Beiträge von Moebius

    Das kann ich nicht bestätigen. Mein MAnn arbeitet selbst im Einzelhandel, in seiner Abteilung waren zwei Mitarbeiter jahrelang krank. Auch nach der Wiedereingliederung fehlen sie oft und können nicht das leisten was im Arbeitsvertrag drinnen steht. TROTZDEM kann man sie nicht versetzen oder kündigen. Der Gesetzgeber schützt da doch etwas zu effektiv.

    Das ein einzelner Arbeitgeber darauf verzichtet seine Kündigungsmöglichkeiten zu nutzen ändert nichts an der grundssätzlichen Rechtslage. Bei regelmäßig auftretenden Bagatellerkrankungen ist eine Kündigung bei ca. 25 % Fehlzeiten (etwa 50 Arbeitstage im Jahr) möglich, diese Grenze steht zwar nicht exakt im Gesetz, entspricht aber der aktuellen Rechtssprechung. Ich kenne auch Fälle, in denen das praktiziert wurde und auch vor Gericht Bestand hatte. Wenn jemand "jahrelang" krank war, mag das für den Arbeitgeber weniger problematisch sein, da der Arbeitnehmer nach maximal 6 Wochen ja auch keine Lohnfortzahlung mehr erhält, wärend bei Bagatellerkrankungen die Kosten ja voll zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

    die schule ist ein arbeitsplatz... überall dürfen menschen krank sein und müssen vorher nicht fragen, ob es kollegen oder schülern gefällt..

    ... und müssen dann ggf mit der Kündigung wegen Krankheit rechnen, wenn so etwas in dem Umfang vorkommt, den die TE andeutet.

    Da im Ausgangsposting keine Zahlen genannt werden, ist schwer abzuschätzen, wie problematisch die Situation tatsächlich ist, aber wer langfristig nicht in der Lage ist die Arbeitsleistung zu erbringen, die er in dem Beruf, den er gewählt hat nun mal liefern muss, der muss in der Schule wie in der Wirtschaft damit rechnen, dass seine Mitarbeiter das nicht auf dauer für ihn übernehmen werden und auch ein Chef keinen Mitarbeiter voll bezahlen wird, der auf Dauer nur 2/3 der Zeit da ist. Das sich dahinter möglicherweise persönliche Schicksale verbergen ist unbestritten. Wenn zB eine chronische Erkrankung vorliegt sollte man prüfen, ob diese nicht im Sinne einer Schwerbeschädigung anerkannt werden kann, dann ist man nicht nur rechtlich besser abgesichert, man kann sicher auch mit mehr Verständnis rechnen.


    Die "Verharmlosung" von Moebius ist hier völlig fehl am Platze.

    Es ist relativ leicht im Internet große Reden zu schwingen, harte Reaktionen zu fordern und darauf zu bestehen, dass es ums Prinzip geht und man den Anfängen wehren muss (hier weitere übliche Floskeln einfügen). Vor allem, wenn man das aus der Ferne macht und nicht direkt betroffen ist.
    Sollte Ceceile aber den hier gegebenen Ratschlägen tatsächlich folgen sind die Chancen relativ groß, dass sie damit bei der Nörgel-Mutter überhaupt nichts erreicht und stattdessen möglicherweise Geld zum Fenster rauswirft, sich wahrscheinlich bei den übrigen Eltern zum Horst macht und mit Sicherheit sich selber einer langen nervlichen Belastung aussetzt, denn der Versuch das juristisch anzugehen wird auf jeden Fall Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
    Wer ernstlich glaubt, irgend ein Staatsanwaltschaft würde tätig werden, weil eine Lehrerin sich davon gemobbt fühlt daurch, dass eine Mutter herumerzählt, sie würde schlechten Unterricht machen, kennt das deutsche Justizsystem schlecht. Selbst wenn die Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten würden (was ich nicht sehe) würde das Verfahren spätestens wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.
    Und der Versuch dagegen zivilrechtlich vorzugehen wird reichlich kompliziert, schon alleine weil man dann in einem etwaigen Prozess von den anderen Müttern genau und gerichtverwertbar eruieren müsste, was genau die Problemmutter wann, wie oft und zu wem gesagt hat, denn man wird schließlich genau nachweisen müssen, dass die Grenze des zulässigen überschritten wird. Es ist in Deutschland nun mal nicht verboten eine (auch unberechtigterweise) schlechte Meinung über einen Lehrer / Automechaniker / Arzt zu haben und es ist auch nicht verboten diese schlechte Meinung mitzuteilen, verboten ist lediglich, dieses mit falschen Tatsachenbehauptungen zu begründen ("Frau X schlägt Kinder / schläft im Unterricht / gibt rotharigen Kindern grundsätzlich schlechte Noten").

