Das "sollen" hat juristisch eine relativ hohe Bindungskraft. Man darf gegen solche Regelungen verstoßen, aber nur wenn man zwingende Gründe hat. "Kein anderer Termin mehr möglich" ist normalerweise kein zwingender Grund, da die Kollegin diese Situation ja selber herbeigeführt hat - sie hätte ihre Arbeit ja schließlich längst schreiben können. Eine Außnahme könnte sein, wenn die betreffende Kollegin längere Zeit krank war, das könnte dann als zwingender Grund zu werten sein.
Ich kann aber nachvollziehen, dass Du ohne eigenes Zutun jetzt in eine dumme Situation gekommen bist. Eine Lösung ist so aus der Ferne schwer zu sehen, vielleicht kann man durch Tauschen von Stunden was hinbekommen.
Beiträge von Moebius
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Striche für nicht gemachte Hausarbeiten sind eine nachträgliche Kontrolle auf relativ geringem Level. Ich gehe erst mal davon aus, dass Schüler ihre Hausarbeiten machen, und erst wenn ich feststelle, dass das nicht funktioniert, gibt es Elterninformationen oder andere Maßnahmen.
Das was Du machst ist hingegen der Schüler- und Elternschaft pauschal und ohne auf den einzelnen Schüler bezogenen Anlass die Eigenverantwortung schon im voraus abzusprechen und die Kontrolle komplett an dich zu ziehen. Der Unterschied ist in meinen Augen doch mehr als graduell. -
Die Frage, um welche Inhalte es nun konkret geht, hat doch mit unserer Kritik oben nichts zu tun.
Auch das Argument "es wirkt doch" kann ich persönlich nicht teilen. Engmaschige Kontrolle führt grundsätzlich erst mal kurzfristig dazu, dass sich die Kontrollierten darauf einstellen. Die problematischen Folgen sehe ich eher im Grundsätzlichen (Leher-Eltern-Beziehung) und im Langfristigen (unselbständigkeit der Schüler). -
Was soll denn bitte "wenn sie einverstanden ist" heißen?
Erlasse lassen sich nicht durch Mehrheitsbeschluss von Schülern außer Kraft setzen. Und selbst wenn die Lerngruppe vermeintlich geschlossen dafür ist, schützt dich das nicht davor, dass hinterher die Mutter eines Schülers, der eine 5 geschrieben hat, kommt und sagt "mein Sohn war überhaupt nicht einverstanden, er hat sich nur nicht getraut was zu sagen". -
Wobei hier eine Realschullehrerin gefragt hat, Moebius.
Stimmt, sorry, ist mir entgangen. Um so mehr Selbständigkeit sollte man eigentlich einfordern.
In der weiterführenden Schule kann man so ein Verfahren meiner Meinung nach nur bei Schülern wählen, die ihren Kram sonst nicht geregelt kriegen. Und zwar in Absprache mit den Eltern. -
Das Problem wäre für mich als Elternteil weniger der organisatorische Aspekt des täglichen Unterschreibens, sondern eher ein anderer:
Alles was in der Schule stattfindet, gehört in Deinen Bereich, Hausarbeiten und hausliche Übungen zu unterstützen gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern. Wenn Du Dir jetzt täglich Unterschriften zur Bestätigung von erfolger Übung vorlegen lässt, enthält das die Botschaft, dass Du grundsätzlich erst mal nicht darauf vertraust, dass die Eltern ihren Aufgaben nachkommen, sondern das überwachen möchtest, und zwar permanent und ohne Anlass. Das würde ich auch verweigern.
