Beiträge von Moebius

    Gilt für das Abi und für Niedersachsen, in wie weit das übertragbar ist, muss jeder selber recherchieren:

    Wie hatten im letzten Jahr Dezernentenabitur und wurden in diesem Zusammenhang recht ausführlich informiert.
    Die Schüler können nach einem halben Jahr Einblick nehmen, aber darum geht es bei den Randkommentaren weniger. Sie sind eher relevant, falls ein Schüler gegen eine Bewertung klagt, da dann geprüft wird, ob Gutachten und Randkommentare konsistent sind. Insgesamt gilt die Vorgabe, dass die Randkommendare die Vorzüge und Mängel einer Klausur kennzeichen sollen. Das Gutachten geht dann bilanzierend aus den Randkommentaren hervor. In einer normalen Abiturklausur ergibt der Randkommentar bei mir etwa 2 bis 3 handschriftliche DinA4 Seiten, das Gutachten eine Seite getippt. Das scheint auch ungefähr den Erwartungen zu entsprechen. Ein befreundeter Kollege hat in seiner Korrektur zwar Fehler kurz kommentiert, richtige Passagen aber nur durch einen Haken gekennzeichnet. Das entsprach nach Auffassung des Fachberaters nicht der Vorgabe, auch die positiven Aspekte entsprechend im Randkommentar zu würdigen. Als Ergebnis gab es ein Vieraugengespräch mit dem Dezerneten und an dessen Ende den Stapel mit Klausuren zurück samt des Auftrags die Korrektur zu überarbeiten. Ähnliches konnten auch eine Reihe andere Kollegen berichten.

    Im Falle einer Abordnung muss man die dienstlichen Pflichten an der Zielschule ebenso wahrnehmen, wie an der Stammschule. Man muss Konferenzen besuchen und kann auch für alle anderen Tätigkeiten herangezogen werden, zumindest in einem Umfang, der sich nach dem Anteil der Abordnung bemisst. Grundsätzlich gilt das auch für eine Klassenleitung, wenn das Gesamtmaß der Belastung durch zusätzliche Funktionen nicht gravierend das Maß übersteigt, dass beispielsweise auch eine Teilzeitkraft mit 12 Stunden leisten muss.


    Und was ist mit dem guten alten Wirschaftsfaktor? Dann bin ich gleich in einem Dienstverhältnis und falle in keine Arbeitslosentstatistik oder falle dem Staat nicht zur Last... nur mal so als Gedanke. Aber die deutschen Mühöen der Verwaltung mahlen eben extreeem langsam.

    Der Termin ist sehr frühzeitig bekannt und noch ein halbes Jahr hin. Dass man zum Eintritt in das Referendariat nun mal nachweisen muss, dass man die Voraussetzungen dafür erfüllt, ist auch nicht wirklich überraschend und die Frist von 2 Wochen vorher ist inzwischen auch recht entgegenkommens, da waren früher ganz andere Zeiten üblich. Ein paar Tage sind nun mal notwendig um die Unterlgen zu prüfen und alles einzutüten. Dass du das alles 6 Monate im voraus weißt weißt und dich trotzdem nicht in der Lage siehst, deine Prüfung 2 Wochen vorher zu machen, weil du die Zeit zum lernen brauchst ist deine Entscheidung, dann aber die Schuld für die absehbaren Konsequenzen bei allen anderen zu suchen, ist ein bischen billig.
    Nur mal so als Gedanke.

    Nein, er möchte darauf hinweisen, dass gerade bei Neuanmeldungen ein einigermaßen vollständiges und glaubwürdiges Profil in diesem Forum erünscht ist, da wir "gelegentlich" mit unberechtigten Anmeldungen zu tun haben. Es wäre auch hilfreich, nicht gleich unsachlich zu werden, nur weil nicht schon die allererste Antwort das gewünschte Ergebnis liefert.

    Wer sich anmeldern darf, steht in den Amazon-Rezensionsrichtlinien und Werke der Schüler darfst du genau so wenige unter deinem Namen veröffentlichen, wie die Schüler deine Klausuren ins internet stellen dürfen.

    Das erscheint mir extrem hoch. Ich zahle etwa die Hälfte, auch für den niedersächsischen Beihilfeergänzungstarif. Das ist noch der alte geschlechterspezifische Tarif, aber auch nach den neuen dürften es eigentlich auf keinen Fall über 200 € sein.

    Das ein Kind nicht "die gewünschten Noten bring" wäre für mich in keinem Alter ein Kriterium, sondern höchstens, dass es Noten schreibt, mit denen es sein Leistungspotential nicht ausschöpft (wobei das nicht nur die subjektive Einschätzung der Eltern sein sollte). Und dann muss man sich halt fragen, wordan es liegt, sinnvoll kann Nachhilfe bei Schülern sein, die einfach ein längeres und persönlichers Maß an individueller Zuwendung brauchen, als es der Lehrer im Klassenverband liefern kann.

    Das ist keine Abstimmungsfrage.

