Das hängt vom Bundesland und den genauen Umständen ab.
Beiträge von Moebius
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Ich sage in meinen Klassen immer an, dass ich prinzipiell gerne bereit bin zu Elternstammtischen zu kommen - wenn ich eingeladen werde um ein schulbezogenes Thema zu klären, und dass ich nach Klärung des Themas dann aber auch wieder gehen würde. Die Folge war, dass ich bisher noch nie zu Elterstammtischen eingeladen wurde.
Das hier:
In der Regel haben wir uns auch kaum über die Schule unterhalten. Ich finds vor allem super, dass ich dadurch auch ein anderes Verhältnis zu den Eltern bekommen kann.würde ich persönlich ganz bewusst vermeiden, da ich gar kein anderes Verhältnis zu den Eltern haben will. Ich möchte mit den Eltern auf einer professionellen, vertrauensvollen und sachlichen Ebene gut zusammenarbeiten. Mehr nicht. Ich möchte mit den Eltern nicht über meinen letzten Urlaub plaudern oder mal entspannt ein, zwei Bier trinken, dafür habe ich ein privates Umfeld. Dinge auf die Beziehungsebene zu verlagern, vermeide ich. Genau das passiert aber ganz schnell, wenn man gestern noch lustig zusammengesessen hat und morgen der lieben Kleinen aber vielleicht wieder eine schlechte Note geben muss.
Zumindest sind nach meiner Erfahrung gerade die Kolleginnen (und es sind fast ausschließlich Frauen), die durch den engen persönlichen Kontakt ein total supergutes Verhältnis zu den Eltern haben gleichzeitig auch die, bei denen es dann am häufigsten Kracht und am massivsten unter die Gürtellinie geht, wenn es denn mal Schwierigkeiten gibt. (Und die, die am lautesten darüber stöhnen, dass sie jede Woche 3 Stunden Elterntelefonate führen müssen, weil die Eltern sie wegen jedem Kleinkram anrufen.) -
Im Bewerbungsverfahren muss man einen schriftlichen Stundenentwurf vorlegen, die Stunde halten und ein Gespräch zum Amt führen. Dann gibt es ein darüber ein Gutachen, das auch eine Note enthält. Diese Note und das Gutachten entscheiden letztlich darüber, wer die Stelle enrhält. Zumindest in NDS ist das so, ich nehme mal an, dass es in NRW nicht wesentlich anders sein wird.
Ob derjenige der das Gutachten schreibt jetzt irgendwelche Vorurteile hat, kann man natürlich generell nicht sagen. In Einzelfällen möglicherweise. -
Bewerben kann man sich auf jede Stelle, für die man die Voraussetzungen erfüllt.
Worin die genau bestehen, kann sich von Stelle zu Stelle unterscheiden, steht aber in der jeweiligen Ausschreibung, genau wie die Aufgaben, die man dann zu erfüllen hat.
Das gilt bei Stellen in der Schulverwaltug genau so.Wenn die Qualifikation in einer "Lehrbefähigung für Sekundarstufe 1 und 2" besteht, ist es unerheblich, wie man die erworben hat. Die Stellenvergabe erfolgt dann vorrangig nach Note im Bewerbungsverfahren.
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Wärst du bereit unbekleidet aus einer Torte zu springen?
Falls nein, würde ich entweder zu den genannten Dingen raten oder, falls der Mann nicht so technik-affin sein sollte, zu einer guten Flasche älteren Whiskys (Single Malt, je nach Budget ab 15 Jahren aufwärts, als Laie beraten lassen).
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Diese Entscheidung kann die SL nur treffen, wenn sie selbst mitfährt.Auch wenn diese Meinung unter Lehrern verbreitet ist, wäre ich mir da nicht sicher. Mir ist kein Erlass bekannt, in dem festgelegt ist, dass der begleitende Lehrer selbst einzelne Schüler ablehnen kann (formal dürfte es sich um eine Ausschlussmaßnahme handeln, die "wasserdicht" vermutlich nur von der Klassenkonferenz beschlossen werden kann). Allerdings habe ich es auch noch nie erlebt, dass ein Schulleitung eine Klassenleitung gegen deren Willen anweist, ein bestimmtes Kind mitzunehmen.
Was daran liegt, dass viele Schulleitungen generell ungern von ihrem Weisungsrecht gebrauch machen, weil man ja gerne den Anschein des kollegialen Miteinanders wahren möchte. In solchen Fällen wird dann eher versucht den betreffenden Kollegen zu überrumpeln oder so lange zu bequatschen, bis der nicht mehr nein sagt. Dann hat man nach außen so eine Art Pseudo-Freiwilligkeit hergestellt und wenn dann etwas schief geht, kann man die Verantwortung zumindest teilweise von sich weisen, weil man das ja nicht alleine entschieden hat, sondern "gemeinsam im Gespräch zu dem Ergebnis gekommen ist, das so zu handhaben".
