Beiträge von Moebius

    Ein Problem gäbe es nur, wenn die Zeugniskonferenz schon gelaufen wäre und der Schüler versetzt worden ist, einem Kollegen aber später auffällt, dass er statt einer 5 eine 4 eingetragen hat und der Schüler jetzt eigentlich die Versetzungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall dürfte die Note zwar auch korrigiert werden, der von der Klassenkonferenz gefällte Beschluss "Versetzt" bliebe aber wohl bestehen.

    Grüße,
    Moebius

    Zitat


    ...sondern den Alltag von uns Lehrern mit all seinen Besonderheiten toll wiedergibt ...

    "Mit wildfremden Frauen tauscht er sexuelle Fantasien aus, ohne dass seine Frau auch nur das Geringste ahnt. Er wird immer unvorsichtiger und chattet sogar während des Unterrichtes. Bis ihn seine Schüler beim Chatten beobachten,.... "

    Ja ne, ist klar, passiert bei uns ständig.

    Wenn ich mal hinzunehme, dass es sich hier um einen relativ exotischen on-demand Verlag zu handeln scheint und das Buch erst vor wenigen Tagen erschienen ist komme ich zu der Schlussfolgerung:
    Eigenwerbung, bitte löschen.

    Das Argument "die Schüler haben sich an meinen Stil gewöhnt" zieht eigentlich nicht so richtig, denn in Niedersachsen läuft es wohl in 2 bis 3 Jahren auf hausexterne Fremdkorrekturen zu, so dass Schüler in der Lage sein müssen eine Aufgabenstellung unabhängig vom Lehrer zu bearbeiten.
    Trotzdem musst du natürlich mit dir selbst ausmachen, wie weit du in solchen Fällen nachgeben willst. Wenn nicht, musst du das halt mit überzeugenden Argumenten begründen. Grade bei älteren Kollegen, die Zweitkorrektor für einen Neuling machen, habe ich es durchaus schon hin und wieder mal erlebt, dass da so eine Eistellung "jetzt zeig ich dem Frischling mal, wie das richtig gemacht wird" durchscheint.

    Grüße,
    Moebius

    Das Kursbuch kann der Klassenlehrer nicht kontrollieren, da er gar keinen Zugriff darauf hat, das bleibt beim Lehrer des Kurses und der müsste eigentlich schon selbst aktiv werden, wenn ein Schüler ständig fehlt.
    Es kommt jedoch auf die Details an. War der Schüler vielleicht schon volljährig? Dann muss der Lehrer da nicht hinterher lauften, sondern wird unentschuldigte Fehlzeiten einfach mit "6" bewerten.
    Ich würde einfach mal nachforschen, wie das Leistungsbild des Schülers sonst so ist, so verhalten sich ja in der Regel nur Schüler, die auch anderweitig auffällig sind (zum Beispiel durch schlechte Leistungen). Vielleicht kriegt der Schüler ja sowieso schon einige Fünfen, dann ist dein Kurs nicht mehr so entscheidend.

    Grüße,
    Moebius

    Hi,

    das derjenige der abgeschrieben hat gegen die Regeln verstoßen hat ist klar, das würde ich auch entsprechend bewerten. Etwas anders als bei einer Klassenarbeit sehe ich das hier allerdings beim abschreiben-Lasser, denn wenn man bei einer Klassenarbeit in so einem Fall davon ausgehen kann, dass derjenige in betrügerische Absicht mitgeholfen hat (sonst kann man keine komplette Arbeit abschreiben) hat in diesem Fall der ursprüngliche Erzeuger der Mappe ja nicht unbedingt etwas falsch gemacht, denn zeigen durfte er seine Ergebnisse seinem Nachbarn hier ja (war ja sogar gewünscht).

    Grüße,
    Moebius

    Bei uns in Niedersachsen nicht, themengleich können nur zwei direkt aufeinander folgende Prüfungen sein. Bei genau zwei Prüfungen würde ich von unserer Oberstufenkoordinatorin allerdings auch erwarten, dass die so gelegt werden, dass eine Aufgabe reicht.

    Grüße,
    Moebius

    Ist sowas in anderen Bundesländern nicht geregelt?
    Bei uns gibt es vorgeschriebene Mindestzahlen, die in der Regel auch nicht wesentlich überschritten werden. Dieses Jahr hatten wir:
    2 Gesamtkonferenzen
    3 (gesamt) Dienstbesprechungen
    2x2 Fachkonferenzen
    2 Nachmittage für Klassenteamsitzungen

    Heißt also pro Monat im Schnitt eine große Konferenz.
    Dazu kommt dann noch diverser Kleinkram (Diensbesprechungen im kleineren Kreis, Zeugniskonferenzen, etc)

    Eine Behauptung "50% falsche Empfehlungen" steht mit Sicherheit nicht in der Pisa-Studie, das wurde da schließlich überhaupt nicht untersucht. Wenn man dir das an der Uni erzählt hat, könnte das vielleicht daran liegen, dass die Pisa Studie von jedem gerne genutzt wird um sich Argumente für den didaktisch-pädagogischen Ansatz abzuleiten, den er die letzten 20 Jahre vorher auch schon vertreten hat. Siehe Diskussion pro / contra dreigliedriges Schulsystem, über das in der Pisa-Studia überhaupt keine Aussage getroffen wird.

