Für den evangelischen Religionsunterricht in der Schule dürfte eine Lehrbevollmächtigung der EKD notwendig sein. Dass eine entsprechende Bestätigung einer Freikirche anerkannt wird, erscheint mir zweifelhaft.
Bei einer solch existienziellen Frage wäre mir persönlich allerdings an einer rechtssichern Auskunft gelegen, die man wohl nicht in einem Forum sondern nur bei der zuständigen Stelle im Kultusministerium bekommt. (Und die ich, ganz nebenbei, vor Aufnahme des Studiums geklärt hätte.)
Beiträge von Moebius
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Also wir haben eine Aufgabe "zwei mal zwei plus zwei durch zwei minus zwei" und keine weiteren Angaben, also löst man diese doch nach den normalen Rechenregeln die definiert sind, also Punkt- vor Strichrechnung.
Es ist deiner Meinung nach kein Term, warum das an dieser Stelle auch wichtig sein sollte.Weil es in der Mathematik keine allgemeingültigen Regeln für die textliche Repräsentation eines Termes gibt. Der eine mag die Aufgabe als schrittweises, exaktes "Vorlesen" eines Termes auffassen und dann Punkt-vor-Strichrechnung beachten, der andere fasst den Satz als Reihe von auszuführenden Operationen auf und arbeitet von links nach rechts. Keinem der beiden wird man eine mathematische Regel vorhalten können, die seine Interpretation widerlegt, weil sich alle Regeln, die man zur Verfügung hat eben nur auf Terme beziehen. So etwas wie die "Wortform eines Termes" gibt es im mathematischen Regelwerk nicht, auf jeden Fall nicht in der Art einer Äquivalenzbeziehung, höchstens also Aufgabenformat in Büchern, dann sind die Formulierungen jedoch anders und es muss eindeutig klar sein, wie die Übersetzung zu funktionieren hat. Das ist hier ohne zusätzliche Erklärung nicht der Fall.
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Da in der ursprüngliche Aufgabe Informationen fehlen, werden gebräuchliche Konventionen angewendet.Genau das ist doch mein zentraler Punkt: die Aussage wird er dann eindeutig, wenn du Dinge hinzunimmst, die da nicht stehen. Du kannst gerne gebräuchliche Konventionen anwenden (wobei du ja immerhin schon erkannt hast, das du sonst nicht weiter kommst) , eine zwingende Regel diesbezüglich gibt es beim mathematischen Argumentieren aber nicht.
Und ich würde auch sagen, dass durch die Kommasetzung in deinem ersten Beispiel eine implizite Klammersetzung vorgegeben ist.Mit Betonung auf würde sagen und implizit - heißt: eigentlich steht sie da nicht, ich denke sie mir nur dazu, weil es besser passt.
Auch in der ursprünglichen Variante kann man das gerne machen, den formalen Anforderungen an eine eindeutige mathematische Syntax genügt die Aufgabenstellung aber trotzdem nicht.Und mit Verlaub:
Der hohe Grad an Formalisierung mathematischer Sprache ist sicherlich nicht jedermans Sache, und einem Laien muss sich dieser auch sicher nicht vollständig erschließen. Auch bei den wenigen Pflichtstunden Mathe die man im Grundsachullehramt dazu machen muss, besonders wenn man eigentlich andere Schwerpunktfächer gewählt hat, wird das sicher keine große Rolle spielen. Dann aber die Auskunft von jemanden, der das deutlich intensiver studiert hat nicht akzeptieren zu wollen und es immer noch besser zu wissen ist ein typisches Lehrerproblem. Davon kann jeder Handwerker ein Lied singen, wenn der Herr Lehrer genau meint zu wissen, woher das Klopfen vorne links kommt, auch wenn der Mechaniker mit 20 Jahren Berufserfahrung und das Diagnosegerät anderer Meinung sind. -
Moebius
Naja, so wie ein Term definiert ist, ist auch definiert, dass Rechenoperationen höherer Stufe zuerst ausgeführt werden.Ja, aber eben nur für Terme. Wer immer noch meint, die Aufgabe beinhalte eindeutig Punkt-vor-Strichrechnung, denke sich einfach folgende Variante:
Bilde das Produkt von 2 und 2, addiere 2, dividiere durch 2 und subtrahiere 2.