Also: nicht einwickeln lassen, seinen eigenen Standpunkt (am besten schriftlich) deutlich machen und auf eine klare Entscheidung bestehen, für die derjenige, der sie fällt, dann auch die Verantwortung übernehmen muss. -
Für die genaue Bewertung wäre es wichtig zu wissen, was den die Gründe für den Klinikaufenthalt waren und ob es bereits konkrete diszipilarische Vorfälle mit dem Jungen gegeben hat, die auch aktenkundig sind.
Ich habe es mit der Schulleitung versucht zu besprechen.
Problem ist: Schulleitung sagt... natürlich fährt er mit.In so einem Fall würde ich dem Schulleiter ganz klar schriftlich vorher mitteilen, dass du nach aller sorgfältigen Abwähgung die Verantwortung für ein Mitfahren des Jungen nicht übernehmen kannst. Falls er eine Mitnahme des Jungen wünscht, möge er dir dieses schriftlich mitteilen und auch klar stellen, dass er in Kenntnis der problematischen Situation die Verantwortung für diese Entscheidung übernimmt.
Es wäre für mich nicht überraschend, wenn sich die Meinung des Schulleiters dann schagartig um 180° dreht. -
Aber die eigene Haltung zur Kirche da entscheiden zu lassen, finde ich da nicht angemessen.
Eben. Genau das ist doch mein Hauptanliegen. Es gibt im Schulgesetz keinen Sonderstatus für Konfirmatinosunterricht und keine Ausnahmeregelung für die Beurlaubung.
Wenn ich dann persönlich ein beim Konfirmationsunterricht ein Auge zudrücke, weil mir Religion besonders wichtig ist, kann der nächste Lehrer mit dem gleichen Recht stattdessen den Fußballern freigeben, weil für ihn Fußball privater Lebensmittelpunkt ist.
Im übrigen bekommen die muslimischen Mitschüler ja auch an ihren Feiertagen frei (hier in Hessen), ...... was auch in Ordnung ist, weil dies über den entsprechenden Erlass ausdrücklich genemigt ist, da es sich nämlich um eine religiöse Feier handelt. Im Gegensatz zum Konfiramtionsunterricht. Die Konfirmation selber hingegen ist natürlich eine religiöse Feier, so dass man hier den Erlass durchaus großzügig auslegen und für den folgenden Montag beurlauben kann (was ich bisher auch immer getan habe).
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teilweise kommt hier sogar der Vergleich mit Tennisverein
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Könnt ihr euch nicht mehr an eure eigene Kindheit erinnern? Wie wichtig die Konfirmation war? Wie stolz man war?Nein, kann ich nicht, ich bin nicht konfirmiert. Und die meisten meiner Freunde haben damals relativ offen den Standpunkt vertreten "Ist zwar langweilig und überflüssig, wir machen das aber mal das Jahr lang mit, weil es hinterher ordendlich Kohle von Oma und Opa gibt". Ich persönlich halte regelmäßige sportliche Betätigung auch für gewinnbringender als die Teilnahme an kirchlichen Kundenbindungsaktionen. Das ist aber meine Privatmeinung, die ich keinesfalls vor Schülern so äußern und schon garnicht zum Maßstab für die Bewilligung oder Ablehnung von Beurlaubungen machen würde.
Das hier finde ich wirklich die Krönung. Wie herablassend und arrogant ist das denn?Ich fasse mal zusammen:
Ich lege die Regeln für Beurlaubung großzügig aus, halte mich aber grundsätzlich daran und behandele auf jeden Fall alle Schüler gleich.
Du hingegen nimmst deine privaten religiösen Ansichten als Maßstab um nach Nasenfaktor zu entscheiden, bei wem du dich darüber hinwegsetzt (Konfirmanden), und bei wem du auf Anwesenheit bestehst (Tennisspieler). Die Tatsache, andere diesen Standpunkt nicht teilen, kannst du nicht nur nicht verstehen, du reagierst geradezu empört.
Und du meinst, du bis in der Position mir Vorträge über Arroganz halten zu können?
Wo ist das Problem, die Schülerin an dem Tag nur 60 statt 90 Minuten Religion haben zu lassen, ...
