Zitat
Original von Schubbidu
Mal davon abgesehen, dass ich Dudelhuns Pflichtgefühl teile, halte ich diesen Standpunkt auch rechtlich nicht für haltbar. Zumindest wurden strafrechtlich relevante Äußerungen in diesen "geschlossenen Nutzergruppen" von den Gerichten meines Wissens bislang immer als öffentlich und damit auch als ahndbar bewertet.
Wie du an die "Beweise" kommst ist sicher nochmal eine andere Frage, aber das Thema ist zu wichtig, um da einfach den Kopf in den Sand zu stecken.
Die Tatsache, dass etwas juristisch ahndbar ist, bedeutet aber noch lange nicht, dass es auch die Aufgabe des Lehrers ist, dies zu tun.
Medienerziehung ist heute sehr wichtig, auch bei uns wird der Umgang mit community-Netzweken natürlich thematisiert. Man muss aber den allgemeinen Erziehungsauftrag abgrenzen von der Ahndung konkreter Vorfälle.
Stellt euch vor, zwei 15jährige Schüler betrinken sich am Wochendende, geraten aneinander und Schüler A schlägt Schüler B. Im Normalfall würde wohl kein Lehrer auf die Idee kommen, desswegen Maßnahmen gegen Schüler A einzuleiten, weil der Vorfall sich außerhalb der Schule ereignet hat und garnicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt (Wohlgemerkt, ich rede davon "Strafen" gegen Schüler A zu verhängen, dass man in der Klasse vielleicht noch mal allgemein über Alkoholmissbrauch redet ist eine andere Geschichte).
Zuständig wären wir nur dann wieder, wenn die Folgen so schwerwiegend wären, dass Schüler B in Zukunft vor weiteren Schäden durch Schüler A geschütz werden müsste. Und auch dann wäre nur dieser Schutz unsere Aufgabe und nicht die Sanktionierung des Vorfalls an sich.
Ich weis, dass das in der Praxis nicht immer leicht abzugrenzen ist, aber wir sollten uns immer bewusst sein, dass wir weder Staatsanwalt noch Richter sind und uns eine solche Rolle auch nicht zusteht.
Im übrigen beschweren sich viele Lehrer zunehmend darüber, dass von uns immer mehr verlangt wird - quasi als allgemeiner Reperaturbetrieb für alles, was in Sachen Erziehung in einzelnen Elternhäusern nicht mehr geleistet wird. Dann sollten wir uns sehr gut überlegen, ob wir uns freiwillig noch in weitere Felder hineindrängen. Ich würde hier vor allem den Eltern gegenüber ganz klar deutlich machen, dass nur sie dafür sorgen können (und müssen), dass ihre Kinder den häuslichen PC nicht für strafbare Handlungen, wie Beleidigung oder Bedrohung, nutzen.
Grüße,
Moebius