Hier wären auch keine Klammern gegeben, trotzdem würde hier wohl jeder die Operationen von "links nach rechts" ausführen, ohne Punkt-vor-Strichrechnung zu beachten.
Eindeutig wird die Übersetzung in einen Term eben erst dann, wenn man Informationen impliziert, die tatsächlich nicht gegeben sind.PS: In diesem Fall wird die Interpretation sogar davon abhängen, wie ich die Aufgabe vorlese:
Stelle ich mich vor die Klasse und sage "Schreibt mit und berechnet dann: zwei mal zwei plus zwei durch zwei minus zwei", dann werden die Schüler wohl automatisch Punkt-vor-Strichrechnug beachten,
sage ich stattdessen " Rechnet im Kopf mit: zwei mal zwei plus zwei durch zwei minus zwei" und lese die Aufgabe etwas langsamer vor, werden die Schüler von links nach rechts rechnen. -
Der Begriff "Term" ist in der Mathematik relativ schwammig definiert, ...Um Gottes Willen.
Term gehört zu den elementaren Grundbegriffen der Mathematik. Seine Definition ist ganz sicher nicht "relativ schwammig", sondern eindeutig und basierend auf der formalen Logik:
1. Eine einzelne Variable oder Konstante ist ein Term
2. Sind t1, t2, ...,tn Terme und f eine n-stellige Funktion, so ist f(t1, t2, ...,tn) ein Term.
3. Ist t1 ein Term, dann auch (t1).Man kann ja gerne mit seinen Schülern vereinbaren, wie solche Aufgaben gemeint sind, wenn man sie stellt, und je nach Vereinbarung ist dann halt das eine oder andere Ergebis richtig. Man sollte das dann aber auch als Vereinbarung vermitteln und keine eigene Mathematik erfinden.
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Ein Term liegt doch vor,Eben nicht.
nur eben sprachlich umschrieben
Und eine Umschreibung eines Terms ist genau so wenig ein Term, wie die Umschreibung eines Hamburgers satt macht.
Die formale, syntakisch exakte Sprache der Mathematik hat schon ihren Sinn, denn nur durch sie ist Eindeutigkeit gewährleistet. Ob zB Regeln für Rechenreihenfolge gelten sollen mag durch den Rahmen, in dem die Aufgabe auftaucht imliziert werden, selbstverständlich und einheitlich festgelegt ist es durch die rein sprachliche Umschreibung mitnichten. -
Und in einem Einstellungstest würde die Lösung 1 erwartet.
Wie gesagt: Regeln für Rechenreihenfolge beziehen sich auf Terme. Ein solcher liegt hier nicht vor. So lange die Syntax nicht klar ist, macht es keinen Sinn sich über die Semantik Gedanken zu machen. -
Lässt sich so nicht beantworten, da die Aufgabe nicht als Term gegeben ist und so nicht klar ist, ob Punkt-vor-Strichrechnung zu beachten ist oder die gesprochene Reihenfolge wie bei einer Kettenaufgabe eingehalten werden soll.
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Leider ist sie da eher uneinsichtig.
Einsicht der Eltern ist hilfreich aber nicht notwendig.
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Hallo,
ich bins zufrieden, meine Kollegen und mein Chefe auch, aber du kannst das ja besser beurteilen.Ach, du bist der Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministers, der im Namen aller 16 Bundesländer den Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hat?
Wenn du immer so oberflächlich liest, wundert mich auch nicht, dass du unkritisch Propagandamaterial der Rechteverwertungsgesellschaften in deiner Schule verbreitest.Ganz nebenbei:
Zitat von http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,795100,00.htmlDie Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab
Heißt auf gut Deutsch, das Programm durchsucht den Rechner nach Texte und sendet diese zum Abgleich an die Schulbuchverlage. Da das Programm selber möglicherweise kopierte Texte aber nicht erkennt (das passiert ja erst durch den Abgleich auf dem Server) müssen sämtliche auf dem Rechner gespeicherte Texte übertragen werden (wenn sie über das Intranet zugänglich sind) - neben möglicherweise geschützem Material also mindestens bei Verwaltungsrechnern auch Schüler- und Lehrerlisten, Zeugnisse, Auszüge aus Schülerakten usw.