An Stelle der Eltern dieser Schülerin würde ich sie für das ganze Schuljahr aus dem Reliunterricht nehmen.Naja, immerhin scheinen wir ja, was die generelle Überflüssigkeit das Religionsunterrichtes an sich angeht, einer Meinung zu sein (Vorsicht, Sarkasmus). Nur dummerweise führt eine Abmeldung aus dem Religionsunterricht nicht zu mehr Freizeit, sondern zur Teilnahmepflicht am Ersatzunterricht.
Das es den bei euch scheinbar nicht gibt, verstärkt meinen Eindruck, dass du wohl in einer noch extem religiös geprägten Gegend lebst und offensichtlich ein generelles Problem mit der Vorstellung hast, dass Religiösität bei vielen andere Menschen einen geringeren Stellenwert hat.Schönes Wochenende und Grüß Gott allerseit,
Moebius -
Moebius, du musst dich gar nicht so stur stellen. Hast du keine Kinder?
Gehts noch?
Das Thema war nicht pro oder contra Ganztagsschule. Natürlich bringt die Ganztagsschule oder auch nur G8 erhebliche Belastungen mit sich (ich persönlich bin von beidem kein großer Freund). Und ich habe auch gar nicht bestritten, dass man bei Dingen wie Arztterminen dann halt als Lehrer auch mal flexibel sein muss.
Aber hier geht es um die Frage, dass ein Schüler grundsätzlich - und zwar jede Woche - 30 Minuten früher gehen möchte um einer privaten Freizeitbschäftigung nach zu gehen. Es wird ja wohl niemand hier ernsthaft fordern, dass Lehrer den Nachmittagsunterricht grundsätzlich freistellen sollten, wenn die Schüler einer organisierten Freizeitaktivität nachgehen wollen. Nein, diese "Felxibilität" gibt es natürlich nur bei ganz bestimmten Dingen, die dem Lehrer gerade persönlich in das Weltbild passen, wie dem Konfirmationsunterricht.
Und ich persönlich finde es eine absolute Anmaßung, wenn sich ein Lehrer herausnimmt zu entscheiden, welche Freizeitbeschäfigungen gut und und förderungswürdig sind (für Konfirmationsunterricht gibt es schulfrei) und welche nicht (Tennisspieler und Pfandfinder bleiben hier). Wenn ich als Elternteil in der Klasse wäre, hätte ich auch kein Verständniss dafür, dass Schüler nur für Konfimationsunterricht schulfrei erhalten und würde auch durchaus mal beim Schulleiter anfragen, ob es denn eine Liste mit genemigten, wärend der Schulzeit durchführbaren Freizeitakivitäten gibt. Von daher empfielt es sich auf jeden Fall, das Ganze mit dem Schulleiter abzustimmen, für den Fall, dass irgendwelche der Eltern in der Klasse genau so "stur" sind wie ich. -
Ist das nicht egal ob man Konfi oder Reli hat :X:Ist es nicht egal, ob man Sportunterricht oder Fußballtraining hat? Weil in der Schule Biounterricht stattfindet, kann ich dann demnächst auch zu den Pfadfindern früher verschwinden, oder wie??
Zitat
Wann soll der Konfiunterricht denn stattfinden, abends? Die Konfirmanden kommen ja wohl von verschiedenen Schulen, das mit dem "Sicheinstellen" ist leicht gesagt.Ja, zm Beispiel Abends. Selbst bei Nachmittagsunterricht ist in der Regel um 16 Uhr Schluss, da bleibt für Privataktivitäten dann immer noch Zeit. Und in der Großstadt, in der ich unterrichte, ist das merkwürdigerweise noch nie ein Problem gewesen, obwohl die Schüler beim Konfirmationsunterricht aus 10 verschiedenen Schulen kommen. Da schaffen es die Gemeinden, sich darauf einzustellen.
ZitatMit dem Training ist es ein ähnlich gelagertes Problem. Wird nicht auch versucht, für leistungssporttreibende Schüler eine Lösung zu finden? Ich kenne welche, die zu mörderisch früher Zeit noch vor der Schule trainieren.
Eben, und nicht wärend der Schulzeit. Und wenn dann ein Leistungssportler alle 4 Monate mal eine Beurlaubung für einen Wettkampf braucht, ist das was anderes, als wenn jeder Schüler meint, er könnte über ein Jahr lang jede Woche 30 Minuten früher gehen, weil er meint er müsse unbedingt zu Konfirmandenunterricht.
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Mit welchem Recht willst du Schüler A 15 Minuten früher gehen lassen, weil er zum Konfirmandenunterricht will, und das gleiche Schüler B verbieten, der vielleicht pünktlich zum Tennistraining möchte.