    Praktikable Ratschläge gibt es in meinen Augen auch genug:
    - Dem Schulleiter die eigene Sicht schildern und darauf hinweisen, dass man es befremdlich findet wenn er ständige Beschwerden von einer einzelnen Mutter an- und ernstnimmt, wenn diese Mutter noch gar keinen persönlichen Kontakt mit der Lehrerin gesucht hat.
    - Wenn man das Gefühl hat, der Schulleiter verhält sich weiterhin so, dass er die Mutter noch zu ihrem Verhalten ermutigt, den Personalrat einschalten.
    - Die Mutter betont sachlich aber deutlich anschreiben und dazu auffordern, sich zukünftig direkt an dich zu wenden, wenn sie Fragen zu deinem Unterricht hat - sie draf auch ruhg merken, dass es kein Recht auf anonyme Beschuldigungen gibt, dass ihr Gemecker gegenüber Schulleitung und anderen Eltern also an dich weiter gegeben wird.
    - Sich den anderen Eltern gegenüber professionell und sachlich verhalten, wenn Dinge indirekt an einen herangetragen werden, dann merken die übrigen Eltern schon selber, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt, die nicht unbedingt den Tatssachen entspricht.
    - Den Fall mal der Rechtsberatung des Verbandes vortragen.

    Grüße,
    Moebius

    Zitat Moebius :

    , die der Rechtschutz übernimmt.

    Eine Rechtschutzversicherung übernimmt nur die Kosten in Fällen, in denen auch eine Aussicht auf Erfolg in einem etwaigen Prozess besteht, das ist hier nicht der Fall, da die Voraussetzungen der einschlägigen Normen wie "Üble Nachrede" offensichtlich nicht erfüllt sind. Wenn schon juristischer Rat erwünscht ist, würde ich mich an den Verband wenden, in dem man hoffentlich Mitglied ist, wenn man das Bedürfnis hat solche Dinge juristisch zu lösen (denn Probleme diesen Kalibers weden vielen Lehrern wohl mehr als einmal in ihrem Berufsleben begegnen).


    Ich möchte nicht wissen, wie z.B. Dr. Y oder Geschäftsmann X reagieren würden, wenn sie erführen, dass eine konkrete Person Negativkampagnen und Verleumdungen verbreiten, die ruf- und geschäftsschädigend wirken.

    Darüber braucht man nicht spekulieren, das ist in diesen Kreisen längst üblich und die Grenze ist inzwischen auch ausgeurteilt - bei Ärzten, Hotels, Gaststätten, etc. sind Bewertungsportale weit verbreitet und es gab schon reichlich Prozesse zu dem Thema, ja auch einige bei Lehrern, obwohl der Versuch einer bestimmten Webseite da ein Bewertungsportal zu etablieren ja wohl mangels Masse zu versanden scheint. Der Grundtenor ist immer der gleiche: Meinungsäußerungen sind zulässig, falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind unzulässig. Nach dem was in der Beschreibung im Ausgangspost steht, ist die Mutter menschlich ziemlich daneben und natürlich kann man der Mutter auch mal deutlich aber sachlich mitteilen, dass sie sich bitte direkt an dich wenden soll, wenn sie meint irgendwelche berechtigten Beschwerden zu haben. Etwas juristisch greifbares kann ich darin trotzdem noch nicht erkennen.
    Natürlich kann man noch mal 230 € für eine anwaltliche Erstberatung investieren, ich persönlich würde das aber nicht machen, da in meinen Augen der juristische Weg hier überhaupt keine Erfolgsaussichten bietet.