Es mag Situationen geben, in denen es sinnvoll sein kann, auch die häusliche Situation so engmaschig zu kontrollieren, in der von Dir beschriebenen Pauschalität halte ich das aber für falsch.Ganz nebenbei:
Erziehung zur Selbständigkeit ist auch ein Lernziel der Grundschule (das in letzter Zeit nach meinem Eindruck leider manchmal etwas kurz kommt). Dazu gehört auch, dass man Schülern die Chance gibt, sich selbst zu organisieren und dann auch mal auf die Nase zu fallen, wenn es denn zu wenig Übung war. Spätestens die weiterführende Schule hat nicht mehr die Möglichkeit bei 32 Schülern und zunehmenden inhaltlichen Stoffdruck jeden Handgriff zu kontrollieren, wir müssen einfach mehr Selbständigkeit erwarten. Das Ergebnis sind dann leider manchmal Schüler, die verzweifeln, weil der Lehrer dann nicht mehr vorgeben möchte, in welcher Farbe die Überschrift unterstrichen werden soll und sie das nicht selber entscheiden können. -
Hier wird am Kern des Problems vorbei diskutiert, denn es handelt sich "nicht nur" um eine normale Dienstunfähigkeit, sondern um eine dauerhafte Schädigung als Folge der beruflichen Tätigkeit. Dies ist grundsätzlich anders zu bewerten. Ansprüche könnten da - im Prinzip - auch entstehen, wenn man Angestellter ist. Der Fall ist eher vergleichbar, mit jemandem, dem Dienst einen Unfall hat, gleichzeitig aber ungleich komplizierter, da es sich nicht um ein einzelnes Schadensereignis handelt, sondern um einen längeren Krankheitsprozess.
Man wird auch belegen müssen, dass die Schädigung auf die dinstliche Tätigkeit zurückzuführen ist, was ich mir sehr schwierig vorstelle, nach der relativ kurzen Zeit im Seiteneinstieg. Ich würde empfehlen, zunächst eine klare ärztliche Diagnose abzuwarten und dann damit zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen. -
Vor allem wäre es hilfreich, wenn man die genauen Umstände schildert. So kann man eigentlich nur sagen: ja, es gibt Fälle, bei denen eine Wiederholung der 10. Klasse an der Realschule möglich ist. Und andere, bei denen das nicht möglich ist.
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Dies ist ein Forum für Lehrer, nicht ohne Grund muss man bei der Anmeldung bestätigen, dass man einer ist.
Da es Grundschullehramt mit den Fächern Pädagogik und Psychologie nicht gibt, nehme ich mal stark an, dass du keiner bist. -
Wenn wir diesen Artikel online veröffentlichen, könnte es also im krassesten Fall sein, dass man irgendwie belangt wird.
Was heißt "im krassesten Fall"? Selbstvertändlich muss man bei unerlaubter Verwendung von fremden Bildern damit rechnen, dass man dafür zur Kasse gebeten wird, auch bereits bei Verwendung in der Printversion ohne Onlineveröffentlichung. Ein entsprechendes Entgelt samt Zuschlag für unerlaubte Nutzung dürfte zwischen 300 € und 1000 € liegen.
Zu vermitteln, das man so etwas nicht darf, sollte eigentlich eine der Kernaufgaben eines betreuenden Lehrers gehören.Quellenangabe der Fotos? So handhaben wir es zumindest in Schülerzeitung und Jahresbericht.
Übernahme fremder Bilder wird nicht durch Angabe der Quelle legitimiert. Wenn ich ein Auto klaue, kann ich mich auch nicht damit rechtfertigen, dass ich ja die ursprünglichen Nummernschilder dran gelassen habe. (Ok, etwas überspitzt.)
Gerade bei Filmbesprechungen (oder auch anderen Medien) lässt sich das Problem auch besonders einfach lösen, da alle Rechteinhaber spätestens auf Anfrage per Email Pressematerial zur Verfügung stellen.
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Vera 8 darf nicht benotet werden, kann jedoch als Teilleistung in die sonstige Mitarbeit einfließen. Alleine davon die Zuordnung zu bestimmten Kursen abhängig zu machen, dürfte aber wohl kaum vertretbar sein.
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mir ist schon klar, dass ich frei entscheiden darf und mich nicht vor den eltern für meine versetzung rechtfertigen muss. und auch dass vorwürfe seitens der elter unberechtigt sind.
