Beiträge von Moebius

    Ist die Frage, ob man über Noten disziplinieren muss. Du bist sicher nicht verpflichtet, jedem einen Atlas zur Verfügung zu stellen, vielleicht ist es aber auch kein so großer Aufwand, zwei Atlanten dabei zu haben oder ein Kind zu bitten, das mit seinem schon fertig ist, ihn an den Mitschüler auszuleihen. Wenn die Bücher aber häufiger fehlen, bzw. einer gar keinen Atlas hat, würde ich die Eltern anrufen und daran erinnern, dass sie die Pflicht haben, sich um diesen Schulkram zu kümmern.

    Genau, Gott behüte, dass die Kinder am Ende noch die Erfahrung machen müssen, dass eigene Versäumnisse auch mal negative Folgen für einen selber haben können.

    Wenn ein Lehrwerk in Euer Schule eingeführt ist und Eure Schule angemeldet ist, bekommst Du den Zugriff auf die Schülerwerke so. Lediglich die Lehrermaterialien kosten. Auch da sollt man, wenn man das nutzen möchte, die Materialien nicht als einzelner Lehrer sondern über die Fachgruppe für alle Lehrer anschaffen. Wir haben mal testweise die Lehrermaterialien für ein Buch angeschafft sind aber dann wieder davon ab - von den 160 Seiten zusätzlichen Materialien blieben unterm Strich ca. 30 Seiten übrig, wenn man doppelte Formate, überflüssige Erläuterungen und methodischen Schnickschnack abzieht. Das ist aber sicher bei jeder Lehrwerksreihe anders.

    Nein, bei Kursen gibt es keine solche Regel. Die Schulen bekommen ihre Lehrerstundenzuweisung auf Basis eines Mittelwerts von 20 Schülern pro Kurs, wie sie den dann erreichen, bleibt ihnen überlassen. Insbesondere dann, wenn man ein breites Angebot haben möchte, können die Größen sehr schwanken. Wenn man einen Latein-Leistungskurs anbieten möchte, obwohl das nur 8 Schüler gewählt haben, muss es eben ein paar andere Kurse mit deutlich über 20 Schülern geben.

    Die aktuelle 10 ist der letzte Jahrgang bei dem die Grenze noch 26 ist. Ab dem nächsten Jahr ist die 10 wieder Teil der Mittelstufe und dann ist die Grenze 30 Schüler. Höchstgrenzen können in Einzelfällen überschritten werden, aber nicht beliebig und willkürlich. Etwa 10 % sind toleriert, 31 Schüler aber definitiv zu viel.
    Die eigentliche Frage ist aber, warum die Eltern das mitmachen.

    Jemand ohne erweitertes Führungszeugnis steht nicht vor der Klasse, auch nicht vorbehaltlich. Der Vertrag wird erst geschlossen, wenn das vorliegt und wenn das nicht bis zum vorgesehenen Termin klappt, ist der Termin halt nicht möglich.

    Privatschulen schließen mit ihren Schülern und Lehrern Verträge ab. Die verpflichtende Teilnahme an Fahrten kann Bestandteil eines solchen Vertrages sein, dann ist das auch rechtlich zulässig. Grundsätzlich steht es jedem frei, sich privatrechtlich zu Dingen zu verpflichten, die er sonst nicht tun müsste, du unterschreibst schließlich freiwillig. Ich kenne einige Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft in Niedersachsen, da ist das tatsächlich so üblich.

    Bei Dir ist das aber offensichtlich nicht der Fall, in deinem Vertrag steht ja sogar nach Deiner Aussage das genaue Gegenteil. Daran kann dann auch die Gesamtkonferenz nichts ändern, das könnte höchstens durch eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber geschehen.
    Ansonsten kann man nur darauf verweisen, dass in Niedersachsen an fast allen anderen Schulformen an den staatlichen Schulen derzeit Lehrer gesucht werden.

    Die Einschulung ist eine außenunterrichtliche Veranstaltung, die, genau wie Konferenzen, Elternsprechtage oder bei uns die Abiturentlassung, zu den außerunterrichtlichen Dienstpflichten gehört, dafür gibt es keine weitere Anrechnung (in Niedersachsen sind die Möglichkeiten zur Vergütung von Mehrarbeit sowieso sehr nachteilig für die Beschäftigten geregelt, selbst wenn die Stunden angerechnet würden, würde sich bei diesem Umfang kein Kompensationsanspruch ergeben).

    Bevor man sich darüber aufregt, sollte man sich bewusst machen, dass die Schüler dafür die ersten beiden Tage auch noch nicht da sind, wenn erst am Samstag die Einschulung ist, dort fallen im Gegenzug einige Stunden aus, vermutlich mehr, als man am Samstag dann nachholen muss.

    Der Samstag ist übrigens rechtlich ein normaler Werktag.

    Ich persönlich würde mir von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass das Kind sicher schwimmen kann. Aber bei einer Schulveranstaltung für die ganze Schule kann das wohl kaum Aufgabe der Klassenlehrer sein, individuell für jede Klasse zu entscheiden. Also: Schulleitung auffordern, einheitlich für alle Klassen fest zu legen, auf welcher Basis die Klassenlehrer die Einteilung vornehmen sollen und das dann so umsetzen.

