Jemand ohne erweitertes Führungszeugnis steht nicht vor der Klasse, auch nicht vorbehaltlich. Der Vertrag wird erst geschlossen, wenn das vorliegt und wenn das nicht bis zum vorgesehenen Termin klappt, ist der Termin halt nicht möglich.
Beiträge von Moebius
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Privatschulen schließen mit ihren Schülern und Lehrern Verträge ab. Die verpflichtende Teilnahme an Fahrten kann Bestandteil eines solchen Vertrages sein, dann ist das auch rechtlich zulässig. Grundsätzlich steht es jedem frei, sich privatrechtlich zu Dingen zu verpflichten, die er sonst nicht tun müsste, du unterschreibst schließlich freiwillig. Ich kenne einige Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft in Niedersachsen, da ist das tatsächlich so üblich.
Bei Dir ist das aber offensichtlich nicht der Fall, in deinem Vertrag steht ja sogar nach Deiner Aussage das genaue Gegenteil. Daran kann dann auch die Gesamtkonferenz nichts ändern, das könnte höchstens durch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber geschehen.
Ansonsten kann man nur darauf verweisen, dass in Niedersachsen an fast allen anderen Schulformen an den staatlichen Schulen derzeit Lehrer gesucht werden. -
Die Einschulung ist eine außenunterrichtliche Veranstaltung, die, genau wie Konferenzen, Elternsprechtage oder bei uns die Abiturentlassung, zu den außerunterrichtlichen Dienstpflichten gehört, dafür gibt es keine weitere Anrechnung (in Niedersachsen sind die Möglichkeiten zur Vergütung von Mehrarbeit sowieso sehr nachteilig für die Beschäftigten geregelt, selbst wenn die Stunden angerechnet würden, würde sich bei diesem Umfang kein Kompensationsanspruch ergeben).
Bevor man sich darüber aufregt, sollte man sich bewusst machen, dass die Schüler dafür die ersten beiden Tage auch noch nicht da sind, wenn erst am Samstag die Einschulung ist, dort fallen im Gegenzug einige Stunden aus, vermutlich mehr, als man am Samstag dann nachholen muss.
Der Samstag ist übrigens rechtlich ein normaler Werktag.
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Aber eine befristete Vertretungsstelle ist etwas ganz anderes, als der Quereinsteiger mit Qualifizierungsmaßnahme. Da hilft nur anrufen und nachfragen.
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Ich persönlich würde mir von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass das Kind sicher schwimmen kann. Aber bei einer Schulveranstaltung für die ganze Schule kann das wohl kaum Aufgabe der Klassenlehrer sein, individuell für jede Klasse zu entscheiden. Also: Schulleitung auffordern, einheitlich für alle Klassen fest zu legen, auf welcher Basis die Klassenlehrer die Einteilung vornehmen sollen und das dann so umsetzen.
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Wieder einmal bringt Herr Fleischhauer für mich die Dinge treffend auf den Punkt:
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Wenn ich in so einem Fall einen Bedarf an rechtlicher Beratung habe (den ich eigentlich nicht erkennen kann), hole ich mir die an der zuständigen Stelle, also beim Dienstvorgesetzten oder der Behörde. Einen privat beauftragen Anwalt bezahlst Du auch selbst.
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Wo ist denn üblich, dass Schüler ab 14 Jahre gesiezt werden?
HogwartsPS: Eine Umfrage aus der Hölle. wer denkt sich sowas aus? Spätestens nach 20 Fragen verliert auch der gutwilligste Proband die Nerven und beginnt auf Zufallsantworten zu klicken.
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Genau genommen waren es im ersten Monat bei mir sogar nur 70 € mehr. Das lag an der niedrigen Altersstufe und daran, dass es sich um den Übergang von A13 zu A14 handelte, bei dem in Niedersachsen gleichzeitig die allgemeine Stellenzulage wegfällt. Jetzt bin ich zwei Altersstufen höher und der Unterschied beträgt knapp 150 € netto.
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Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind immer noch meldepflichtig (in den meisten Bundesländern gibt es den Unterschied eh nicht mehr). Und bei Überschreitung von 6 Stunden pro Woche wird die Nebentätigkeit regelmäßig untersagt. 40 Stunden pro Woche sind somit zu viel.
