Beiträge von Moebius

    Das ganze ist eine private Veranstaltung, dafür stellt man keinen Antrag auf Dienstreise und ähnliches, sonst kommt man doch nur wieder in irgendwelche Verantwortlichkeiten, die man nicht haben möchte. Es steht Eltern frei, in der Freizeit der Kinder Aktivitäten zu planen, wie es Ihnen beliebt, von mir aus auch mit anderen Kindern der Klassengemeinschaft und von mir aus auch mit Übernachtung. Genau das passiert hier.
    Du hast dabei als Lehrer keine Verantwortung und keinen verplichtenden Anteil. Wenn du eingeladen bist, steht es dir frei, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen oder auch nicht oder auch zu kommen und zu gehen, wann er dir passt. Entscheidend ist nur, dass dies auch allen Eltern klar ist und vor allem, dass du durch dein Halndeln nicht den Eindruck erweckst, dass es sich um eine schulische Veranstaltung handelt. Wenn du selbst da irgendwelche "Dienstreisen" beantragst oder das Ganze von der Schulleitung genehmigen lässt, wäre das in meinen Augen eher kontraproduktiv , in dem Moment ist es dann nämlich eine Schulveranstaltung und du hast die Aufsichtspflich für die vollständige Dauer an der Backe.
    Also: nichts genehmigen, keine eigenen Elternbriefe schreiben und darauf achten, dass die Elternvertreter in der Einladung an die anderen Eltern klar darauf hinweisen, dass es sich um eine Aktion der Eltern und nicht der Schule handelt.

    Ok, die Diskussion ist offensichtlich sinnlos.
    Halten wir mal fest, dass du es mit 8 Beiträgen geschafft hast, dass dich so ziemlich alle Beteiligten hier für ungeeignet halten.
    Mag sein, dass wir uns alle irren, aber du solltest zumindest mitnehmen, dass du mit einem vergleichbaren Auftreten im Vorstellungsgespräch / Quereinstieg / Referendariat vermutlich bei einigen Personen dort ähnliche Reaktionen auslösen wirst und da hätte es dann direkte negative Konsequenzen für dich.

    Ansonsten ist inhaltich wohl das Wesentliche gesagt:
    Im Berufsschulbereicht gibt es eventuell Möglichkeiten, in anderen Schulformen eher nicht.
    (Auch in Niedersachsen nicht, dort sind zwar die formalen Voraussetzungen etwas weicher, trotzdem wird man mit damit in der Regel nicht zugelassen - es gibt hier so etwas wie ein Bewerbungsgespräch für den Quereinstieg und da werden 2 von 3 Bewerbern abgelehnt.)

    In Niedersachsen läuft die Zustimmung bei Abordnungen über den Bezirkspersonalrat. Die fragen zwar in der Regel bei den Personalräten der Schule nach, die haben aber letztlich keine Entscheidungskompetenz.

    Und rein von der Logik her, wer sollte die Förderpläne schreiben, wenn nicht diejenige, die die Schüler unterrichtet hat und kennt?

    Du erstellst also auch am Ende von Klasse 4 Förderpläne für die Kollegen der weiterführenden Schulen, die deine Schüler übernehmen?
    Ich habe noch nie gehört, dass ein abgebender Klassenlehrer noch Förderpläne für das nächste Schuljahr schreibt.

    das kann doch kein ernst gemeinter Lösungsansatz sein. Ich kann Lizzy nur raten, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen , ggf. Lösungsvorschläge mit dem LR zu präsentieren oder es ggf. zu einem Konferenzthema zu machen.

    Herzlich

    Doch, das war absolut ernst gemeint.
    Bin ich übrigens der einzige, der es merkwürdig findet, dass sich hier ein User neu anmeldet nur um in einem einzigen Thread, in dem es um ein ziemlich abwegiges Verhalten der Schulleitung geht, einer Fragenden zu raten, sie solle blos tun, was die Schulleitung sagt?

    Die Anweisung mag grundsätzlich rechtmäßig sein. Sie muss aber mit dem normalen, sonstigem anfallendem Arbeitsaufwand verträglich sein. Die Schulleitung kann dich nicht anweisen die nächsten 3 Wochen 80 Stunden die Woche oder die kompletten Ferien durchzuarbeiten. Wenn die Arbeit in der normalen Zeit nicht zu schaffen ist, wäre grundsätzlich das Instrument der Überlastungsanzeige geeignet. Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.


    Ich würde auf keinen Fall etwas hinter seinem Rücken machen, sonderrn alles im Gespräch mit ihm lösen.

