Gilt für das Abi und für Niedersachsen, in wie weit das übertragbar ist, muss jeder selber recherchieren:
Wie hatten im letzten Jahr Dezernentenabitur und wurden in diesem Zusammenhang recht ausführlich informiert.
Die Schüler können nach einem halben Jahr Einblick nehmen, aber darum geht es bei den Randkommentaren weniger. Sie sind eher relevant, falls ein Schüler gegen eine Bewertung klagt, da dann geprüft wird, ob Gutachten und Randkommentare konsistent sind. Insgesamt gilt die Vorgabe, dass die Randkommendare die Vorzüge und Mängel einer Klausur kennzeichen sollen. Das Gutachten geht dann bilanzierend aus den Randkommentaren hervor. In einer normalen Abiturklausur ergibt der Randkommentar bei mir etwa 2 bis 3 handschriftliche DinA4 Seiten, das Gutachten eine Seite getippt. Das scheint auch ungefähr den Erwartungen zu entsprechen. Ein befreundeter Kollege hat in seiner Korrektur zwar Fehler kurz kommentiert, richtige Passagen aber nur durch einen Haken gekennzeichnet. Das entsprach nach Auffassung des Fachberaters nicht der Vorgabe, auch die positiven Aspekte entsprechend im Randkommentar zu würdigen. Als Ergebnis gab es ein Vieraugengespräch mit dem Dezerneten und an dessen Ende den Stapel mit Klausuren zurück samt des Auftrags die Korrektur zu überarbeiten. Ähnliches konnten auch eine Reihe andere Kollegen berichten.