Beiträge von Moebius

    Brüche in 7 einführen, wenn das Thema bereits in 6 behandelt wurde?
    Eigentlich sollte die komplette Bruchrechnung in 5 und 6 abgehandelt worden sein, vielleicht könntest du etwas konkreter werden, was den Stand der Klasse und dein angepeiltes Thema betrifft. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du in der 7 wirklich noch eine Einführung der Brüche machen musst, Bruchrechnung ist ein weites Feld.

    Grüße,
    Moebius

    Timm, hast du denn einen Farblaser, der normale Folien nimmt? Ich will mir in den nächsten Wochen einen zulegen, hatte bei meinem letzten aber das Problem, dass der keine normalen "Laser-Folien" genommen hat, sondern nur spezielle "Farb-Laser-Folien", die fast 1 ¤ pro Stück gekostet haben.

    Grüße,
    Moebius

    Absetzen kannst du als Werbungskosten zunächst mal alles, was du für die Schule anschaffst. Einelanschaffungen über einem bestimmten Betrag allerdings nur über mehrere Jahre (zB PC's). Zusätzlich kannst du 20 % deiner Telefon- und Internetkosten als dienstlich ansetzen und geltend machen.
    Als Fahrtkosten kannst du meines Wissens die tatsächlich gefahrenen Wege angeben (soweit du dafür keine Reisekostenerstattung bekommst). Ich würde da erst mal großzügig abschätzen, keiner erwartet, dass du ein Fahrtenbuch führst. Plausibel sind in meinen Augen 5 Fahrten pro Woche zur Schule und 2-3 zum Seminar (ich würde auch jeweils von meinem Wohnort aus rechnen). Abgesetzt werden kann die einfache Strecke. Du musst übrigens auch nicht den kürzesten Weg nehmen, wenn du dadurch Zeit sparst, kannst du durchaus kleine Umwege fahren (also etwa 15 km über die Autobahn statt 7 km durch die Innenstadt). Weiterhin kannst du Vorsorgekosten (zB Krankenkasse) geltend machen.
    Grundsätzlich gilt: Was akzeptiert wird, hängt in der Praxis auch vom Sachbearbeiter ab. Ich würde immer erst mal alles angeben, was mir als dienstlich bedingte Ausgaben einfällt, schlimmstenfalls werden einige Sachen halt gestrichen.

    Du meinst wahrscheinlich den Beihilfeergänzugstarif. Dabei geht es um Leistungen, die die Beihilfe generell nicht übernimmt, die aber von einer privaten KV idR gezahlt werden. Dadurch wird quasi die Lücke zwischen 50% und 100% geschlossen. Das Betrifft solche Dinge wie aufwendigen Zahnersatz oder Einzelzimmer im Krankenhaus, die Kostendämpfungspauschale wird durch Ergänzugstarife in der Regel nicht abgedeckt (soweit ich weis).
    Auch bei der PKV lohnt es sich im Übrigen nicht, schon bei 100 ¤ Rechnungen einzureichen, da man sich damit die Beitragsrückerstattung kaputt macht.

    Zitat

    German schrieb am 03.09.2006 12:40:

    in die mündliche Leistung? Das irritiert mich immer wieder. Meinetwegen eine zusätzliche sonstige Note, aber eine mündliche Leistung muss mit dem Mund erzielt werden, nicht mit dem Heft.

    Mich würde schon aufgrund des Begriffs wundern, wenn dies nur im Schulrecht Baden-Württembergs so festgelegt ist.

    Zusatz: Es handelt sich eigentlich auch nicht um eine sonstige, sondern um eine schriftliche Leistung

    Es gibt schulrechtlich gesehen genau zwei Noten (von der Zeugnisnote mal abgesehen): schriftliche Noten (die ausschließlich für Klassenarbeiten und Klausuren vorgesehen sind) und eine Note für die "sonstige Mitarbeit". Diese wird den Schülern üblicherweise als "mündliche Note" mitgeteilt, subsummiert in Wirklichkeit jedoch nicht nur die mündliche Leistung, sondern alles, was nicht Klassenarbeit, aber dennnoch in irgendeiner Form relevant für die Zeugnisnote ist. Darunter fallen Mitarbeit im Unterricht, Heftführung und auch Kurztests. Wenn du anfängst irgendwelche zusätzlichen Noten zu erfinden, beispielsweise eine "schriftliche Heftnote" oder "benotete Kurztest" befindest du dich sicher in guter Gesellschaft, denn viele Lehrer vergeben Noten für alles mögliche. Dir sollte jedoch klar sein, dass du dich damit außerhalb des schulrechtlichen Rahmens bewegst. Falls du bei der Begründung der Zeugnisnote auf deine persönlichen Notenkonstrukte zurückgreifst (Etwa einem Schüler sagst, dass seine Heftnote den Ausschlag zu einer 5 gegeben hat) ist die Zeugnisnote juristisch anfechtbar.

