Beiträge von Moebius

    Bis auf die erste Sitzung läd der Elternvertreter und der ist im Prinzip auch frei darin, wie, wann und wo er das macht.
    Umgekehrt, bis du frei darin, ob du kommst. (Es ist eine Elternversammlung, für Lehrer herrscht da keine Anwesenheitspflicht.)

    Ich würde dem Elternvertreter mitteilen, dass er natürlich machen kann, was er will, du aber nur dann erscheinen wirst, wenn er sich an bestimmte Sipelregeln hält. Dazu gehören unbedingt eine vorherige Absprache von Datum und Uhrzeit und die Wahl eines geeigneten Ortes (und ein Wohnzimmer würde für mich nicht dazu gehören). Sonst kann er die Konferenz ja gerne ohne dich machen. Wenn er Zeiten ansetzt, die dir nicht passen, spricht auch nichts dagegen, wenn du nur zeitweise anwesend bist. (Also nur am Anfang kurz für Fragen kommst oder erst gegen Ende.)


    Ein volljähriger Schüler unterschreibt seine Krank- und Verschlafenmeldung halt selbst.

    Man muss als Lehrer aber nicht alles an Entschuldigungen akzeptieren. Wenn ein Schüler bei mir zum dritten mal morgens eine Stunde zu spät kommt und mir erzählt, ihm wäre erst nicht gut gewesen, kann ich ihm durchaus mitteilen, dass ich das für unglaubwürdig halte und in Zukunft nur noch entschuldigen werde, wenn er ein Attest vorlegt.


    Wir haben an der Schule auch Lehrkräfte, die wegen Verschlafen eine Stunde später kommen!

    In der freien Wirtschaft wäre das ein Grund zur Abmahnung, im Wiederholungsfall auch zur Kündigung.
    Und das sollte man Schülern auch durchaus vermitteln, wir sollen schließlich auch auf ein späteres Berufsleben vorbereiten. Und ich glaube nicht, dass das irgendein Lehrherr mitmacht, wenn sein Azubi ständig zu spät kommt, auch an der Uni wird heute in den meisten Veranstaltungen nach mehr als zwei verpassen Vorlesungen der Schein nicht mehr erteilt. Auch bei jüngeren Schülern gibt es solche Probleme in der Regel nicht und wenn doch, so würde sich wohl jeder Lehrer dahinterhängen. Nur ein der gymnasialen Oberstufe gibt es bei manchen Kollegen eine vemeintlich wohlmeindende Insel der Toleranz, bei der jedes Fehlverhalten akzeptiert wird. Bei vielen steckt da aber nur Bequemlichkeit dahinter, weil sie sich nicht mit den Schülern darüber auseinandersetzen wollen.

    Ist das beschlussfähig bei 20 Enthaltungen von 30 Beteiligten?

    Wenn die Regelung Teil der Schulordnung ist, wäre in Niedersachsen der Antrag damit sogar abgelehnt. Was viele Kollegen nicht wissen und von Schulleitern gerne ignoriert wird: bei sehr vielen Abstimmungsfragen dürfen sich Lehrer nicht enthalten. Eine Enthaltung ist keine Zustimmung, damit hätte die Mehrheit nicht zugestimmt und der Antrag wäre abgeleht (bzw. zumindest nicht gültig angenommen).

    Zitat

    (5) Die Konferenzen beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen, sofern nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften etwas anderes bestimmt ist. Bei Entscheidungen über

    Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,
    Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
    allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und
    Ordnungsmaßnahmen (§61)

    dürfen sich nur Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler der Stimme enthalten.


    Ist das Vorgehen des Rektors rechtens?

    Es ist zumindest grenzwertig.
    Im Zweifelsfall würde ich mich an den Bezirkspersonalrat oder die Rechtsberatung eines Verbandes wenden.
    Warum müssen denn alle Klassenlehrer um 7:30 Uhr da sein? Es würde doch völlig ausreichen, wenn für die Aufsicht ein Raum besetzt ist, in dem sich alle Schüler bis zum Unterrichtsbeginn aufhalten können. Dann bräuchte man nur eine ganz normale Frühaufsicht.