    Kein Lehrer kann gezwungen werden einer Veröffentlichung seines Bildes auf der Schulhomepage zuzustimmen, auch wenn nur ein einzelner das nicht möchte, muss das respektiert werden. Anders sieht es bei Kollegen in leitenden Postitionen aus, wenn ein überwiegendes Interesse daran besteht, dass eine bestimmte Postition nach außen hin auch mit einem Bild repräsentiert wird, kann das auch ohne Zustimmung geschehen. Das ist übrigens nicht meine persönliche Meinung, sondern Rechtsauskunft der Behöerde (und auch nicht bundeslandspezifisch, da es siich aus übergeordneten Bundesgesetzen ergibt).

    Ich persönlich möchte auch nicht, dass mein Bild auf der Schulhomepage steht. Aber das sei jedem selbst belassen.

    Wie soll ich mich weiter verhalten und wie kann ich es erreichen, dass die Eltern aufwachen und bemerken, dass es wichtig ist, etwas zu tun??

    Gar nicht, es ist nicht deine Aufgabe die Eltern zu erziehen und, so lange keine Kindswohlgefährdung vorliegt (und da liegen die Hürden wesentlich höher), auch nicht irgendwelche Maßnahmen durchzudrücken deren Notwendiglkeit die Eltern nicht einsehen und hinter denen sie nicht stehen.
    Deine Aufgabe ist es, die Eltern zu informieren und da zu beraten, wo Beratung gewünscht ist. Wenn das nichts fruchtet kannst du im Rahmen deiner unterrichtlichen Möglichkeiten versuchen den Jungen zu fördern und du kannst nötigenfalls Maßnahmen treffen um dafür zu sorgen, dass nicht andere Schüler oder die Klassensituation als ganzes durch das Verhalten des Schülers unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

    Persönliches Pech. Dass Sportkleidung verdrecken kann sollte bekannt sein. Letztendlich zählt der aktuelle Verkehrswert, nicht der Neuwert und ein "Felck" macht ein Sporttrikot nicht unbrauchbar, es erfüllt nach wie vor seinen Zweck. Töchterlein darf die Kleidung trotz Fleck weiterhin tragen bis sie zu klein ist. Also ist kein Schaden entstanden.

    Und die gleiche Haltung würdest du auch an den Tag legen, wenn dir privat jemand im Fitnessstudio einen Obstsaft über die Klamotten kippt und dabei Flecken verursacht, die nicht mehr zu entfernen sind?

    Mal unabhängig von der persönlichen Einschätzung: für einen verursachten Schaden muss immer derjenige gerade stehen, der ihn verursacht hat. Erleiden Schüler im Verantwortungsbereich der Schule einen Schaden, den ein Lehrer zu verantworten hat (und das ist der Fall, wenn er den Schülern untaugliche Materialien in die Hand drückt), ist der Anspruchsgegner immer der Dienstherr. Dieser kann sich etwaigen Schadensersatz vom Lehrer wiederholen, falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen (beides sehe ich hier nicht). Der Ansprechpartner für den Vater ist also der Schulträger, nicht der Lehrer persönlich, der Antrag kann aber ggf. über die Schule gestellt werden. Bei gefordertem Schadensersatz gilt grundsätzlich, dass der Schaden zu belegen ist, und zwar konkret (alleine auf die Behauptung hin, dass die Klamotten mal x € gekostet haben und jetzt wertlos sein, wird man also keinen Schdadensersatz erhalten). Das könnte im vorliegenden Fall durch eine Reinigungsrechnung geschehen oder durch Vorlage der Rechungen für die Kleidung und eines geeigneten Nachweises darüber, dass eine Reinigung nicht mehr möglich ist. Im letzteren Fall wird aber nur der Zeitwert ersetzt werden.

    Nur weil ein Schüler dich beleidigt bist du nicht automatisch befangen. Wäre ja ein super Trick, wenn ich einen bestimmten Prüfer nicht möchte, gehe ich eine Woche vor der müdlichen hin und sage einmal "Sie sind ein Arschloch" und schon darf der mich nicht mehr prüfen, ernsthafte Konsequenzen drohen mir ja schon aufgrund von Ladungsfisten nicht mehr.

    Ich würde den Fall der Schulleitung schildern und die darum bitten sich darum zu kümmern, das aber so schnell wie möglich.

    Am besten fände ich allerdings eine dazwischen geschobene Stunde zur Sicherheit und Privatsphäre im Internet. Ernsthaft. Ich finde, dass es erschreckend ist, wie die Jugend, die ich persönlich kenne, sich im Netz bewegt.

    Wir reden hier von einem volljährigen Schüler der Kurz vorm Abi steht. Der weiß genau, was er tut, er hat nur nicht damit gerechnet, dass der Lehrer das so kurzfristig sieht. Irgendwo ist auch mal die Grenze erreicht, bei der ich nicht mehr pädagogisch tätig werde. Ein gleichaltriger Realschüler der in der Ausbildung ist und sich so über seinen Chef äußert, dürfte sich vermutlich seine Papiere abholen.