Wohlgemerkt Vorwürfe, die es bisher nur in Deiner Fantasie gibt.
aber die kinder haben nun mal auch ein emotionales verhältnis zu mir als lehrerin und ich hatte mir von euch nur tipps erhofft, wie ich es ihnen verständlich erklären kann, dass ich die schule verlassen werde und möchte.
ich finde nicht, dass 8-jährige verstehen, wenn ich sage, dass ich sie zwar mag und gerne unterrichtet habe, aus pvivaten gründen aber nun die schule wechseln möchte.
und ich empfinde es tatsächlich als sehr unschöne situation, kinder und eltern darüber zu informieren und zu sehen, dass einige traurig sind und sehe es nicht als reine sachinformation!Bei allem Respekt: sowohl inhaltlich als auch was den Schreibstil angeht, macht es stark den Eindruck, als ob es eher Du selber bist, die mit der Situation emotional überfordert ist, als die Kinder.
Was willst Du den Schülern und Eltern denn sonst erzählen, als dass Du aus persönlichen Gründen gehst? Das Du gehst, weil Du mit den Zuständen an der Schule / Der Schulleitung / den Kollegen nicht mehr klar kommst? Solche Dinge sind hochgeradig unprofessionell und haben da nichts zu suchen.Natürlich gibt es bei solchen Situationen auch immer einzelne Schüler die emotional reagieren, dein Job ist es das aufzufangen, für diejenigen, die das brauchen ein paar tröstende Worte zu finden und klar zu machen, dass solche Lehrerwechsel im Leben auch dazugehören und nicht das Ende der Welt sind. Also reiß dich bitte zusammen, denke daran, dass von allen an der Situation Beteiligten (Lehrer, Schüler und Eltern) Du der Profi bist und versuche Dich entsprechend zu verhalten.
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Entschuldigung, aber ob zwangsversetzt, auf eigenen Antrag oder weil die Prophezeiung es so verlangt hat - das geht die Eltern überhaupt nichts an und es ist auch eine Frage der Professionalität so etwas als Lehrerin nicht in die Klassenöffentlichkeit zu zerren. Da gibt es überhaupts nichts zu entschuldigen oder schon im Vorraus zu überlegen, wer warum vielleicht sauer auf einen seien könnte. Wenn sich ganz neugirige Eltern nicht verkneifen können nachzufragen, sagt man halt man gehe aus persönlichen Gründen, und wenn das jemandem nicht reicht, muss er damit leben.
Natürlich sind Kinder in solchen Situationen schon mal betroffen oder traurig, aber genau desshalb darf man das als Lehrer auch nicht so emotional überhöhen, als würde da sonstwas zusammenbrechen. Dass es an der Schule mal einen Lehrerwechsel gibt, ist nun mal ein ganz normaler Vorgang. Damit kommen auch Kinder durchaus klar. Wenn die Lehrerin natürlich selber ein riesen Drama daraus macht, darf man sich nicht darüber wundern, wenn es dann ein riesen Drama wird. -
Normalerweise endet die Schulveranstaltung mit der Rückkehr zur Schule. Wenn einzelne Schüler diese Rückfahrt nicht wollen, ginge das höchstens mit Zustimmung des Schulleiters und der schriftlichen Bestätigung der Schüler über die Kenntnisnahme, dass mit dem Verzicht auf die Rückfahrt auch der Versicherungsschutz endet und dass sich dadurch kein Teilerstattungsanspruch über die Fahrtkosten ergibt.
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Da gibt es überhaupt kein "Prozcedere", sondern lediglich den Hinweis, dass ich mir meine Bewertungsmaßstäbe vorher gut überlege und auf Basis der entsprechenden Erlasse und Richtlinien festsetze, aber nicht hinterher verhandle.