Natürlich werden die Schulbuchverlage behaupten, dass alle nicht als Rechtsverstoß identifizierten Texte nicht gespeichert werden. Das die Schulbuchverlage die technisch hiermit gegebene Möglichkeit nutzen, um zu Werbezwecken an komplette Adressdaten von Schülern und Lehrern zu kommen, muss man ja nicht mal unterstellen (das wäre wahrscheinlich doch zu auffällig), aber wer sagt denn, dass nicht jemand mit entsprechendem technischen Geschick die Daten bei der Übertragung mit abgreift. Man könnte so an praktisch vollständige schulische und persönliche Daten von zigtausen deutschen Schülern kommen. -
Hallo,
ich bin an meiner Schule der Multimediafuzzi und werde nach den Herbstferien diese FAQ für die Kollegen aushängen:und dich damit zum Sprachrohr des Interessenverbandes machen, der für die Einführung des Programms wohl verantwortlich ist. Genau so gut kann man FAQs des deutschen Schlachterverbandes über die gesundheitlichen Vorzüge von Fleischverzehr aushängen.
Auch wenn das Programm kein Trojaner im engeren Sinne ist: man stelle sich zum Vergleich mal vor, ein großes Unternehmen wie Volkswagen schließt mit Microsoft einen Vertrag über die firmenweite Übernahme der neuesten Windows-Version und räumt Microsoft dabei gleichzeitig das Recht ein, in Zukunft alle Rechner bei Volkswagen routinemäßig auf unlizensierte Kopien von Microsoft scannen zu lassen. In der freien Wirtschaft wäre so etwas völlig undenkbar, da kein Unternehmen auf die Idee kommen würde, einem Zulieferer einen derart weitreichenden Zugriff auf die IT-Struktur zu gestatten. Noch undenkbarer wäre es, dass einfach irgendein Mitarbeiter der "mittleren Führungsebene" einem solchen Vertrag ohne Abstimmung mit dem Firmenvorstand zustimmt (der wäre sonst die längste Zeit Teil der mittleren Führungsebene gewesen).
Nur im Schulbereich ist es offenbar kein Problem, dass ein wohl nicht mit wesentlicher IT-bezogender Kompetenz gesegneter Mitarbeiter eines einzlenen Kultusmenisters mal eben einer Komplettüberwachung von bundesweit 1 000 000 Schulrechnern zustimmt. -
Problem ist nur, dass es User gibt, die sich von diesen Selbstdarstellungen täuschen lassen und dadurch zu möglicherweise kontraproduktiven Handlungen animiert werden. Daher ist das mit dem Ignorieren nicht so einfach.
Man muss ja auch nicht alles ignorieren, aber manchmal reicht auch ein kurzer Kommentar. Wenn jemand drei Seiten selbstverliebten Sermon fabriziert, muss man das nicht umbedingt im Detail erwiedern, vor allem wenn derjenige ganz offensichtlich in erster Linie daran interessiert ist, eine möglichst langwierige Show am laufen zu halten.
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Du, ich denke, dass manche Leute hier das Forum auch nur zur Selbstdarstellung benutzen,...Dazu gehören immer mehrere. Wenn man den Leute die Bühne liefert, die sie suchen, muss man sich nicht wundern, wenn sie ewig weitermachen.
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naja, ich bin wahrscheinlich zu sehr mensch als lehrer.
Du gibst dich hier reichlich selbstgerecht.
Es wurden genug sachliche Argumente genannt, warum man als Lehrer den Ferienbeginn hier nicht noch eigenmächtig weiter aufweichen kann. Die werden von dir aber völlig ignoriert, stattdessen ziehst du das Problem immer auf die Beziehungsebene, weil du offenbar da deine Entscheidungen treffen möchtest. Mach was du willst, aber sei dir bewusst, dass dein Verhalten auf deine Kollegen möglicherweise anders wirkt als du es hier darzustellen versuchst (nämlich nicht als "menschlich", sondern als "lässt aus Bequemlichkeit alles durchgehen und macht den anderen damit die Arbeit schwer").