    Grüße,
    Moebius

    Sowohl die Bildungsstandards als auch die Kerncurricula sind outputorientiert, welche Kompetenz durch den Einsatz welcher Methode erreicht werden soll, wird nirgends vorgeschrieben.
    Bildungsstandards sind eine Vereinbarung der KMK, sie gelten bundeslandübergreifend und bilden den Rahmen für eine Vergleichbarkeit der Bildungsabschlüsse zwischen den einzelnen Ländern. Kerncurricula "brechen" diese Bildungsstandards sozusagen auf Ebene der einzelnen Länder. Sie stellen eine Konkretisierung und Präzisierung der Bildungsstandards da und legen genauer fest, welche Kompetenzen unter den einzelnen Oberbereichen bis zu welchem Zeitpunkt beherrscht werden sollen. Sie sind den Bildungsstandards untergeordnet.

    Hausarbeiten dürfen nicht benotet werden (zumindest nicht in Niedersachsen). Da sich Hefte / Mappen zum großen Teil aus Hausarbeiten zusammensetzen ist eine Benotung des Heftes sehr problematisch.
    Ich schreibe kurze Kommentare und mache mir selbst Notizen in +/- Form, das Ganze geht dann natürlich in die mündliche Leistung ein.

    Vor allem würde ich, besonders für Arbeiten, ein Zeichenprogramm nehmen, bei dem ich Maße für die Flächen als Zahlenwerte eingeben kann (OOffice Draw kann das).
    Mit Hand-Zeichnungen ist es immer so eine Sache, da fangen Schüler schnell an über Ungenauigkeiten zu Diskutieren. Wenn ein Programm die Grafiken mit exakten Größen gezeichnet hat, gibt es den üblichen mm Messspielraum, aber kein Potential für weiteres Aufweichen.

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 14.08.2006 09:03:

    Lieber Moebius

    Ich muss leider wieder mal sagen: deine Aussage stimmt nur teilweise ;) .

    Na immerhin ;)

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 14.08.2006 09:03:
    Zwar mögen die 250 ¤ brutto bei einem verbeamteten Gymnasiallehrer mit 100% Beschäftigung korrekt sein, aber du vernachlässigst, dass aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle (z.B. "Floating", "Swing", "Modell 55 plus" - Altersteilzeit) in den neuen Ländern kaum ein Lehrer 100% arbeitet
    ...

    Das ist sicher richtig und für die Betroffenen auch höchst bedauerlich, hat aber nichts mit einer systematischen politischen Benachteiligung der Lehrer in den neuen Ländern zu tun (die ellipirelli1980 hier angedeutet hat), sondern schlicht mit der dortigen demografischen Entwicklung. Wenn die Schülerzahl stetig sinkt, werden leider auch Lehrerstellen reduziert.

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 14.08.2006 09:03:
    Deine Aussage, dass im Osten alles billiger ist als im Westen, zähle ich schon zu den Urban Legends. Ein T-Shirt bei C&A kostet in Dresden das gleiche wie in Hannover. Die Aldi-Preise sind in Erfurt und Göttingen gleich hoch.

    Auch wenn ich jetzt speziell über die von dir genannten Ketten nichts sagen kann, wäre ich mit dieser Behauptung vorsichtig, denn fast alle großen Fillialisten haben regional unterschiedliche Preise. Die werden allerdings nicht aufgrund der Lebenshaltungskosten variiert, sondern aufgrund der verschiedenen Konkurrenzsituationen.

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 14.08.2006 09:03:
    Andere relevante Preise hat die Gfk zusammen mit dem MDR 2005 mal verglichen - hier.

    Ein Blick in den Text zeigt, dass die ostdeutschen Lebenshaltungskosten hier in Dresden, Weihmar und Halle ermittelt worden sind. Zumindest die ersteren beiden (bei Halle bin ich mir nicht sicher) gehören zu den wenigen Wachstumsregionen in den neuen Bundesländern und sind sicher nicht für diese repräsentativ. Es kann durchaus sein, dass sich das Verhältnis der Lebenshaltungskosten inzwischen geändert hat. Aber ich würde doch die objektiven Ergebnisse des statistischen Bundesamtes abwarten, die letztlich auch die Basis für die unterschiedliche Besoldung sind.

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 14.08.2006 09:03:
    Natürlich kannst du eine unsanierte Einraumwohnung mit Etagenklo auf einem Bauernhof der Uckermark vom Quadratmeterpreis her nicht mit dem Loft in München-City vergleichen, aber das sollte einem Mathematiker eigentlich klar sein.

    Das ist mit auch klar, deshalb würde ich auch eher München oder Köln mit dem "Ostteil" von Berlin vergleichen, oder Mecklenburg mit dem ländlichen Teil von Niedersachsen. Ich bin zu faul, nach Statistiken zu suchen, glaube aber, dass zumindest die Mieten hier in den "alten" Bundesländern deutlich teurer sind.