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Ich war 32 als ich eine Funktionsstelle übernommen habe, in den letzten 10 Jahren kann ich mich an keinen Fall erinnern, bei dem an unserer Schule ein Kollege über 40 noch eine Beförderungsstelle übernommen hätte. Was daran liegt, dass Beförderungsstellen in Niedersachsen sehr knapp sind und man meistens die Arbeit vorher 2 bis 3 Jahre für geringe Entlastung machen muss um dann am Ende 100 € netto mehr in der Tasche zu haben. Das tun sich die meisten älteren Kollegen nicht mehr an.
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Hier werden einige Dinge ziemlich wild durcheinander geworfen.
1. Ein digitales Klassenbuch ist kein Lehrwerk, die entsprechenden Erlasse sind daher nicht einschlägig.
2. Die Gesamtkonferenz hat in Niedersachsen generell nur noch wenig Funktionen, genau genommen entscheidet sie nur über pädagogische Fragen. Dazu gehört die Einführung eines digitalen Klassenbuches nicht.
3. Das digitale Klassenbuch enthält keine Informationen über die Beschäftigten. Dass der Personalrat da mitbestimmungspflichtig ist, bezweifle ich. Im Zweifelsfall kann man sich aber natürlich an den Bezirkspersonalrat wenden. (Maximal muss der Personalrat ins "benehmen gesetzt werden" verhindern können wir da nichts.)
4. Der Schulleiter legt dem Schulvorstand den Haushalt vor, er erstattet Bericht darüber. Eine Zustimmung für einzelne Haushaltsposten oder Anschaffungen muss er nicht einholen, schon gar nicht für Ausgaben aus dem kommunalen Verwaltungshaushalt (und daraus wäre die Anschaffung zu finanzieren). Auf den Landeshaushalt kann der Schulvorstand zumindest indirekt Einfluss nehmen, indem er etwa Grundsätze für ein Fährtenkonzept beschließt, über den Verwaltungshaushalt verfügt der Schulleiter im Tagesgeschäft eigenverantwortlich.
5. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu erfüllen und oft kompliziert. Das sicher zu stellen, fällt aber bei der Einführung nicht in die Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Wenn der Schulleiter die Umstellung auf digitale Klassenbücher anordnet, hat er sicher zu stellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. (Allerdings sind die entsprechenden Produkte auch so gebaut, dass das der Fall ist.)
Wenn man als Lehrer gegen die Einführung ist, argumentiert man wohl am besten inhaltlich, indem man seine Bedenken begründet und etwa praktische Probleme aufzeigt, die während der Erprobungsphase aufgetreten sind. Wenn man dem Schulleiter mit "Ich erkläre Dir mal, wie man Deinen Job macht" begegnet, dürfte das eine Garantie dafür sein, dass der seine Vorstellungen erst recht durchdrückt (und am Ende des Tages kann er das auch).
Am stichhaltigsten ist für mich übrigens der finanzielle Punkt - digitale Klassenbücher benötigen eine technische Infrastruktur inclusive Eingabegerät für jeden Lehrer. Die müssen natürlich von der Schule angeschafft werden. Kosten an einem Gymnasium mit 100 Lehrern bei Anschaffung von Tablets für 250 €: 25 000 €, und selbst wenn der kommunale Träger das einmal mitmacht, sollte man sich gut überlegen, ob die langfristigen Kosten auch gedeckt sind (bei durchschnittlich 5jähriger Nutzung bis zum Defekt des Gerätes immerhin 5000 € pro Jahr).
Grüße,
Moebius -
Ich vermute, der Familienstand wird auch in der Personalnebenakte in der Schule und der Personaldatei im Rechner geführt werden, da wird es zumindest die Sekretärin mitkriegen, die den Eintrag mal einlegen muss.
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Nein, Leute, die beim Verwenden von Onlineformularfeldern am Ende jeder Zeile Enter drücken werden leider grundsätzlich nicht mehr verbeamtet. Sorry, neue Erlasslage.