    Wenn ich in so einem Fall einen Bedarf an rechtlicher Beratung habe (den ich eigentlich nicht erkennen kann), hole ich mir die an der zuständigen Stelle, also beim Dienstvorgesetzten oder der Behörde. Einen privat beauftragen Anwalt bezahlst Du auch selbst.

    Genau genommen waren es im ersten Monat bei mir sogar nur 70 € mehr. Das lag an der niedrigen Altersstufe und daran, dass es sich um den Übergang von A13 zu A14 handelte, bei dem in Niedersachsen gleichzeitig die allgemeine Stellenzulage wegfällt. Jetzt bin ich zwei Altersstufen höher und der Unterschied beträgt knapp 150 € netto.

    Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind immer noch meldepflichtig (in den meisten Bundesländern gibt es den Unterschied eh nicht mehr). Und bei Überschreitung von 6 Stunden pro Woche wird die Nebentätigkeit regelmäßig untersagt. 40 Stunden pro Woche sind somit zu viel.

    Ich war 32 als ich eine Funktionsstelle übernommen habe, in den letzten 10 Jahren kann ich mich an keinen Fall erinnern, bei dem an unserer Schule ein Kollege über 40 noch eine Beförderungsstelle übernommen hätte. Was daran liegt, dass Beförderungsstellen in Niedersachsen sehr knapp sind und man meistens die Arbeit vorher 2 bis 3 Jahre für geringe Entlastung machen muss um dann am Ende 100 € netto mehr in der Tasche zu haben. Das tun sich die meisten älteren Kollegen nicht mehr an.

    Hier werden einige Dinge ziemlich wild durcheinander geworfen.

    1. Ein digitales Klassenbuch ist kein Lehrwerk, die entsprechenden Erlasse sind daher nicht einschlägig.

    2. Die Gesamtkonferenz hat in Niedersachsen generell nur noch wenig Funktionen, genau genommen entscheidet sie nur über pädagogische Fragen. Dazu gehört die Einführung eines digitalen Klassenbuches nicht.

    3. Das digitale Klassenbuch enthält keine Informationen über die Beschäftigten. Dass der Personalrat da mitbestimmungspflichtig ist, bezweifle ich. Im Zweifelsfall kann man sich aber natürlich an den Bezirkspersonalrat wenden. (Maximal muss der Personalrat ins "benehmen gesetzt werden" verhindern können wir da nichts.)

    4. Der Schulleiter legt dem Schulvorstand den Haushalt vor, er erstattet Bericht darüber. Eine Zustimmung für einzelne Haushaltsposten oder Anschaffungen muss er nicht einholen, schon gar nicht für Ausgaben aus dem kommunalen Verwaltungshaushalt (und daraus wäre die Anschaffung zu finanzieren). Auf den Landeshaushalt kann der Schulvorstand zumindest indirekt Einfluss nehmen, indem er etwa Grundsätze für ein Fährtenkonzept beschließt, über den Verwaltungshaushalt verfügt der Schulleiter im Tagesgeschäft eigenverantwortlich.

    5. Datenschutzrechtliche Vorgaben sind zu erfüllen und oft kompliziert. Das sicher zu stellen, fällt aber bei der Einführung nicht in die Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Wenn der Schulleiter die Umstellung auf digitale Klassenbücher anordnet, hat er sicher zu stellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden. (Allerdings sind die entsprechenden Produkte auch so gebaut, dass das der Fall ist.)

    Wenn man als Lehrer gegen die Einführung ist, argumentiert man wohl am besten inhaltlich, indem man seine Bedenken begründet und etwa praktische Probleme aufzeigt, die während der Erprobungsphase aufgetreten sind. Wenn man dem Schulleiter mit "Ich erkläre Dir mal, wie man Deinen Job macht" begegnet, dürfte das eine Garantie dafür sein, dass der seine Vorstellungen erst recht durchdrückt (und am Ende des Tages kann er das auch).

    Am stichhaltigsten ist für mich übrigens der finanzielle Punkt - digitale Klassenbücher benötigen eine technische Infrastruktur inclusive Eingabegerät für jeden Lehrer. Die müssen natürlich von der Schule angeschafft werden. Kosten an einem Gymnasium mit 100 Lehrern bei Anschaffung von Tablets für 250 €: 25 000 €, und selbst wenn der kommunale Träger das einmal mitmacht, sollte man sich gut überlegen, ob die langfristigen Kosten auch gedeckt sind (bei durchschnittlich 5jähriger Nutzung bis zum Defekt des Gerätes immerhin 5000 € pro Jahr).

    Grüße,
    Moebius

    Ich vermute, der Familienstand wird auch in der Personalnebenakte in der Schule und der Personaldatei im Rechner geführt werden, da wird es zumindest die Sekretärin mitkriegen, die den Eintrag mal einlegen muss.

    Die oben beschriebene Praxis kann für die Schulen nicht nur organisatorisch höchst problematisch werden. Die Mittel für dieses Angebot kommen über den Ganztagserlass. Der sieht aber in Niedersachsen eine verbindliche Teilnahme per Anmeldung für das ganze Halbjahr vor. Wenn die Schule also unverbindliche "walk in AGs" macht, bei denen Schüler nur kommen, wenn ihnen danach ist, die Schule der Behörde gegenüber aber gleichzeitig Schülerzahlen weitermeldet, die in der Realität am Angebot aber gar nicht regelmäßig teilnehmen, erschleicht sich die Schule damit faktisch Mittel, die ihr nicht zustehen.

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