    Nun steht die gute Frau vor kurzem also vor der Schule und erzählt in aller Öffentlichkeit über mich, dass mein Unterricht schlecht und unstrukturiert wäre, ich mit den Kindern nicht lernen würde, sie nicht motiviere, ich sie mit den Worten bei Fragen wegschicken "das musst du alleine können" etc.

    Wenn es wirklich um Behauptungen dieser Kategorie geht hängst Du die ganze Sache in meinen Augen zu hoch. Das Verhalten der Mutter ist menschlich daneben und ziemlich peinlich, strafrechtlich relevant ist es aber nicht und in meinen Augen auch kein "Mobbing". Die Mutter darf die Meinung haben, dass Du einen ganz schlechten Unterricht machst und sie darf das auch gegenüber anderen äußern, genau so darfst Du der Meinung sein, dass die Kritik völlig abwegig und der Verhalten der Mutter unmöglich ist.
    In den strafrechtlich relevanten Bereich kommt man erst, wenn die Mutter falsche Tatsachen behauptet, wie zB dass Du Kinder schlagen oder dienstliche Pflichten verletzen würdest. Ich persönlich würde mit der Schulleitung sprechen und sicherstellen, dass diese Dir den Rücken deckt und die Mutter zB darauf hinweist, dass sie sich bitte zunächst an dich zu wenden hat, wenn sie ein Problem mit dir oder deinem Unterricht klären möchte. Ansonsten solltest du dich durch solche Spielchen nicht provozieren lassen.

    Die Frage ist ja, welche Leistungen der Schüler tatsächlich bringen kann oder nicht. Das ist bei ausländischen Zeugnissen ja oft sehr schwer zu beurteilen.
    Aus Sicht der Eltern stellt es sich wohl so dar, als ob ein leistungsstarkes Kind aus rein formalen Gründen in die Hauptschule eingeschult werden soll, wenn die Eltern das deutsche Schulsystem verstanden haben, kann ich schon verstehen, dass sie da ziemlich angefressen sind.

    Der richtige Weg wäre für mich: Sprachkenntnisse aufbauen, dann die Leistungsstärke auf irgendeine Art feststellen und dann in die passende Schulform überweisen. In Niedersachsen ist das auch möglich.

    Findet ihr den Weg über die Mittelschule (Hauptschule) denn jetzt so dramatisch - wenn Leistung da ist, kann man ja jährlich in die M-Klasse wechseln und von da aus auf die VOS gehen. Hab´dem Vater auch Quali, danach Berufsausbildung mit Quabi und dann Abi vorgeschlagen - fand er offensichtlich äußerst gruselig. Aber das muss einem doch klar sein, dass ein Landeswechsel nicht völlig nahtlos läuft??

    Das ist ihm möglicherweise auch klar, möglicherweise findet er es gruselig, dass sein Sohn einzig und allein deshalb auf die Hauptschule soll, weil er formal kein Übergangszeugnis vorweisen kann und sämtliche im vorherigen Schulsystem erbrachten Leistungen ansonsten völlig irrelevant sein sollen.

    Dafür gibt es die Möglichkeit zunächst die Sprache zu lernen und erst danach auf eine Regelschule zu wechseln. Das würde ich auch jedem empfehlen.

    Warnen würde ich vor der Strategie "Einfach mal im Gymnasium aufnehmen, der wird die Sprache dann schon schnell lernen". Ich hatte so einen Fall mal vor ein paar Jahren, da hatten wir einen Schüler aus Frankreich, der mit seinen Eltern wegen Arbeitsplatzwechsel nach Deutschland gekommen war. Zunächst war nur ein Jahr vorgesehen, der Schüler ist bei uns aufgenommen worden und wurde erst mal nicht beurteilt - "als "Übergangsphase". Die Sache hat sich dann aber verlängert und auch die Übergangsphase hat sich dann irgendwie immer weiter hingezogen. Am Ende des dritten Jahres hatte ich den Schüler dann in der 11 in Mathe und die Eltern meinten, er könne ja jetzt doch noch eben das Abi machen, da ist dann zum ersten mal genau hingeguckt worden, und in Mathe musste ich feststellen, dass der Schüler in den letzten 3 Jahren exakt garnichts gelernt hatte und auf dem Stand eines Achtklässlers war. In anderen Fächern war es ähnlich. Der Schüler hat dadurch effektiv drei Jahre verloren und konnte natürlich kein Abi bei uns machen. Übrigens sprach der Junge auch nach drei Jahren noch kaum Deutsch, weil er auch kein Interesse an Kontakten zu seinen deutschen Mitschülern hatte.
    Auch in meinem Oberstufenkurs im letzten Jahr hatte ich eine argentinische Austauschschülerin, die da nur ein Jahr ihre Zeit abgesessen hat.