    Und das Beispiel "Kneten der 5" war nicht aus der Luft gegriffen sondern persönliche Erfahrung. Grade in Mathe gibt es an der Grundschule nämlich ein ganz großes Problem: viele Grundschullehrerinen sind dafür gar nicht ausgebildet, müssen es aber trotzdem unterrichten. Kein Wunder, dass die dann so gerne auf "differenzierende" Arbeitsformen zurückgreifen. Da schmeißt man die Schüler lieber an einer Lerntheke mit 36 Arbeitsblättern zu, weil sich die Kolleginnen einer fachlichen Klärung im Frontalunterricht gar nicht gewachsen fühlen (wofür man ihnen keinen Vorwurf machen kann).
    Es gibt keinen grundsätzlichen Vorteil differenzierender Arbeitsformen gegenüber Frontalunterricht, die passende Mischung für jeden Inhalt ist entscheidend. Und wo die weiterführenden Schulen vielleicht oft zu frontal agieren schlagen viele Grundschulen inzwischen in's Gegenteil und machen Binnendifferenzierung als reinen Selbstzweck.

    Wenn es um komplexere Inhalte geht, muss man zentrale Probleme auch mal "frontal" klären. Spätestens, wenn es in Mathe etwa an die Brüche geht würde ich dringend davon abraten, das einer Grundschullehrerin mit Deutsch und Sachkunde aufzudrücken. Das würde aber, zumindest in einem Teil der Klassen, passieren, wenn die 5 / 6 an die Grundschule gehen.

    Grüße,
    Moebius

    Die Klassen 5 und 6 sind die effektivsten, die wir derzeit am Gymnasium haben. Am Ende der Klasse 6 sind die Schüler ungefähr auf dem gleichen Stand wie Ende Klasse 7 an der Realschule, eher weiter. Über die weitere Mittelstufe können wir diesen "Vorsprung" so gerade halten, aber nicht weiter ausbauen. Das liegt daran, dass die Schüler insbesondere in diesem Alter extrem unterschiedliche Entwicklungsgeschwindigkeiten haben. Besonders beim Übergang vor Klasse 4 nach 5 merkt man auch, wie dankbar ein Großteil der Schüler es aufnimmt, dass sie endlich mal wieder gefordert werden, nachdem sie in der Grundschule wochenlang damit beschäftigt wurden Mandalas auszumalen und die "5" zu kneten.

    Zitat

    Original von Anja82
    50 % der Schullaufbahnempfehlungen sind falsch, viele müssen also entweder die Schulform wechseln oder quälen sich durch.

    Aha, und wie kommst du auf diese kühne statistische Behauptung?
    Ich bin im Gegenteil oft überrascht, wie gut die Schullaufbahnempfehlungen nach der Klasse 4 passen (auch wenn ich sie mir grundsätzlich erst am Ende der Klasse 5 angucke.). Ich habe grade eine Klasse 5/6 als Klassenlehrer gehabt, von meinen 4 Abgängern im Laufe der 2 Jahre hatten 3 eine Realschulempfehlung, beim vierten haben die Eltern aus nicht-leistungsbedingten Gründen eine Schulwechsel gewünscht. Ich habe noch zwei weitere Schüler mit Realschulempfehlungen, die beide eher schwach sind und bei denen sich erst in der 7/8 zeigen wird, ob sie es am Gymnasium packen, bei den Schülern mit Gymnasialempfehlung habe ich nur eine "Wackelkandidatin".
    Wenn ich mich mit Grundschullehrerinnen unterhalte höre ich übrigens oft die Aussage, dass die Empfehlungen nach der 2. Klasse im Grunde in 95% die gleichen wären. Das sich Schüler später auf einmal sehr leistungsstark entwickeln kommt vor, und man muss natürlich dafür offen sein. Es ist aber nicht die Regel.

