Inwiefern? Sie müsste zumindest in den "Genuss" von Arbeitslosengeld II. kommen.
Wenn man nach 10 Jahren so wenig eigenes Vermögen vorweisen kann, dass man Anspruch auf ALG2 hat, hat man definitiv vorher mehr als einen Fehler gemacht.
Bei ALG 1 dürfte die Sperrfrist gelten, da man ja freiwillig gekündigt hat, wenn überhaupt ein Anspruch vorhanden ist, was ich bezweifle, da man ja vorher keine Beiträge gezahlt hat.
Wenn man dann ALG1 oder 2 beziehen könnte, muss man auch uneingeschränkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen, man wird als ausgebildeter Lehrer also vermutlich umgehend in eine Vertretungsstelle vermittelt werden, so man den gleichen Job wie vorher macht, nur schlechter bezahlt. Soziale Sicherungssysteme sind da um Menschen aufzufangen, die unverschuldet in Not geraten, nicht wenn jemand freiwillig in die Arbeitslosigkeit geht, weil ihm sein aktuellen Job nicht mehr gefällt.
Nachversicherung erfolgt, man ist dabei aber nicht besonders gut gestellt: Link Ich bin mir auch nicht sicher, ob die gesetzliche KV einen wirklich aufnehmen muss, bei Arbeitslosigkiet kann es auch sein, dass man sich weiter privat versichern muss (dann aber zu 100 %).