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Richtig. Und dennoch gehen manchen Kollegen diese Fähigkeiten mit der Zeit verloren bzw. es stellt sich immer stärker heraus, dass sie diese womöglich nie hatten. An diesem Punkt sehe ich dann auch die Crux des Beamtentums, weil dies genau das unterschwellig fördert bzw. zumindest toleriert.
Ähh ja. Ich fasse mal zusammen: wenn jemand die schriftliche Beleidigung "Frau x ist eine Fotze" nicht übergeht, sondern der Meinung ist, so etwas müsste für einen Schüler spürbare Konsequenzen haben, ist er autoritär, will seine Schüler nur dressieren, hinterfragt sich nicht selbstkristisch und sollte eigentlich aus dem Lehrerberuf entfernt werden, wenn der blöde Beamtenstatus nicht wäre, habe ich das so weit richtig verstanden?
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Mir ist bewusst, das solche Dinge ganz schwer zu lösen sind, aber jeden Konflikt zu scheuen, weil er eventuell schwierig sein könnte, ist sicher keine Lösung. Wenn ich dann so etwas hier lese:
Aus meiner Sicht ist der Vorfall nicht so schlimm, da er Dich ja nicht offen beleidigen wollte.
muss ich mich doch etwas wundern - was ist denn für dich eine offene Beleidigung, wenn nicht ein öffentlich hingeschmiertes "Frau x ist eine Fotze"? (Im Berufsleben ein Grund für eine fristlose Kündigung.)
Die Trennwände werden schließlich permanent benutzt und der Satz hätte auch von dutzenden Schülern gelesen werden können, bis es jemand bemerkt.
Wenn der Schüler Dich, liebe Quesera, persönlich damit beleidigen wollte, dann ist das im Wesentlichen ein "Beziehungsproblem" zwischen ihm und Dir, was Du auch nicht durch Ordnungsmaßnahmen gelöst bekommst.Beim nächsten Strafzettel sage ich dem Polizisten auch, er wäre ein Ar***. Haben wir dann auch ein Beziehungsproblem, das er nicht durch eine Ordnungsmaßnahme (=Anzeige wegen Beleidigung) gelöst bekommt?
Beziehung hin oder her, man muss Schülern auch vermitteln, dass es Grenzen gibt, die ich nicht ungestraft überschreiten kann, egal was ich persönlich von meinem Gegenüber halte.Ein Problem ist auch, dass die anderen Schüler das ja mit Sicherheit mitbekommen haben und denen natürlich klar ist, dass 1. die Beleidigung von dem betreffendem Schüler kommt und 2. die Lehrerin das auch weiß. Wenn es jetzt keine Reaktion gibt, bleibt natürlich hängen, dass man die Lehrerin gefahrlos Beleidigen kann und die sich nicht traut etwas dagegen zu setzen, wenn man sich dabei nicht völlig dämlich anstellt.
Natürlich sollte man keine Sanktionen anstreben, die man hinterher zurückziehen muss, weil die Unterstützung der Schulleitung fehlt. Aber das mindeste was man machen kann ist doch wohl den Klassenleiter ins Boot zu holen und ein Gespräch mit dem Jungen zu führen, in dem man ihm deutlich mach, dass man irgendwelche "ich war das nicht"-Beteuerungen nicht glaubt, er ab jetzt unter besonderer Beobachtung steht und er beim nächsten Fehlverhalten mit direkten Sanktionen zu rechnen hat.
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Grundsätzlich bist du zu Elterngesprächen im üblichem Unfang verpflichtet, das gilt prinzipiell sicher auch für die Zusammenarbeit auf Elternabenden, die du nicht grundsätzlich verweigern kannst (will ja auch keiner). Genau so wenig wie bei normalen Elterngesprächen, bist du aber auch bei Elternabdenden nicht dazu verpflichtet, dies "auf Zuruf" zu machen. Das zu Koordinieren fällt in die Pflicht desjenigen, der für die Konferenz verantwortlich ist, also des Elternvertreters. Wenn er das Versäumt und dabei Bedingungen schafft, die für dich nicht machbar sind, ist das sein Problem und nicht deins.