    Grüße,
    Moebius

    Du vermischt zwei verschiedene Sachen.
    Du kannst Landesbeamtin und zur Arbeit an einer kirchlichen Schule beurlaubt sein. Das ist zeitlich befristet, dein Beschäftigungsverhältnis mit dem Land bleibt bestehen und das Land kann dann auch nach in der Regel fünf Jahren sagen, dass sie dich wiederhaben wollen. Die entsprechenden Stellen werden aber direkt so ausgeschrieben, in deiner derzeitigen Situation als Beamtin auf Probe an einer staatlichen Schule wirs du wahrscheinlich nicht dafür in Frage kommen.
    Wenn du hingegen Kirchenbeamtin werden willst, ist die Kirche dein alleiniger Dienstherr und du bist an die Kirche gebunden. Dann kannst du nicht gleichzeitig noch Landesbeamtin sein. Du müsstest also vorher deine Entlassung aus den Landesbeamtenverhältnis beantragen, was mir doch ein ziemlich riskantes Spiel zu sein scheint.
    Für eine gesichtere Rechtsauskunft wprde ich mich da aber an eine qualifizierte Stelle wenden.

    Grüße,
    Moebius

    Hallo,

    die wesentlichen Dinge findest du in den Ausführungsbestimmungen
    [URL=http://www.schure.de/22410/33,83213.htm]http://www.schure.de/22410/33,83213.htm[/URL]
    Wie genau das in der Praxis aussieht ist aber ziemlich unklar. Für mich liegen die Aufgaben des Fachprüfungsleiters in erster Linie darin sicherzustellen, dass alle Formalia eingehalten werden. Ich habe als FPL die Gutachten gelesen, die mit den Randkommentaren abgeglichen und "kritische" Stellen in der Arbeit noch mal besonders angesehen, insbesondere dahingehend, ob alle Schüler gleich behandelt wurden. Ich habe keine "Drittkorrektur" der ganzen Arbeit durchgeführt.
    Ich habe aber auch schon ganz andere Erfahrungen gemacht, vor allem bei einigen älteren Kollegen, die dann sehr im Detail nachkorrigiert haben. (vorzugsweise die Kollegen, die keine Gelegenheit auslassen sich darüber zu beschweren, wie überlastet sie sind.)

    Grüße,
    Moebius

    Hallo,

    als Lehrer hat man kein Anrecht darauf, dass die Unterrichtspausen zwischen den einzelnen Stunden auf wirklich Arbeitspausen sind, schon aufgrund der notwendigen Aufsichten wäre das auch gar nicht immer zu realisieren. Es gilt aber natürlich das allgemeine Arbeitszeitgesetzt und nach dem hast du bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 (Zeit)Stunden Anrecht auf 30 Minuten Pause. (Unde diese Zeiten müssen aus arbeitsrechtlichen Gründen auch eingehalten werden.)

    Güße,
    Moebius

    Rechtsmittel können Eltern grundsätzlich nur gegen einen Verwaltungsakt der Schule einlegen und die würden sich dann natürlich gegen die Schule und nicht gegen die Einzelperson "Lehrer" richten. Alles andere wäre auch sinnlos, da der einzelne Lehrer ja an einem gefällten Konferenzbeschluss gar nichts mehr ändern kann. Da man also nicht als Person der Beklagte wäre, braucht man natürlich auch keinen Anwalt, im Verfahren müsste der Lehrer auch höchstens als Zeuge auftreten. (Nein, persönliche Beispiele kenne ich nicht, obwohl alle Lehrer sich ständig darum Sorgen machen das sich "die Eltern einen Anwalt nehmen und versuchen alles anzufechten" kenne ich im meiner bisherigen beruflichen Kariere kein einziges Beispiel, bei dem das tatsächlich eingetreten ist.)

    Grüße,
    Moebius

    Ich bin ein großer Freund klarer Hierarchien, einer muss das Sagen haben, damit auch Verantwortlichkeiten klar sind.
    Grade desswegen habe ich kein Verständnis dafür, dass der Schulleiter sich hier so zum Horst macht - einen Kollegen auf ein Versäumnis hinzuweisen ist völlig in Ordnung aber ihn auzufordern sich eine halbe Stunde in's Auto zu setzen um eine Tätigkeit auszuführen, die in der Schule dann etwa 15 Sekunden beansprucht (Tür aufschließen, ein paar Gitarren rausreichen, Tür abschließen) ist einfach albern und zeigt keine Führungsstärke sondern eher das Gegenteil. Zu solchen Machtspielchen greifen Vorgesetzte meistens dann, wenn sie im normalen Alltag ein Defizit an Kompetenz und Führungsstärke haben.

    Oh bitte, dass ist doch lächerlich, ich lasse doch keinen Kollegen von zuhause antanzen, nur um Schülern zwei Gitarren in die Hand zu drücken. Vermutlich hat allein der Anruf länger gedauert, als die Dinger eben selbst rauszugeben. Gegen pragmatisches Handeln scheinen aber grundsätzlich viele Lehrer allergisch zu sein.

    Dazu kommt: Kunde ist der, der bestellt und bezahlt, und dass sind im Schulbetrieb nicht die Schülern und Eltern, sondern die Gesellschaft, vertreten durch den Staat. Der legt fest, wieviel er investieren will und welche Ziele er damit wie umgesetzt haben möchte.

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