    Den Entwurf komplett (oder auch in Teilen) zu übernehmen, geht natürlich nicht. Aber dass das bekannt ist, hatte ich jetzt einfach mal vorausgesetzt.

    Sollte man meinen, aber wenn ich das lese:

    Ich will ja nicht alles exakt abschreiben, ...


    schwingt da schon ein bischen ein "sondern nur Teile" mit. Leider habe ich auch schon mal einen Fall mitbekommen, wo jemand in der zweiten Staatsexamensarbeit ganze Seite per Copy und Past aus dem Internet hatte (und natürlich mit ungenügend bewertet worden ist).

    Das sieht immer besser aus als ein fertiger Entwurf aus dem Internet.

    Bei Prüfungsstunden ist das Erstellen des Entwurfes ein Teil der Prüfung, ein fertiger Entwurf aus dem Internet wäre ein Täuschungsversuch und doe Lehrprobe dementsprechend mit ungenügend zu bewerten. Natürlich kann man sich angucken, was andere Leute gemacht haben, sobald aber Copy & Past zum Einsatz kommt, ist es vorbei.

    Inwiefern? Sie müsste zumindest in den "Genuss" von Arbeitslosengeld II. kommen.

    Wenn man nach 10 Jahren so wenig eigenes Vermögen vorweisen kann, dass man Anspruch auf ALG2 hat, hat man definitiv vorher mehr als einen Fehler gemacht.
    Bei ALG 1 dürfte die Sperrfrist gelten, da man ja freiwillig gekündigt hat, wenn überhaupt ein Anspruch vorhanden ist, was ich bezweifle, da man ja vorher keine Beiträge gezahlt hat.
    Wenn man dann ALG1 oder 2 beziehen könnte, muss man auch uneingeschränkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen, man wird als ausgebildeter Lehrer also vermutlich umgehend in eine Vertretungsstelle vermittelt werden, so man den gleichen Job wie vorher macht, nur schlechter bezahlt. Soziale Sicherungssysteme sind da um Menschen aufzufangen, die unverschuldet in Not geraten, nicht wenn jemand freiwillig in die Arbeitslosigkeit geht, weil ihm sein aktuellen Job nicht mehr gefällt.
    Nachversicherung erfolgt, man ist dabei aber nicht besonders gut gestellt: Link Ich bin mir auch nicht sicher, ob die gesetzliche KV einen wirklich aufnehmen muss, bei Arbeitslosigkiet kann es auch sein, dass man sich weiter privat versichern muss (dann aber zu 100 %).

    Die folgende Antwort steht unter dem Motto durch offensive Erlichkeit neue Freund gewinnen:

    ....

    Seine dienstllichen Entscheidungen nicht durch sachliche Überlegungen zu treffen zu können sondern an gefühlsduseligem "es wäre doch schön" und "die armen Kinder wären doch so enttäuscht" auszurichten, scheint ein Frauenproblem zu sein.

    Ist doch schön für die Bundesbeamten. Ich bin auch sicher, dass da überhaupt kein Zusammenhang zur Bundestagswahl 2013 besteht.
    In Niedersachsen haben wir übrigens 2007 das letzte mal Weihnachtsgeld bekommen. Davor war lange nix, danach auch nicht mehr. Das 2008 Landtagswahl war, war sicher auch nur ein Zufall.
    Da 2013 wieder Landtagswahl ist, habe ich noch Hoffnung, dass es 2012 wieder zu so einem komischen Zufall kommt.

    Und Fakt ist auch, dass hier oft genug Schüler auftauchen, die sich als Lehrer ausgeben und versuchen sich bei Hausarbeiten, Klausuren, Referaten, etc. helfen zu lassen, so dass ich Material, auch wenn es zB selbst erstellt ist, hier nur an User weitergeben würde, die schon länger hier sind und deren Seriösität unzweifelhaft ist.

    Bei solchen Neu-Usern drängt sich immer der Eindruck auf, dass hier ein Schüler versucht an Lehrermaterial zwecks Klausurvorbereitung zu kommen. Außerdem wird hier niemand gegen Urheberrecht verstoßen um irgendjemanden, den er nicht kennt einen Gefallen zu tun.

