ZitatOriginal von Schubbidu
Ok, dann nochmal schrittweise.
Deine bzw. Moebius Aussage wäre zusammengefasst ungefähr diese:
Mobbing im Internet (konkret SVZ) berührt oft nicht den schulischen Bereich. Deshalb sind wir als Lehrer da nicht zuständig.Meine Aussage dazu wäre: Zuständigkeit ist in den meisten (bzw vermutlich sogar allen) Fällen gegeben. Das Mobbing wirkt in den schulischen Bereich hinein. Allein durch den Namen des Portals wird ein klarer Bezug zur Schule gesetzt. Die Schüler schreiben dort, weil sie Schüler an einer bestimmten Schule sind!
Nein, dass war nicht meine Sichtweise.
In dem Moment, in dem Mobbing oder was auch immer in die Schule hineinstrahlt muss der Lehrer natürlich reagieren, aber ich bleibe dabei, dass das vor allem auch heißt, von den Eltern einzufordern, dass diese dafür sorgen, dass ihre Kindern sich da ihren Mitschülern gegenüber angemessen verhalten. (Was man von ihnen übrigens auch im Sinner der Störerhaftung erwarten kann, wenn sie ihren Kindern einen PC mit Internetanschluss zur Verfügung stellen)
Alleine vom Namen "SchuelerVZ" eine besondere Verantwortung der Schule abzuleiten da für Ordnung zu sorgen halte ich für ziemlichen Unfug.
Die Ausführungen von Bolzbold würde ich sofort unterschreiben.
Grüße, Moebius