Sorry, aber ich finde, das geht gar nicht. -
Ich meine damit, dass ein nicht unerheblicher Teil der Seiteneinsteiger in das Lehramt geht, weil sie in der Privatwirtschaft nicht klar kommen und meinen, Lehrer ginge halt immer noch. Das "böse Erwachen" kommt dann oft hinterher. Womit ich dir das keinesfalls unterstellen will.
Dir sollte halt nur klar sein, dass das Bild "den Physikern aus der freien Wirtschaft wird der rote Teppich ausgerollt", das teilweise in der Öffentlichkeit propagiert wird, und das bei Gollums Beitrag etwas anklingt, in der Realität etwas differenzierter zu betrachten ist. Die Schulen freuen sich über jeden qualifizierten Quereinsteiger, der gerne und mit Engagement Lehrer werden möchte, dass man wirklich zu dieser Gruppe gehört, muss man aber unter Umständen erst zeigen. -
kann ich nur bestätigen und gerade mit PHYSIK solltest du auch wirklich keine Probleme haben...

Naja, zumindest hat man zunächst mal sehr gute Chancen, was die Zulassung betrifft, die Probleme kommen dann manchmal hinterher.
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1. wie verbindlich Erlasse sind: Ist der Schulleiter daran gebunden, oder hat er einen Ermessensspielraum?
Erlasse sind zunächst mal bindend, sonst würden sie nicht Erlasse heißen sondern Vorschläge.
2. wie man Erlasse ändern lassen kann.
Am einfachstens wohl, indem man Kultusminister wird.
Da du aber Erfahrungen im Schuldienst hast, bist du zumindest in Niedersachesn für den Posten überqualifiziert und wirst wohl keine Chance haben.Und jetzt kommt die gute Nachricht für dich:
Seit 2007 gibt es in Niedersachsen den so genannten Deregulierungserlass:
http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?…=6479&_psmand=8
Darin wird den eigenverantwortlichen Schulen die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Erlasse nicht mehr anzuwenden.
Die für dich relevanten Passagen des Fahrtenerlasses gehören dazu.
Also: Antrag an den Schulvorstand stellen, dass entsprechend dem Deregulierungserlass der Paragraph nicht mehr angewendet wird und stattdessen eine schuleigene Regelung in Kraft tritt.
Und dann hoffen, dass der Schulvorstand dem zustimmt.Grüße,
Moebius -
Warnung aus eigener Erfahrung: bei eBay kann es dir passieren, dass die meisten Sachen für 1 € weggehen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass sich innerhalb von 7 Tagen mehrere Leute finden, die zufällig genau das gezielt suchen. Wenn du mehr haben willst, must du Gedult haben (und da ist eBay ungeeignet wegen der begrenzten Laufzeit).
Lehrermaterialien verlieren nach Verkauf extem an Wert. Der Markt ist halt sehr klein und die meisten kaufen so etwas lieber und mit absetzbarer Rechnung. -
Man wird doch aus dem Ref nicht einfach gekündigt, weil man mit einer Mentorin nicht zurechtkommt.
Bist du durch das zweite StEx durchgefallen, oder gar nicht zugelassen worden?
Mit welcher Begründung? Hast du Vornoten bekommen?Das ist wesentlich für die Frage, ob du dich zB wo anders noch mal für das Ref bewerben kannst.
Hast du dich beraten lassen, zB von Primalehrerverband oder GEW? -
Für genaue Angaben müssten wir dein Altern bzw deine zu erwartende Lebensaltersstufe kennen. Stufe 4 TVÖD ist nicht Stufe 4 A13.
Wenn du jetzt auf im TVÖD auf Stufe 4 bist, hast du da allerdings schon fast das Ende der Fahnenstange erreicht, da geht es ja nur bis Stufe 6, als Beamte hättest du also in Zukunft noch wesentlich größere Gehaltssteigerungen zu erwarten, die die steigenden Kosten der PKV mit Sicherheit übertreffen. -
Die Differnez ist netto ca. 600 bis 800 €, je nach Stufe. PKV liegt bei mir bei ca. 100 € pro Monat.
Es gibt aber massenweise Gehaltsrechner im Netz, mit denen du das für dich genau durchrechnen kannst. -
Das ist für eine A14 Stelle in meinen Augen auch deutlich zu viel.
Du kannst dich aber meines Wissens nach aus einer A14 Stelle heraus auch auf eine andere A14 Stelle bewerben (zB mit einem geringeren Stellenumfang und an einer anderen Schule) und bist dabei sogar im Vorteil gegenüber Mitbewerbern, wenn ich richtig informiert bin.
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