    Das wichtigste ist, vorher mit Eltern und Schülern die Erwartungen abzuklären - soll der Schüler nur ein Jahr "untergebracht" werden und benötigt auch keine Noten, ist das unproblematisch, werden aber Noten oder gar ein Abschluss gewünscht, sollte man auch unmissverständlich klar machen, was dafür geleistet werden muss.

    Für die Leitung einer Fachgruppe gibt es bei uns 1 Anrechnungsstunde (Gymnasium mit 1300 Schülern), wenn sie nicht Teil einer Funktionsstelle ist. 2 Stunden halte ich grundsätzlich für eher viel, es hängt aber natürlich von der Fachgruppe ab. Wenn es einen kommissarischen Leiter gibt, der nur 1 Stunde bekommt, heißt das, dass dieser die Arbeit organisiert aber natürlich nicht alles selber macht. Dann kann man damit durchaus hinkommen.

    was macht ihr, wenn die letzte schreibende Person einer Klausur eine Schülerin ist?

    Längere Klausuren stellen.

    Wir hatten letztes Jahr mal den Fall bei einer Veranstaltung, die die ganze Nacht dauert, dass nur männliche Kollegen unter den Betreuern waren. Da hat uns der Schulleiter darauf hingewiesen, dass solche Veranstaltungen, was Aufsicht betrifft, wie Klassenfahrten mit Übernachtung zu handhaben sein und daher schon aufgrund der Erlasslage eine weibliche Kollegin dabei sein muss.

    Jetzt gerade übernimmst Du doch genau so unreflektiert das, was die Kollegin Dir über die Geschichte erzählt hat. Hast Du den entsprechenden Kollegen schon mal angesprochen und gefragt, was genau die Schüler von ihm wollten und was er mit denen besprochen hat? Hat die Fachkollegin selbst überhaupt schon mal mit dem Kollegen gesprochen?
    Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Dienstherr, bei Problemen zwischen Kollegen kann er bestefalls eine vermittelnde Rolle einnehmen, ähnlich wie ein Klassenlehrer bei Konflikten zwischen Klasse und Fachlehrer machen kann. Es ist weder deine Aufgabe, noch steht es Dir zu, Kollegen zu maßregeln.

    Für mich riecht so etwas nach übersteigertem Geltungsbedürfnis.

    Für mich riecht das sehr danach, dass Du, ohne überhaupt mit dem betreffenden Kollegen gesprochen zu haben, eine vorgefasste Meinung über diesen hast und da der "Vorfall" gut ins Bild passt. Vor allem fängst Du ja schon an, den Vorfall in Deinem Kopf so anzupassen, dass Dein Standpunkt besser bestätigt wird, denn wärend im ersten Post noch die Schüler auf Vorschlag des Kollegen ihre Probleme aufgeschrieben haben um sie mit der Fachlehrerin zu besprechen

    Die Schüler beschweren sich beim KL und schreiben dann alles gemeinsam auf. In der nächsten Stunde wird es dann der Kollegin von den Schülern vorgetragen.

    sind wir inzwischen so weit, dass der Kollege selber die Problemzettel formuliert

    aber ich setze mich doch nicht gemeinsam mit den Schülern hin und formuliere "Beschwerdezettel." ... Ich kann doch nicht unreflektiert das übernhemen, was Schüler sagen.