Viele Grüße,
Moebius -
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Die oben beschriebene Praxis kann für die Schulen nicht nur organisatorisch höchst problematisch werden. Die Mittel für dieses Angebot kommen über den Ganztagserlass. Der sieht aber in Niedersachsen eine verbindliche Teilnahme per Anmeldung für das ganze Halbjahr vor. Wenn die Schule also unverbindliche "walk in AGs" macht, bei denen Schüler nur kommen, wenn ihnen danach ist, die Schule der Behörde gegenüber aber gleichzeitig Schülerzahlen weitermeldet, die in der Realität am Angebot aber gar nicht regelmäßig teilnehmen, erschleicht sich die Schule damit faktisch Mittel, die ihr nicht zustehen.
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Du solltest allerdings nicht den Durchschnittssteuersatz nehmen, da die hinzukommenden 1200 € progressiv versteuert werden. Das dürften dann ca. 35% - 38% sein.
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Und du erwartest dann ernsthaft, dass die Lehreraufsicht praktisch eine komplette Unterrichtsstunde die Bushaltestelle beaufsichtigt, ohne dafür eine Anrechnung zu bekommen? (Aufsichten gehören zu den normalen außerunterrichtlichen Tätigkeiten, dafür gibt es keine Anrechnung). Auch Schülern würde ich nicht zumuten, 40 Minuten bei Wind und Wetter an der Bushaltestelle zu stehen, wenn solche Wartezeiten unvermeidbar sind, muss es in der Schule eine Aufenthaltsmöglichkeit geben.
Die Busaufsicht bezieht sind für mich auf den unmittelbaren Schulbusverkehr nach Unterrichtsende und nicht auf ein dauerhaftes Beaufsichtigen des Linienverkehrs. Schließlich gibt es praktisch den ganzen Tag immer mal einen Schüler, der gerade kommt oder auf den Bus wartet, weil er in eine ungünstige Richtung will oder weil er aufgrund irgendwelcher Stundenplanänderungen oder Projekte außerhalb der vorgesehenen Taktuung ankommt. -
Wer braucht denn bitte in Zeiten von teachertool und Tapucate und was nicht noch für Alleskönnerprogrammen ein paar Excel-Tabellen??

Zusatz: kostenpflichtige Excel-Tabellen
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Ich leite auch die Schulbuchausleihe in einer vergleichbar großen Schule in Niedersachsen, natürlich muss man jedes jahr für "tausende von Euro Neuanschaffungen" tätigen. In Niedersachsen darf ein Schulbuch nur drei Mal an Schüler verliehen werden, danach muss es abgegeben oder ausgemustert werden. Wenn man sich daran hält, ist der ebenfalls vom Erlass vorgegebene Gebührenrahmen realistisch kalkuliert. Wenn man sich daran nicht hält, sollte man zumindest sehr vorsichtig sein, denn die lokalen Buchhändler achten auf diese Regel, ich habe schon Fälle an Schulen in meiner Region erlebt, bei denen sich Buchhändler bei der Behörde beschwert haben, etwa weil aus der Namensliste im Buch ersichtlich war, dass deutlich mehr Schüler ein Buch entliehen hatten,
Ich gebe pro Jahr ca. 40 000 bis 50 000 € für neue Bücher aus. Es schadet auch nicht, derzeit ein kleines Polster zu haben, denn es werden ja gerade 4 Jahrgänge gleichzeitig wieder auf g9 umgestellt und es kann gut sein, dass im nächsten Schuljahr in vielen Fächern in 2 oder 3 Jahrgängen gleichzeitig neue Bücher eingeführt werden sollen.
Zu den anderen Ausgaben hat bear eigentlich alles wesentliche gesagt - angeschafft werden dürfen nur Dinge, die tatsächlich real für die Ausleihe gebraucht werden, also ein bis zwei Rechner dürften kein Problem sein, wenn du aber meinst, der Schule durch die Hintertür einen neuen PC-Raum finanzieren zu können, kommst du in Teufels Küche.
Wenn noch Geld übrig ist, würde ich immer empfehlen Hilfskräfte zu beschäftigen, für Routinearbeiten wie Inventarisieren und Pflegen des Bestandes, Sortieren und Abheften der Anmeldezettel, etc, kann man gut jemanden aus den Bestandsmitteln beschäftigen, dann hast du Zeit für andere Dinge frei und das kommt wiederum der Schule zu gute.
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