    Es wird wohl kein “xyz ist doof“ sein. aber alles, was in die Richtung geht - ehrlich, da solltest du drüber stehen und dich nicht weiter reinsteigern.
    ...
    ein weiteres Problem, was ich sehe: du bist jetzt schon “befangen“ und hast diese Antihaltung...

    Bitte? Ich weiß nicht, wo du in die Postings von Brick eine Antihaltung reinliest, aber ich kann da keine erkennen. Befangenheit bedeutet die mangelde Fähigkeit objektiv Urteilen zu können. Nur weil man sich über das Verhaltens eines Schülers ärgert ist man noch lange nicht befangen.
    Und vilelleicht solltest du mal darüber nachdenken, ob vielleicht zwischen deiner selbst getroffenen Feststellung, dass Jugendliche zu unbedarft mit Veröffentlichungen im Internet umgehen, und deiner Empfehlung, man solle im Ernstfall aber die Füße still halten, ein Zusammenhang besteht.

    Vor 10 oder 20 Jahren ging es bei dieser Gender-Diskussion immer darum Nachteile für Mädchen abzubauen, also darum ihr technisches Interesse zu förden, wenn denn welches vorhanden ist, oder andere typische Jungs-Domänen zu öffnen. Nach meinem Eindruck hat sich das in den letzten Jahren gedreht und gerade im Grundschulkontext geht es inzwischen sehr oft darum, den Jungs typische "Jungs-Verhaltensweisen" abzugewöhnen. Da ist ja inzwischen alles, was in Richtung "Konkurrenzkampf", "Raufen" oder ähnlichem geht negativ besetzt.

    Und jetzt bin ich mal ganz provokativ:
    dabei ist die ganze Gleichberechtigungskiste oft nur vorgeschoben, das wirkliche Problem ist, dass die Grundschulen inzwischen fast nur noch rein weibliche Kollegien haben in denen viele Lehrerinnen mit den ganzen typischen "Jungs-Verhaltensweisen" schlicht überfordert sind und damit nicht umgehen können (weil solche Dinge wie klare Grenzen zu setzen ihnen ja schon im Studium als autoritärer Kram ausgetrieben werden). Die wissen sich dann gar nicht mehr anders zu helfen als zu versuchen aus den kleinen Jungs möglichst kleine Mädchen zu machen, indem dann permanent die "wir fassen und an den Händen, haben uns alle ganz lieb und sprechen über unsere Gefühle"-Nummer abgezogen wird (aber bitte nur, wenn du den Sprechstein hast), und notfalls wird halt über die Note reguliert.

    Das ist zwar etwas polemisch überspitzt, aber im Kern ist es ja heute durchaus wissenschaftlicher Erkenntnisstand, das die Jungen in der Schule das benachteiligte Geschlecht sind und nicht die Mädchen.

    Zur Ausgangsfrage: warum muss man eigentlich irgendwas spezielles veranstalten, nur weil ein Teil der Klasse fehlt. Ich würde im Normalfall Unterricht machen, nicht unbedingt was neues, aber schon sinnvolle Übungen.

    Ich bin ja sonst niemand, der wegen jedem Tippfehler rummeckert, ich mache selbst genug davon. Aber wenn man überhaupt keine Absätze macht und duchgehend alles klein schreibt ist irgendwann die Grenze zu Unleserlichkeit überschritten, ich habe mich durch die ersten vier Zeilen gekämpft und dann aufgegeben, weil mir das so zu anstrengend ist.
    Wenn du Wert darauf legst, dass man sich mit deinen Beiträgen inhaltlich auseinandersetzt, wäre es hilfreich, wenn du ein bischen auf Lesbarkeit achtest.

    Ich vermute mal:
    Da er hier ja lautstark verkündet hat, dass er gar nicht mehr Lehrer werden will sondern sich den finanziell lukrativeren Arbeitgebern in der freien Wirtschaft zuwendet, die ihn alle bereits mit offenen Armen erwarten, und er somit hier gar nicht mehr schreibberechtigt ist.

    Merkwürdige Storry. Wenn der Rektor einen anderen Klassenleiter möchte, kann er jederzeit einen einsetzen, die Zustimmung des Lehrers braucht er dazu nicht. Das hätte in den 8 Wochen seiner Abwesenheit längst geschehen können. Schließlich muss in dieser Zeit auch jemand die Pflichten des Klassenlehrers übernommen haben.

    Grundsätzlich kann auch ein im nachhinein bemerkter Täuschungsversuch sanktioniert werden. Ob alleine die Bearbeitungsreihenfolge ausreichend ist, um da eindeutig den Abschreibenden zu identifizieren, erscheint mir etwas unsicher. Sicherere Methode: direkt in der nächsten Stunde beide Kandidaten schnappen und in verschiedene Räume setzen, mit dem Auftrag ihre Lösung für beide fraglichen Aufgabenteile noch einmal niederzuschreiben. Demjenigen, der abgeschrieben hat, wird dies vermutlich nur in Bruchstücken gelingen und dann ist der Fall eigentlich klar.

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