    Ich bleibe dabei: objektiv betrachtet, machen Du und die Fachlehrerin hier genau das, was ihr dem Klassenlehrer und den Schülern vorwerft, mit dem Unterschied, dass Ihr beide Profis seit, wärend der Klassenlehrer vermutlich in der schwierigen Situation war, 30 aus irgendwelchen Gründen aufgeregten Schülern beruhigen zu müssen.
    Wenn Du Dich in die Nummer einschalten möchtest, kläre erst mal, was wirklich passiert ist, bevor Du dich unreflektiert auf eine Seite schlägst.

    Die Schüler beschweren sich beim KL und schreiben dann alles gemeinsam auf. In der nächsten Stunde wird es dann der Kollegin von den Schülern vorgetragen. Selbst angesprochen hat der KL die Kollegin jedoch noch nicht. Mein Gefühl sagt mir, dass das nicht okay ist. Ich persönlich sage meinen Schülern immer, sie sollen doch ihr Anliegen konkret mit dem betreffenden Fachkollegen abklären.

    Der Klassenlehrer sorgt doch dafür, dass genau das passiert, was Du möchtest: die Schüler beschweren sich, der Klassenlehrer hilft eventuell die Beschwerden zu sortieren und ein bischen zu versachlichen und sorgt dann dafür, dass sich die Schüler mit ihrem Anliegen an den Fachlehrer wenden. Natürlich darf man als Klassenlehrer da nicht Partei ergreifen oder werten, das kann ich in deiner Beschreibung aber auch nicht erkennen.
    So lang sich der Klassenlehrer darauf beschränkt, zwischen Klasse und Fachlehrer zu vermitteln oder eben die Schüler zu ermutigen ihre vermeintlichen Probleme dem Fachlehrer selber vorzutragen (was sich jüngere Klassen oft nunmal nicht trauen), finde ich das in Ordnung und auch nicht unkollegial dem Fachlehrer gegenüber, denn wenn man sich als Klassenlehrer aus solchen Problemen einfach komplett ausklingt, ist die Alternative dann meist, dass es über die Eltern geht.

    Ich finde, dass die Situation des Referendars sehr gut dargestellt ist.

    Naja. Sicher ist das eine Situation, vor der Referendare immer etwas Angst haben, ich habe es aber in 8 Jahren als Referendar, Referendarsbetreuer und Kollege nicht ein einziges Mal miterlebt, dass Schüler einen Referendar in einer Lehrprobe bewusst sabotiert haben. Und das bei einer sicher dreistelligen Zahl Lehrproben. Selbst bei den wenigen Referendaren, die einen katastrophalen Unterricht gehalten und sich den Schülern gegenüber unmöglich verhalten haben, gab es dann schlimmstenfalls mal so etwas wie eine passive Verweigerungshaltung aber das auch eher im normalen Unterricht, in Examensproben hat sich dann immer noch der ein oder andere Schüler zusammengerissen, so dass immer eine gewisse Unterrichtsbeteiligung zu Stande kam.

    muss ich nicht einen Widerspruch formulieren, wenn mich jemand schadensersatzpflichtig macht. Wenigstens schreiben, dass ich den Anspruch von mir weise?
    Oder muss ich das erst machen, wenn Post vom Anwalt kommt?


    Selbst dann nicht, reagieren muss man erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, den muss mann dann zurückweisen.
    Selbst würde ich auf keinen Fall reagieren, ich habe das Gefühl das der Vater glaubt hier irgendwelche Machtspielchen mit Dir spielen zu können. Ich vermute, dass er gar keine Versuche machen wird, die Forderung juristisch durchzusetzen, sondern einfach mit immer neuen Forderungen oder Unverschämtheiten reagieren wird, egal wie Du antwortest. Auf so etwas würde ich mich gar nicht einlassen.
    Deine Schulleitung hat eine Fürsorgepflicht, wenn jemand reagieren muss, dann er.

    Wie war die Stelle denn ausgeschrieben?
    Wenn Du jetzt auf einer A12 Stelle sitzt wirst Du keinen Rechtsanspruch auf eine A13 Stelle durch Versetzung, Abordnung oder sonst irgendwas haben, es sollte aber weiterhin möglich sein sich auf freie A13 Stellen an Gymnasien zu bewerben. Ich würde mich an den Bezirkspersonalrat wenden.

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