nicht zustimmen, wenn die Entfernung zu groß wird.
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Mir fällt einfach nichts ein!
Schon mal auf die Idee gekommen, die Betroffenen zu fragen, was und ob überhaupt sie gerne machen wollen?
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Wenn Du in eine Jugendherberge fährst, bietet der Verband da bei der Buchung eine eigene Reiserücktrittsversicherung an, die preislich einigermaßen günstig und vor allem unkompliziert für dich ist. Allerdings bezweifle ich, dass überhaupt irgend eine Versicherung existiert, die für die gesamte Gruppe eintritt, wenn nur ein einziger Betreuer ausfällt.
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Ich finde es völlig unangebracht, vor seinen Schülern eine solche Erkrankung auszubreiten, kindgerecht oder nicht.
Und wenn ich mich mal ganz weit aus dem Fenster lehnen darf: sich nicht abgrenze zu können, ist eine der zentralen Risikofaktoren für Burnout. Du warst leider längere Zeit krank, jetzt geht es Dir wieder so weit gut, Ende der Geschichte. Wer da anschließend wie und worüber spekuliert, ist nicht Dein Problem. Wenn Dir so etwas Schwierigkeiten macht (was ja offenbar der Fall ist), wird es höchste Zeit, das zu lernen.
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Exkursionen werden auch von der Schulleitung genehmigt.
In diesem Fall scheint die Schulleitung aber offensichtlich den längeren Zeiten ablehnend gegenüber zu stehen und wer glaubt, eine einzelne Fachgruppe könnte dies denn per internem Beschluss erzwingen, wird sich da vermutlich ein Klatsche abholen.
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Die Gesamtkonferenz muss entscheiden, weil die Entscheidung nicht nur das einzelne Fach betrifft sondern in erheblichen Maße in den sonstigen Unterrichtsbetrieb hinein wirkt, da bei jeder Klausur anderer Unterricht ausfällt und ggf. auch andere Kollegen die Aufsicht übernehmen müssen, wenn das Fachkollege anderweitig Unterricht hat.
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Wenn, dann entscheidet das die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz kann höchstens einen Antrag an diese stellen.
Wenn es irgendwo anders ist, dann hat die Gesamtkonferenz vorher beschlossen, dass die Fachkonferenzen de Länge der Klausuren festlegen können. -
Auf jeden Fall kannst Du nicht einfach nach eigenem Ermessen über den Unterricht anderer Kollege verfügen. Wenn Du vierstündig schreibst fehlen die Schüler ja dieses Mal zwei Stunden im angrenzenden Unterricht. Das geht nur, wenn es bei Euch auch eine entsprechende Regelung seitens der Gesamtkonferenz oder eine Genehmigung der Schulleitung gibt.
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Ist die Frage, ob man über Noten disziplinieren muss. Du bist sicher nicht verpflichtet, jedem einen Atlas zur Verfügung zu stellen, vielleicht ist es aber auch kein so großer Aufwand, zwei Atlanten dabei zu haben oder ein Kind zu bitten, das mit seinem schon fertig ist, ihn an den Mitschüler auszuleihen. Wenn die Bücher aber häufiger fehlen, bzw. einer gar keinen Atlas hat, würde ich die Eltern anrufen und daran erinnern, dass sie die Pflicht haben, sich um diesen Schulkram zu kümmern.
Genau, Gott behüte, dass die Kinder am Ende noch die Erfahrung machen müssen, dass eigene Versäumnisse auch mal negative Folgen für einen selber haben können.
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Wenn ein Lehrwerk in Euer Schule eingeführt ist und Eure Schule angemeldet ist, bekommst Du den Zugriff auf die Schülerwerke so. Lediglich die Lehrermaterialien kosten. Auch da sollt man, wenn man das nutzen möchte, die Materialien nicht als einzelner Lehrer sondern über die Fachgruppe für alle Lehrer anschaffen. Wir haben mal testweise die Lehrermaterialien für ein Buch angeschafft sind aber dann wieder davon ab - von den 160 Seiten zusätzlichen Materialien blieben unterm Strich ca. 30 Seiten übrig, wenn man doppelte Formate, überflüssige Erläuterungen und methodischen Schnickschnack abzieht. Das ist aber sicher bei jeder Lehrwerksreihe anders.
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Nein, bei Kursen gibt es keine solche Regel. Die Schulen bekommen ihre Lehrerstundenzuweisung auf Basis eines Mittelwerts von 20 Schülern pro Kurs, wie sie den dann erreichen, bleibt ihnen überlassen. Insbesondere dann, wenn man ein breites Angebot haben möchte, können die Größen sehr schwanken. Wenn man einen Latein-Leistungskurs anbieten möchte, obwohl das nur 8 Schüler gewählt haben, muss es eben ein paar andere Kurse mit deutlich über 20 Schülern geben.
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Die aktuelle 10 ist der letzte Jahrgang bei dem die Grenze noch 26 ist. Ab dem nächsten Jahr ist die 10 wieder Teil der Mittelstufe und dann ist die Grenze 30 Schüler. Höchstgrenzen können in Einzelfällen überschritten werden, aber nicht beliebig und willkürlich. Etwa 10 % sind toleriert, 31 Schüler aber definitiv zu viel.
Die eigentliche Frage ist aber, warum die Eltern das mitmachen.
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