    Ich würde mir auf keinen Fall einreden, dass ich qualifiziert wäre, so ein Problem selber zu lösen. Selbstverletzendes Verhalten kann eine schwerwiegende Erkrankung sein und wohlmeinende Hilfsbereitschaft ersetzt keine therapeutische Ausbildung. Gerade bei psychischen Erkrankungen würde ich mir immer Unterstützung von jemandem holen, der mindestens eine Ausbildung als Beratungslehrer hat und auf gar keinen Fall in die "Das bleibt aber unter uns, weil wir so ein supergutes Verhältnis haben"-Falle laufen.

    Eine feste Grenze gibt es meines Wissens nach in Niedersachsen nicht, das ist eine Einzelfallentscheidung, die der Amtsarzt trifft.
    35 halte ich allerdings für zu hoch gegriffen (das sind ca. 115 kg bei 1,80 m), ich kenne drei Fälle, die erst nicht verbeamtet wurden und ein Jahr als Angestelle abnehmen mussten, bis dann der Verbeamtung zugestimmt wurde, die werden alle so bei gut 30 gelegen haben.

    - Und was die Leistung der Anlage angeht: die wird wie gesagt im Vertrag festgeschrieben.


    Die Nennleistung der Anlage oder die reale (durchschnitts-)Leistung im späteren Betrieb?
    Du müsstest erstere schon nennen, damit man beurteilen kann, ob der Preis angemessen ist. Wenn nur die Nennleistung garantiert ist, kannst du dir natürlich hinterher möglicherweise in den A**** beißen, denn die hat die Anlage auch, wenn man sie dir in den Keller montiert, es müsste also zusätzlich sichergestellt sein, dass die Bedingungen bei dir auch so sind (Dachausrichtung, Neigung, Lage, etc.), dass die Anlage auch wirtschaftlich arbeitet.

    Mit 16 qm dürfte die Anlage knapp unter 2 kWp liegen. Das ist ziemlich klein, damit dürfte man so um die 40 € bis 50 € an Stromkosten einsparen, bei aktuellen Strompreisen könntest du am Anfang also möglicherweise draufzahlen.
    Du zahlst bei dem Leasingmodell ca. 12 500 € über die Laufzeit.
    Eine entsprechende Anlage zu kaufen kostet ca. 5000 €, da kommen dann noch Wartungskosten dazu und du hast ein höheres Risiko. (Wobei ich beim letzten Punkt sehr vorsichtig wäre, in Leasingverträgen tauchen hinterher auch gerne mal Dinge auf, die man vorher übersehen hat.)
    Ich pesönlich würde nicht zu einem Leasingmodell greifen. So groß sind die Investitionskosten für so eine Anlage nicht und beim Leasing verdient grundsätzlioch eine Partei mehr mit, als beim Kauf. Die theoretische Neumantage bei Dachdeckung zahlst du bei dem Modell zum Beispiel auch mit, wenn du sie am Ende gar nciht brauchst.

    Erst informieren, dann schimpfen.
    Ganztagserlass Niedersachsen, Punkt 5:

    Heißt auf gut deutsch: die hälftige Anrechnug gilt nur für für "Betreuungen" vor oder nach der Schulzeit oder während der Mittagspause, sie gilt NICHT, für die übrigen Angebote im Ganztag, auch wenn die Schulleitung das gerne hätte.

    Edit: bear war schneller

    Was meinst du mit "geregelt"?
    Du machst genau das gleiche, was du auch sonst machst, wenn wenn dein Portemonnaie weg ist - fluchen, Karten sperren, Dokumente neu beantragen.

    Ersetzen wird dir private Wertgegenstände niemand, versichert sind höchstens dienstlich notwendige Gegenstände.

    Wenn damit die schulinternen "Nebenarbeitszeitkonten" gemeint sind, in denen +/- Halbjahresstunden gesammelt werden, falls der Unterrichtseinsatz von der Pflichtstundenzahl abweicht, ist das schwierig. Für die gibt es in Niedersachsen nämlich eigentlich keine hinreichende Rechtsgrundlage. Eigentlich sollte die Schulleitung dafür sorgen, dass da am Ende eine 0 steht.

    Unabhängig davon, was man von der Linkspartei hält, kann man aber feststellen, dass der TE offenbar ein Problem hat - weniger wegen der Mitgliedschaft in der Linkspartei alleine, die im Zweifelsfall höchstens zu einer Einzelfallprüfung geführt hätte, aber auf jeden Fall, weil er bei seiner Verbeamtung offensichtlich falsche Angaben gemacht hat, wenn er den oben genannten Bayern-Passus unterschirieben hat.

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