Ehrlich gesagt, würde ich es mir aber nicht trauen, bei einer Elternvertretersitzung eher zu gehen/später zu erscheinen oder sogar gar nicht (?)Wieso nicht? In Frage würde das ja auch nur kommen, wenn der Elternsprecher aus Stur schaltet und deine Wünsche übergeht. In so einem Fall würde ich auch ganz offen vor die Eltern treten und sagen, dass der Elternabend nicht mit mir abgestimmt war und ich eigentlich keine Zeit habe. 15 Minuten hätte ich mir freischaufeln können, dann müsste ich aber auf jeden Fall weg und daher würde ich darum bitten, Dinge für die meine Anwesenheit notwendig wäre, sofort zu besprechen.
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Bis auf die erste Sitzung läd der Elternvertreter und der ist im Prinzip auch frei darin, wie, wann und wo er das macht.
Umgekehrt, bis du frei darin, ob du kommst. (Es ist eine Elternversammlung, für Lehrer herrscht da keine Anwesenheitspflicht.)Ich würde dem Elternvertreter mitteilen, dass er natürlich machen kann, was er will, du aber nur dann erscheinen wirst, wenn er sich an bestimmte Sipelregeln hält. Dazu gehören unbedingt eine vorherige Absprache von Datum und Uhrzeit und die Wahl eines geeigneten Ortes (und ein Wohnzimmer würde für mich nicht dazu gehören). Sonst kann er die Konferenz ja gerne ohne dich machen. Wenn er Zeiten ansetzt, die dir nicht passen, spricht auch nichts dagegen, wenn du nur zeitweise anwesend bist. (Also nur am Anfang kurz für Fragen kommst oder erst gegen Ende.)
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Ein volljähriger Schüler unterschreibt seine Krank- und Verschlafenmeldung halt selbst.Man muss als Lehrer aber nicht alles an Entschuldigungen akzeptieren. Wenn ein Schüler bei mir zum dritten mal morgens eine Stunde zu spät kommt und mir erzählt, ihm wäre erst nicht gut gewesen, kann ich ihm durchaus mitteilen, dass ich das für unglaubwürdig halte und in Zukunft nur noch entschuldigen werde, wenn er ein Attest vorlegt.
Wir haben an der Schule auch Lehrkräfte, die wegen Verschlafen eine Stunde später kommen!In der freien Wirtschaft wäre das ein Grund zur Abmahnung, im Wiederholungsfall auch zur Kündigung.
Und das sollte man Schülern auch durchaus vermitteln, wir sollen schließlich auch auf ein späteres Berufsleben vorbereiten. Und ich glaube nicht, dass das irgendein Lehrherr mitmacht, wenn sein Azubi ständig zu spät kommt, auch an der Uni wird heute in den meisten Veranstaltungen nach mehr als zwei verpassen Vorlesungen der Schein nicht mehr erteilt. Auch bei jüngeren Schülern gibt es solche Probleme in der Regel nicht und wenn doch, so würde sich wohl jeder Lehrer dahinterhängen. Nur ein der gymnasialen Oberstufe gibt es bei manchen Kollegen eine vemeintlich wohlmeindende Insel der Toleranz, bei der jedes Fehlverhalten akzeptiert wird. Bei vielen steckt da aber nur Bequemlichkeit dahinter, weil sie sich nicht mit den Schülern darüber auseinandersetzen wollen. -
Ist das beschlussfähig bei 20 Enthaltungen von 30 Beteiligten?
Wenn die Regelung Teil der Schulordnung ist, wäre in Niedersachsen der Antrag damit sogar abgelehnt. Was viele Kollegen nicht wissen und von Schulleitern gerne ignoriert wird: bei sehr vielen Abstimmungsfragen dürfen sich Lehrer nicht enthalten. Eine Enthaltung ist keine Zustimmung, damit hätte die Mehrheit nicht zugestimmt und der Antrag wäre abgeleht (bzw. zumindest nicht gültig angenommen).
Zitat(5) Die Konferenzen beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen, sofern nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften etwas anderes bestimmt ist. Bei Entscheidungen über
Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,
Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und
Ordnungsmaßnahmen (§61)dürfen sich nur Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler der Stimme enthalten.
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