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Vielleicht mal eine einigermaßen neutrale Übersicht über die Frage, welche Versicherungen sinnvoll sind:
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1. BU ist eher günstiger als eine echte DU, weil eine DU alleine dadurch ausgelöst wird, dass der Versicherungsnehmer seine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, wärend es bei einer BU zumutbar ist, sein Geld auf andere Weise zu verdienen, wenn man grundsätzlich noch arbeitsfähig ist. Ein verbeamteter Lehrer, der DU wird, bekommt die Versicherung ausgezahlt, wärend eine angestellte Friseuse, die eine Allergie gegen Haarpflegeprodukte entwickelt, von der BU auf Dauer eben nichts bekommt sondern eine Umschulung machen muss. Eine DU ist sehr viel weitreichender als eine BU, daher ist sie vergleichsweise teuer und wird von vielen Versicherungen nicht angeboten.
2. Der Vergleich zwischen DU und privater Rentenversicherung macht keinen Sinn, weil die DU eben nicht immer zahlt, sondern nur bei Dienstunfähugkeit.
3. Aus einem Einzelfall zu schließen, dass man Ansprüche gegen BU-Versicherungen grundsätzlich nur mit Rechtsanwalt durchsetzen kann, halte ich für quatsch. Bei DU ist das Problem nicht gegeben, da eine echte DU so gestrickt ist, dass das Urteil des Dienstherren entscheidend ist. Sprich: wenn dein Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt, ist das für die Versicherung bindend und du musst dich mit der Versicherung gar nicht auseinandersetzen.
4. Eine Rechtsschutzversicherung ist desswegen nicht so wichtig, weil sich das Risiko auf die Prozesskosten beschränkt, das sind Beträge, die wohl die meisten von uns im Fall der Fälle selber tragen können, ohne das es existenzbedrohend wird.
Aber sämtliche Planungen bei uns laufen ohne mein Einkommen, also ist eine Dienstunfähigkeit hier sicherlich kein existenzbedrohendes Risiko.
5. Wenn du den Grundsatz "Im Zweifel wird mich mein Mann schon bis ans Ende meiner Tage aushalten" zur Basis deiner Zukunftsplanung machen willst, ist das sicher richtig. Da hat aber später schon so manch eine dumm geguckt.
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Was für mich besonders interessant war, ist die Tatsache, dass man eigentlich nur für 5 Jahre eine Absicherung braucht, ...
Ich denke für 5 Jahre sowas abzuschliessen ist durchaus ok, aber 30 Jahre dafür Geld zu zahlen....Nach 5 Jahren bekommt man die Mindestabsicherung. Diese liegt für Dich bei rund 1000 €. Wenn Dir das bis an dein Lebensende reicht (als dienstunfähiger Beamter im vorzeitigen Ruhestand darfst Du nicht mal einen Nebenjob annehmen um das Ruhegehalt aufzubessern), kannst Du auf eine weitere Versicherung verzichten. Um darüber hinaus zu kommen, muss man sehr viel länger Arbeiten.
Die Beiträge der DU sind so hoch, weil das Risiko entsprechend ist. Dabei gehört die Dienstunfähigkeit ganz klar zu den existenzbedrohenden Riskien, gegen die sich jeder absichern sollte (wie Kranken- und Haftpflichtverischerung). Auf solchen Gedöns wie Krankentagegeld oder privaten Rechtsschutz kann man viel eher verzichten. Die Beiträge liegen bei mir um die 70 € pro Monat. -
Das ist zu jedem Zeitpunkt möglich und nicht an irgendwelche (Halb)jahresfristen gebunden.
Die Entlassung tritt dann aber in Kraft zum Monatsende. Genau den letzten Ferientag, wird man also nicht abpassen können, sondern sinnvollerweise den Monatswechsel der innterhalb des Ferienzeitraumes liegt.
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Ich habe gehört, stattdessen sollen jetzt stichprobenartig 1% der Lehrerwohnungen jedes Jahr von einer Schulbuchverlags-Tastforce durchsucht werden.
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