    Prinzipiel sind Dienstbesprechungen Pflichtveranstaltungen von denen man sich nicht einfach abmelden kann, man kann sich höchstens freistellen lassen.
    Und das muss man dann auch schon begründen.
    In der Praxis geht das bei Dienstbesprechungen oft relativ unkompliziert, da ja der Inhalt auch oft nicht für das gesamte Kollegium gleich wichtig ist. Wenn man da einen wichtigen privaten Termin, wie einen lange geplanten Artzbesuch oder einen 80ten Geburtstag seines Enkels hat, habe ich bisher immer erlebt, dass man da Lösungen finden konnte. Wenn man dem Schulleiter aber einfach eine Mitteilung nach dem Muster "Ich werde nicht kommen, verrate aber nicht warum" schickt, finde ich es verständlich, wenn der etwas irritiert reagiert.

    Mag ja sein... aber die Eltern sind Analphabeten... denken die wirklich direkt so strategisch?

    Es gibt gut organsierte Strukturen, die Betroffene in solchen Dingen beraten.
    Ich will natürlich in diesem speziellen Fall nichts unterstellen, habe ähnliches aber selber schon erlebt.


    Ich würde dies eben nicht als privaten Grund ansehen, sondern als eine Veranstaltung die gewiß als frewillige gemeinnützige Arbeit z.B. anzusehen ist und in gewisser Weise ja auch der Schuel durch evtl. Erfahrungen dann zu Gute kommen kann.

    Klar, und wenn ich zwei Wochen zum Wildwasserrafting nach Kanada fahre, kann ich sicher dafür auch frei bekommen, weil ich ja hinterher eine Rudern-AG anbieten könnte, oder so.
    Mal ernsthaft: käme irgendeine Bäckereifachverkäuferin, Zahnarzthelferin, Chemielaborantin oder Bankangestellte auf die Idee, ihren Chef um eine Woche bezahlten Sonderurlaub zu bitten, weil sie ihre Tochter auf einer Fahrt nach London begleiten möchte? Und was die "Gemeinnützigkeit" angeht: wir reden hier von einer Woche London und nicht von einem halben Jahr mit Ärzte ohne Grenzen nach Äthiopien.

    Tja, das Angebot ab brauchbaren Materialien nimmt mit steigender Klassenstufe leider ab.
    Zu Quantenphysik und E-Lehre ist in den oben von mir genannten Handreichungen einiges brauchbares drin.
    Außerdem kann ich noch "Physikalische Freihandexperimente" von Aulis empfehlen, da sind ein paar ganz nette Freihandversuche drin, die man auch in der Oberstufe benutzen kann, gerade wenn es um Einstiege geht. Natürlich eher zur E-Lehre, zur Quantenphysik weniger.
    Ich persönlich suche im Augenblick Materialien für den Smartboardeinsatz in der Oberstufe. Vorgefertigte Versuchsskizen, die man nur noch ergänzen muss, wären zB ein Hilfe. Da habe ich aber bisher nichts brauchbares gefunden.

    Andererseits lassen sich andere Kol auch während der Schulzeit operieren ...

    Nicht dringende Operationen sollten auch in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden, wenn das nicht der Fall ist, wird es wohl Gründe dafür geben.
    Und selbst wenn nicht ist eine Operation immer noch medizinisch notwendig und eine Prozedur, der sich niemand freiwillig und zum Vergnügen unterzieht. Daraus für sich abzuleiten, dass man sich auch mal für eine Woche London mit der Tochter frei nehmen kann, halte ich offen gesagt für ziemlich daneben.
    Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass das irgendein Schulleiter genemigt, wäre ich persönlich als Kollege auch ziemlich angep***t, wenn ich mitbekomme, dass ich Vertretungsstunden dafür machen darf, dass eine Kollegin mit ihrer Tochter mal während der Schulzeit London besichtigen kann. (Unabhängig davon, ob die Kolligen mir noch schnell ein Arbeitsblatt kopiert hat.)

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