    Zitat

    das_kaddl schrieb am 14.08.2006 09:03:
    Was deine Aussage, auch im "Westen" verdiene man nicht überall gleich, bedeutet, musst du mir bitte erklären.

    Wenn du den bekannten Beamtenbesoldungsrecher anschmeißt, wirst du feststellen, dass das netto-Gehalt innerhalb der alten Bundesländer um ca. 100 ¤ variiert, bedingt durch unterschiedliche Landesanteile an der Besoldung. (Weihnachtsgelt und co.) Ich persönlich gehe allerdings davon aus, dass hier bald ein Angleichen auf dem unteren Niveau stattfinden wird.

    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    ellipirelli1980 schrieb am 13.08.2006 13:04:
    Man wäre ja auch irgendwie schön blöde hier zu bleiben und für weniger zu arbeiten. Ich habe keinen Bock auch in 10 Jahren noch weniger Geld zu verdienen, weil ich mit diesem DDR/BRD-Mist nichts anfangen kann. Für mich gibts ein Deutschland und basta. Hier wird man doch echt für dumm verkauft. Die brauchen sich nicht zu wundern wenn der Osten ausstirbt, weil alle Jungen abhauen. Die Politik in diesem Land kotzt mich eh an!

    Das ist - mit Verlaub - eine Milchmädchenrechnung. Du verdienst im "Westen" zwar ca. 250¤ brutto mehr (bei einer vollen Stelle A13), das wird aber durch die höheren Mieten und co. wettgemacht. Die unterschiedliche Besoldung ist kein willkürlicher Akt der Benachteiligung ostdeutscher Arbeitnehmer, sondern Folge der genauen Berchnung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, die in den neuen Ländern eben niedriger sind. Auch in den alten Ländern bekommt man im übrigen nicht überall das gleiche Gehalt.

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 11.08.2006 10:13:
    Ich kann mich Moebius hier nur anschliessen - ein Blick auf seine Fächerkombination verrät, dass hier der Spezialist spricht ;) .


    :D
    Ich habe meine Fächer allerdings nicht aus strategischen Gründen, sondern schon aus Interesse studiert.
    Leider handeln Abiturienten oft genau anders, als ich es beschrieben habe - wer in allen Fächern mehr oder weniger gleich gut ist, studiert oft nicht Physik oder Chemie als Fach, da diese Fächer (völlig zu Unrecht!) unter Jugendlichen als "unsexy" gelten. Stattdessen wird dann lieber irgendwas hippes gemacht, also Deutsch, ein Sach-Fach (Erdkunde, Geschichte & co.) oder am besten gar kein Lehramt sondern "was mit Medien". Und dann wundern sich die Leute, wenn sie auf direktem Weg in die Arbeitslosigkeit laufen.

    Die "neuen" Bundesländer sind generell schwierig, da hier aufgrund des Bevölkerungs- und Geburtenrückgangs, in den nächsten Jahren kaum noch mit Einstellungen zu rechnen ist. Allerdings sind da wohl Meck.Pom. und Sachsen Anhalt noch schlechter dran als Thüringen.
    Einstellungschancen für gymnasiales Lehramt sind generell eher besser, als bei GHR'lern, zumal der Trend zum Gymnasium wohl auch weiter anhalten wird.
    Zu den Fächern: Biologie ist eher schwierig - zumindest bei uns in Niedersachsen für Gymnasien Überschussfach. Bei Religion kommt es auf die Details an - mit kath. Rel. sieht es wohl sehr gut aus, evangelisch etwas schlechter.

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 08.08.2006 21:50:
    Bei mir handelt es sich um eine Buch, das normal im Handel erhältlich ist :)

    Wie oben schon Füchsin bemerkte: Lehrerhandbücher sind eben nicht normal im Handel erhältlich. Vermutlich handelt es sich um einen Schüler, der das ganze für eine wahnsinnig clevere Idee hält sich in Zukunft die Hausarbeiten zu erleichtern.

    Auch wenn das Arbeitszimmer nicht mehr absetzbar ist, so heißt das meines Wissens nicht, dass man auch Arbeitsmittel - und dazu gehört auch der Computer - nicht mehr absetzen kann.
    Ich glaube wir haben uns jetzt genug um die Auslegung des RGStV gestritten, ich persönlich bleibe bei der Ansicht, die auch Timm hier dargelegt hat, nämlich, dass der RGStV eine zusätzliche Gebührenpflicht für Lehrerrechner nicht hergibt. Es dürfte allerdings auch klar sein, dass hier noch eine gerichtliche Klärung kommen wird. Bis dahin sollte man sich mit möglichen GEZ-Besuchern nicht auf Diskussionen darüber einlassen, welche Geräte wie, wo und warum im Arbeitszimmer stehen.

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